AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Woran das wohl liegen mag..........

Im Ernst? Das liegt daran, daß Du Dich heutzutage bei im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Unternehmen nur noch mit äußerster Vorsicht äußern kannst und am Besten jedes statement vorher noch 3 mal von der Rechtsabteilung gegenlesen läßt.
Wenn ich mir so manche Insolvenzen aus den 90igern und davor und ebenso Übernahmen aus der selben Zeit rückblickend ansehe, da wäre so mancher Vorstand nach heutigen Maßstäben vor dem Kadi gelandet.
 
F

feb

Guest
meint ihr nicht, dass sich im Fall des Falles ziemlich hoch bezahlte Anwaltskanzlein mit diesen Frage abschließend befassen würden? Im Moment stellt sich die Frage auch gar nicht .... und selbst wenn sie sich stellen würden, du und ich würden es eh nicht entscheiden.

Ja, sicherlich.

Der Gerichtsstand und das geltende Recht sind nicht unbedingt das selbe. Daher kann es durchaus sein, dass ein deutsches Insolvenzgericht nach englischem Recht der PLC urteilen müsste bzw. erst garkein Verfahren eröffnet.

Nochmals ja. Etwas weiter oben wurde die Meinung vertreten, es würde selbstverständlich wegen des Sitzes der AB PLC das (angabegemäß nicht so strenge?) UK- Insolvenzrecht zur Anwendung kommen - ich wollte da nur meine Zweifel kundtun. Warten wir es also ab.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Im Ernst? Das liegt daran, daß Du Dich heutzutage bei im Fokus der Öffentlichkeit stehenden Unternehmen nur noch mit äußerster Vorsicht äußern kannst und am Besten jedes statement vorher noch 3 mal von der Rechtsabteilung gegenlesen läßt.
Wenn ich mir so manche Insolvenzen aus den 90igern und davor und ebenso Übernahmen aus der selben Zeit rückblickend ansehe, da wäre so mancher Vorstand nach heutigen Maßstäben vor dem Kadi gelandet.

Naja - dann könnte man ja eine entsprechend klare Aussage von den Anwälten prüfen lassen - und sich dann an diese halten.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
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Nochmals ja. Etwas weiter oben wurde die Meinung vertreten, es würde selbstverständlich wegen des Sitzes der AB PLC das (angabegemäß nicht so strenge?) UK- Insolvenzrecht zur Anwendung kommen - ich wollte da nur meine Zweifel kundtun. Warten wir es also ab.

Zusätzlich wäre durchaus anzuraten, bei den Anleihen einen Blick in den Emissionsprospekt zu werfen. Könnte durchaus sein, daß auch dort eine Regelung zum Gerichtsstand steht. :idea:;)
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Naja - dann könnte man ja eine entsprechend klare Aussage von den Anwälten prüfen lassen - und sich dann an diese halten.

Kennst Du Anwälte?
Eine von Anwälten geprüfte Aussage ist niemals klar. Du kennst doch die Standardantwort von Anwälten: "Es kommt darauf an!".

"Mr. Hogan, bleibt EY langfristig bei AB engagiert?". "Es kommt darauf an. Im Prinzip ja.". :rolleyes:
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Zusätzlich wäre durchaus anzuraten, bei den Anleihen einen Blick in den Emissionsprospekt zu werfen. Könnte durchaus sein, daß auch dort eine Regelung zum Gerichtsstand steht. :idea:;)

Was in so einem Prospekt steht, und was dann in der Wirklichkeit zur Anwendung kommt ist nicht immer das gleiche.


Es gibt durchaus gute Gründe warum bei einer Insolvenz der Airline auch deutsches Insolvenzrecht zur Anwendung kommt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Was in so einem Prospekt steht, und was dann in der Wirklichkeit zur Anwendung kommt ist nicht immer das gleiche.


Es gibt durchaus gute Gründe warum bei einer Insolvenz der Airline auch deutsches Insolvenzrecht zur Anwendung kommt.

