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Und worin genau ist für den Insolvenzverwalter* der Unterschied, ob die Flugzeuge nun LH oder einer Leasing-Gesellschaft gehören?
* für LH macht es natürlich einen Unterschied, aber das ist hier nicht die Frage.
Da hast Du uns uns falsch verstanden. Er verwies in seiner bekannten Insolvenzkompetenz darauf, dass der Insolvenzverwalter die Umlackierung wohlwollend berücksichtigen wird. Das ergibt sich wiederum aus der InsVerwUml-VO.