AB: AB: Börsenkursentwicklung & Insolvenzdiskussion (aus "Etihad steigt bei AB ein")

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zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.036
215
FRA
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Korrekt! AB soll aber von einer PLC (=britisches Recht) in eine GmbH (=deutsches Recht) umgewandelt werden. Damit wird es zu einem Delisting der AB-Aktien kommen u. AB vom Kurszettel der Börsen verschwinden. Wer auf kurzfristige (Spekulations-)Gewinne aus ist, sollte schnell noch zugreifen. Denn die Kleinaktionäre werden sicherlich irgendwie abgefunden werden.

Das kann klappen, muss aber nicht - siehe AUA (auch wenn dort das Gremialverfahren noch läuft). Aber ich überlege auch ob ich nicht noch meinen Einstandskurs etwas verbilligen sollte...

Das Handelsblatt nennt heute übrigens noch einen Namen in Zusammenhang mit AB: Wöhrl. Es wird immer kruder...
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.036
215
FRA
Auf welches Recht beziehst du dich? Für die Höhe der Abfindung ist der ermittelte Wert des Unternehmens maßgeblich, dieser kann durchaus deutlich vom aktuellen Börsenwert abweichen.
 
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Reaktionen: Anne

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.333
550
Hmm, mal 'ne dumme Frage: Was, wenn man die longhauls der AZ rot anmalt, und mit AB-Kosten statt mit AZ-Kosten fliegt?
Die Flugrechte dürften ja vermutlich nicht verloren gehen, da AB = EU-Airline.
Und die Gewerkschaft in Rom schaut dann durch die Röhre...

Mit Anmalen wird es nicht getan sein. Die ganze Unternehmenskultur passt doch nicht - wie sollen die denn zusammenpassen? Einerseits die AB als "Haut und Knochen" und andererseits der verhätschelte ex-Staatsbetrieb AZ mit streikbereiten Mitarbeitern. Die würden doch bei AB gleich auf die Barrikaden gehen...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Korrekt!
AB soll aber von einer PLC (=britisches Recht) in eine GmbH (=deutsches Recht) umgewandelt werden. Damit wird es zu einem Delisting der AB-Aktien kommen u. AB vom Kurszettel der Börsen verschwinden. Wer auf kurzfristige (Spekulations-)Gewinne aus ist, sollte schnell noch zugreifen. Denn die Kleinaktionäre werden sicherlich irgendwie abgefunden werden.

Ich glaube aber nicht, daß das etwas an den Flugrechten ändern würde. Wenn diese wirklich an die EU-Eigentümer (und nicht die D-Eigentümer) gekoppelt sind, wie ich glaube, dann bleibt das so.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Auf welches Recht beziehst du dich? Für die Höhe der Abfindung ist der ermittelte Wert des Unternehmens maßgeblich, dieser kann durchaus deutlich vom aktuellen Börsenwert abweichen.

Vorsicht, man muß unterscheiden zwischen einem Übernahmeangebot und einem Squeeze-out. Bei ersterem ist - IIRC - der Durchschnittskurs der letzten drei Monate die Untergrenze. Dieser unterscheidet sich aber auch nicht wesentlich vom aktuellen Kurs. Beim Squeeze-out dagegen ist der ermittelte Wert maßgeblich.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Mit Anmalen wird es nicht getan sein. Die ganze Unternehmenskultur passt doch nicht - wie sollen die denn zusammenpassen? Einerseits die AB als "Haut und Knochen" und andererseits der verhätschelte ex-Staatsbetrieb AZ mit streikbereiten Mitarbeitern. Die würden doch bei AB gleich auf die Barrikaden gehen...

