AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
20.247
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FRA
woran liegt das eigentlich, dass die anderen größeren Anteilseigner an Air Berlin (teilweise über 10%) in der Öffentlichkeit so wenig zu der Entwicklung von Air Berlin sagen?
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Es gibt mehrere Wandelanleihen mit Fälligkeiten 2019 und 2027, die die Aktionärsstruktur stark verändern können. Darüber schwebt aber immer das Damoklesschwert, das Etihad, die vermutlich reichlich der Anleihen im Portfolio haben nicht wandeln können, wenn damit der Anteil über 29,99% (dann fälliges Pflichtangebot) oder 49,xx% (EU-Schwelle für Besitz an EU-Airlines) ansteigt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
Es gibt mehrere Wandelanleihen mit Fälligkeiten 2019 und 2027, die die Aktionärsstruktur stark verändern können. Darüber schwebt aber immer das Damoklesschwert, das Etihad, die vermutlich reichlich der Anleihen im Portfolio haben nicht wandeln können, wenn damit der Anteil über 29,99% (dann fälliges Pflichtangebot) oder 49,xx% (EU-Schwelle für Besitz an EU-Airlines) ansteigt.

Oh, 2019 oder gar 2027 halte ich für sehr gewagt!
Ich tippe auch auf Insolvenz in 17 oder spätestens 18.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
woran liegt das eigentlich, dass die anderen größeren Anteilseigner an Air Berlin (teilweise über 10%) in der Öffentlichkeit so wenig zu der Entwicklung von Air Berlin sagen?

Über 10% liegt - glaube ich - außer EY nur einer. Mir ist nicht bekannt, daß die anderen neben Eigenkapital auch Kredite gegeben hätten. Auch für diesen einen, der über 10% liegt, dürften es also vergleichsweise "peanuts" sein, um die es geht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Oh, 2019 oder gar 2027 halte ich für sehr gewagt!
Ich tippe auch auf Insolvenz in 17 oder spätestens 18.

Nope, da liegst Du insofern falsch, als mindestens ein Teil der Anleihen bereits lange vor Endfälligkeit gewandelt werden können.
Es besteht ja bei Einzelnen die Erwartung, daß dies bald geschieht und genau dies möglicherweise die (ersehnte?) Insolvenz auslösen könnte.
Ich schließe mich allerdings airhansa123 an und vermute, daß EY nicht wandeln wird und auch andere Anleger eher zurückhaltend sein könnten, eine vergleichsweise liquide Anleihe in eine - in diesen Stückzahlen - völlig illiquide Aktie zu tauschen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Nope, da liegst Du insofern falsch, als mindestens ein Teil der Anleihen bereits lange vor Endfälligkeit gewandelt werden können.
Es besteht ja bei Einzelnen die Erwartung, daß dies bald geschieht und genau dies möglicherweise die (ersehnte?) Insolvenz auslösen könnte.

Hey, heute morgen doch mal wieder was für den Beamer: Insolvenzauslösung durch Umwandlung von Fremd- zu Eigenkapital! – Wahnsinn, danke, Glasauge!
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Hey, heute morgen doch mal wieder was für den Beamer: Insolvenzauslösung durch Umwandlung von Fremd- zu Eigenkapital! – Wahnsinn, danke, Glasauge!

Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, in die Emissionsprospekte zu schauen oder - wenn schon das nicht - wenigstens meine Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen, dann wüßtest Du, daß ein Teil der Anleihen bei Fälligstellung teils in Cash, und teils in Aktien bedient werden kann.

Im Übrigen bin ja nicht ich derjenige, der von der Insolvenz durch Ausübung des Kündigungsrechts der Anleihen faselt, sondern jemand, der offenkundig ebenfalls die Emissionsprospekte nicht gelesen hat.

Wie meist: So einfach schwarz/weiß, wie sich manche die postfaktische Welt vorstellen, ist die Realität eben nicht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Glasauge, zu deiner postfaktischen Info: kündigen und zurückzahlen lassen ist kein "wandeln". Aber nur davon hast du – um deine treffliche Wortwahl aufzugreifen – gefaselt.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Glasauge, zu deiner postfaktischen Info: kündigen und zurückzahlen lassen ist kein "wandeln". Aber nur davon hast du – um deine treffliche Wortwahl aufzugreifen – gefaselt.

Pimp, Du zeigst abermals, daß Du Dich nicht informiert hast. Stattdessen Haarspaltereien und der Versuch, persönlich zu werden. Warum überrascht mich das nicht?

