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Danke für das Feedback. Weiß ich nicht ob ich sie verklagen werden. Ich zahle jedenfalls Übergepäckgebühren nur unter Vorbehalt der Rückforderung. Welche Benefiteinschränkung wäre denn deiner Meinung nach unverhältnismäßig? Immerhin wurde die Übergepäckzusage bei Platin von 82kg auf 23kg zusammengestrichen, also um mehr als 70%. Das gleiche Gepäck mitzunehmen kostet dann 495 EUR in Zone 2. Das macht bei einem Ticket für 180 EUR einen Anstieg der Gesamtflugkosten um 375%.
Viel Spass, wenn ich AB wäre würde ich dir die Beförderung verweigern. Entweder du zahlst wie alle deine Gepäckgebühren oder eben nicht. Einen Vorbehalt würde ich als Geschäftsmann nicht akzeptieren.
Ich hab von den "Klägern" zu 2 Hauptfragen noch immer keine klärende Aussage erhalten.
Wen wollt ihr klagen? Es wird immer über AB gesprochen, aber ihr seid aber Mitglied bei Topbonus was bekannterweise einer anderen juristischen Einheit gehört.
Wieso denkt ihr dass die AGBs auf eure Einzelschicksale eingehen? Es handelt sich dabei ja um allgemeine Geschäftsbedingungen die eine vertragliche Grundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen allen Kunden und Topbonus begründen. Die Argumentation dass die Verhältnismässigkeit folglich ggü dem Durchschnittskunden (der zu 99% keine 3 Gepäckstücke eincheckt) gegeben ist, ist aus meiner Sicht ein leichtes. Ob Fritz Müller jetzt in Zone 1, 2 oder 3 fliegt und 100, 200 oder 500 mehr zahlen muss, ist hier nämlich gar nicht relevant, auf AB Durchschnitt ist das nämlich nur 1, 2, 5 Euro.
Oder nimm eine andere Verhältnismässigkeit: Beziffere den Wert der 35 anderen Platinumbenefits und stelle diese dem Gourmetmenu und Gepäck gegenüber und rechne noch die zusätzlichen Meilen durch den höheren Exec. Bonus dagegen. Ich denke bei neutraler Betrachtung wirst du hier keine Unverhältnismässigkeit feststellen. Meine Meinung....
Klar, wenn man nicht neutral bist und man sich persönlich angegriffen fühlt, dann hat man vielleicht eine andere Meinung, deshalb gibt es ja Gerichte, schade, dass man sie dafür beschäftigen muss... nun bin ich raus.
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