Natürlich würde in diesem Szenario die angemalte Maschine auch mit AB-Crews fliegen. Da könnten dann die Funktionäre streiken, bis sie schwarz werden, das würde dann keinen mehr interessieren.
 

zolagola

Erfahrenes Mitglied
02.01.2014
2.036
215
FRA
Korrekt, ich war schon beim 2.Schritt da erfahrungsgemäß nicht alle Aktionäre sich mit einem Übernahmeangebot anfreunden können (sei es aus emotionalen oder Spekulationsgründen) und es dann zwangsläufig zum Squeeze-Out kommt.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Korrekt!
AB soll aber von einer PLC (=britisches Recht) in eine GmbH (=deutsches Recht) umgewandelt werden. Damit wird es zu einem Delisting der AB-Aktien kommen u. AB vom Kurszettel der Börsen verschwinden. Wer auf kurzfristige (Spekulations-)Gewinne aus ist, sollte schnell noch zugreifen. Denn die Kleinaktionäre werden sicherlich irgendwie abgefunden werden.

Das kann klappen, muss aber nicht - siehe AUA (auch wenn dort das Gremialverfahren noch läuft). Aber ich überlege auch ob ich nicht noch meinen Einstandskurs etwas verbilligen sollte...

Mal so zwischendurch zur Info:

Der BGH hat mit Beschluss vom 8. 10. 2013 – II ZB 26/12; DB 2013 S. 2672 entschieden, dass Unternehmen beim Rückzug von der Börse (sog. „Delisting“) den Aktionären kein Barabfindungsangebot für ihre Aktien machen müssen. Auch ein Beschluss der Hauptversammlung ist nicht erforderlich. Mit dieser wegweisenden Entscheidung gibt der BGH seine bisherige Rechtsprechung zum Delisting auf.
(...)
Der BGH schloss sich dem im Ergebnis an, ging in seiner Begründung aber noch deutlich weiter, indem er nicht nur das bloße Downgrading, sondern auch das vollständige Delisting für hauptversammlungs- und abfindungsfrei erklärte.


Siehe:
Keine Barabfindung beim Delisting – BGH ändert Rechtsprechung | Rechtsboard

Ich empfehle mal die entsprechende Lektüre des ges. o.g. Artikels (oder weiter googeln; Stichwort: "Frosta-Urteil")

Allerdings gibt es auch in div. Fachzeitschriften (aus BWL wie Jura) Besprechungen/Analysen zu diesem Urteil.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.498
3.939
Korrekt!
AB soll aber von einer PLC (=britisches Recht) in eine GmbH (=deutsches Recht) umgewandelt werden. Damit wird es zu einem Delisting der AB-Aktien kommen u. AB vom Kurszettel der Börsen verschwinden. Wer auf kurzfristige (Spekulations-)Gewinne aus ist, sollte schnell noch zugreifen. Denn die Kleinaktionäre werden sicherlich irgendwie abgefunden werden.

Das was in Deutschland fliegt ist nach alledem was ich sehe eine deutsche Gesellschaft, nämlich eine PLC & Co. KG....
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Ich empfehle mal die entsprechende Lektüre des ges. o.g. Artikels (oder weiter googeln; Stichwort: "Frosta-Urteil")

Allerdings gibt es auch in div. Fachzeitschriften (aus BWL wie Jura) Besprechungen/Analysen zu diesem Urteil.

Passt aber nur begrenzt, Etihad-Aktien wird's wohl nicht geben, und auch nicht Hunold-Aktien, also bleibt nur die Barabfindung. Einzige Frage ist, wie hoch die sein würde.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.333
550
Natürlich würde in diesem Szenario die angemalte Maschine auch mit AB-Crews fliegen. Da könnten dann die Funktionäre streiken, bis sie schwarz werden, das würde dann keinen mehr interessieren.

