Auch für Deine Mühe vielen Dank! Hier tut sich womöglich eine typische Lücke zwischen der handelsbilanziellen Bewertung und jener nach insolvenzrechtlichen Maßstäben auf. Von Berufs wegen frage ich nach der Verwertbarkeit für den Fall, dass die Fortführung des Unternehmens ungewiss wird, denn Rechte sind nix mehr wert, wenn sie nicht mehr genutzt werden können und sich auch nicht veräußern lassen. Mal etwas plump gesagt: Die Genehmigung zum Betrieb eines AKW war mal eine Lizenz zum Geld drucken. Heute taugt sie nur noch dazu, den Staat auf Schadensersatz zu verklagen. AB hat aber niemanden, den sie für ihr Ende verantwortlich machen kann außer sich selbst.
Ich wäre als WP (der ich nicht bin) also sehr vorsichtig mit der Bewertung der Slots. Veräußerbar sind sie, aber nur unter den Regularien einer speziellen EU-Verordnung und deren internationalen Gegenstücken (wen's interessiert:
Flughafenkoordination der Bundesrepublik Deutschland - Regulation & Guidelines). Der Wert des Slots hängt sicherlich davon ab, welche Erträge sich die Airline von seiner Nutzung verspricht. Das wiederum hängt sehr davon ab, welche Airline ihn benutzt und für welche Relation und mit welchem Fluggerät. Und welche Airline ihn benutzen darf, hängt wiederum vom Vergabevefahren ab. Man sieht: viele Gründe, warum LH/EW daran arbeiten, das, was sie für sich als wertvoll erachten, langsam herüberzuziehen.