AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
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Diese Bürgschaft dürfte sowohl moralisch, als rechtlich gerechtfertigt sein.
Ein Insolvenzverwalter hat z.T. recht weitreichende Befügnisse, z.B. das Anfechtungsrecht. Dabei kann er abgeschlossene Verträge des Schuldners für unwirksam erklären lassen. Das geht teilweise 10 Jahre rückwärts. Damit soll erreicht werden, das nicht ein einzelner Gläubiger seine Forderung bezahlt bekommt, während die Masse der Gläubiger schlechter gestellt wird und mit der Quote bedient wird. Genau diesen Sachverhalt sehe ich hier.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
986
145
DUS
Mittlerweile hat sich Lufthansa geoutet zwecks möglicher Übernahme von AirBerlin:

Lufthansa zeigt offenes Interesse an Komplettübernahme

""Die Schuldenfrage kann nur Abu Dhabi lösen", sagte Spohr am Rande der Hauptversammlung am Freitag in Hamburg."
Heißt also, dass Spohr erwartet, dass Etihad erst 1,2 Milliarden EUR auf das Konto von AB überweist (oder deren Verbindlichkeiten ggü Gläubigern befriedigt, zu welchen Konditionen auch immer) und dann für den symbolischen Euro das Ding der Lufthansa zuschiebt?
Das, was Spohr dem Baumgartner bei Etihad für diese Entscheidung zum rauchen gibt, will ich auch haben.

Optimistisch, oder? Erinnert mich irgendwie an Donald Trump und die Mauer nach Mexiko...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ein Insolvenzverwalter hat z.T. recht weitreichende Befügnisse, z.B. das Anfechtungsrecht. Dabei kann er abgeschlossene Verträge des Schuldners für unwirksam erklären lassen. Das geht teilweise 10 Jahre rückwärts. Damit soll erreicht werden, das nicht ein einzelner Gläubiger seine Forderung bezahlt bekommt, während die Masse der Gläubiger schlechter gestellt wird und mit der Quote bedient wird. Genau diesen Sachverhalt sehe ich hier.

Und wo meinst du einen gläubigerbenachteiligenden Vertrag des Schuldners (AB) zu sehen, wenn ein Dritter (Bank) eine Sicherheit stellt?
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Und wo meinst du einen gläubigerbenachteiligenden Vertrag des Schuldners (AB) zu sehen, wenn ein Dritter (Bank) eine Sicherheit stellt?

Die Bank geht für die Erstellung der Sicherheit nicht ins Risiko, das Aval dürfte zu 100% barunterlegt sein. Damit wurden der AB Gruppe Mittel entzogen bzw. separiert. Wie aus S. 150 des 2016er GB ersichtlich sind von den 220 Mio EUR Bankguthaben per 31.12.2016 nicht weniger als 125 Mio gesperrte Guthaben.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Damit wurden der AB Gruppe Mittel entzogen bzw. separiert.

Woher weißt du, dass diese Mittel von AB kamen und nicht von irgendjemand anders?
Der Herr hatte einen sicheren Arbeitsvertrag mit der LH. Da konnte er sicher locker als Teil der Aufhebungsvereinbarung eine entsprechende Garantiezahlung aushandeln für seinen Wechsel zu AB.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Woher weißt du, dass diese Mittel von AB kamen und nicht von irgendjemand anders?
Der Herr hatte einen sicheren Arbeitsvertrag mit der LH. Da konnte er sicher locker als Teil der Aufhebungsvereinbarung eine entsprechende Garantiezahlung aushandeln für seinen Wechsel zu AB.
Das steht doch alles ziemlich detailliert über mehrere Seiten im Geschäftsbericht (Vergütungsrichtlinie ab S. 74). Wenn LH die Summe garantiert hätte wäre sie wohl nicht im AB-Geschäftsbericht erläutert.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Bank geht für die Erstellung der Sicherheit nicht ins Risiko, das Aval dürfte zu 100% barunterlegt sein. Damit wurden der AB Gruppe Mittel entzogen bzw. separiert. Wie aus S. 150 des 2016er GB ersichtlich sind von den 220 Mio EUR Bankguthaben per 31.12.2016 nicht weniger als 125 Mio gesperrte Guthaben.

