Ich würde nicht den Laden, sondern Netzbetreiber melden. Ist wesentlich effektiver.
Du glaubst mir doch sowieso nichts.
Von daher.......
Wenn ich es genau weiß, werde ich es posten, okay?
Kann man eigentlich als Normalverbraucher auch eine Meldung an die EU-Kommission abgeben?
Die dann nach Hintertupfingen fährt, um dort den Händler zu überprüfen?Kann man eigentlich als Normalverbraucher auch eine Meldung an die EU-Kommission abgeben?
Die dann nach Hintertupfingen fährt, um dort den Händler zu überprüfen?
Ansprechpartner dürfte die BaFin für Deutschland sein.
<<< Das BaFin Verbrauchertelefon weiß davon nichts, eine EU Direktive bedeutet nicht dass es schon in Landesrecht umgesetzt wurde, die MIF Verordnung damit hätte auch die Bundesbank was damit zu tun, auch kann Sie sich nicht vorstellen dass die BaFin für die Händler zuständig ist die sich nicht an dies halten.
Und damit die nette Dame mich loswerden kann: Schicken Sie Ihre Anfrage schriftlich per Brief oder Fax dann kann das Fachreferat Stellung zu Ihren Fragen nehmen...so long![]()
Ist ja auch eine Verordnungeine EU Direktive bedeutet nicht dass es schon in Landesrecht umgesetzt wurde,
Bis heute sollten die Länder an die entsprehchenden Behörden und Sanktionen an die Kommission melden. Alles andere als die BaFin würde aber kaum Sinn machen.auch kann Sie sich nicht vorstellen dass die BaFin für die Händler zuständig ist die sich nicht an dies halten.
Geht ein Verbraucher ein Vertragsverhältnis mit einem Zahlungsdienstleister ein, so kann der Verbraucher verlangen, dass er zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarken auf seinem kartengebundenen Zahlungsinstrument erhält, vorausgesetzt sein Zahlungsdienstleister bietet diesen Dienst an.
One card for all – The ability to choose the preferred payment type will become even more important: Currently consumers often have to keep multiple cards for different card products issued from their bank. From now on, consumers will be able to require their bank to co-badge a single card (or in the future their mobile phone) with all card products that they issue to the consumer (e.g. Visa, MasterCard, Maestro or American Express).
Ist doch schon seit Ewigkeiten bei Geldkarten soFahrscheinautomat der Deutschen Bahn getestet:
nur Aus"wahl"möglichkeit zwischen "Girocard(ec)" und "Geldkarte" und "Anderes Zahlmittel", wohinter sich aber lediglich Rückkehr zur Barzahlung verbirgt.
Die dann nach Hintertupfingen fährt, um dort den Händler zu überprüfen?![]()
(..)
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[bezgl. Deutsche Bahn-Automat]
Ist doch schon seit Ewigkeiten bei Geldkarten so
Sicherlich eine gute Regelung. Erfahrungen von Banken wären da aber sicherlich interessant.
vorausgesetzt sein Zahlungsdienstleister bietet diesen Dienst an
Wenn ich die EU richtig verstehe geht es darum, dass die Bank verschiedene Applikationen anbietet und Applikationen auf die Karte aufbringt.aber was heißt dann
Die Bank kann also sagen "wir bieten das nicht an"?
consumers will be able to require their bank to co-badge a single card [...] with all card products that they issue to the consumer (e.g. Visa, MasterCard, Maestro or American Express). This does not change the bank's right, however, to refuse to offer the customer a given card product (e.g. a premium card).
Klingt logisch, aber was bedeutet das jetzt in der Praxis?Hört sich ja weniger so an, als müssen das nur einige Banken anbieten. Würde die Sache ja auch ad absurdum führen. Wieso soll man festlegen, dass die Banken etwas anbieten müssen, aber nur wenn sie das anbieten.
JaKann man jetzt von jeder beliebigen Sparkasse verlangen, dass sie die Kreditkarte auf die Girocard aufbringen?
JaOder kann ich die DKB verklagen, wenn sie sich weigert, Visa, VPay und Girocard auf einer Karte zu kombinieren?