AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
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Verdrehst du nun wieder Tatsachen?

Wenn ein Unternehmen künstlich am Leben erhalten wird und dabei den Wettbewerb blockiert ist es sehr wohl eine Aufgabe des Kartellamts.

Der Wegfall von AB blockiert den Wettbewerb doch eher als der Fortbestand. Und künstliches Am-Leben-Erhalten zu verhindern ist nicht Aufgabe des Kartellamtes, sondern Kartelle zu verhindern. Aber vielleicht weiß Julian da einfach mehr....
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Korrekt.
Dann fällt es unter "Liebhaberei" und wird steuerrechtlich vom Finanzamt auch nicht mehr akzeptiert.

Das ist so nicht korrekt. Das Finanzamt akzeptiert nur Abschreibungen gegen ein solches Unternehmen nicht als Verluste, aber das Unternehmen selbst kann das Finanzamt nicht schließen. Und ich bezweifel, dass die Scheichs Verluste der AB gegen EY-Gewinne verrechnen in Deutschland.

Bitte etwas präziser argumentieren, Julian!
 

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
0
Heidenheim
Wie sieht eigentlich die Lage bei den restlichen Etihad Airways Partners aus? Davon habe ich bisher recht wenig gelesen und würde demzufolge davon ausgehen das dort die Strategie von Etihad/Hogan aufgegangen ist, oder etwa auch nicht?

Vielleicht wurde/wird das ganze Thema bei Etihad auch als Mischkalkulation betrachtet, so nach dem Motto bei 4 von 6(7) Airlines hat die Strategie funktioniert. Dummerweise sind die anderen 2 mit Alitalia und airberlin wahrscheinlich die ,die von der Größe und vom finanziellen Aufwand/Ertrag am meisten ausmachen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Er hat das Geld nicht verbrannt, er hat es umverteilt. Der Verlust auf seiten Etihad ist ein Gewinn für andere. Darunter sind ganz sicher auch die Kunden von AB, die von günstigen Tickets und schlecht ausgelasteten Strecken (die ohne AB z.T. gar nicht bedient worden wären) profitiert haben.

Und die Kunden von AZ scheinen von einem hübschen Modernisierungsprogramm profitiert zu haben. Ich bin zwar selbst keine AZ-Langstrecke geflogen, aber die Fotos sehen nett aus und die (Schengen-)Lounge in MIL fand ich klein aber ordentlich. :D
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wie sieht eigentlich die Lage bei den restlichen Etihad Airways Partners aus? Davon habe ich bisher recht wenig gelesen und würde demzufolge davon ausgehen das dort die Strategie von Etihad/Hogan aufgegangen ist, oder etwa auch nicht?

Vielleicht wurde/wird das ganze Thema bei Etihad auch als Mischkalkulation betrachtet, so nach dem Motto bei 4 von 6(7) Airlines hat die Strategie funktioniert. Dummerweise sind die anderen 2 mit Alitalia und airberlin wahrscheinlich die ,die von der Größe und vom finanziellen Aufwand/Ertrag am meisten ausmachen.

In der Tat, so ist es. In der weiter oben verlinkten Dublin-Rede von Hogan heißt es, in 5 von 7 Fällen seien die Erwartungen aufgegangen. Und auch wenn jetzt gleich wieder das Argument kommt, das sei Schönrednerei, das mag zwar eine Rolle spielen, man kann aber - bei gelisteten Unternehmen (und dazu zählen auch gelistete Schulden, nicht nur Eigenkapital) - nicht einfach falsche Tatsachen behaupten, das ist nämlich strafbar.
Nicht strafbar ist, Optimismus zu verbreiten. Aber die Fakten müssen schon stimmen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wobei man sich schon fragen muss was solche Gesetze eigentlich sollen, wenn sie doch nur darauf abzielen mittels Strafbefehlen Geld einzutreiben und bei wirklich große Fällen die Gerichte nicht den Mut haben Urteile zu sprechen die auch abschreckend wirken. Dadurch entsteht schon der Eindruck das es nicht verboten/strafbar ist.

