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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Also kommt bald kontaktlos wie es aussieht :)
 

nicki1997

Erfahrenes Mitglied
19.11.2015
2.130
142
Gerade war ich bei ALDI Süd und bei Saturn. Auf dem Terminal erscheinte keine Auswahlliste sondern direkt die Aufforderung zur PIN Eingabe.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Das spricht ja für die BeCN-Lösung mit der Auswahltaste.
Nichts drücken = Zahlung wird glücken (mit ELV)
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wie siehts eigentlich am Geldautomaten aus, kann man da jetzt die App selecten?

Mag vielleicht jemand testen, ob man z.B. mit der DKB-Girocard durch die Auswahl von VPay das direkte Kundenentgelt zu umgehen kann? Bis jetzt macht das in Deutschland ja glaub ich niemand, dass er bei VPay ein direktes Kundenentgelt verlangt.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Kann ich jetzt von meiner DKB fordern, dass sie meine Visa Karte auf die Girocard machen ?
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Kann ich jetzt von meiner DKB fordern, dass sie meine Visa Karte auf die Girocard machen ?



DH die Sparkasse muss girocards mit Visa Debit zB anbieten ?

Auch wenn die Sparkasse Amex, MasterCard Credit oder CB als einzelne Karte anbietet muss sie es auf eine Karte aufbringen, ja.

Interessant ja auch, weil man eventuell die girocard-Applikation abwählen kann.

Demenz kann auch schon in jungen Jahren zuschlagen ;)
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Naja ich kann mir nicht vorstellen, dass die mir jetzt so eine Karte ausstellen werden nur weil ich schreibe. Hallo ich möchte meine Visa auf die Girocard. Was wuerden die denn antworten ?!
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Ihr überseht eine kleine Bedingung dafür in der Richtlinie. Und auch wenn man die Formulierung dort selbst nicht eindeutig findet: Die ursprüngliche Erläuterung der Kommission sagt klar, dass die Wahl beim Issuer liegen soll.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Die ursprüngliche Erläuterung der Kommission sagt klar, dass die Wahl beim Issuer liegen soll.

[citation required]

Auch wenn die Formulierung in der Verordnung Auslegungssache sein kann, steht dazu nichts im "Vorwort".

Und auch die gestrige Mitteilung klingt doch sehr eindeutig

Currently consumers often have to keep multiple cards for different card products issued from their bank. From now on, consumers will be able to require their bank to co-badge a single card (or in the future their mobile phone) with all card products that they issue to the consumer (e.g. Visa, MasterCard, Maestro or American Express). This does not change the bank's right, however, to refuse to offer the customer a given card product (e.g. a premium card).
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
EUR-Lex - 52013PC0550 - DE

Artikel 8 (Paralleles Aufbringen mehrerer Akzeptanzmarken („Co- badging“) und Wahl der Anwendung) bestimmt, dass der Emittent des Zahlungsinstruments darüber entscheidet, welche Zahlungsanwendung auf einer Karte oder einem Gerät aufgebracht wird. Die Entscheidung darüber, welche Zahlungsanwendung letztendlich genutzt wird, liegt beim Verbraucher und kann vom Emittenten nicht im Vorfeld über automatische Mechanismen auf dem Instrument oder dem Gerät an der Verkaufsstelle vorgeschrieben werden.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
EUR-Lex - 52013PC0550 - DE

Artikel 8 (Paralleles Aufbringen mehrerer Akzeptanzmarken („Co- badging“) und Wahl der Anwendung) bestimmt, dass der Emittent des Zahlungsinstruments darüber entscheidet, welche Zahlungsanwendung auf einer Karte oder einem Gerät aufgebracht wird. Die Entscheidung darüber, welche Zahlungsanwendung letztendlich genutzt wird, liegt beim Verbraucher und kann vom Emittenten nicht im Vorfeld über automatische Mechanismen auf dem Instrument oder dem Gerät an der Verkaufsstelle vorgeschrieben werden.
Das bezieht sich meiner Meinung nach mehr auf die App Selection.

Der Issuer bringt die Zahlungsmarken auf und nichts weiter.
Der Verbraucher entscheidet dann, welche App er benutzen möchte.

Teilweise war es ja so wie beschreiben, dass der Issuer die zu wählende Applikation am POS vorschreibt und die Händler so nicht die günstigere Variante wählen können.

34 im "Vorwort" meinte:
[FONT=&quot]oder den Händlern verbieten, bei Karten mit mehreren Akzeptanzmarken (Co-Badging) eine kostengünstigere Kartenmarke zu wählen oder die Verbraucher zur Verwendung einer solchen kostengünstigeren Karte hinzulenken. Selbst wenn den Händlern die Kostenunterschiede bekannt sind, ist es ihnen aufgrund der Regeln des Kartenzahlverfahrens oft unmöglich, Maßnahmen zur Verringerung dieser Entgelte zu treffen.[/FONT]
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Wobei man dazusagen soll, dass der entsprechende Artikel inzwischen völlig anders formuliert ist. Ob man da bewusst inhaltlich etwas geändert hat weiß ich gerade nicht.

App-Selection und diese Co-Badging-Einschränkung ist genau das gleiche Problemfeld.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
App-Selection und diese Co-Badging-Einschränkung ist genau das gleiche Problemfeld.
Klar. Ich würde das so interpretieren, dass die Vorgaben für die App. Selection am POS durch den Issuer damit ausgeschlossen werden soll (ie. der Issuer bringt nur die Applikationen auf, aber der Kunde entscheidet dann welche er wählt und er und der Händler werden nicht durch einen Zwang des Issuers eingeschränkt).

Wir werden sehen.
Ob man aber wirklich eine girocard mit ELV-Risiko und eine Visa auf einer Karte haben möchte?
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wir werden sehen.
Ob man aber wirklich eine girocard mit ELV-Risiko und eine Visa auf einer Karte haben möchte?
Genau deshalb gibt es ja auch die App-Selection. Der Kunde kann Visa auswählen, wenn er will, und der Händler darf diese Auswahl nicht einschränken.

Die zwei Dinge werden offensichtlich immer getrennt betrachtet, dabei bildet es doch eine logische Einheit:
Die Bank bringt "Girocard" und "Kreditkarte" auf eine Karte auf, damit der Kunde nicht 2 Karten herumtragen muss und der Kunde kann dann durch App-Selection wählen, ob er mit "EC" oder "Kredit" zahlen will.

Genau deshalb ist auch diese ganze Argumentation, dass die Regeln nicht für ELV gelten, kompletter Schwachsinn! Denn wenn der Kunde an der Tankstelle mit der Kreditkarte mit zinsfreien Zahlungsziel bezahlen will und dann die Tankstelle ungefragt ELV macht, weil das "ja eh kein Kartenzahverfahren ist", dann widerspricht das komplett der Intention der EU, dass der Kunde eine Karte statt mehrere mitnehmen muss und trotzdem wählen kann.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
DKB -

"vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Gern nehmen wir Ihren Hinweis und Ihre Anregung entgegen und werden
diese prüfen. Ob und wann es zu dieser Umstellung kommt, können wir
Ihnen zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht mitteilen.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen ihnen ein angenehmes
Wochenende.

Für Ihre Fragen sind wir gern Ihr Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre DKB"

 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
wo kann man denn nachlesen, welche Akzeptanzstellen denselben 'Provider' nutzen wie Esso (= B+S ?) ?
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
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Gar nicht. Zumindest soweit ich weiß.

Aber LIDL hat auch B+S. Geht aus dem Aushang am Ladeneingang bzgl. ELV hervor.
Im Gegensatz zu esso haben die aber keine Selection.
 
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