Die Frage ist, wo dann die zusätzlichen Mitarbeiter herkommen sollen. Die wachsen ja nicht auf der Wiese. Die AZ-Mitarbeiter wird man wohl kaum dafür begeistern, und die AB-Subunternehmer wie LGW haben selbst schon Probleme, Personal zu finden (warum wohl?).
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
chartNG.gfn



Uiuiui, wer vor 5 Tagen bei 2,40 eingestiegen ist, liegt heute schon wieder knapp 20% drunter…2,03 und gegen den Trend 4% im Minus...
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.505
13
ZRH
Wer so blöd ist und nach einem so kurzen, kurzfristigen Kursgewinn noch kauft ist selber schuld. Wer allerdings bei unter 2 eingestiegen ist, freut sich weiterhin. Wer am Freitag rein und gestern raus ist freut sich auch. Wer gestern rein ist und heute raus, freut sich nicht. Wer kurz vor der Krise 2008 alles verkauft und dann zum Tiefpunkt wieder in Aktien ist, hat dann wieder richtig zugelegt.

Toll, wie man mit willkürlich gewählten Zeitpunkten spielen kann, gell?
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Wer so blöd ist und nach einem so kurzen, kurzfristigen Kursgewinn noch kauft ist selber schuld. Wer allerdings bei unter 2 eingestiegen ist, freut sich weiterhin. Wer am Freitag rein und gestern raus ist freut sich auch. Wer gestern rein ist und heute raus, freut sich nicht. Wer kurz vor der Krise 2008 alles verkauft und dann zum Tiefpunkt wieder in Aktien ist, hat dann wieder richtig zugelegt.

Toll, wie man mit willkürlich gewählten Zeitpunkten spielen kann, gell?

Ich meine mich aus meinen BWL-Vorlesungen von vor 20 Jahren zu erinnern, dass man Aktien langfristig hält. Alles andere - insbesondere 5 Tages-Zeiträume - sind doch nur Glückspiel oder Spekulation. Und immer wo's großes Risiko gibt, gibt's halt Gewinner und Verlierer. Kann man machen, muss man nicht... Dafür kann aber AB dann nix.
 
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Julian

Erfahrenes Mitglied
28.06.2010
1.746
1
Die momentane Kurseintwicklung von AB ist angesichts der Gerüchte ob einer GmbH-Umwandlung sehr negativ.

Ich mahne zur Vorsicht, dass es sich nicht nur um haltlose Gerüchte handelt und nun ein tiefnegativer Hammer folgt.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.505
13
ZRH
Ich meine mich aus meinen BWL-Vorlesungen von vor 20 Jahren zu erinnern, dass man Aktien langfristig hält. Alles andere - insbesondere 5 Tages-Zeiträume - sind doch nur Glückspiel oder Spekulation. Und immer wo's großes Risiko gibt, gibt's halt Gewinner und Verlierer. Kann man machen, muss man nicht... Dafür kann aber AB dann nix.

Eben! Ich bleibe in der Regel auch "for the long run" drin, einfach auch weil bei der einen oder anderen Gesellschaft Dividenden erst alles richtig schön machen. Wenn ich kurzfristig rausgehe, ist das eher, weil irgendwo ein Stoploss gezogen hat.
 

Sire83

Reguläres Mitglied
03.01.2014
79
1
CGN

derhajo

Erfahrenes Mitglied
02.01.2011
1.215
73
SHE
Wie will man denn vor einer Umwandlung in eine GmbH den Streubesitz von angeblich 38.5% loswerden?

Ein freiwilliges Übernahmeangebot müsste ja deutlich über 2 Euro liegen um auf Akzeptanz zu stoßen.

Ein Squeeze-Out dürfte bei einem so hohen Streubesitz schwer möglich sein. Meines Wissens müssen nach britischem Recht 90% der Anteile beim Mehrheitsaktionär liegen, damit gequetscht werden kann. Fraglich zudem, ob ein Konsortium aus Etihad und diversen Managern als ein zusammengehöriger Merheitseigner definiert werden kann. Und selbst wenn, wie kommt man über die 90%-Schwelle? Vorherige Kapitalerhöhung?
 
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