28.07.18: MUC Terminal 2 geräumt - unidentifizierte Person

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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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VIE
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5.27 Uhr: Die Passagierin passierte die Kontrollstelle 11/12. Dort wurde ein Gegenstand in ihrem Handgepäck beanstandet. Eine Flüssigkeit, die sich in einer Tasche von der Größe eines Kosmetikkoffers befand. Sie wollte es anschließend als Reisegepäck aufgeben.
ca. 5.45 Uhr: Die Passagierin kam rund 20 Minuten später ohne das beanstandete Gepäckstück in den Kontrollbereich zurück. Sie passierte erneut die Kontrollstelle 11/12 - allerdings ohne erneute Überprüfung.

Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass bereits vor der Sperre klar war, dass die Frau bereits abgeflogen war ist der Fall sonnenklar.

Absolute Unverhältnismäßigkeit! Jeder Mensch mit Entscheidungskompetenz und einem Mindestmaß an Intelligenz muss erkennen, dass hier nur ein singulärer, nicht durch dritte vorhersehbarer Fehler des Personal vorlag und nicht der geringste Hinweis auf eine Gefährdung am Flughafen.

Das ist ein klarer Fall für eine Amtshaftungsklage...

PS: wenn jetzt wieder jemand mit dem klar definierten Prozedere kommt - nein, das gibt es wohl nicht für jeden Einzelfall. Und sollte es doch eines geben hat es, oder die ausführenden total versagt, wenn es 1h Stunde dauert und der vermeintliche Terrorist im Flieger sitzt und keine weiterführenden Aktionen gesetzt wurden.
 
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miles&weg

Erfahrenes Mitglied
05.10.2011
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PS: wenn jetzt wieder jemand mit dem klar definierten Prozedere kommt - nein, das gibt es wohl nicht für jeden Einzelfall. Und sollte es doch eines geben hat es, oder die ausführenden total versagt, wenn es 1h Stunde dauert und der vermeintliche Terrorist im Flieger sitzt und keine weiterführenden Aktionen gesetzt wurden.

Da sich das ja vermutlich u.a. auf mich bezieht: Zustimmung, dieser Zeitablauf sieht nicht danach aus, haette es einen klaren Prozess "Unkontrollierte Person, also sofortige Absperrung und Absuchen des Terminals" gegeben. Es erweckt eher den Eindruck, als sei die Vorgehensweise so wie von Dir gewuenscht: Erst mal Daten sammeln, dann mal nachdenken und irgendwann eine Entscheidung faellen (wenn auch nicht die, die Du gerne gehabt haettest). Allerdings ist meine Schlussfolgerung eine andere als Deine: Fuer solche Faelle braucht man klare Prozesse, damit es eben nicht zu solchen Verzoegerungen kommt.
 
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Rennip

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28.02.2016
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Und was soll jetzt daran ungewöhnlich sein? :confused:

Gegenfrage: wenn ich vom Check-In komme, passiere ich dann eine BGS-Kontrolle?
Wenn ja: warum sitzt dann ein BGS-Beamter in der FCL?
Wenn nein: wenn ich bei der Einreise bis zur FCL gelange, könnte ich dann nicht auch den Flughafen verlassen und damit einreisen, ohne meinen Pass gezeigt zu haben?
 
Zuletzt bearbeitet:

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
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Gegenfrage: wenn ich vom Check-In komme, passiere ich dann eine BGS-Kontrolle?
Wenn ja: warum sitzt dann ein BGS-Beamter in der FCL?
Wenn nein: wenn ich bei der Einreise bis zur FCL gelange, könnte ich dann nicht auch den Flughafen verlassen und damit einreisen, ohne meinen Pass gezeigt zu haben?

In München? Da ist die Passkontrolle doch z.B. am Ausgang von H. Wenn du nicht über die gemischte Schengen-/Non-Schengen-FCL einreist wirst du zwangsläufig an der Kontrolle ankommen.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
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VIE
... wie von Dir gewuenscht: Erst mal Daten sammeln, dann mal nachdenken und irgendwann eine Entscheidung faellen (wenn auch nicht die, die Du gerne gehabt haettest).
Es spricht ja nichts dagegen, dass der Prozess DATEN SAMMELN-NACHDENKEN-ENTSCHEIDEN in 15 Minuten abgeschlossen ist und, wenn überhaupt nur in dieser Zeit Abfertigung UND Abflüge zu stoppen. Über 15-30 Minuten Faktencheck hätte kein Hahn gekräht. Im Gegenteil, wahrscheinlich hätte es Lob für ordentliche Abläufe gegeben.
 
