• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

ANZEIGE

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
ANZEIGE
Dann bekommt die fortschrittliche girocard aber Konkurrenz und das kann doch keiner wollen. Denn sie ist allzeits beliebt und überall einsetzbar !
 
  • Like
Reaktionen: Amino

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Was soll man schon machen wenn die landestypische debit Karte nicht online fähig ist ?
Eine Visa Debit dazu ausgeben? Dank App Selection und EU-Aufhebung von Cobranding-Restriktionen doch auch auf einer Karte kein Problem mehr.

Edit:

Im Vergleich:
DE meinte:
die Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte oder einesähnlichen Zahlungsinstruments (Zahlungskartengeschäft).
EU meinte:
Ausführung [...][von] Zahlungsvorgänge mit Zahlungskarten, einschließlich Online-Zahlungen

Edit 2:

Dann bekommt die fortschrittliche girocard aber Konkurrenz und das kann doch keiner wollen. Denn sie ist allzeits beliebt und überall einsetzbar !
Schon wieder Groundhog Day? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Amino

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Eine Visa Debit dazu ausgeben? Dank App Selection und EU-Aufhebung von Cobranding-Restriktionen doch auch auf einer Karte kein Problem mehr.

Edit:

Im Vergleich:



Edit 2:


Schon wieder Groundhog Day? ;)

Glaube eben nicht dass die Sparkassen sowas machen würden. Das ist nun mal Konkurrenz für die girocard !
 
  • Like
Reaktionen: MaxBerlin

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
Das ist nur in ersten 1-2 Wochen notwendig.

Da wäre ich nicht so optimistisch. Höchstens vorstellbar, wenn Vorauswahl oder vollkommen unzureichende Erklärung á la "einfach girocard nehmen; ist am einfachsten" stattfindet.

Und man muss auch den Gegenpol zur Aufreihung hier sehen: den Rentner. Vielleicht bin ich da ein wenig geschädigt, aber der schwerhörigen Oma an der Spitze der elendig langen, ungeduldigen Schlange zu erklären, was Sache ist, ist meine absolute Horrorvorstellung. Die wird sich höchstens darüber beschweren, "dass sie hier ja immer mit Unterschrift zahlt, und das gefälligst auch so bleiben soll".
Du kannst mir nicht erzählen, dass du solchen Kunden mit absoluter Engelsgeduld ne Minute lang die absoluten Grundlagen erklären würdest. Da hat man einfach nicht die Zeit für.

Zusammenfassend: Wenn Leute wissen, was sie wollen, können sie an meiner Kasse alles bekommen. Aber den Nerv, Verbraucheraufklärung zu leisten, habe ich 75% der Fälle nicht.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Theoretisch sollen ja auch die Banken den Kunden aufklären.

Steht sogar in der Verordnung drinnen, hält sich aber absolut keiner dran.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Ich würde jetzt mal behauptet, dass die Schemes ein nicht geringes Interesse daran haben die Aufklärung selber zu betreiben (siehe girocard-Werbung im Radio)


Theoretisch sollen ja auch die Banken den Kunden aufklären.

Steht sogar in der Verordnung drinnen, hält sich aber absolut keiner dran.
Wenn ich das richtig sehe nur Neukunden.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Nein, aber die Zeit zum Erklären ist in der Regel nicht vorhanden.

(...) Zusammenfassend: Wenn Leute wissen, was sie wollen, können sie an meiner Kasse alles bekommen. Aber den Nerv, Verbraucheraufklärung zu leisten, habe ich 75% der Fälle nicht.

Ich würde jetzt mal behauptet, dass die Schemes ein nicht geringes Interesse daran haben die Aufklärung selber zu betreiben (siehe girocard-Werbung im Radio)

Das wäre doch ein Ansatz mal wieder die Welt zu entschleunigen. Wenn die neue App Selection aufgespielt ist gibt es bei jedem Zahlvorgang die nächsten zwei Wochen erstmal einen Espresso kostenlos mit einer netten Diskusionsrunde dazu, dann lernt man seine Kunden auch viel besser kennen. :D

Oder am besten vor dem Markt ein Infostand jedes Scheme, die dann lustige Kugelschreiber, Luftballons und Aufkleber verteilen =;
 
  • Like
Reaktionen: iStephan und Amino

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Was spricht gegen eine Gesetzesanalogie in Bezug auf Bestandskunden? Würde ja sonst keinen Sinn machen, wenn nur die Konto-Wechsler aufgeklärt werden würden.