Trage doch lieber etwas zum Thema bei. ;)
 
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Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Glasauge, zu deiner postfaktischen Info: kündigen und zurückzahlen lassen ist kein "wandeln". Aber nur davon hast du – um deine treffliche Wortwahl aufzugreifen – gefaselt.

Vergiss es unseren Superstar GoldenEye belehren zu wollen.
Es streitet es ab und wenn aussichtslos in der Ecke tagelang unbekannt verzogen. Ein roter Faden seit Jahren, unnötig sich darüber aufzuregen.

Eine direkte Insolvenz in Folge der Umwandlung von Anleihen wird es jedenfalls nicht gegeben, hier irrt Goldeneye gewaltig.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
....Von einer Insolvenz als Folge der Wandlung von Anleihen war nie irgendwo die Rede.

Du hattest gesagt, daß die vorzeitige Kündigung einer Anleihe in den nächsten Monaten zur Insolvenz führen würde. Ich hatte Dich darauf hingewiesen, daß dies unwahrscheinlich ist, da eine Teil-Rückzahlung in Aktien erfolgen kann. Das wolltest Du nicht wahrhaben, weil damit Deine Argumentation zusammenbricht.

Ich hatte ja eine zeitlang den Eindruck, daß Du bewußt Dinge mißverstehst, um hier stänkern zu können, aber langsam scheint mir, Du glaubst wirklich, was Du so alles schreibst.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Du hattest gesagt, daß die vorzeitige Kündigung einer Anleihe in den nächsten Monaten zur Insolvenz führen würde. Ich hatte Dich darauf hingewiesen, daß dies unwahrscheinlich ist, da eine Teil-Rückzahlung in Aktien erfolgen kann. Das wolltest Du nicht wahrhaben, weil damit Deine Argumentation zusammenbricht.

Ich hatte ja eine zeitlang den Eindruck, daß Du bewußt Dinge mißverstehst, um hier stänkern zu können, aber langsam scheint mir, Du glaubst wirklich, was Du so alles schreibst.

Dass die Kündigung einer Anleihe den Anleihebetrag zur Rückzahlung fällig stellt und dadurch eine Insolvenz auslösen kann, ist ja auch völlig richtig – und wird auch nicht falsch dadurch, dass dies in deiner Parallelwelt anders ist.

Rundherum falsch wiederum ist, dass die Ausübung der Wandeloption, vorzeitig oder nicht, eine Rückzahlungspflicht in irgendeiner Art auslöst. Das Kapital kann nach der Umwandlung überhaupt nicht mehr frei zurückgefordert werden – das ist genau der Sinn von Eigenkapital, und daran ändert sich auch nix dadurch, dass dies in deiner Parallelwelt anders ist.

Das einzig Richtige an deinem "Beitrag" ist der zweite Absatz – wenn du ihn auf dein eigenes Geschreibsel hier beziehst.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Du hattest gesagt, daß die vorzeitige Kündigung einer Anleihe in den nächsten Monaten zur Insolvenz führen würde. Ich hatte Dich darauf hingewiesen, daß dies unwahrscheinlich ist, da eine Teil-Rückzahlung in Aktien erfolgen kann. Das wolltest Du nicht wahrhaben, weil damit Deine Argumentation zusammenbricht.

Ich hatte ja eine zeitlang den Eindruck, daß Du bewußt Dinge mißverstehst, um hier stänkern zu können, aber langsam scheint mir, Du glaubst wirklich, was Du so alles schreibst.

Falsch! Absolut falsch lieber GoldenEye!

Thema war, das sich Air Berlin auch in 2017 aufgrund andauernder Verlustausdehnung weiter refinanzieren muss und Etihad nach dem Exit nicht mehr zur Verfügung steht.
Diese Diskussion hattest du auf eine Wandelanleihe geführt, welche mit dem Verlustausdehnung gar nichts zu tun hat, und dich dabei so sehr in Unkenntnis verstrickt, dass du tagelang unbekannt verzogen warst und bis heute Antworten schuldig bist.

Nun haben wir 2017 und AB muss die neuen Schulden refinanzieren, unabhängig jeglicher laufender Anleihen. Dies ohne Etihad. Nur um das geht es lieber GoldenEye!
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
7.697
5.244
44
Fluchhafen
Dieser Beitrag und dieser Thread entstand vor 5 (!) Jahren:
Air Berlin macht momentan das was sehr viele Firmen in der Endstufe tun: Kapazitäten konzentrieren und Preise erhöhen. Das Finale ist dann der Insolventantrag....

