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Anhang anzeigen 37273 Hast Du den von Dir verlinkten Artikel überhaupt richtig gelesen? Es geht hier um latente Steuern, und die DPR hat lediglich darauf hingewiesen, daß latente Steuern aus Verlustvorträgen keine Wirkung entfalten, wenn ein Unternehmen keine Gewinne macht. Mit "Bilanzunstimmigkeiten" hat das nichts zu tun, allenfalls mit dem Wertaufhellungsprinzip. Wobei man durchaus darüber diskutieren kann, ob es Aufgabe einer staatlichen Prüfstelle sein kann, eine implizite Gewinnprognose abzugeben, oder - anders gesagt - sofern die Verlustvorträge nicht verfallen, man willkürlich eine Frist festsetzen kann, bis wann sie aufgebraucht werden sollen.
Was ist es sonst, wenn Zahlen nachträglich noch verändert werden müssen?
Das dabei nun die Eigenkapital verdammt nahe gen Null sinkt ist umso bedenklicher.