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Keinunternehmer = 49%
Aktiengesellschat = max 25%
Das ist das Kernproblem der deutschen Steuergesetzgebung.
KG, OHG, Einzelunternehmungen zahlen bis zu 49% Steuern.
Aktiengesellschaften kommen auf maximal 25%.
Durch konstruierte Verträge mit Beratungsgebühren oder undurchsichtige Rechtegebühren werden Gewinne ins fast steuerfreie Ausland verschoben.
Somit zahle Konzerne bis zu NULL-Steuern.
Dicke Rückstellung kann eine Aktiengesellschaft auch noch bilden.
Sorry, das ist nicht richtig.
Erstens vergisst du die Gewerbesteuer. Die ist bei GmbH und AG direkte Belastung. Bei KG und OHG rechnest du sie auf Ebene des Gesellschafters auf die ESt an, idR vollständig.
Zweitens blendest du aus, dass sich bei der KG und OHG der Einkommensteuersatz schon auf den bei dir angekommenen Gewinn bezieht. Bei der GmbH und AG muss der ausgeschüttete und mit vermeintlich niedrigen 25% besteuerte Gewinn vorher zusätzlich auch von der Gesellschaft versteuert worden sein, mit Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Wir haben absolut kein Problem der unterschiedlichen Steuersätze bei den verschiedenen Rechtsformen, im Gegenteil, wir haben weitgehende Rechtsformneutralität bei der Steuerbelastung. Sogar thesaurieren kannst du als Personengesellschaft. Davon abgesehen kann jeder noch so kleine Mittelständler und Kleinunternehmer problemlos auch eine Kapitalgesellschaft gründen oder die Rechtsform wechseln (zur Not als Ltd. oder 1EUR-GmbH).
Trotzdem ist gerade im Mittelstand die Konstruktion als KG oft beliebter als die Kapitalgesellschaft. Und das sogar aus steuerlichen Gründen (z.B. Verlustverrechnung, Grundstücksübertragungen). Oder aus anderen Gründen (Offenlegungspflichten, Mitbestimmungsrechte, Empfehlung des Beraters weil es im Detail dann komplizierter und damit honorarerhöhend ist, whatever).