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5.27 Uhr: Die Passagierin passierte die Kontrollstelle 11/12. Dort wurde ein Gegenstand in ihrem Handgepäck beanstandet. Eine Flüssigkeit, die sich in einer Tasche von der Größe eines Kosmetikkoffers befand. Sie wollte es anschließend als Reisegepäck aufgeben.
ca. 5.45 Uhr: Die Passagierin kam rund 20 Minuten später ohne das beanstandete Gepäckstück in den Kontrollbereich zurück. Sie passierte erneut die Kontrollstelle 11/12 - allerdings ohne erneute Überprüfung.
Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass bereits vor der Sperre klar war, dass die Frau bereits abgeflogen war ist der Fall sonnenklar.
Absolute Unverhältnismäßigkeit! Jeder Mensch mit Entscheidungskompetenz und einem Mindestmaß an Intelligenz muss erkennen, dass hier nur ein singulärer, nicht durch dritte vorhersehbarer Fehler des Personal vorlag und nicht der geringste Hinweis auf eine Gefährdung am Flughafen.
Das ist ein klarer Fall für eine Amtshaftungsklage...
PS: wenn jetzt wieder jemand mit dem klar definierten Prozedere kommt - nein, das gibt es wohl nicht für jeden Einzelfall. Und sollte es doch eines geben hat es, oder die ausführenden total versagt, wenn es 1h Stunde dauert und der vermeintliche Terrorist im Flieger sitzt und keine weiterführenden Aktionen gesetzt wurden.