AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
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Ich wäre ja nicht der Erste, der darauf setzen würde, dass man die AB wie einst die Swiss pleite gehen lässt und dann unter neuem Mantel/Namen eine quasi Nachfolgesellschaft gründet. Welche dann nur noch als Zubringer für EY dient und der Rest entfällt.

Der Vergleich hinkt auf mehreren Ebenen. Unabhängig davon, wie realistisch eine Wiederauferstehung in einer Nachfolgegesellschaft sein könnte, eines ist sonnenklar: EY würde in dieser Nachfolgegesellschaft nichts mehr zu sagen haben, denn die ersten, die in einer Insolvenz ausradiert werden, sind die Aktionäre.
Somit ist ein solches Szenario das Letzte, was EY anstrebt. Allenfalls wenn EY das Projekt komplett aufgeben sollte, wären sie zu einem solchen Szenario bereit.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Der Vergleich hinkt auf mehreren Ebenen. Unabhängig davon, wie realistisch eine Wiederauferstehung in einer Nachfolgegesellschaft sein könnte, eines ist sonnenklar: EY würde in dieser Nachfolgegesellschaft nichts mehr zu sagen haben, denn die ersten, die in einer Insolvenz ausradiert werden, sind die Aktionäre.
Somit ist ein solches Szenario das Letzte, was EY anstrebt. Allenfalls wenn EY das Projekt komplett aufgeben sollte, wären sie zu einem solchen Szenario bereit.

Da machen sie dem Insolvenzverwalter ein gutes Angebot für die interessanten Teile der Konkursmasse und die Sache ist gelaufen wie von mir beschrieben. Hinzu kommt: der größte Gläubiger sind sie ja wohl (neben ihrer Rolle als Großaktionär) auch noch; da fällt es leicht ein Konkursverfahren einschlägig zu beeinflussen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Da bin ich aber 'mal gespannt über die Diskussion zu "eigenkapitalersetzende Darlehen" :rolleyes: ich glaube, das wurde hier in diesem Thread auch schon angesprochen.

Und natürlich kann ich die Kontrolle erlangen, indem ich dem Insolvenzverwalter einen sehr hohen Preis biete. Aber was erreiche ich denn dadurch? Geld hineinstecken kann ich doch wenn ich bereits Eigentümer bin auch ohne Insolvenzverfahren, wenn ich das wirklich will. Die Frage ist aber, ob das die Mit-Aktionäre auch machen würden. Und ohne Mit-Aktionäre geht doch sofort wieder das Problem mit dem Auslandsbesitz los.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Nur mal 2 Kennzahlen in Bezug auf das Verhältnis "Aktionäre" versus "Gläubiger":

- aktuelle Marktkapitalisierung (23.10.2015) beim Aktienkurs von 0,98€ : ca. 115 Mio. Euro
- langfristige Verschuldung laut Quartalsbericht Q2/2015: ca. 770 Mio. Euro

Da beantwortet sich die Frage nach dem Einfluss Aktionäre gegen Gläubiger von selbst.

Das Problem mit dem Auslandsbesitz nach einem potentiellen Neustart wird man ähnlich wie damals bei der Swiss über einen Treuhänder oder alternativ auch einen teilweisen Börsengang des "neuen" Unternehmens lösen können.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Nur mal 2 Kennzahlen in Bezug auf das Verhältnis "Aktionäre" versus "Gläubiger":

- aktuelle Marktkapitalisierung (23.10.2015) beim Aktienkurs von 0,98€ : ca. 115 Mio. Euro
- langfristige Verschuldung laut Quartalsbericht Q2/2015: ca. 770 Mio. Euro

Sorry, aber das ist Käse. Der Einfluß bemißt sich nach der Rechtsposition. Solange das Unternehmen nicht insolvent ist, haben Aktionäre alles, und Gläubiger (fast) nichts zu sagen, egal, wie die Größenverhältnisse sind. Im Insolvenzfall geben die Aktionäre "die Schlüssel ab" und haben nichts mehr zu sagen, und der Insolvenzverwalter entscheidet im Interesse der Gläubiger (das umfasst dann allerdings Fiskus, Sozialkassen, Mitarbeiter, Geschäftspartner und Gläubiger im engeren Sinne, und zwar IIRC in dieser Reihenfolge).


Das Problem mit dem Auslandsbesitz nach einem potentiellen Neustart wird man ähnlich wie damals bei der Swiss über einen Treuhänder oder alternativ auch einen teilweisen Börsengang des "neuen" Unternehmens lösen können.

Die neuen Eigentümer der Swiss waren Schweizer, da stellte sich die Frage so nicht!
 
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cityshuttle

Erfahrenes Mitglied
01.11.2014
527
3
BER
Ich wäre ja nicht der Erste, der darauf setzen würde, dass man die AB wie einst die Swiss pleite gehen lässt und dann unter neuem Mantel/Namen eine quasi Nachfolgesellschaft gründet. Welche dann nur noch als Zubringer für EY dient und der Rest entfällt.

Und jetzt erkläre mal bitte, wo der Vorteil einer AB 2.0 im Hinblick auf die hier diskutierten Codesharings liegen soll ???

