ANZEIGE
Glauben Sie wirklich, daß der User "airhansa123" ein 'Möchtegernjurist' ist?
Niemand, der etwas von Insolvenzrecht im Besonderen oder auch nur von Jura im Allgemeinen versteht, würde sich zu Aussagen über die Anfechtbarkeit dieser Dienstlohngarantie einer Bank hinreißen lassen wie der nicht zum ersten Mal auffällige Juser. Da kommt es auf Details an, die weit über das hinausgehen, was er aus dem Geschäftsbericht meint herauslesen zu können.
Selbst wenn man unterstellt, dass der Sachverhalt so liegt, wie 123 ihn sich 1-2-3 ausmalt, dann spricht seine rechtliche Würdigung Bände: Wer einen solchen Fall "beurteilt", ohne dass Begriffe wie "kongruente Deckung", "Bargeschäft" und "Sanierungsvorhaben" fallen, der möchte vielleicht gern, kann aber nicht.
Wenn die Beteiligten sauber arbeiten, dann lässt sich der Dienstlohn sehr weit absichern. Sonst gäbe es übrigens keine Sanierungsberater mehr – was einem vielleicht auch ohne Fachwissen im Insolvenzrecht einleuchtet.