H
Irgendwie lässt dich dieses Thema nicht in Frieden oder?
Wenn § zitieren dann bitte richtig.
Stimmt, mein Zitat war Unsinn. Geschenkte Flüge können trotzdem als Geldeswert als Betriebseinnahme zu versteuern sein. Ich versuche es mal mit einem Zitat aus einem Steuerlexikon:
"Die Rechtsprechung des BFH legt den Begriff der Betriebseinnahmen auf der Grundlage des Begriffs der Betriebsausgaben und der Einnahmen bei den Überschusseinkünften ( § 8 EStG ) aus. Hiernach sind Betriebseinnahmen Zugänge von Wirtschaftsgütern in Form von Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH, 14.03.1989 - I R 83/85, BStBl II 1989, 650)."
[FONT=arial, sans-serif]Lieber Fluggast,[/FONT] |
[FONT=arial, sans-serif]Sie verfügen über eine Flugbuchung für die Strecke BERLIN-TEGEL – MÜNCHEN am 15.05.2018 mit der Buchungsnummer xxxxxxx. Leider müssen wir Sie darüber informieren, dass wir Sie aufgrund der Einstellung unseres Flugbetriebes zum 28. Oktober 2017 nicht mehr auf dieser Strecke befördern können. Wenn Sie möchten, können wir Ihre Buchungsinformationen aber an die easyJet Airline Company Limited („easyJet“, Hangar 89 London Luton Airport, Luton, Bedfordshire, LU2 9PF United Kingdom) weitergeben, welche beabsichtigt, bestimmte Teile des Flugbetriebs der airberlin zu übernehmen. Vorbehaltlich einer Genehmigung dieser Übernahme durch die Europäische Kommission, können Sie Ihren Flug dann bei easyJet antreten. Sobald Ihre Buchungsinformationen an easyJet weitergegeben sind und sobald die Übernahme durch die Europäische Kommission kartellrechtlich genehmigt wurde, kann easyJet möglicherweise Ihre Flugbuchung übernehmen. Wir möchten Sie bitten, zunächst von einer direkten Kontaktaufnahme mit easyJet abzusehen, da Auskünfte zu Ihrer Flugbuchung noch nicht möglich sind. easyJet wird Sie direkt kontaktieren. Vor diesem Hintergrund stellt Ihr Einverständnis zur Übertragung der Buchungsinformationen an easyJet keine Garantie dar, dass es zu einer Übertragung Ihrer Flugbuchung an easyJet kommt. Wenn easyJet Ihre Flugbuchung übernehmen kann, wird easyJet Sie direkt kontaktieren. Eine Kontaktaufnahme wird allerdings erst dann erfolgen, wenn die Übernahme bestimmter Teile des airberlin Flugbetriebs durch easyJet von der Europäischen Kommission genehmigt wurde. Wenn Sie wünschen, dass wir Ihre Buchungsinformationen an easyJet weitergeben, damit easyJet Sie direkt hinsichtlich Ihrer Flugbuchung kontaktieren kann, klicken Sie bitte vor dem 15. Dezember 2017 auf den folgenden Link. Wir leiten Sie dann auf unsere Webseite, wo Sie uns Ihre Zustimmung erteilen können. [/FONT] |
[FONT=arial, sans-serif] Sollten Sie, nachdem easyJet Sie hierzu kontaktiert hat, der Übertragung Ihrer Flugbuchung an easyJet zustimmen, beachten Sie bitte, dass jegliche Ansprüche gegenüber unserem Unternehmen in Verbindung mit einer Durchführung oder einer nicht erfolgten Durchführung des Fluges durch easyJet ausgeschlossen sind und easyJet von da an Ihr Vertragspartner ist. Sollten Sie der Übertragung Ihrer Buchungsinformationen an easyJet nicht vor dem 15. Dezember 2017 zustimmen, wird Ihre Flugbuchung mit airberlin annulliert. Mit freundlichen Grüßen Ihre airberlin[/FONT] |
|