ANZEIGE
AB kann ja froh sein, dass hier aktuell nur die codeshare-Zulassung zur Debatte steht und nicht gleich die ganze Betriebserlaubnis (AOC).
Sie erfüllen ja schon seit einiger Zeit nicht mehr die gesetzlichen Kriterien einer in der EU ansässigen Fluglinie. Dazu gilt die EU-Verordnung (Seite 2, 3. Absatz)
http://www.lba.de/SharedDocs/Downlo..._Merkblatt1008.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zitat: "Das Unternehmen muss ..... jederzeit von diesen Staaten (der EU) oder deren Staatsangehörigen tatsächlich kontrolliert werden."
Die tatsächliche Kontrolle erfolgt aber ganz offenkundig inzwischen durch EY. Es wird ja ausdrücklich in dieser Verordnung nicht auf den Aktienanteil hingewiesen; das steht nur in dem deutschen Gesetz.
Insofern müsste das LBA eigentlich die Betriebserlaubnis komplett entziehen, aber da trauen sie sich wohl noch nicht.
Sie erfüllen ja schon seit einiger Zeit nicht mehr die gesetzlichen Kriterien einer in der EU ansässigen Fluglinie. Dazu gilt die EU-Verordnung (Seite 2, 3. Absatz)
http://www.lba.de/SharedDocs/Downlo..._Merkblatt1008.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Zitat: "Das Unternehmen muss ..... jederzeit von diesen Staaten (der EU) oder deren Staatsangehörigen tatsächlich kontrolliert werden."
Die tatsächliche Kontrolle erfolgt aber ganz offenkundig inzwischen durch EY. Es wird ja ausdrücklich in dieser Verordnung nicht auf den Aktienanteil hingewiesen; das steht nur in dem deutschen Gesetz.
Insofern müsste das LBA eigentlich die Betriebserlaubnis komplett entziehen, aber da trauen sie sich wohl noch nicht.