ANZEIGE
was willst Du denn deckeln? Es steht ja kein einziger Flug zur Debatte. Die einzige Frage ist doch, ob EY auch weiterhin auf AB 7492 ihr EY1752 schreiben darf. Faktisch ändert sich ja am fliegenden Metall nichts.
Ich würde dafür plädieren, generell (nicht nur im Fall AB/EY) das Angebot von codeshare Flügen gesetzlich zu unterbinden - im Sinne des Verbraucherschutzes. Da versteht ja kaum noch ein Vielflieger (geschweige denn Otto Normalflieger) die ganzen unterschiedlichen Bestimmungen in Bezug auf Gepäck, Einchecken, Meilengutschrift, Kompensation, usw. usw. usw.
Und dann wird auch dem Wenigflieger, der aus dem TUI-Katalog vermeintlich einen Air Berlin Flug bucht, endlich klar, dass er in Wirklichkeit mit Etihad über Abu Dhabi fliegt.