Das spricht ja für die BeCN-Lösung mit der Auswahltaste.
Nichts drücken = Zahlung wird glücken (mit ELV)
Danke für deine Mitteilung! als ich aber das ...Gerade war ich bei ALDI Süd und bei Saturn.
... leste, wien mein Auge fürchterlich ;-)Auf dem Terminal erscheinte keine Auswahlliste sondern direkt die Aufforderung zur PIN Eingabe.
Wer lassen kann hätte gesehen, dass es B&S macht
Woher hast du den die Info?
Würde auch zu den Farben und dem vorherigen Verhältnis von Esso und den Sparkassen passen.Der Netzbetreiber und Acquirer ist die B+S Card Service.
Im Zweifelsfall zahl ich weiter bar oder mit eurocheque.Kann ich jetzt von meiner DKB fordern, dass sie meine Visa Karte auf die Girocard machen ?
Kann ich jetzt von meiner DKB fordern, dass sie meine Visa Karte auf die Girocard machen ?
DH die Sparkasse muss girocards mit Visa Debit zB anbieten ?
Auch wenn die Sparkasse Amex, MasterCard Credit oder CB als einzelne Karte anbietet muss sie es auf eine Karte aufbringen, ja.
Interessant ja auch, weil man eventuell die girocard-Applikation abwählen kann.
Theoretisch ja.Kann ich jetzt von meiner DKB fordern, dass sie meine Visa Karte auf die Girocard machen ?
Die ursprüngliche Erläuterung der Kommission sagt klar, dass die Wahl beim Issuer liegen soll.
Currently consumers often have to keep multiple cards for different card products issued from their bank. From now on, consumers will be able to require their bank to co-badge a single card (or in the future their mobile phone) with all card products that they issue to the consumer (e.g. Visa, MasterCard, Maestro or American Express). This does not change the bank's right, however, to refuse to offer the customer a given card product (e.g. a premium card).
Das bezieht sich meiner Meinung nach mehr auf die App Selection.EUR-Lex - 52013PC0550 - DE
Artikel 8 (Paralleles Aufbringen mehrerer Akzeptanzmarken („Co- badging“) und Wahl der Anwendung) bestimmt, dass der Emittent des Zahlungsinstruments darüber entscheidet, welche Zahlungsanwendung auf einer Karte oder einem Gerät aufgebracht wird. Die Entscheidung darüber, welche Zahlungsanwendung letztendlich genutzt wird, liegt beim Verbraucher und kann vom Emittenten nicht im Vorfeld über automatische Mechanismen auf dem Instrument oder dem Gerät an der Verkaufsstelle vorgeschrieben werden.
34 im "Vorwort" meinte:[FONT="]oder den Händlern verbieten, bei Karten mit mehreren Akzeptanzmarken (Co-Badging) eine kostengünstigere Kartenmarke zu wählen oder die Verbraucher zur Verwendung einer solchen kostengünstigeren Karte hinzulenken. Selbst wenn den Händlern die Kostenunterschiede bekannt sind, ist es ihnen aufgrund der Regeln des Kartenzahlverfahrens oft unmöglich, Maßnahmen zur Verringerung dieser Entgelte zu treffen.[/FONT]
Klar. Ich würde das so interpretieren, dass die Vorgaben für die App. Selection am POS durch den Issuer damit ausgeschlossen werden soll (ie. der Issuer bringt nur die Applikationen auf, aber der Kunde entscheidet dann welche er wählt und er und der Händler werden nicht durch einen Zwang des Issuers eingeschränkt).App-Selection und diese Co-Badging-Einschränkung ist genau das gleiche Problemfeld.
Genau deshalb gibt es ja auch die App-Selection. Der Kunde kann Visa auswählen, wenn er will, und der Händler darf diese Auswahl nicht einschränken.Wir werden sehen.
Ob man aber wirklich eine girocard mit ELV-Risiko und eine Visa auf einer Karte haben möchte?