Abgesehen davon: Wenn man einer AB mit 10.000 MA zB 100 Mio zuschießt, dann will ich das nächste mal wenn die Auftragslage mau ist, für mich und meine Mitarbeiter auch 50-100.000 Euro vom Staat haben.
Es ist ja nun nicht so, daß irgendjemand gesagt hätte, man solle AB mal schnell 100 Mio. EUR
schenken. Es geht ja zunächst einmal nur um eine
Bürgschaft, und zwar in unbekannter Höhe.
Wie schon mehrfach verlautbart wurde, unterliegt eine solche Bürgschaft entsprechenden Prüfungen, und wird nur gewährt, wenn hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht (schließt Fehleinschätzungen natürlich nicht aus, aber eine fundierte Einschätzung der Aussichten sollte schon erst einmal erfolgen).
Ich gehe auch davon aus, daß es diese Bürgschaft nicht umsonst gibt, sondern entsprechende Gebühren dafür zu entrichten sein werden.
Darüber hinaus erscheint mir eine Bürgschaft - bei allen grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber staatlichen Hilfsmaßnahmen - u.a. in folgenden Fällen denkbar und ggf. sinnvoll:
a) Wenn es weniger um liquide Mittel geht, sondern um Vertrauen, das benötigt wird, um kurzfristig die Buchungen aufrecht zu erhalten.
b) Wenn ein klares Konzept vorliegt, das kurzfristig zu Liquiditäts-Anspannung führt, jedoch mittelfristig eine Trendwende zum Besseren erkennen läßt.
Ob diese - oder andere - Gründe vorliegen oder nicht, wird Gegenstand der Prüfung sein.
Und zum Thema:
dann will ich das nächste mal wenn die Auftragslage mau ist, für mich und meine Mitarbeiter auch 50-100.000 Euro vom Staat haben.
Genau das wäre bei einer Bürgschaft nicht der Fall. Ein Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit, bei dem allerdings genau das gemacht wurde, lautet Abwrackprämie.