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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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Welcher Kunde, außer evtl. drei Forenmitgliedern, sollte das denn einfordern?
Seid doch nicht so weltfremd.
 
Steht doch da, wenn ich es genau weiß, werde ich es posten.
Wird aber wohl noch dauern. ;)
 
Also wie natürlich zu erwarten war, bei Rewe kommt automatisch ELV, keine Taste zur Auswahl oder sonst was ....

Auf die Frage "kann man jetzt nicht auswählen ob mit pin bezahlen?" Kam die Antwort : die Kasse macht das alles alleine bei Kreditkarte ist manchmal PIN ... Naja gut die Frage hätte ich mir natürlich sparen können!

OT:Das Restaurant am Mittag mit den Kollegen nimmt tagsüber auch kein Amex (Amex nehmen wir nicht) am Abend konnte ich dort schon öfter bezahlen

so ist es halt die Auswahl zur Zahlungsart entscheidet entweder die Kasse oder die Bedienung ;) sollte einfach mehr bar bezahlen
 
Kann man eigentlich als Normalverbraucher auch eine Meldung an die EU-Kommission abgeben?

Bestimmt, da würde ich vielleicht bei der zuständigen Generaldirektion nachschauen oder irgendwo bei den Verlautbarungen zum Inkrafttreten der Verordnung.
Ich glaube mich zu errinnern, dass ich auch Fragen zum Thema "Acquirer leiten Gebührensenkungen nicht weiter" auftauchten. Die wurden sinngemäß beantwortet mit "wir werden 2018 prüfen, ob die Regulierung die Ziele erreicht hat". Dass die Acquirer nur Ersparnisse weitergeben können, die auch da sind, Schwamm drüber. Gerade Mastercard hat im letzten Jahr heftig an der Gebührenschraube gedreht, ist ja noch genug unreguliert. (Beispiel: Die Behauptung, dass der Händler bei einer Gutschrift sein Disagio wiederbekommt, war früher schon falsch, galt ja nur für die Interchange. Jetzt ist die Rückzahlung der Interchange gedeckelt auf 0,2-0,3 %, weiß den Wert nicht auswendig).
 
Kann man eigentlich als Normalverbraucher auch eine Meldung an die EU-Kommission abgeben?
Die dann nach Hintertupfingen fährt, um dort den Händler zu überprüfen? ;)

Ansprechpartner dürfte die BaFin für Deutschland sein.

Shell übrigens auch keine App Selection (Acquirer unbekannt, Terminal-ID beginnt mit 700)
 
Die dann nach Hintertupfingen fährt, um dort den Händler zu überprüfen? ;)

Ansprechpartner dürfte die BaFin für Deutschland sein.

<<< Das BaFin Verbrauchertelefon weiß davon nichts, eine EU Direktive bedeutet nicht dass es schon in Landesrecht umgesetzt wurde, die MIF Verordnung damit hätte auch die Bundesbank was damit zu tun, auch kann Sie sich nicht vorstellen dass die BaFin für die Händler zuständig ist die sich nicht an dies halten.

Und damit die nette Dame mich loswerden kann: Schicken Sie Ihre Anfrage schriftlich per Brief oder Fax dann kann das Fachreferat Stellung zu Ihren Fragen nehmen...so long^^
 
eine EU Direktive bedeutet nicht dass es schon in Landesrecht umgesetzt wurde,
Ist ja auch eine Verordnung

auch kann Sie sich nicht vorstellen dass die BaFin für die Händler zuständig ist die sich nicht an dies halten.
Bis heute sollten die Länder an die entsprehchenden Behörden und Sanktionen an die Kommission melden. Alles andere als die BaFin würde aber kaum Sinn machen.
 
Fahrscheinautomat der Deutschen Bahn getestet:

nur Aus"wahl"möglichkeit zwischen "Girocard(ec)" und "Geldkarte" und "Anderes Zahlmittel", wohinter sich aber lediglich Rückkehr zur Barzahlung verbirgt.