Welche Gesetze sind denn gebrochen worden? (siehe #5376).

Verboten ist es ja nicht, Verluste zu machen. Ihnen wird nur - unter bestimmten Umständen - die steuerliche Anerkennung versagt.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Welche Gesetze sind denn gebrochen worden? (siehe #5376).

Verboten ist es ja nicht, Verluste zu machen. Ihnen wird nur - unter bestimmten Umständen - die steuerliche Anerkennung versagt.

Wenn keine Gestze gebrochen wurden muss niemand Angst vor einer Insolvenz haben, da es dann keine Anfechtungen geben kann. Ob im Falle von AB Gesetze gebrochen wurden? Keine Ahnung - ich denke eher schon aber das ist meine Meinung - das würde der Staatsanwalt ermitteln.

Mein Post bezog sich auf den allgemeine Umgang mit den Gesetzen wenn es um Insolvenzverschleppung geht - Strafbefehle für den Schlossermeister - Freisspruch für den Wirtschaftskriminellen - siehe z.B. TelDaFax.

Wie wäre es wenn du nicht immer versuchen würdest alles in einen anderen Zusammenhang zu stellen?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wenn keine Gestze gebrochen wurden muss niemand Angst vor einer Insolvenz haben, da es dann keine Anfechtungen geben kann.

Stop! Steuerrecht und Handelsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Wir waren gerade beim Steuerrecht. Das Handelsrecht kennt den Begriff der "Liebhaberei" überhaupt nicht (außer allenfalls mittels Ausstrahlung des Steuerrechts).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wenn keine Gestze gebrochen wurden muss niemand Angst vor einer Insolvenz haben, da es dann keine Anfechtungen geben kann. Ob im Falle von AB Gesetze gebrochen wurden? Keine Ahnung - ich denke eher schon aber das ist meine Meinung - das würde der Staatsanwalt ermitteln.

Mein Post bezog sich auf den allgemeine Umgang mit den Gesetzen wenn es um Insolvenzverschleppung geht - Strafbefehle für den Schlossermeister - Freisspruch für den Wirtschaftskriminellen - siehe z.B. TelDaFax.

Wie wäre es wenn du nicht immer versuchen würdest alles in einen anderen Zusammenhang zu stellen?


Mache ich doch gar nicht.
Für eine strafrechtliche Relevanz muß es ja zuallererst einen Geschädigten geben. Bei der Liebhaberei ist es der Fiskus, bei der (betrügerischen) Insolvenz ist es der Gläubiger. Bislang ist bei AB m.W. kein Gläubiger geschädigt worden.
 

Platinier

Gesperrt
09.12.2016
192
1
Es ist weder verboten, AB nichtkaufmännisch als Liebhaberei zu betreiben. In den Grenzen des Wettbewerbsrechts dürfte AB seine Beförderungsleistungen sogar verschenken.
Noch wäre es verboten, AB dauerhaft defizitär zu betreiben, solange die Gesellschafter oder Dritte laufend verpflichtet sind, die Defizite auszugleichen. Überschuldung allein zwingt auch eine Kapitalgesellschaft nicht automatisch zur Stellung eines Insolvenzantrags.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Stop! Steuerrecht und Handelsrecht sind zwei verschiedene Dinge. Wir waren gerade beim Steuerrecht. Das Handelsrecht kennt den Begriff der "Liebhaberei" überhaupt nicht (außer allenfalls mittels Ausstrahlung des Steuerrechts).

Wir waren bei der Frage, ob es verboten ist in Deutschland ein defizitäres Geschäft zu betreiben. Es ist eben verboten eine überschuldete Kapitalgesellschaft dauerhaft zu betreiben - Feierabend.
 

spaddel

Aktives Mitglied
06.04.2014
116
0
Wir waren bei der Frage, ob es verboten ist in Deutschland ein defizitäres Geschäft zu betreiben. Es ist eben verboten eine überschuldete Kapitalgesellschaft dauerhaft zu betreiben - Feierabend.

Blödsinn!