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FREDatNET

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11.07.2010
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VIE
Sie ist zwar vor der Sperre abgeflogen, das war aber nicht vor der Sperre klar.

Ist das bestätigt irgendwo? Wenn dem so wäre, dass man nicht innerhalb weniger Minuten abklärt zu wem (Video/Zeit der SiKo) ein Boardingpass (simpler Datenbank Check) gehört, dann hat der Flughafen ein massives generelles Problem, das weit schlimmer ist als das gegenständliche SiKo Leck.
 

motorbeath

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08.02.2018
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Hier spricht nochmal der Freizeit-Airportmanager:

Mal über den Tellerrand des aktuellen Vorfalls geschaut stellt sich mir die Frage, warum offenbar keine Notfallprozedur vorgesehen ist, wenn mal die zentrale Sicherheitskontrolle ausfällt. Das kann ja auch noch ganz andere Gründe haben als eine harmlose Touristin. Da kann man ja nicht jedes Mal gleich den ganzen Flughafen dichtmachen, wenn da mal was kaputt ist!

Warum holt man nicht beispielsweise 5 Hundertschaften aus der Einsatzreserve der Bereitschaftspolizei, und lässt von denen eine „klassische“ Kontrolle oder Zweitkontrolle direkt am Abfluggate (beim Boarding) machen? Das hätte auch Verzögerungen gegeben und möglicherweise sogar einzelne, wenige Flugausfälle, aber bei weitem nicht so ein Chaos.

In der Nacht hätte man dann den Flughafen räumen und zur Vorsicht nochmal komplett durchsuchen können.

Ganz einfach aus dem Grund, dass die von dir angesprochene Bereitschaftspolizei diese Kontrollen nicht durchführen darf.
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
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Ganz einfach aus dem Grund, dass die von dir angesprochene Bereitschaftspolizei diese Kontrollen nicht durchführen darf.

Auch nicht, wenn die BuPo oder die für die Kontrollen zuständige Behörde um Amtshilfe bittet?

Sorry, falls diese Frage zu naiv klingt, aber als Nicht-Jurist bin ich nicht damit vertraut wann welche Polizei was genau machen darf.

Ich würde aber auch noch den Punkt berücksichtigen, dass selbst im "Polizei-Staat" Bayern nicht mal ebenso ein paar hundert BePos so herum sitzen und auf den nächsten Großeinsatz warten. Das braucht dann schon auch seine (merkliche) Zeit sie heran zu karren.
 
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Mulder_110

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04.05.2012
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Ich habe ja schon mehrfach ;-) meine Meinung, dass die Sperrung weit überzogen war, kundgetan.

Nichtsdestotrotz würde ich mir auch schwertun, einen konkreten Schuldigen zu benennen. Die Frau? Die beiden Kötterhansels, die mit ihren iPhones beschäftigt waren, anstatt aufzupassen? Die BuPo? Die FMG?

Schwierig ...

Aber: Es sind über 30k Passagiere betroffen. Da ist es so sicher wie das Amen in der Kirche, dass IRGENDEINER von den 30k diese Angelegenheit wird gerichtlich klären lassen wollen.

Und Flywing_Lawyer, irgendeiner deiner Kollegen wird das Mandat übernehmen. Ich wette sogar kostenlos, weil der Fall mittlerweile so eine Publicity hat, dass es sich lohnen dürfte.
 
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cockpitvisit

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04.12.2009
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FRA
Sie ist zwar vor der Sperre abgeflogen, das war aber nicht vor der Sperre klar.
Ist das bestätigt irgendwo?

