AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
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Aus meiner Sicht Bullshit, guck die mal die Geschichte des Automoblizuliefers Schefenacker an, ein ziemlich deutsches Unternehmen, firmierte in 2005/2007 als Schefenacker plc. und entsorgte ein paar Schulden, ist aktuell als Odelo wieder erfolgreich. Da gibt es noch andere Beispiele. Soweit ich mich Recht erinnere konnte Schefenacker die Bond-Investoren "entsorgen" und Equity und Mezzanine blieb eher ungeschoren, es gab ein andere Bespiele, das mussten Equity und Mezzanine ins Gras beißen.

Das hat doch nichts damit zu tun welches Recht zur Anwendung kommt - du kannst ja auch bei einer GmbH Insolvenz einiges an Lasten los werden - wenn man denn einen vernünftigen Plan hat - aber kannst du mir sagen wer bei AB einen Plan haben sollte was man mit den Resten anfängt wenn sich EY zurück zieht? Das müssten Personen sein die dicht am Geschehen sitzen und im Insolvenzverfahren lenkend eingreifen können.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
... - aber kannst du mir sagen wer bei AB einen Plan haben sollte was man mit den Resten anfängt wenn sich EY zurück zieht? ....

Wurde doch ein paar Zeilen weiter oben schon genannt. Fränkische Textil-Unternehmer, österreichische Renn-Fahrer, younameit...:censored:
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Das Fluggeschäft in Deutschland wird allerdings betrieben von der "Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG", bei der die Airberlin plc der p.h. Komplementär ist.
Wem gehören eigentlich die Flugrechte? Der KG, oder der plc?
Und wer hat die Schulden?

Die Schulden hat eindeutig die Air Berlin PLC. Alle Anleihen und das neue Darlehen der Abu Dhabi Bank.

AB_PLC.jpg
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Wurde doch ein paar Zeilen weiter oben schon genannt. Fränkische Textil-Unternehmer, österreichische Renn-Fahrer, younameit...:censored:

Die wären aber bei einer solchen Insolvenz nicht dicht genug am Geschehen - sie könnten nur mit dem Insoverwalter verhandeln und eben sich eben nicht gezielt von Altlasten trennen (mangels Kenntnis der Interna), das klappt besser wenn man bereits eine Auffanggesellschaft gegründet hat und mit einem fertigen Konzept zum Insoverwalter geht - dafür muss man aber tief im Thema sein.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Frage an die Juristen: Könnte nicht die plc zahlungsunfähig werden, und dann ein - sagen wir 'mal - Berliner Bäckermeister ;) der plc die KG für 1 EUR abkaufen?
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Sie mögen dann in Insolvenz gehen, aber der sofortige Neustart ist dann mehr als einfach: Die gesamten unbesicherten Finanzverbindlickeiten inklusive der neuen Abu Dhabi Bank Darlehen sind sofort weg, das Unternehmen ist entschuldet und ein neuer Investor wird sich auch finden. Entweder ein seriöser mit etwas Geld, ansonsten Investoren der Wöhrl / Lauda Klasse.

Wir sind doch nicht in Amerika!

Ausserdem taugt das Konstrukt "AB" gar nicht, ansonsten würde man bei dem Zinsniveau nicht permanent noch mehr Geld verbrennen.

Ich denke das Unternehmen würde zerstückelt und der Name sowie große Teile des Geschäfts komplett verschwinden.
Eine normale Bereinigung, schlichtweg weil man AB am Markt überhaupt nicht braucht.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Sie mögen dann in Insolvenz gehen, aber der sofortige Neustart ist dann mehr als einfach: Die gesamten unbesicherten Finanzverbindlickeiten inklusive der neuen Abu Dhabi Bank Darlehen sind sofort weg, das Unternehmen ist entschuldet und ein neuer Investor wird sich auch finden. Entweder ein seriöser mit etwas Geld, ansonsten Investoren der Wöhrl / Lauda Klasse.

EY kann einseitig jederzeit seinen Anteil auf >90% aufstocken und bleibt allergrößter Gläubiger. Wenn AB untergeht, dann ausschließlich nach Plan von EY.
 

bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.496
591
Eine normale Bereinigung, schlichtweg weil man AB am Markt überhaupt nicht braucht.

Die Luftfahrt ist aber kein freier Markt, er ist reguliert und dies sorgt dafür, dass sich insbesondere ein anderer deutscher Anbieter halten kann. DAS übrigens braucht kein Markt und ist zum Schaden der Nachfrager.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.268
1.237
TXL
Wir sind doch nicht in Amerika!

Ausserdem taugt das Konstrukt "AB" gar nicht, ansonsten würde man bei dem Zinsniveau nicht permanent noch mehr Geld verbrennen.

Ich denke das Unternehmen würde zerstückelt und der Name sowie große Teile des Geschäfts komplett verschwinden.
Eine normale Bereinigung, schlichtweg weil man AB am Markt überhaupt nicht braucht.

das liegt wohl im Auge des Betrachters und mag Deine Sichtweise sein.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Das mit den 90% klappt ja gerade nicht, der zweite Teil des Satzes ist aber 100% korrekt.