Herzlichen Glückwunsch zu 5 Jahren AB Insolvenz Herbeigerede in der Endstufe! Dein Geblubber glaubst du doch mittlerweile selbst nicht mehr :doh:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Danke daß Du auch nochmals bestätigt hast, daß Du die Anleihebedingungen nicht gelesen hast.

Ach Glasauge, einmal noch, dann lasse ich dich in deiner Welt zufrieden. Irgendwie ist es ja schön, dass es zumindest einen Ort gibt, an dem du dich äußern kannst, ohne dass die anderen kopfschüttelnd den Raum verlassen:

Die Bedingungen der Wandelanleihe, von der hier zuletzt geredet wird (DE000A1HGM38), sind mir bekannt. Bekannt ist mir deshalb auch der Umstand, dass der Anleger zwar vorzeitig die Tilgung verlangen kann (nämlich zum 6. März 2017), dass dann aber die Emittentin die Wahl hat, nur 20% des Anleihebetrags bar zurückzuzahlen, während der Restbetrag in Aktien umgewandelt wird. Ob das in der gegenwärtigen Situation eine sinnvolle Entscheidung ist, muss jeder Anleger für sich entscheiden.

Ziemlich sicher ist jedenfalls, dass von dieser Anleihe gegenwärtig kaum ein Insolvenzrisiko ausgeht, weil a) der Rückzahlungstermin (in bar!) erst am 6. März 2019 liegt, also nicht im laufenden und folgenden Geschäftsjahr, und weil b) einer vorzeitig ausgelösten Rückzahlungspflicht von maximal 28 Mio. EUR die Umwandlung von 112 Mio. EUR Schulden in Eigenkapital gegenübersteht.

Letzteres ist insolvenzrechtlich von großem Vorteil, weil diese Anleihe keine Nachrangvereinbarung enthält, während die Gesellschaftsanteile von Natur aus nachrangig bedient werden (was in aller Regel bedeutet: überhaupt nicht mehr). Deshalb würden die 112 Mio. EUR sofort aus der Überschuldungsbilanz rausfliegen, wenn alle Anleger die Rückgabe-Option zum 6. März 2017 ziehen würden und AB den Weg der "20% plus Aktien" ginge.

Eng würde es erst, wenn die finanzielle Situation bei AB bereits so schlecht ist, dass selbst ein Strich durch 112 Mio. EUR Verbindlichkeiten die Kreditwürdigkeit nicht wiederherstellen kann und obendrein die liquiden Mittel fehlen, um die 28 Mio. EUR auszuzahlen.

Jetzt zu dir und deinen chronischen Missverständnissen:

Ein Forist erwähnte die Wandelanleihe und ihre Fälligkeit 2019. Darauf schrieb Rambuster:

Oh, 2019 oder gar 2027 halte ich für sehr gewagt!
Ich tippe auch auf Insolvenz in 17 oder spätestens 18.

Das meintest du kommentieren zu müssen mit:

Nope, da liegst Du insofern falsch, als mindestens ein Teil der Anleihen bereits lange vor Endfälligkeit gewandelt werden können.
Es besteht ja bei Einzelnen die Erwartung, daß dies bald geschieht und genau dies möglicherweise die (ersehnte?) Insolvenz auslösen könnte.
Ich schließe mich allerdings airhansa123 an und vermute, daß EY nicht wandeln wird und auch andere Anleger eher zurückhaltend sein könnten, eine vergleichsweise liquide Anleihe in eine - in diesen Stückzahlen - völlig illiquide Aktie zu tauschen.

Was hat dein "Beitrag" mit der Einschätzung von Rambuster zu tun? Nix. – Welche Rolle spielt die Wandelanleihe für die aktuelle Insolvenzgefahr? So gut wie keine (s.o.). – Lässt sich die Wandelanleihe heranziehen, um die Einschätzung von Rambuster als "falsch" zu bezeichnen? Mitnichten. – Wirfst du in deinen folgenden "Beiträgen" alle relevanten Begriffe durcheinander? Natürlich.

Gefährlich ist, wie ich hier schon schrieb, in erster Linie die Schuldverschreibung, die am 19. April 2018 fällig wird (DE000AB100B4), weil dieser Zeitpunkt innerhalb des nächsten Geschäftsjahres liegt und deshalb für die Fortführungsprognose wirksam ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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