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Wie hier schon mehrmals diskutiert und verlinkt: Ja.
Aus Gründen der allgemeinen Gleichbehandlung ist sie obwohl im Wortlaut nicht zutreffend sinngemäß anwendbar.
Diese Aussage ist allerdings nicht im Rahmen eines Urteils gemacht worden, sondern auf Anfrage eines der Staaten (muß nochmal raussuchen wie es genau war, der Gockel tut sich relativ schwer damit es zu finden), so dass mir der genaue rechtliche Wert dieser Aussage nicht klar ist.
Aus Gründen der allgemeinen Gleichbehandlung ist sie obwohl im Wortlaut nicht zutreffend sinngemäß anwendbar.
Diese Aussage ist allerdings nicht im Rahmen eines Urteils gemacht worden, sondern auf Anfrage eines der Staaten (muß nochmal raussuchen wie es genau war, der Gockel tut sich relativ schwer damit es zu finden), so dass mir der genaue rechtliche Wert dieser Aussage nicht klar ist.