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Zu den Interventionsmöglichkeiten als Verbraucher:
a) gemeinnützige Verbraucherzentralen; Belange von Verbrauchern berüht, sofern sich durch (unterbliebene) Wahlmöglichkeit das unsichere ELV (nicht) vermeiden lässt; Verbraucherzentralen sind - m.W. - abmahnberechtigt
b) Ombudsleute von EU aber auch Bundesverband deutscher Banken
c) zur Frage von Amino: Jede/r BürgerIn hat das verfassungsmässige Recht, seine Zeit mit Bitten und Petitionen zu verschwenden (sog. Zeitverschwendungsfreiheit, Artikel 17 des deutschen Grundgesetzes, welcher Paragraf das in Österreich ist, weiss ich nicht auswendig, aber ihr habt auch sowas ;) )
 
European Commission - PRESS RELEASES - Press release - Antitrust: Commission welcomes entry into force of new rules to boost card payment transparency

Hier übrigens die Pressemitteilung der EU-Kommission. Es wurde ja schon hier gewundert, was der Satz

Geht ein Verbraucher ein Vertragsverhältnis mit einem Zahlungsdienstleister ein, so kann der Verbraucher verlangen, dass er zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarken auf seinem kartengebundenen Zahlungsinstrument erhält, vorausgesetzt sein Zahlungsdienstleister bietet diesen Dienst an.

in der Direktive bedeuten soll.

Die Kommission klärt auf:
One card for all – The ability to choose the preferred payment type will become even more important: Currently consumers often have to keep multiple cards for different card products issued from their bank. From now on, consumers will be able to require their bank to co-badge a single card (or in the future their mobile phone) with all card products that they issue to the consumer (e.g. Visa, MasterCard, Maestro or American Express).

Sicherlich eine gute Regelung. Erfahrungen von Banken wären da aber sicherlich interessant.


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Fahrscheinautomat der Deutschen Bahn getestet:

nur Aus"wahl"möglichkeit zwischen "Girocard(ec)" und "Geldkarte" und "Anderes Zahlmittel", wohinter sich aber lediglich Rückkehr zur Barzahlung verbirgt.
Ist doch schon seit Ewigkeiten bei Geldkarten so
 
(..)

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[bezgl. Deutsche Bahn-Automat]

Ist doch schon seit Ewigkeiten bei Geldkarten so

Ist bekannt - ich vermutete aber, da , wie oben zitiert, die Deutsche Bahn anscheinend ihr eigenes Kartensystem verwaltet, dass sie einfach das bestehende Menü so erweitern, dass neben girocard und geldkarte jetzt auch z.b. maestro - App anwählbar wird. Wäre ja naheliegend gewesen :cry:

ansonsten danke für die Erläuterungen zu Sinn und Zweck der Co-Badging-Regeln. Liest sich fast so wie maßgeschneidert auf die Absatzchancen bzw. Verkaufserlöse gewisser FinTechs, die von traditionellen Banken schlußendlich gekauft werden wollen, damit die geschäftsführenden Gesellschafter von ersteren sich dran sanieren können ;-)
 
aber was heißt dann

Die Bank kann also sagen "wir bieten das nicht an"?
Wenn ich die EU richtig verstehe geht es darum, dass die Bank verschiedene Applikationen anbietet und Applikationen auf die Karte aufbringt.

consumers will be able to require their bank to co-badge a single card [...] with all card products that they issue to the consumer (e.g. Visa, MasterCard, Maestro or American Express). This does not change the bank's right, however, to refuse to offer the customer a given card product (e.g. a premium card).

Hört sich ja weniger so an, als müssen das nur einige Banken anbieten. Würde die Sache ja auch ad absurdum führen. Wieso soll man festlegen, dass die Banken etwas anbieten müssen, aber nur wenn sie das anbieten.
 
Hört sich ja weniger so an, als müssen das nur einige Banken anbieten. Würde die Sache ja auch ad absurdum führen. Wieso soll man festlegen, dass die Banken etwas anbieten müssen, aber nur wenn sie das anbieten.
Klingt logisch, aber was bedeutet das jetzt in der Praxis?

Kann man jetzt von jeder beliebigen Sparkasse verlangen, dass sie die Kreditkarte auf die Girocard aufbringen?

Oder kann ich die DKB verklagen, wenn sie sich weigert, Visa, VPay und Girocard auf einer Karte zu kombinieren?
 
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Richtig interessant wirds doch erst, wenn man von der beliebigen Sparkasse verlangen kann, eine institutsfremde Kreditkarte wie z.b. die Advanzia-Gebuhrenfrei zusätzlich zur Girocard auf die š-Sparkassenkarte aufzubringen. Die Sparkasse würde sich winden wie eine Katze der man mit guten Zureden Löwensenf verfüttern will .. oder Gebadetwerden :sick::p

Genau das hat die EU bzw. deren Privatisierungstendenz bereits mit dem deutschen Telekom-Wesen zustande gebracht, Stichwort Kollokation.
 
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