Die InsO spricht in §19 von dem bereits mehrfachst durchgekautem Eröffnungsgrund aus der Überschulung heraus.

Aber wo bitte steht konkret, dass es verboten wäre, eine überschuldete Kapitalgsellschaft zu betreiben? Bitte um entsprechende Verweise!
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Blödsinn!

Die InsO spricht in §19 von dem bereits mehrfachst durchgekautem Eröffnungsgrund aus der Überschulung heraus.

Aber wo bitte steht konkret, dass es verboten wäre, eine überschuldete Kapitalgsellschaft zu betreiben? Bitte um entsprechende Verweise!

Die Fortführungsprognose muss zwingend eine Perspektive aufweisen, das weisst du selber. Warum kann der Insolvenzverwalter den nach Insolvenzantrag den Insolvenzzeitpunkt VOR das Datum der Fortführungsprognose setzen? Weil diese eben nicht ausreichend war - und daher der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt ist.
 

spaddel

Aktives Mitglied
06.04.2014
116
0
Die Fortführungsprognose muss zwingend eine Perspektive aufweisen, das weisst du selber. Warum kann der Insolvenzverwalter den nach Insolvenzantrag den Insolvenzzeitpunkt VOR das Datum der Fortführungsprognose setzen? Weil diese eben nicht ausreichend war - und daher der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt ist.

Eine nicht erfüllte Fortführungsprognose muss nicht das Ergebnis von Vorsatz sein :)
 
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F

feb

Guest
Blödsinn!
Die InsO spricht in §19 von dem bereits mehrfachst durchgekautem Eröffnungsgrund aus der Überschulung heraus.
Aber wo bitte steht konkret, dass es verboten wäre, eine überschuldete Kapitalgsellschaft zu betreiben? Bitte um entsprechende Verweise!

Die Fortführungsprognose muss zwingend eine Perspektive aufweisen, das weisst du selber. Warum kann der Insolvenzverwalter den nach Insolvenzantrag den Insolvenzzeitpunkt VOR das Datum der Fortführungsprognose setzen? Weil diese eben nicht ausreichend war - und daher der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt ist.

Eine nicht erfüllte Fortführungsprognose muss nicht das Ergebnis von Vorsatz sein :)

und weil im Zweifelsfall die Unterscheidung schwierig ist und niemand Lust auf diese Diskussionen hat, wird es dazu nicht kommen.

Ich kann nicht einschätzen, ob euch eine (weitere) Juristenmeinung interessiert.... aber LH88s Ausführungen halte ich für zutreffend.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich kann nicht einschätzen, ob euch eine (weitere) Juristenmeinung interessiert.... aber LH88s Ausführungen halte ich für zutreffend.

Überschuldung und Insolvenz treffen oft zusammen, aber Überschuldung führt nicht zwingend zu Insolvenz. Genauso kann man auch überschuldet sein und operativen Gewinn machen.

Jeder Dackel ist ein Hund, aber nicht jeder Hund ist ein Dackel.
 
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qnibert

Erfahrenes Mitglied
13.06.2010
324
0
Wenn es keine dauerhafte Gewinnerziehlungsabsicht hat, ...

Woran machst du die fehlende Absicht denn fest? Glaubt jemand ernsthaft, AB habe nicht zumindest versucht, sich wirtschaftlich zu stabilisieren? Dienen die wirtschaftlichen Aktivitäten der AB den privaten Bedürfnissen der Gesellschafter? Welche Fälle von (Publikums-)Kapitalgesellschaften, die sich in einem realen Geschäftsumfeld und realem Wettbewerb bewegen, sind dir bekannt, denen die Gewinnerzielungsabsicht von Seiten der FV abgesprochen wurde?

Es wirkt ja vielleicht informiert, wenn man einen aufgeschnappten, vermeintlich passenden Begriff in die Runde wirft. Geht dieser aber an der diskutierten Realität komplett vorbei, ist es eben nicht mehr als akademische Spielerei und in der Diskussion als Argument nicht sinnvoll.
 
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