Weil nach aktueller Entscheidung wird selbst eine AB 2.0 nicht STR-AUH mit EY CS fliegen dürfen ...

[keine Änderungen im Luftverkehrsabkommen vorausgesetzt]
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Ja, klar, man schreibt 100% seines Eigenkapitals ab, kauft dann die Flieger für 1 EUR aus der Konkurs-Masse und kann dann anschließend billiger fliegen, weil die Flieger ja so schön billig waren... :rolleyes:
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Nur mal 2 Kennzahlen in Bezug auf das Verhältnis "Aktionäre" versus "Gläubiger":

- aktuelle Marktkapitalisierung (23.10.2015) beim Aktienkurs von 0,98€ : ca. 115 Mio. Euro
- langfristige Verschuldung laut Quartalsbericht Q2/2015: ca. 770 Mio. Euro

Da beantwortet sich die Frage nach dem Einfluss Aktionäre gegen Gläubiger von selbst.

Das Problem mit dem Auslandsbesitz nach einem potentiellen Neustart wird man ähnlich wie damals bei der Swiss über einen Treuhänder oder alternativ auch einen teilweisen Börsengang des "neuen" Unternehmens lösen können.

Das besondere in der Konstellation AB/EY ist ja, dass EY jederzeit einseitig seinen Anteil auf über 90% steigern kann. Die anderen Aktionäre haben "ihr Geld" bei AirBerlin bereits "verspielt", AirBerlin war/wäre ohne EY mausetot und die anderen Aktionäre längst keine Aktionäre mehr.

Vor einer Aufstockung durch EY stehen nicht die Aktionäre, sondern zum einen das deutsche Aktienrecht (vor einer Erhöhung bis zu 49,9%) bzw. der drohende Verlust des Status als europäische Airline und dem damit verbundenen Verlust der Start- und Landerechte (bei >=50%).

Die Wüstenairlines drohen zwar durchaus mit dem Nichtkaufen von Airbus, allerdings ist diese Drohung bereits verbraucht, weil anderweitig eingesetzt. Schließlich sind sie alle mit ihrem Geschäftsmodell auf das Gutdünken der EU angewiesen, da die bilateralen in der Regel nur den Passagierverkehr zwischen den jeweiligen Ländern zulassen, die ganz große Masse der Passagiere aber die Wüste nur als Zwischenstation auf dem Weg zu anderen Zielen nutzen. Diese Praxis könnte jederzeit gestoppt werden, die Wüstenairlines haben darauf keinen vertraglichen Anspruch. Und die inoffizielle Regel in solchen Fällen besagt, dass man einen Joker nur einmal ziehen darf. Der Wegfall des EU-Marktes würde für jede der Wüstenairlines die bisherigen Strategien scheitern lassen.

Es besteht konkreter Regelungsbedarf. Die Lobby rund um die "echten" europäischen Airlines hat sich in Position gebracht. Codeshares soll es ab Januar nicht mehr geben. Eine echte Neuregelung ist nicht in Sicht. Ob Interlining EY letzten Endes für mindestens einige Zeit ausreicht, wird wohl davon abhängen, wie die konkreten Zahlen von AB aussehen, wieviel EY also weiterhin hinzuschießen muss. Und das nicht mehr wie bisher auf "ins Blaue versprochene" basierend, sondern fundiert.

Wie die Zahlen mindestens aussehen müssen und ob AirBerlin das hinbekommt, weiss derzeit niemand.
 

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.221
76
SHE
Zu der Diskussion was der Codeshare bringt: Aus Kundensicht hat das meines Wissens Einfluss auf die Freigepäckregelung. Fliege ich mit AB Flugnummer z.B. Richtung Asien, habe ich 1 Gepäckstück a 23kg frei. Buche ich das gleiche unter EY Flugnummer, habe ich unbegrenzte Gepäckstücke bis insgesamt 30 kg frei.

Die Regelung könnten EY und AB natürlich auch unabhängig der Codeshareregelung anpassen. Wobei ich da nicht weiß, ob evtl. OW-Regeln dem entgegenstehen würden.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
...Schließlich sind sie alle mit ihrem Geschäftsmodell auf das Gutdünken der EU angewiesen, da die bilateralen in der Regel nur den Passagierverkehr zwischen den jeweiligen Ländern zulassen, die ganz große Masse der Passagiere aber die Wüste nur als Zwischenstation auf dem Weg zu anderen Zielen nutzen. Diese Praxis könnte jederzeit gestoppt werden, die Wüstenairlines haben darauf keinen vertraglichen Anspruch...

Das glaube ich nicht. Sixth Freedom wäre nur anwendbar, wenn es sich durchgehend um eine Flugnummer handeln würde. Soweit ich das sehe, ist das aber nicht der Fall.
Also kann die Bundesregierung nur mitreden, wieviele Flüge EK und EY in die UAE anbieten. Ob der Pax dann von dort nach SIN, BKK oder Takatuka-Land weiterfliegt, who cares?
 