Wenn Du Sandwiches an den Saatwinkler Damm geliefert hast und noch bezahlt werden willst, dann ja. Wenn Du Anleihe-Gläubiger bist: Keine Chance. Da gilt das, was im Prospekt steht. Hat Dich keiner gezwungen, die Anleihe zu kaufen, DU bist verpflichtet, den Prospekt zu lesen (auch wenn es in der Praxis kaum einer macht), und wenn Dir irgendwas nicht passt, mußt Du nicht kaufen.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Was in so einem Prospekt steht, und was dann in der Wirklichkeit zur Anwendung kommt ist nicht immer das gleiche.


Es gibt durchaus gute Gründe warum bei einer Insolvenz der Airline auch deutsches Insolvenzrecht zur Anwendung kommt.

Das ist doch jetzt mal eine völlig pauschale und falsche Aussage. So ein Prospekt hat schon eine sehr verbindliche Wirkung. Und die Gründe, warum anderes Recht als im Prospekt Anwendung finden sollte, müsstest du doch bitte mal darlegen. Bin da echt gespannt und lerne gerne dazu.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Wenn Du Sandwiches an den Saatwinkler Damm geliefert hast und noch bezahlt werden willst, dann ja. Wenn Du Anleihe-Gläubiger bist: Keine Chance. Da gilt das, was im Prospekt steht. Hat Dich keiner gezwungen, die Anleihe zu kaufen, DU bist verpflichtet, den Prospekt zu lesen (auch wenn es in der Praxis kaum einer macht), und wenn Dir irgendwas nicht passt, mußt Du nicht kaufen.

Es geht hier ja nicht um die Rechte der Gläubiger sondern um die Konsequenzen für die Geschäftsleitung. Glaubst du das ein deutscher Staatsanwalt mit den Achseln zuckt wenn AB Insolvenz anmeldet und sagt, "dafür sind ja die Engländer zuständig?".

Das wäre dann eine Bastelanleitung zur gefahrlosen Umgehung des deutschen Insolvenzrechts.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Es geht hier ja nicht um die Rechte der Gläubiger sondern um die Konsequenzen für die Geschäftsleitung. Glaubst du das ein deutscher Staatsanwalt mit den Achseln zuckt wenn AB Insolvenz anmeldet und sagt, "dafür sind ja die Engländer zuständig?".

Das wäre dann eine Bastelanleitung zur gefahrlosen Umgehung des deutschen Insolvenzrechts.

Ja, und das nennt sich Vertragsfreiheit. Wenn alle Parteien englisches Recht wollen, dann gilt das auch, egal wo Gerichtsstand oder Operations sind.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Das ist doch jetzt mal eine völlig pauschale und falsche Aussage. So ein Prospekt hat schon eine sehr verbindliche Wirkung. Und die Gründe, warum anderes Recht als im Prospekt Anwendung finden sollte, müsstest du doch bitte mal darlegen. Bin da echt gespannt und lerne gerne dazu.

Ich bin da kein Fachmann lese aber folgendes:

[h=2]Zuständigkeit bei Insolvenz einer Ltd[/h]Hat eine Ltd ihren Sitz in Deutschland, dann sind im Fall einer Insolvenz die deutschen Gerichte zuständig.
Nach Art. 3 der EUInsVO bestimmt sich die Zuständigkeit der Gerichte nach dem Schwerpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners. Es gilt die Vermutung, dass dies der Ort ist, an dem die Gesellschaft gegründet wurde. Diese Vermutung ist jedoch jederzeit widerlegbar. Beispielsweise mit der Tatsache, dass die Ltd Ihre Hauptverwaltung in Deutschland hat. Ist der Verwaltungssitz in Deutschland der einzige Sitz der Gesellschaft, so kann nicht von einer Zweigniederlassung im Sinne des HGB gesprochen werden. eine Zweigniederlassung wäre ein von der Hauptniederlassung räumlich getrennter, unter der Oberleitung der Hauptverwaltung stehender, jedoch wirtschaftlich und organisatorisch verselbständigter Betriebsteil.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
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Das wäre dann eine Bastelanleitung zur gefahrlosen Umgehung des deutschen Insolvenzrechts.