Explizit nicht, es ist aber eine logische Schlussfolgerung daraus, dass man

(1) Anhand der Boardingpass-Daten rausgefunden hat, dass die Frau abgeflogen ist

(2) Die Identität der Frau mehrere Stunden lang unbekannt war

(3) Man nach der Frau im Terminal gesucht hat

Sonst hätte man die Identität der Person viel früher herausgefunden - nämlich anhand ihres Boardingpasses..
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
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VIE
Explizit nicht, es ist aber eine logische Schlussfolgerung daraus, dass man

(1) Anhand der Boardingpass-Daten rausgefunden hat, dass die Frau abgeflogen ist

(2) Die Identität der Frau mehrere Stunden lang unbekannt war

(3) Man nach der Frau im Terminal gesucht hat

Sonst hätte man die Identität der Person viel früher herausgefunden - nämlich anhand ihres Boardingpasses..

Nein, ein boardingpass belegt keine Identität, ein boardingpass belegt nur ob Person x bei der SiKo war, bzw. Person x in einen Flieger gestiegen ist. Und beide letzteren Punkte sollten sich binnen weniger Minuten feststellen lassen.

Also logische Schlussfolgerungen diesbezüglich gibt es in deinem Sinne nicht
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Gegenfrage: wenn ich vom Check-In komme, passiere ich dann eine BGS-Kontrolle?
Wenn ja: warum sitzt dann ein BGS-Beamter in der FCL?
Wenn nein: wenn ich bei der Einreise bis zur FCL gelange, könnte ich dann nicht auch den Flughafen verlassen und damit einreisen, ohne meinen Pass gezeigt zu haben?

Für alle, die es nicht wissen: Wenn Du die FCL auf Ebene H betrittst und auf Ebene G verlässt (oder umgekehrt), musst Du Deinen Pass vorzeigen, reist also dort ein/aus (gleiches gilt im Satelliten für K/L). Eine Einreise / Ausreise über die FCL ohne Kontrolle ist definitiv nicht möglich.
 

Blackjack

Erfahrenes Mitglied
14.05.2011
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Auch nicht, wenn die BuPo oder die für die Kontrollen zuständige Behörde um Amtshilfe bittet?

Sorry, falls diese Frage zu naiv klingt, aber als Nicht-Jurist bin ich nicht damit vertraut wann welche Polizei was genau machen darf.

Ich würde aber auch noch den Punkt berücksichtigen, dass selbst im "Polizei-Staat" Bayern nicht mal ebenso ein paar hundert BePos so herum sitzen und auf den nächsten Großeinsatz warten. Das braucht dann schon auch seine (merkliche) Zeit sie heran zu karren.

Dachau sollte schnell mobilisiert werden können, ist ein riesiger Standort. Zusammen mit der BuPo sollte man die 500 locker zusammenkriegen, zumindest meine Einschätzung als Laie.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Und Flywing_Lawyer, irgendeiner deiner Kollegen wird das Mandat übernehmen. Ich wette sogar kostenlos, weil der Fall mittlerweile so eine Publicity hat, dass es sich lohnen dürfte.

Letzteres dürfte einen Verstoß gegen Berufs- und Wettbewerbsrecht darstellen.

Kostenlos würde außerdem bedeuten, dass vom Gegner kein Ersatz der Vergütung verlangt werden kann, da dem Mandant mangels Vereinbarung selbiger diesbezüglich überhaupt kein Schaden entstanden ist.
 
J

jsm1955

Guest
Mich bewegen in diesem Zusammenhang 3 Fragen:

1. Die Räumung erfolgte ja zeitverzögert, weil der Vorfall zunächst nicht gemeldet wurde und erst mit Verzögerung durch die Videoüberwachung auffiel. Ist also davon auszugehen, dass so etwas öfters passiert, aber nicht immer bemerkt wird?

2. Ausgangspunkt des Dramas war ja die idiotische Flüssigkeitenregelung. Wieso wird hier nicht klar agiert/kommuniziert? Der Frau war ja vermutlich nicht klar, dass sie nochmal durch die Kontrolle muss? Ich selbst habe schon solche Dialoge gehört: "Gehen sie mal zu dem Automaten und ziehen eine Plastiktüte, dann kommen sie wieder her und gehen an der Schlange vorbei, ich lasse Sie dann wieder vor." Das kann bei aufgeregten Wenigfliegern schon mal missverstanden werden.

