AB: Air Berlin meldet Insolvenz an

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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
9
HAM/LBC
und das hat hier ja noch keiner angemerkt, wenn es wirklich eine Millionen Gläubiger sind dann kann man wohl locker von 900.000 - 950.000 geschädigten Fluggästen sprechen - das sind doch andere Zahlen als bisher kommuniziert.

... wurde am 26.8. schon kommuniziert:

http://www.vielfliegertreff.de/airb...-berlin-meldet-insolvenz-128.html#post2395386

.....
Bei angenommen > 1 Million Gläubigern, welche ja auch irgendwie kontaktiert werden müssen, ist das dann ja doch kein wirklich gutes Geschäft.
Selbst wenn man mal beispielhaft im Extremfall von 1 Mrd. Masse > ca. 5 Mio. € Honorar ausginge
........
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.120
Wie sieht das denn im Falle der abgelehnten PKH durch den Insolvenzverwalter aus?

Der Insolvenzverwalter kann nach § 116 Nr. 1 ZPO für einen Rechtsstreit PKH erhalten, wenn die Kosten aus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können und den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Kosten aufzubringen.

Daraus ergibt sich keine Zahlungspflicht für die Insolvenzgläubiger.

Wenn die PKH-Bewilligung mit der Begründung abgelehnt wird, dass es Insolvenzgläubiger - und das wären dann auch keine Kleingläubiger - gibt, denen die Bevorschussung der Prozesskosten zumutbar ist, aber keiner zahlen will, wird der Prozess schlicht nicht geführt. Ersatzweise kann der Insolvenzverwalter sich dann bei größeren Forderungen bemühen, einen Prozessfinanzierer zu finden, der das übernimmt, kommt manchmal vor.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Richtig so!
Bei Hunbold sollte man die Vergangenheit nun weiter aufdecken, genauso wie bei Schlecker. Zumindest für eine Bewährungsstafe könnte es reichen.

Wie heißt es im ach so geheimen Gutachten: Es liegt ein Anfangsverdacht (aktive Bestechung w/ Gewährung von Freiflügen) vor, aber kein hinreichender Tatverdacht. Da jetzt nochmal zu Riesenkosten PwC die Papierschnitzel einzeln umdrehen zu lassen um noch was zu finden ist pure Geldverschwendung. Anton Schlecker hat seine Gesellschaft als OHG geführt, das ist höchst riskant und Hauptgrund dafür, schnell eine Strafe zu bekommen. Das ist bei AB komplett anders.
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
825
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TXL
nur zur Korrektur: Anton Schlecker hatte keine OHG, er war Einzelkaufmann (e.K.). Da war der Hr Hunold mit seinem Ltd.-Konstrukt dann doch kleverer. MB
 
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Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Ich hoffe nur, dass hier auch von der Steuerfahndung bzgl. Schenkungssteuer jemand mitliest...

Ich bin keine Steuerexpertin aber ich würde eher auf geldwerten Vorteil tippen, der zu versteuern ist.

44.000 für eigene Flüge in 6 Jahren finde ich jetzt nicht so viel aber Flüge im Wert von 380.000 € für Dritte, da sollte schon mal jemand genauer hinschauen.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Ich bin keine Steuerexpertin aber ich würde eher auf geldwerten Vorteil tippen, der zu versteuern ist.

44.000 für eigene Flüge in 6 Jahren finde ich jetzt nicht so viel aber Flüge im Wert von 380.000 € für Dritte, da sollte schon mal jemand genauer hinschauen.

Ach sind wir jetzt im Arbeitsrecht?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.482
15.139

Sind wir hier im Fussballforum oder in der Kirche, wo man den Namen des jeweils gegnerischen Gottseibeiuns nicht aussprechen darf?

"Hunbold" ist aehnlich witzig wie die Bauern, Hoppenheim, die Dosen, die Pillen, Schlacke, Luedenscheid, Hannoi, der HxV etc.

Es nutzt sich so ein bisschen ab. Versuch's doch mal mit "Unhold".
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Ich bin keine Steuerexpertin aber ich würde eher auf geldwerten Vorteil tippen, der zu versteuern ist.

