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IMHO macht das EY durchaus. Glauben nur die Wenigsten.
Woran das wohl liegen mag..........
IMHO macht das EY durchaus. Glauben nur die Wenigsten.
Woran das wohl liegen mag..........
meint ihr nicht, dass sich im Fall des Falles ziemlich hoch bezahlte Anwaltskanzlein mit diesen Frage abschließend befassen würden? Im Moment stellt sich die Frage auch gar nicht .... und selbst wenn sie sich stellen würden, du und ich würden es eh nicht entscheiden.
Der Gerichtsstand und das geltende Recht sind nicht unbedingt das selbe. Daher kann es durchaus sein, dass ein deutsches Insolvenzgericht nach englischem Recht der PLC urteilen müsste bzw. erst garkein Verfahren eröffnet.
Im Ernst? Das liegt daran, daß Du Dich heutzutage bei im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Unternehmen nur noch mit äußerster Vorsicht äußern kannst und am Besten jedes statement vorher noch 3 mal von der Rechtsabteilung gegenlesen läßt.
Wenn ich mir so manche Insolvenzen aus den 90igern und davor und ebenso Übernahmen aus der selben Zeit rückblickend ansehe, da wäre so mancher Vorstand nach heutigen Maßstäben vor dem Kadi gelandet.
Nochmals ja. Etwas weiter oben wurde die Meinung vertreten, es würde selbstverständlich wegen des Sitzes der AB PLC das (angabegemäß nicht so strenge?) UK- Insolvenzrecht zur Anwendung kommen - ich wollte da nur meine Zweifel kundtun. Warten wir es also ab.
Naja - dann könnte man ja eine entsprechend klare Aussage von den Anwälten prüfen lassen - und sich dann an diese halten.
Zusätzlich wäre durchaus anzuraten, bei den Anleihen einen Blick in den Emissionsprospekt zu werfen. Könnte durchaus sein, daß auch dort eine Regelung zum Gerichtsstand steht.![]()
Was in so einem Prospekt steht, und was dann in der Wirklichkeit zur Anwendung kommt ist nicht immer das gleiche.
Es gibt durchaus gute Gründe warum bei einer Insolvenz der Airline auch deutsches Insolvenzrecht zur Anwendung kommt.
Was in so einem Prospekt steht, und was dann in der Wirklichkeit zur Anwendung kommt ist nicht immer das gleiche.
Es gibt durchaus gute Gründe warum bei einer Insolvenz der Airline auch deutsches Insolvenzrecht zur Anwendung kommt.
Wenn Du Sandwiches an den Saatwinkler Damm geliefert hast und noch bezahlt werden willst, dann ja. Wenn Du Anleihe-Gläubiger bist: Keine Chance. Da gilt das, was im Prospekt steht. Hat Dich keiner gezwungen, die Anleihe zu kaufen, DU bist verpflichtet, den Prospekt zu lesen (auch wenn es in der Praxis kaum einer macht), und wenn Dir irgendwas nicht passt, mußt Du nicht kaufen.
Es geht hier ja nicht um die Rechte der Gläubiger sondern um die Konsequenzen für die Geschäftsleitung. Glaubst du das ein deutscher Staatsanwalt mit den Achseln zuckt wenn AB Insolvenz anmeldet und sagt, "dafür sind ja die Engländer zuständig?".
Das wäre dann eine Bastelanleitung zur gefahrlosen Umgehung des deutschen Insolvenzrechts.
Das ist doch jetzt mal eine völlig pauschale und falsche Aussage. So ein Prospekt hat schon eine sehr verbindliche Wirkung. Und die Gründe, warum anderes Recht als im Prospekt Anwendung finden sollte, müsstest du doch bitte mal darlegen. Bin da echt gespannt und lerne gerne dazu.
[h=2]Zuständigkeit bei Insolvenz einer Ltd[/h]Hat eine Ltd ihren Sitz in Deutschland, dann sind im Fall einer Insolvenz die deutschen Gerichte zuständig.
Nach Art. 3 der EUInsVO bestimmt sich die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Schwerpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners. Es gilt die Vermutung, dass dies der Ort ist, an dem die Gesellschaft gegründet wurde. Diese Vermutung ist jedoch jederzeit widerlegbar. Beispielsweise mit der Tatsache, dass die Ltd Ihre Hauptverwaltung in Deutschland hat. Ist der Verwaltungssitz in Deutschland der einzige Sitz der Gesellschaft, so kann nicht von einer Zweigniederlassung im Sinne des HGB gesprochen werden. eine Zweigniederlassung wäre ein von der Hauptniederlassung räumlich getrennter, unter der Oberleitung der Hauptverwaltung stehender, jedoch wirtschaftlich und organisatorisch verselbständigter Betriebsteil.
Ja, und das nennt sich Vertragsfreiheit. Wenn alle Parteien englisches Recht wollen, dann gilt das auch, egal wo Gerichtsstand oder Operations sind.
Das wäre dann eine Bastelanleitung zur gefahrlosen Umgehung des deutschen Insolvenzrechts.
Ich bin da kein Fachmann lese aber folgendes:
Wieso? Gebastelt wird doch ständig, ob das nun eine UK Limited ist, eine Holding in Luxemburg oder ein Briefkasten in Panama.
Ob die Bastelei dann wirklich gefahrlos ist oder nicht: Da hat sich schon so mancher gewundert.
Du weisst doch genauso gut wie ich das solche Basteleien im Ernstfall sehr genau geprüft werden - damit sie eben nicht als Blaupause dienen können.
Also dass Verträge nachträglich nicht so einfach ausgehebelt werden können, hat man doch bei den argentinischen Staatsanleihen gesehen, die sogar 15 Jahre später noch zur technischen Staatspleite von Argentinien führten. Da fehlte in der Anleihe die sog. Collective Action Clause und konnte trotz allem internationalen Druck nicht nachträglich in den Vertrag geschrieben werden.
Der High Court of Justice in England entschiedam 15. 08. 2006, dass für die Frage, welchesLand für ein Insolvenzverfahren zuständig sei,darauf abzustellen sei, wo für Außenstehendeerkennbar der Schwerpunkt der wirtschaftlichenTätigkeit liege.
Imdeutschen Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter dasUnternehmen oder Teile davon als funktionsfähige Einheit verkaufen.Nach englischem Insolvenzrecht muss der Insolvenzverwalterdas Unternehmen sofort stilllegen und die Mitarbeiter entlassen;
Will man da böse Folgen verhindern müsste sich EY verbindlich zur gemeinsamen Zukunft mit AB äussern.
IMHO macht das EY durchaus. Glauben nur die Wenigsten.
Woran das wohl liegen mag..........
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Artikel nicht bereits vor Wochen verlinkt wurde. Gleichwohl halte ich das für ein sehr deutliches Bekenntnis von EY zu AB:
Etihad’s partnership with airberlin brings in $630m for Abu Dhabi | The National
den finde ich fast noch interessanter, da taucht AB aber nicht auf...
Etihad Airways achieves record financial returns as global alliances pay off | The National
Schon seltsam, dass deine Kommentare zu EY und AB soviel schlechter aussehen, als die zu LH.Schon seltsam das die Zahlen bei den soo erfolgreichen Jungs von EY schlechter aussehen als die von LH.
Schon seltsam das die Zahlen bei den soo erfolgreichen Jungs von EY schlechter aussehen als die von LH.