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Die Fortführungsprognose muss zwingend eine Perspektive aufweisen, das weisst du selber. Warum kann der Insolvenzverwalter den nach Insolvenzantrag den Insolvenzzeitpunkt VOR das Datum der Fortführungsprognose setzen? Weil diese eben nicht ausreichend war - und daher der Straftatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllt ist.
Soweit richtig, aber ich kenne keine aktuelle Vorschrift die etwas über den zeitlichen Horizont sagt. Ob das jetzt gut ist oder zu viele Schlupflöcher lässt, ist wohl eine Einzelfallentscheidung.
Ich kann nicht einschätzen, ob euch eine (weitere) Juristenmeinung interessiert.... aber LH88s Ausführungen halte ich für zutreffend.
Schön für dich, ich sehe das leider etwas anders.
Sonst wären aber auch viele Vorstände schon im Knast...
Quatsch, warum sollten Sie? Wie oft sind mögliche Investoren oder Kreditgeber oder andere Gläubiger noch kurz vor einer Einigung abgesprungen. Ich unterstelle (was ich natürlich nicht anhand von Quellen belegen kann), dass der Großteil der Geschäftsführer und Gesellschafter erstmal keine kriminellen Absichten hat und nicht primär daran interessiert ist, seine Gläubiger zu schädigen. Nur wo fängt die Grenze zwischen soliden und begründbaren Durchhalteoptimismus und strafbarer Insolvenzverschleppung an? Ich kann mir gut vorstellen, dass dafür regelmäßig die deutschen Gerichte beschäftigt werden.
Dürfen die Schlingel das überhaupt? Einfach so halbtot durch die Gegend fliegen?Wort mit h: häh? Die Frage war, und das möchte qnibert zur Kenntnis nehmen, ob es verboten ist, defizitäres Geschäft zu betreiben. Die steuerrechtliche Einschränkung habe ich dem Fragenden geliefert. Was soll deine dauernde Anfeindung? Kommst du dir damit extraschlau vor? Auch wenns die nicht passt, aber das Geschäftsmodell AirBerlin ist am Ende und tot. Du erlebst hier kein gesundes Unternehmen sondern nur Zuckungen eines Halbtoten ohne Perspektive.
Bei Überschuldung muss auch eine Kapitalgesellschaft den Insolvenzantrag stellen.
Bei AB war das bislang noch nicht der Fall, da immer wieder Liquidität nachgeflossen ist. Bleibt diese aus muss sofort der Insolvenzantrag folgen. Und nun darf man gespannt sein wer im Frühjahr die Liquidität nachschiesst. Der Scheich wohl kaum mehr, dort ist der Exit bereits vollzogen.
Blödsinn. Ein Involenzantrag muss/ darf/ sollte dann gestellt werden, wenn ein Gläubiger Verzug zu melden hat. Ich weiß was du meinst, aber sowohl du als auch LH88 drücken sich leide regelmäßig unsauber aus. Und das in einem Themenbereich, der auf Eindeutigkeiten angewiesen ist. Wo wir wieder bei der Gläubigerstruktur und dessen inviduellen Interessen sind.
Ja klar. § 19 II 1 InsO ist den hiesigen, kundigen Debattanten bekannt. LH88 hat, soweit für mich ersichtlich, nichts gegenteiliges geschrieben.
Das Problem bei LH88 (Spekulationsmodus an) scheint, dass er oder ein Nahestehender bei einer Insolvenz Geld verloren hat. Diese Situation wünsche ich grundsätzlich niemandem und man kommt in den allermeisten Fällen dann gar nicht darum herum, sich selbst juristisch mit diesem Thema auseinander zu setzen, auch wenn man vielleicht gar nicht vom Fach ist (Spekulationsmodus aus).
Ich selbst habe beruflich regelmäßig mit Insolvenzen und der gesamten formellen Nachbearbeitung zu tun. Auch mich macht es fuchsig, wenn ein Kunde am Tag x noch Ware bei uns ordert und 3 Tage später beim Amtsgericht an die Tür klopft. Und ja, wir reden teilweise von Onkel Dieters Werkstatt an der Ecke, teilweise aber auch von millionenschweren Großunternehmen mit vielen hundert Angestellten. Und es gibt auch mittlerweile nichts mehr, was ich da schon nicht erlebt habe.
Wir haben da die Lieferung von Ware unter gültigen Eigentumsvorbehalt und der Insolvenzverwalter gibt unsere Ware einfach einem anderen Lieferanten, der auch noch Forderungen hat, mit. Haben wir rechtzeitig vorher zugeflüstert bekommen, sonst hätten wir gegen den Inso-Verwalter klagen müssen. Ist das fair? Nein.
Bei einem anderem Fall war unser EV nicht gültig und wir hatten keine anderen Sicherungsrechte, aber unsere Ware für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich, also hat der Inso-Verwalter uns kurzerhand direkt bezahlt. Was mit den anderen Gläubigern ist, weiß ich nicht. Die werden wohl erstmal die Forderung anmelden dürfe. Ist das fair? Nein.
Beim nächsten Fall geht der Kunde ebenfalls pleite und ein neuer Großinvestor steigt als Kapitalgeber ein. Wir bekommen ein freundliches Schreiben, dass der neue Großinvestor an der Fortführung der Geschäftsbeziehung interessiert ist und man in alle bestehenden Lieferantenverträge einsteigen wird, ohne aber die aufgelaufenen Altschulden zu übernehmen. Ist das fair? Nein.
Das alleine waren 3 Insolvenzfälle, die für uns alle völlig unterschiedlich verlaufen ist.
Es wird immer in Einzelfällen geprüft und entschieden. Ob eine Fortführungsprognose ausreichend formuliert und einen gültigen und angemessenen Zeithorizont hatte, ist Einzelfallprüfung. Dafür gibt es kein pauschales ja oder nein. Das sind keine Verfahren "von der Stange".
Ich glaube schon, dass LH88 durch seine notwendige und alternativlose Selbstlernphase eine Menge theoretisches Wissen angehäuft hat, aber ihm scheinen die Praxiserfahrungen zu fehlen. Das macht nichts, aber man muss sich dann auch den Tatsachen stellen. Denn hier groß die Buschtrommeln zum Dröhnen zu bringen und herumwettern, dass dieses und jenes eigentlich nicht geht, aber ja quasi in einer rechtlichen Grauzone trotzdem weiter betrieben wird, aber ja eigentlich nicht geht, aber ja trotzdem gemacht wird usw. bringt diese Diskussion nicht weiter. Sobald die ersten Passagiere mit gepackten Koffern am Flughafen stehen und für ihre bezahlten Tickets keine Flüge mehr bekommen oder der Kerosinlieferant auf seinen Forderungen sitzen bleibt, können wir hier gerne die Keule schwingen, aber bisher ist mir davon nichts zu Ohren gekommen.
Airberlin ist bisher allen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen. Ob nun durch den Verkauf von Aktiva oder einen spendablen Finanzier ist unter insolvenztechnischen Aspekten völlig egal.