Gut, dass du mal wieder den Inhalt der Vereinbarung "kennst" und daraus obendrein – für einen Möchtegernjuristen nicht verwunderlich – falsche Schlüsse ziehst.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
""Die Schuldenfrage kann nur Abu Dhabi lösen", sagte Spohr am Rande der Hauptversammlung am Freitag in Hamburg."
Heißt also, dass Spohr erwartet, dass Etihad erst 1,2 Milliarden EUR auf das Konto von AB überweist (oder deren Verbindlichkeiten ggü Gläubigern befriedigt, zu welchen Konditionen auch immer) und dann für den symbolischen Euro das Ding der Lufthansa zuschiebt?
Das, was Spohr dem Baumgartner bei Etihad für diese Entscheidung zum rauchen gibt, will ich auch haben.

Optimistisch, oder? Erinnert mich irgendwie an Donald Trump und die Mauer nach Mexiko...

Andererseits: Gegengerechnet die Zinsen, die EY über die Jahre bekommen hat, die Paxe, die EY zugeflossen sind (irgendwo stand da mal eine Aufstellung, wie viele das pro Jahr sind), dann verbleibt unter dem Strich vielleicht ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Eigentlich ein vertretbarer Preis, um dadurch LH als Zubringer und Partner zu gewinnen. ;)
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
Andererseits: Gegengerechnet die Zinsen, die EY über die Jahre bekommen hat, die Paxe, die EY zugeflossen sind (irgendwo stand da mal eine Aufstellung, wie viele das pro Jahr sind), dann verbleibt unter dem Strich vielleicht ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag. Eigentlich ein vertretbarer Preis, um dadurch LH als Zubringer und Partner zu gewinnen. ;)

Ferner noch der Kaufpreis für eine wunschgemäß schuldenfreie AB. Eine solche schuldenfreie (Rest-) AB bekommt die LH ja nicht zum Nulltarif.
 

Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1

vielzuvielflieger

Erfahrenes Mitglied
19.02.2013
813
257
... nur mal so phantasiert:

Bad bank, good bank... alles was LH braucht geht zur good bank Aeronauten, Aeronauten werden von EW gekauft und reihen sich in die lange Reihe der EW Subs ein.

Altlasten bleiben bei Bad Bank AB Classic, Etihad zahlt und lässt abwickeln.

in Summe geordnete Insolvenz mit gekonnter Filetierung zu Gunsten LH ...
 

Kaveo

Erfahrenes Mitglied
14.02.2015
475
14
STR & BER
Und ich glaube, dass es so kommen wird.
Die A330iger sehe ich auch bei den Aeronauten. Die würden sich gut in der EW-Langstrecke machen.
 
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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Das erklärt aber noch nicht, warum LH die AB noch schuldenfrei will, wenn das Konstrukt Aeronautic doch stehen würde. Offensichtlich hat LH also doch mehr Interesse an AB als nur die Aeronautic-Wetleases. "Schuldenfrei" ist doch auch nur Pokerface von LH. Klar hat AB seinen Preis, den LH gewillt ist zu zahlen (Slots für Monopolstrecken in DACH), wenn sich LH da die Alternative vorstellt, Slots gehen an FR und U2 und scharfer Wettbewerb, dann wird wohl klar werden, dass auch LH für die Rest-AB einen Preis zahlen wird - in welcher Form auch immer.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Julian, wirken die Schmerztabletten noch, welche du angesichts des Kursgewinns von AB gestern hast zu dir nehmen müssen? Aus Sekunden wurden Minuten und aus Minuten werden wohl wieder Stunden ... oder Tage oder gar Quartale?
 
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airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Julian, wirken die Schmerztabletten noch, welche du angesichts des Kursgewinns von AB gestern hast zu dir nehmen müssen?

Ich hoffe mal, dass bei den Tabletten nichts verwechselt wurde und es nicht etwa Schalftabletten waren.

Man muß nur den richtigen Zeitraum wählen, schon wird aus dem Penny-Stock ein Börsenstar.
AB Aktie.jpg

Ich glaube nicht, das die AB Aktie viel Potential hat, dafür ist das negative EK einfach zu hoch.
 