Richtig, rein gar nichts spricht dagegen!
Und zwar schon aus der Überlegung vertraglicher Treuepflichten heraus.
 
  • Like
Reaktionen: Amino

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Vor meinem Stamm-Supermarkt macht aber auch die AOK-Krankenkasse öfters Info-Stände über Gesunde Ernährung im Alter, Vorsorgeuntersuchungen usw.

Ich sehe da folgende Verwechslungen und Übergeneralisierungen gerade bei lernwilligen und wißbegierigen Senioren, als Dystopie in der Kassenschlange:

Während jetzt öfters wohlmeinende Senioren langwierig Kleinst-Münzen aus dem Portmonnaie wühlen und einzeln auf den Kassentisch zählen, wird in Zukunft ...

... ein Tableau sämtlicher
AOK-Krankenversichertenkarten,
Diabetikerausweis,
Impfpass
und schließlich Telekom-T-Card-Telefonkarte und
Girocard

- eben alles was Chip und silbrige Kontakte hat und einem EMV-Chip ähnlich sieht -
an der Kasse ausgebreitet und nacheinander in das "EC-Terminal" gesteckt - denkend und sagend: "auf irgendeiner Karte müsste ich doch die richtige App zum Zahlen haben?" :eek::eek:

.. und das langwierige Durchprobieren & Durchhangeln bis zur richtigen Karte wird dann doppelt solange dauern wie heute noch das Münzgeld hinklimpern ...

Was ich damit sagen will: zuviele Chipkarten und Digitalisierung machen das Leben dann auch nicht leichter. Übrigens, vor 40 Jahren verstand man unter "Digitalisierung" in der Medizin noch, wenn man einem herzkranken Senior das Präparat "Digitalis" (eine Pflanze als Extrakt) als Dauertherapie verschreibt.
 
Zuletzt bearbeitet:

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.617
520
Real Selbstbedienungskasse gestern alles wie gehabt.
Kartenzahlung gedrückt, LH Sen Business reingeschoben, PIN eingegeben fertig.

Flyglobal
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Werde gleich arbeiten! Denke aber mal dass sich nichts geaendert hat. ( Aral )
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
ANZEIGE
Vorhin gefunden:

http://www.b-ec-n.de/newsroom meinte:
Neue Händlerbedingungen der DK zur Teilnahme am electronic cash System
Juni 2016

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) veröffentlicht mit Wirkung zum 09.06.2016 neue Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System.
Die Händlerbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Händlern, die ec-cash-Zahlungen akzeptieren, und den Kartenherausgebern. Die Handelsverbände in Deutschland wurden ebenfalls über diese vorgesehenen Änderungen im electronic cash-Vertragswerk durch die DK-Verbände unterrichtet.
Die vollständige Fassung der neuen Händlerbedingungen für die Teilnahme am ec-System finden Sie hier
Die neuen Bedingungen gelten als genehmigt, wenn der Händler nicht schriftlich oder auf elektronischem Weg Widerspruch erhebt. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung an das kontoführende Institut des Händlers abgesendet werden.