Wieso? Gebastelt wird doch ständig, ob das nun eine UK Limited ist, eine Holding in Luxemburg oder ein Briefkasten in Panama.
Ob die Bastelei dann wirklich gefahrlos ist oder nicht: Da hat sich schon so mancher gewundert.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Wieso? Gebastelt wird doch ständig, ob das nun eine UK Limited ist, eine Holding in Luxemburg oder ein Briefkasten in Panama.
Ob die Bastelei dann wirklich gefahrlos ist oder nicht: Da hat sich schon so mancher gewundert.

Du weisst doch genauso gut wie ich das solche Basteleien im Ernstfall sehr genau geprüft werden - damit sie eben nicht als Blaupause dienen können.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Du weisst doch genauso gut wie ich das solche Basteleien im Ernstfall sehr genau geprüft werden - damit sie eben nicht als Blaupause dienen können.

Also dass Verträge nachträglich nicht so einfach ausgehebelt werden können, hat man doch bei den argentinischen Staatsanleihen gesehen, die sogar 15 Jahre später noch zur technischen Staatspleite von Argentinien führten. Da fehlte in der Anleihe die sog. Collective Action Clause und konnte trotz allem internationalen Druck nicht nachträglich in den Vertrag geschrieben werden.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Also dass Verträge nachträglich nicht so einfach ausgehebelt werden können, hat man doch bei den argentinischen Staatsanleihen gesehen, die sogar 15 Jahre später noch zur technischen Staatspleite von Argentinien führten. Da fehlte in der Anleihe die sog. Collective Action Clause und konnte trotz allem internationalen Druck nicht nachträglich in den Vertrag geschrieben werden.

Es geht hier ja um etwas anderes, es geht darum das ich eine Firma in D betreibe, mich aber mit der PLC aus der Haftung der strengeren deutschen Insolvenzregelung hinausstehlen will - mein auf Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt hat mir in der Kombination Ltd & CoKG, damals gesagt das solange der Geschäftsbetrieb in D bestehen würde hier auch deutsches Insolvenzrecht zur Anwendung kommt - um dies zu verhindern müsste man vor der Anmeldung der Insolvenz den Geschäftbetrieb in D einstellen.

Siehe auch hier:
Der High Court of Justice in England entschiedam 15. 08. 2006, dass für die Frage, welchesLand für ein Insolvenzverfahren zuständig sei,darauf abzustellen sei, wo für Außenstehendeerkennbar der Schwerpunkt der wirtschaftlichenTätigkeit liege.


http://www.huemmerich-partner.de/mandanteninformation/pdf_klose/07_03_ra_klose.pdf

Interessant dann auch dieser Punkt:
Imdeutschen Insolvenzverfahren kann der Insolvenzverwalter dasUnternehmen oder Teile davon als funktionsfähige Einheit verkaufen.Nach englischem Insolvenzrecht muss der Insolvenzverwalterdas Unternehmen sofort stilllegen und die Mitarbeiter entlassen;

Was dann im Ernstfall wirklich besser wäre......
 
Zuletzt bearbeitet:

Frequent_Flyer

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
2.017
167
BER
Will man da böse Folgen verhindern müsste sich EY verbindlich zur gemeinsamen Zukunft mit AB äussern.

IMHO macht das EY durchaus. Glauben nur die Wenigsten.

Woran das wohl liegen mag..........

Also was erwartest du? Wenn EY nichts sagt, heisst es, die bekennen sich nicht und haben AB bereits abgeschrieben. Bekennen sie sich hingegen öffentlich, dann heisst es "Alles nur Gelaber". :rolleyes:
 

cogito

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
614
48

qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Schon seltsam das die Zahlen bei den soo erfolgreichen Jungs von EY schlechter aussehen als die von LH.

Welche Zahlen genau vergleichst du? Revenue per Pax, EBIT per Pax oder was ist die für dich relevante "Zahl"?

Edit: Und für welche Zeiträume?
 
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