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N

no_way_codeshares

Guest
Das erklärt aber noch nicht, warum LH die AB noch schuldenfrei will, wenn das Konstrukt Aeronautic doch stehen würde.

Will sie wirklich oder muss ein Konzern wie LH in einer Medienwelt alternativer Fakten auch Gründe schaffen, warum er sich aus AB herauspickt, was er braucht und sich nicht später an einer sinnlosen "nationalen Aufgabe" zum Erhalt der heutigen AB und ihrer Arbeitsplätze (sozusagen als Museum in Silikon gegossen) beteiligen wird, weil diese AB halt nicht schuldenfrei sein wird?

Ich rechne auch mit dem von "vielzuvielflieger" skizzierten Szenario, wobei es aus meiner Sicht aber doch noch einen, für uns als Kunden durchaus wichtigeren Deal zwischen LH und EY geben wird, mit dem sich LH eben doch noch teilweise an dem finanziellen Fiasko beteiligen wird:
Die Kundenkartei! Also Top-Bonus.
Auch wenn es bereits grosse Schnittmengen mit M&M geben dürfte, wird man TB in Miles&More oder - für LH günstiger - im Boomerang Club aufgehen lassen. Ob dabei Prämienmeilen in einer bestimmten Rate gewechselt oder der Status vorübergehend gematcht wird, wird uns bestimmt nun Monate lang beschäftigen.
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.034
310
Auch für Deine Mühe vielen Dank! Hier tut sich womöglich eine typische Lücke zwischen der handelsbilanziellen Bewertung und jener nach insolvenzrechtlichen Maßstäben auf. Von Berufs wegen frage ich nach der Verwertbarkeit für den Fall, dass die Fortführung des Unternehmens ungewiss wird, denn Rechte sind nix mehr wert, wenn sie nicht mehr genutzt werden können und sich auch nicht veräußern lassen.

Zwei Monate später scheint Dir AB selbst recht zu geben, îm Geschäftsbericht steht auf S. 126:

Auf der Grundlage der zukünftigen Flugpläne wurden die Landerechte in drei Kategorien eingeteilt: Landerechte, die zur „new airberlin“ gehören, Landerechte, die Teil der Abspaltung des Tourismusgeschäfts sind, und Landerechte, die aufgegeben werden. Als Ergebnis der Neubewertung werden Landerechte in Höhe von 80.282 EUR der „new airberlin“ zugeordnet, während Landerechte in Höhe von 7.360 EUR als Teil der Abspaltung des Touristikgeschäfts zu den zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten umgegliedert werden und in Höhe von 88.607 EUR abgehen.
 
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Laxness

Gesperrt
06.05.2017
17
0
Gut, dass du mal wieder den Inhalt der Vereinbarung "kennst" und daraus obendrein – für einen Möchtegernjuristen nicht verwunderlich – falsche Schlüsse ziehst.
Glauben Sie wirklich, daß der User "airhansa123" ein 'Möchtegernjurist' ist?

Schade. Ich hatte gehofft, hier etwas Beruhigung oder wenigstens Informationen betr. meine bis Jahresende bei Air Berlin gebuchten Flüge zu finden.
Und dabei sind mir die kompetenten Einlassungen von Ihnen beiden aufgefallen. Da hätte sich neben dem dümmlichen Geschwätz und Gepöbel in diesem Forum ja eine hochinteressante juristische Diskussion entwickeln können...
Bspw. zu der Frage, ob eine etwaige Insolvenz-Anfechtbarkeit der von Air Berlin an die Bürgin erbrachten Leistungen auf das Verhältnis zwischen der Bürgin und Winkelmann durchschlägt. (Was vlt. der Fall wäre, wenn AB bei Abschluß des Bürgschaftsvertrages die eigene Zahlungsunfähigkeit bereits kennen mußte.)

Stattdessen: "Möchtegernjurist"! Kein Rechtsanwalt würde derart einen Kollegen ansprechen, wenn er ihm gegenüber sitzt. Insofern frage ich mich, wer hier der Möchtegernjurist ist. Aber da bin ich natürlich auch im falschen Forum - und daher auch schon wieder weg.

Immerhin kann man sich hier aber sehr schöne Reisefotos anschauen, wenn man sich registriert hat.
 
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