Das geht nicht, wenn AB seine Landerechte behalten soll. Im Falle des Fallenlassens durch EY wäre das jedoch egal.

Die besondere Situation, dass EY einseitig seinen Anteil an AB bestimmen kann, wird gerne vergessen. Dabei führt genau das dazu, dass eine Insolvenz als Ausgangspunkt eines Neustarts bei AB praktisch ausgeschlossen ist.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
das liegt wohl im Auge des Betrachters und mag Deine Sichtweise sein.

Glaube definitiv, dass es AB braucht. Ob das nun AB ist oder ein anderes Korrektiv mit Ähnlicher Marktposition. Ne starke AB ist gut für die Preise im Markt. Machen wir uns mal alle keine Illusionen, ohne AB würde ein LH Flug nach MUC oder woanders hin, bei LH das 2-3 fache der heutigen Preise kosten
 
N

no_way_codeshares

Guest
Glaube definitiv, dass es AB braucht. Ob das nun AB ist oder ein anderes Korrektiv mit Ähnlicher Marktposition. Ne starke AB ist gut für die Preise im Markt. Machen wir uns mal alle keine Illusionen, ohne AB würde ein LH Flug nach MUC oder woanders hin, bei LH das 2-3 fache der heutigen Preise kosten

Die LH- Preise waren ja auch schon vor AB so hoch. Wir haben das an anderer Stelle mehrfach bereits angesprochen: Womöglich würden heute Alternativen wie Wizz, Ryanair oder Easyjet sofort in einzelne Lücken drängen, wenn AB vom Markt verschwände und so ausschliesslich auf einzelnen Rosinen-Routen ein Korrektiv zu den LH-Preisen bilden. Aber einen Netzwerkcarrier mit der Abdeckung Deutscher und Europäischer Airports (Stand vor 2 Jahren) neu am Markt zu positionieren neben einer übermächtigen LH, ist vor AB immer wieder gescheitert und mit ein Grund für Fehlkonzeptionen bei der Entstehung der heutigen AB, die ihr nun zum Verhängnis werden (das schnelle Wachstum durch Zukäufe mit zum Teil ungünstigen Vereinbarungen, bloss um das Angebot schneller erweitern zu können, als LH es auf allen Strecken quersubventioniert durch die Business-Langstrecken unterbieten konnte) und wäre angesichts der zusätzlichen Konkurrenz durch die Point-to-Point-Carrier heute wohl unmöglich.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Das geht auf Grund der Regulierung des Marktes ja eben nicht.

Klar geht das. Nur dann wären die Landerechte futsch, weil es keine EU-Airline mehr ist. Im Falle eines Abwicklung egal, dann wird sowieso nicht mehr geflogen. Und weil dann die Landerechte weg wären, ist auch eine Regulierung unnötig. Nicht fliegende Airlines haben keine Marktrelevanz.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Klar geht das. Nur dann wären die Landerechte futsch, weil es keine EU-Airline mehr ist. Im Falle eines Abwicklung egal, dann wird sowieso nicht mehr geflogen. Und weil dann die Landerechte weg wären, ist auch eine Regulierung unnötig. Nicht fliegende Airlines haben keine Marktrelevanz.

Du behauptest, EY könne einseitig seinen Anteil an AB bestimmen. Stimmt insoweit, als sie ihren Anteil reduzieren können (sofern sie einen Käufer finden). Erhöhen können sie ihn aber nicht. Rein theoretisch ginge das natürlich schon, auf 100% zu gehen und dann AB abzuwickeln. Aber warum sollte das jemand tun?
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.872
Du behauptest, EY könne einseitig seinen Anteil an AB bestimmen. Stimmt insoweit, als sie ihren Anteil reduzieren können (sofern sie einen Käufer finden). Erhöhen können sie ihn aber nicht. Rein theoretisch ginge das natürlich schon, auf 100% zu gehen und dann AB abzuwickeln. Aber warum sollte das jemand tun?

Dir ist das Prinzip der Wandelanleihe bekannt? EY kann jederzeit seinen Anteil auf irgendwo über 90% erhöhen. Dazu haben die Altgesellschafter schon unwiderruflich zugestimmt. Gefragt werden muss da keiner mehr. Macht man nicht wegen des Status als EU-Airline. Bei Abwicklung spielt dieser Grund aber keine Rolle mehr.

Warum sollte EY eine jahrelang mit Milliarden gepamperte Airline jemand anderen überlassen, der dann ggf. noch in Wettbewerb zu EY tritt?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Dir ist das Prinzip der Wandelanleihe bekannt? EY kann jederzeit seinen Anteil auf irgendwo über 90% erhöhen. Dazu haben die Altgesellschafter schon unwiderruflich zugestimmt.

Es gibt nur zwei theoretisch mögliche Gründe, das zu tun.
a) um die Gesellschaft fortzuführen.
b) um sie abzuwickeln.

b) ergibt überhaupt keinen Sinn, und a) ist faktisch nicht möglich, da man ihr durch den Wegfall der Rechte die Existenzmöglichkeit entzieht.

Also: Ja, theoretisch kann EY aufstocken, faktisch-praktisch können sie es nicht.
 
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