Ach sind wir jetzt im Arbeitsrecht?

Ich weiß nicht, wo du bist aber ich dachte an § 8 EStG :
" Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. "
"Geldeswert" für mich gleich geldwerter Vorteil auch bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Aber wie schon gesagt, ich bin keine Steuerexpertin und lasse mich da gerne verbessern, aber dass man solche Geschenke nicht mit dem Geldwert versteuern muss, wäre mir neu.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.483
432
Ich habe aus dem Schreiben des Insolvenzverwalters erst erfahren, dass mir offenbar ein Gutschein über 700 EUR zugesprochen wurde - die Kommunikation dazu selbst hat offenbar nie das Haus AB verlassen.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Ansonsten interessant, und das hat hier ja noch keiner angemerkt, wenn es wirklich eine Millionen Gläubiger sind dann kann man wohl locker von 900.000 - 950.000 geschädigten Fluggästen sprechen - das sind doch andere Zahlen als bisher kommuniziert.

30 Mio. Paxe im Jahr - das sind im Schnitt 2,5 Mio. pro Monat. Insofern nicht überraschend.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Eben. Und genau das ist ja der Vorwurf. Das kann man sich als in scharfem Wettbewerb stehendes Untrenehmen nicht leisten.

Doch und das machen immer mehr Unternehmen. Schau dir nur die Mobilfunkbranche an. Ethiad muss nur ein paar Angebote ex D nach Thailand oder Australien anbieten und schon sind die paar wenigen Sitzplätze die evtl. durch verkrätzte AB Kunden leer bleiben wieder voll.
 

hopstore

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22.04.2012
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Ich weiß nicht, wo du bist aber ich dachte an § 8 EStG :
" Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen. "
"Geldeswert" für mich gleich geldwerter Vorteil auch bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Aber wie schon gesagt, ich bin keine Steuerexpertin und lasse mich da gerne verbessern, aber dass man solche Geschenke nicht mit dem Geldwert versteuern muss, wäre mir neu.

Wenn § zitieren dann bitte richtig. Nummern 4-7 sind immer noch:
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22

Und eben gerade nicht Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Denn das sind (2) und (3).
 
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Ed Size

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16.03.2009
9.425
3
Wenn § zitieren dann bitte richtig. Nummern 4-7 sind immer noch:
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22

Und eben gerade nicht Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit. Denn das sind (2) und (3).


Also ich weiss nicht wie es genau aussieht, aber war es nicht mal so das (ich glaube es war Wulff als Ministerpräsident) ein Politiker mit Familie bei AB kostenlose Upgrades erhielt und diese später versteuern/bezahlen musste weil es sich eben um solch einen Vorteil handelte.

Die meisten Tickets wurden hier für Dritte ausgestellt und da stellt sich schon die Frage ob es möglich ist irgendwelchen Prominenten (nehme ich jetzt mal an) Flüge zu "schenken" ohne das die Airline irgendwas davon hat. Da wird es sicher Verträge geben die die Reisekosten etc. Regeln aber diese stellen einen Wert da dieser Wert muss ja irgendwie versteuert werden - gerade weil im gewerblichen Gebrauch passiert.

PS

Ware ein wenig anders bei Wulff, man erkennt aber den Geist von Hunold, so ganz nachdem Motto - ist ja meine Airline:

http://www.spiegel.de/politik/deuts...t-verstoss-gegen-ministergesetz-a-673194.html

die die Economy-Flüge im Mai gebucht hatte, habe sich mit Air-Berlin-Chef Joachim Hunold am Rande seines Geburtstages über den gebuchten Flug unterhalten. Dies war laut Wulffs Sprecher am 5. September. Der Air-Berlin-Chef habe dabei angeregt, aus Sicherheitsgründen die ganze Familie in die Business-Klasse hochzustufen, wenn freie Plätze zur Verfügung stünden.
 