Zur Information: Die Änderungen in den neuen Händlerbedingungen Wir möchten Sie hiermit über die Anpassungen im electronic cash-System unterrichten, die uns seitens der Deutschen Kreditwirtschaft Ende Mai kurzfristig bekannt gemacht wurden.
Die Änderungen dienen im Wesentlichen der weiteren Umsetzung der MIF-VO (siehe Abschnitt A) und der geplanten optionalen Einführung des kontaktlosen Bezahlens bei electronic cash-Transaktionen (siehe Abschnitt B). Darüber hinaus wurden weitere kleine, formale Änderungen vorgenommen, die den zwischenzeitlichen Entwicklungen (u.a. Schließung der EURO Alliance of Payment Schemes, EAPS) Rechnung tragen sollen (siehe Abschnitt C).
1. Umsetzung der MIF-VO in den Händlerbedingungen
Gemäß Artikel 18 Absatz 2 MIF-VO treten verschiedene Regelungen in Kapitel III der MIF-VO zum 9. Juni 2016 in Kraft, die für alle Kartenzahlungssysteme in der Europäischen Union und damit auch für das girocard-System relevant sind. Die Deutsche Kreditwirtschaft möchte dabei die Vorgabe in Artikel 8 Absatz 6 der MIF-VO zu Co-badging und Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung in Absatz 2 der Händlerbedingungen zum electronic cash-Vertragswerk berücksichtigen. Dort wurde zur Klarstellung ein neuer Passus aufgenommen, wonach Handels- und Dienstleistungsunternehmen als Kartenakzeptanten die Möglichkeiten haben, bei den von ihnen akzeptierten Karten in ihren electronic cash-Terminals automatische Mechanismen zu installieren, die eine Vorauswahl einer bestimmten Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung treffen. Dabei wurde herausgestellt, dass der Karteninhaber nicht daran gehindert werden darf, sich über diese Vorauswahl hinwegzusetzen.
Zudem wird in Umsetzung von Artikel 11 MIF-VO sowie als Vorgriff auf Artikel 64, Absatz 2 der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) in Absatz 2 der Händlerbedingungen die bisherige Möglichkeit der electronic cash-Handler eingeschränkt, bei Zahlung mit girocard von Verbrauchern einen Aufschlag zu erheben.

2. Einführung der Option des kontaktlosen Bezahlens im electronic cash-Vertragswerk
Im Zusammenhang mit der (optionalen) kontaktlosen Bezahlfunktion von girocard-Karten ist vorgesehen, den Kartenausgebern die Möglichkeit zu eröffnen, bei Kleinbetragszahlungen bis 25 Euro je Transaktion ggf. von der Notwendigkeit der PIN-Eingabe durch den Karteninhaber bzw. der daran anschließenden PIN-Prüfung (online durch den Kartenausgeber oder offline in der Karte) als Authentifikationsverfahren abzusehen. Hierzu finden sich nun korrespondierende Regelungen in Absatz 8, Satz der Händlerbedingungen.
Dabei ist es ausschließlich eine Entscheidung des Kartenausgebers und nicht der DK-Verbände als Systembetreiber der girocard, ob ein teilnehmender Kartenausgeber solche Transaktionen im Kleinbetragsbereich ohne PIN anbieten und autorisieren möchte; wird eine entsprechende Transaktion ohne PIN-Eingabe und ohne PIN-Prüfung dann technisch erfolgreich (mit Hilfe von NFC) durchgeführt, ändert sich an der Zahlungsgarantie des Kartenausgebers gegenüber dem Kartenakzeptanten nichts.

3. Sonstige Änderungen im electronic cash-Vertragswerk
Die Überarbeitung der Händlerbedingungen dient auch als Anlass, die bislang noch enthaltenen Querverweise auf die Euro Alliance of Payment Schemes (EAPS) zu streichen, nachdem die belgische EAPS-Gesellschaft im letzten Jahr aufgelöst wurde.
Ferner soll ein stilistisch leicht überarbeitetes girocard-Logo formal im Technischen Anhang zu den Händlerbedingungen berücksichtigt werden.
Weiterhin sollen nunmehr nicht mehr aktuelle, beschreibende Passagen zum „Ablauf von electronic cash-Transaktionen" im Technischen Anhang zu den Händlerbedingungen gestrichen werden.
Eine neue Regelung in Nr. 7 der Händlerbedingungen sollen die seitens des girocard-Systems bestehenden Vorkehrungen aufgrund der Oversight-Anforderungen der Europäischen Zentralbank (EZB) an systemisch relevante Kartenzahlungssysteme der Eurozone nunmehr vertraglich abdecken.