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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Zu der Diskussion was der Codeshare bringt: Aus Kundensicht hat das meines Wissens Einfluss auf die Freigepäckregelung. Fliege ich mit AB Flugnummer z.B. Richtung Asien, habe ich 1 Gepäckstück a 23kg frei. Buche ich das gleiche unter EY Flugnummer, habe ich unbegrenzte Gepäckstücke bis insgesamt 30 kg frei.

Die Regelung könnten EY und AB natürlich auch unabhängig der Codeshareregelung anpassen. Wobei ich da nicht weiß, ob evtl. OW-Regeln dem entgegenstehen würden.

Das hat sich mittlerweile auch erledigt , hängt nun vom Tarif ab
Im billigsten Tarif sind es auch bei EY nur noch 23 kg ;)

Und OW hat mit dem Verhältnis AB/EY praktisch nichts am Hut
 
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N

no_way_codeshares

Guest
Ja, klar, man schreibt 100% seines Eigenkapitals ab, kauft dann die Flieger für 1 EUR aus der Konkurs-Masse und kann dann anschließend billiger fliegen, weil die Flieger ja so schön billig waren... :rolleyes:

Geht nicht mehr, die Maschinen gehören AB schon längst nicht mehr.
 
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bluesman

Erfahrenes Mitglied
15.11.2013
2.631
1
TXL
Ich wäre ja nicht der Erste, der darauf setzen würde, dass man die AB wie einst die Swiss pleite gehen lässt und dann unter neuem Mantel/Namen eine quasi Nachfolgesellschaft gründet. Welche dann nur noch als Zubringer für EY dient und der Rest entfällt.

Warum sollte die Bundesrepublik Deutschland ein Luftverkehrsabkommen mit einem Land X abschließen, wenn dieses Abkommen überwiegend Vorteile für das Land X bringt und nicht für Deutschland? So ein Abkommen würde kein Privatmensch abschließen, ohne zumindest eine gewisse Ausgewogenheit der Vorteile für beide Vertragspartner.

Aber die Bundesrepublik Deutschland ist nun mal kein Privatmensch. Also kann man als Bundesrepublik Deutschland getrost auf "eine gewisse Ausgewogenheit der Vorteile" verzichten. Zumal der Inhalt dieses Abkommens mit Sicherheit nicht von der Bundesrepublik Deutschland, sondern vom "Land X" diktiert wird. Diejenigen Bundesbeamten, die das ganze dann durchwinken und unterschreiben, haben ausgesorgt.
 
A

Anonym39282

Guest
@GodenEye

"Es war ja bereits überall zu lesen, daß - selbst wenn die codeshares für die Zukunft untersagt werden sollten - bereits gebuchte Flüge ganz normal abgeflogen werden können".

Wo kann man das lesen?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Geht nicht mehr, die Maschinen gehören AB schon längst nicht mehr.

Stimmt natürlich. Ändert aber nichts an meinem Punkt.
Dann lass' es mich umfunktionieren:

Man schreibt 100% seines EK ab und verhandelt anschließend die Leasing-Veträge neu (günstiger), und kann dann anschließend billiger fliegen...

Oder anders formuliert: Es ist ja schön, wenn ich mir 100 Mio. Verlust pro Quartal (er)spare (ob es wirklich bei 100/Quartal bleibt, ist noch die Frage), aber wenn der Preis dafür ist, sofort mehrere 100 Mio. Eigenkapital und den größten Teil des hineingesteckten Fremdkapitals abschreiben zu müssen, frage ich mich schon, wer das machen würde.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Stimmt natürlich. Ändert aber nichts an meinem Punkt.
Dann lass' es mich umfunktionieren:



Oder anders formuliert: Es ist ja schön, wenn ich mir 100 Mio. Verlust pro Quartal (er)spare (ob es wirklich bei 100/Quartal bleibt, ist noch die Frage), aber wenn der Preis dafür ist, sofort mehrere 100 Mio. Eigenkapital und den größten Teil des hineingesteckten Fremdkapitals abschreiben zu müssen, frage ich mich schon, wer das machen würde.

"The terror of the incremental decision!"
Gutes Geld schlechtem hinterher, oder eben Notbremse.
Ich denke die Scheichs entscheiden für erstes.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
"The terror of the incremental decision!"
Gutes Geld schlechtem hinterher, oder eben Notbremse.
Ich denke die Scheichs entscheiden für erstes.

Das denke ich auch.
Wichtig ist aber auch (und darum dreht sich im Moment die Diskussion hier): Notbremse würde für die Scheichs Totalausstieg bedeuten.
Ob es dann einen Neustart für AB 2.0 gibt...wer weiß? Aber unter der Eigentümerschaft von EY? No way!
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Das denke ich auch.
Wichtig ist aber auch (und darum dreht sich im Moment die Diskussion hier): Notbremse würde für die Scheichs Totalausstieg bedeuten.
Ob es dann einen Neustart für AB 2.0 gibt...wer weiß? Aber unter der Eigentümerschaft von EY? No way!

Notbremse heißt zwangsläufig Liquidation.
Da bleibt nichts mehr übrig.
 
Status

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Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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