Gut, dass du mal wieder den Inhalt der Vereinbarung "kennst" und daraus obendrein – für einen Möchtegernjuristen nicht verwunderlich – falsche Schlüsse ziehst.
Glauben Sie wirklich, daß der User "airhansa123" ein 'Möchtegernjurist' ist?
Schade. Ich hatte gehofft, hier etwas Beruhigung oder wenigstens Informationen betr. meine bis Jahresende bei Air Berlin gebuchten Flüge zu finden.
Und dabei sind mir die kompetenten Einlassungen von Ihnen beiden aufgefallen. Da hätte sich neben dem dümmlichen Geschwätz und Gepöbel in diesem Forum ja eine hochinteressante juristische Diskussion entwickeln können...
Bspw. zu der Frage, ob eine etwaige Insolvenz-Anfechtbarkeit der von Air Berlin an die Bürgin erbrachten Leistungen auf das Verhältnis zwischen der Bürgin und Winkelmann durchschlägt. (Was vlt. der Fall wäre, wenn AB bei Abschluß des Bürgschaftsvertrages die eigene Zahlungsunfähigkeit bereits kennen mußte.)
Stattdessen: "Möchtegernjurist"! Kein Rechtsanwalt würde derart einen Kollegen ansprechen, wenn er ihm gegenüber sitzt. Insofern frage ich mich, wer hier der Möchtegernjurist ist. Aber da bin ich natürlich auch im falschen Forum - und daher auch schon wieder weg.
Immerhin kann man sich hier aber sehr schöne Reisefotos anschauen, wenn man sich registriert hat.