3. So etwas ist in den letzten Jahren ja mehrfach passiert (ich erinnere mich an Köln, eine Polizistin, aber ich meine, da gab es noch mehr Fälle). Gibt es niemanden, der für einen solchen, nicht seltenen Fall ein Szenario unterhalb der Totalräumung erdenken kann? Mir fallen da auf Anhieb Nachkontrollen am Gate (Stichproben), Einsatz von Gesichtserkennung + Verknüpfung mit Bordkarteninformationen, Profiling etc. ein. Oder wenigstens verhindern, dass jemand unkontrolliert durchkommt? Schleuse o.ä.?
Es muss doch jedem klar sein, dass man das Risiko auch so nicht auf Null bringt, wenn man die Sikos anschließend über Stunden in Überlast arbeiten lässt um alle Paxe erneut zu prüfen? Geht es vielleicht darum, das niemand die Verantwortung übernehmen will?
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
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Auch nicht, wenn die BuPo oder die für die Kontrollen zuständige Behörde um Amtshilfe bittet?

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Bundespolizei in München nicht für die Personenkontrollen zuständig. Daher gibt es auch nichts zu tun, für das Amtshilfe angefordert werden könnte.

Die zuständige Behörde, vermutlich das Luftamt, könnte vielleicht theoretisch. Das würde wahrscheinlich an mindestens einem der folgenden Punkte scheitern:

1. Die Polizei würde sagen: Wir denken über den Einsatz näher nach, wenn die betraglich unbegrenzte Kostenübernahmeerklärung da ist.

2. Wäre eine improvisierte Kontrolle überhaupt luftsicherheitsrechtlich zulässig?
 

JamesMcGill

Erfahrenes Mitglied
06.10.2017
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15
Wenn ich Samstagabend irgendwo hin muss (also nicht mal eben zum Spaß durch die Gegend fliege) und am Flughafen keine akute Gefahr für Leib und Leben besteht, dann versuche ich den Flug zu kriegen. Egal, was das Radio erzählt. Umbuchen kann man zur Not immer noch.

Was hätte man deiner Meinung nach tun sollen? Die Flugzeuge solange stehen lassen bis sie voll sind, damit sich an noch mehr Flughäfen die Passagiere stauen?

Man muss die Möglichkeit bekommen EINFACH, OHNE ANRUF auf eine Waitlist zu kommen, sodass Menschen die frühere Maschinen verpasst haben, die Menschen ersetzen können, die spätere Maschinen verpassen.

Das hab ich doch jetzt mehrmals erklärt. Es wird einfach stumpf gesagt: ‚Passagier war no-show‘ also ist er erst mal aus dem System und muss uns kontaktieren, bevor wir was machen.

Das schlechteste was passieren kann ist, dass nach eine cancellation der 14:00 Uhr Maschine oder nachdem für viele Passagiere die 14 Uhr maschine unerreichbar war (no-show) die 15 und 16 Uhr Maschine nicht 100% ausgelastet sind, weil die Leute nicht umgebucht wurden bzw. sich umbuchen konnten.

Es geht doch genau um die Fälle, bei denen Passagiere Flüge nicht mehr bekommen. Diese Sitzplätze müssen umgehend mit Passagieren gefüllt werden, die bereits vor Ort im Sicherheitsbereich sind.

Das ist für mich völlig logisch, da gibt es aus meiner Sicht gar nichts nicht zu verstehen. Customer empowerment braucht die LH.
 

PMc

Erfahrenes Mitglied
12.07.2015
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Bis jetzt dachte ich es war dilettantisch und peinlich, jetzt fehlen mir die Worte. :D :D :D

Warum das denn?
Die Sicherheitskontrollen werden durchgeführt, um die Vorschriften von Behörden und Versicherungen zu erfüllen, und wahrscheinlich auch, um den Passagieren ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln. Ob das Produkt auch tatsächlich unter Belastung funktioniert, ist eine ganz andere Sache und es ist fraglich, ob das jemand so genau wissen will - hauptsache ist doch, es wird dafür bezahlt und Leute haben einen Job.

Hat der Passagier (rechtlich) die Pflicht, sich der Sicherheitskontrolle zu unterziehen?

Könnte eine solche rechtliche Pflicht dazu führen, dass ein Attentäter sein Attentat unterläßt, weil es verboten ist sich nicht der Sicherheitskontrolle zu unterziehen? Oder ist es mglw. auch schon verboten, ein Flugzeug in die Luft zu sprengen?