Zuletzt bearbeitet:

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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2
TXL
Also ich weiss nicht wie es genau aussieht, aber war es nicht mal so das (ich glaube es war Wulff als Ministerpräsident) ein Politiker mit Familie bei AB kostenlose Upgrades erhielt und diese später versteuern/bezahlen musste weil es sich eben um solch einen Vorteil handelte.

Die meisten Tickets wurden hier für Dritte ausgestellt und da stellt sich schon die Frage ob es möglich ist irgendwelchen Prominenten (nehme ich jetzt mal an) Flüge zu "schenken" ohne das die Airline irgendwas davon hat. Da wird es sicher Verträge geben die die Reisekosten etc. Regeln aber diese stellen einen Wert da dieser Wert muss ja irgendwie versteuert werden - gerade weil im gewerblichen Gebrauch passiert.

PS

Ware ein wenig anders bei Wulff, man erkennt aber den Geist von Hunold, so ganz nachdem Motto - ist ja meine Airline:

http://www.spiegel.de/politik/deuts...t-verstoss-gegen-ministergesetz-a-673194.html

die die Economy-Flüge im Mai gebucht hatte, habe sich mit Air-Berlin-Chef Joachim Hunold am Rande seines Geburtstages über den gebuchten Flug unterhalten. Dies war laut Wulffs Sprecher am 5. September. Der Air-Berlin-Chef habe dabei angeregt, aus Sicherheitsgründen die ganze Familie in die Business-Klasse hochzustufen, wenn freie Plätze zur Verfügung stünden.

Der Fall Wulff ist ja wohl ein anderer! Der hat politische Dimension. Da ging es um das Ministergesetz.

Ich habe ja nicht abgestritten, dass es hier rechtlich relevant ist. Aber Geldwerter Vorteil in dessen klassischer Dimension ist es eben nicht. Weil wir hier nicht im AN-AG Verhältnis sind.

Ansonsten was soll das jetzt genau alles? Damit wird AB sicher nicht wieder atmen. Geschweige denn, war dies auch nur ansatzweise irgendein Auslöser der Pleite. Die lagen ganz woanders. Und zwar strukturell
 
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GoldenEye

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30.06.2012
13.160
484
...Ethiad muss nur ein paar Angebote ex D nach Thailand oder Australien anbieten und schon sind die paar wenigen Sitzplätze die evtl. durch verkrätzte AB Kunden leer bleiben wieder voll.

Und damit macht man dann Gewinn? Wenn die Margen vorher schon dünn waren? :rolleyes:

Übrigens, die Airline heißt Etihad!
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
989
145
DUS
Ich war gestern nur drübergeflogen; das ging wohl ausschließlich an BusinessPoints-Kunden. Siehe Seite 2: "Der Betrag entspricht der Summe der ermittelten Forderungen aus den gesammelten Business Points."

Muss an jeden BusinessPoints-Kunden verschickt haben, auch wenn nur 1 Punkt - oder was auch immer dort die Währung war - auf dem Konto ist, da bei der Gläubigerunterrichtung nicht nach der Höhe der Forderung unterschieden werden darf.

BP Kunde bin ich auch nicht.
Da ist der liebe Herr Flöther ja verschwenderisch mit dem Porto umgegangen! Unglaublich! Verklagen! Bestimmt steckt der mit der Deutschen Post unter einer Decke! (...)
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Ansonsten was soll das jetzt genau alles? Damit wird AB sicher nicht wieder atmen. Geschweige denn, war dies auch nur ansatzweise irgendein Auslöser der Pleite.

Was das soll? Nichts einfacher als das, es soll dafür sorgen das der Insolvenzverwalter ein möglichst hohes Honorar verlangen darf. Mich würde interessieren wie es mit Anfechtungen usw. aussieht dann kann man hier sicher auch einiges machen.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Was das soll? Nichts einfacher als das, es soll dafür sorgen das der Insolvenzverwalter ein möglichst hohes Honorar verlangen darf. Mich würde interessieren wie es mit Anfechtungen usw. aussieht dann kann man hier sicher auch einiges machen.
Irgendwie lässt dich dieses Thema nicht in Frieden oder?
 
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