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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Läuft deren Wahl-Anspruch im Einzelhandel ins Leere?
Ja, wieso auch nicht? Es kann ja im Handel nicht plötzlich eine andere Applikation auftauchen ;)
(Per Issuer-Script vielleicht nach einer Zahlung, aber das wird keine Bank machen)

Oder kann man auch mit Cirrus im Laden bezahlen, wenn der starke König Kunde es will?
Nein
Oder kann man dann von der VoBa / Raiba verlangen, eine dritte Applikation a la Maestro oder Vpay zusätzlich aufzubringen, damit im Wege der Nachbesserung eine echte Wahl möglich wird?
Vermutlich nein, da girocard die Bedingungen für das Basiskonto erfüllen dürfte. Die DK hat da ja ordentlich Lobbyarbeit betrieben, damit die deutsche Gesetzesauslegung möglichst freundlich ist.
 
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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Für 99% wohl nicht.

Falls ich meine girocard aber mal einsetzen sollte werde ich wählen.

Gesetzlich dürfte das leider gedeckt sein.


Ich würde hier wirklich überlegen ob man "leider" sagen muss. 99%+ der Leute interessieren sich nicht für die App Selection und es ist ihnen egal ob sie per "EC" oder Maestro zahlen. Die Leute die sich dafür interessieren können die Auswahl vornehmen.

Gäbe es eine zwingende App Selection (wie z.B. in den USA) würde dies aus meiner Sicht zu zwei Problemen führen:

1. Es dauert länger an der Kasse.

2. Leute die eigentlich keine App Selection brauchen drücken Maestro, weil sie das Logo kennen. Das führt völlig ohne Not zu mehr Gebühren für die Händler und damit insgesamt vermutlich auch zu höheren Preisen.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
hmm, erst jetzt fällt mir ein dass das mit Cirrus im Einzelhandel gar nicht soo abwegig ist, schließlich kann man bei Netto und REWE neuerdings auch Bargeld "kaufen" (Cashback), tlw. angeblich sogar ohne Minimum, wenn man girocard abwählt.

Und Cirrus ist doch für Bargeldabhebungen gemacht!? :idea:
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Man kann bei Netto und Rewe cashback bekommen indem man Maestro oder Vpay waehlt ?!
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Vermutlich nein, da girocard die Bedingungen für das Basiskonto erfüllen dürfte. Die DK hat da ja ordentlich Lobbyarbeit betrieben, damit die deutsche Gesetzesauslegung möglichst freundlich ist.

Zumindest wenn die "regulären" Kunden eine V Pay/Maestro-App erhalten, wird man das dem Basiskontoinhaber nicht verwehren können.
 
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
hmm, erst jetzt fällt mir ein dass das mit Cirrus im Einzelhandel gar nicht soo abwegig ist, schließlich kann man bei Netto und REWE neuerdings auch Bargeld "kaufen" (Cashback), tlw. angeblich sogar ohne Minimum, wenn man girocard abwählt.
[Citation needed]

REWE bietet hier weder App Selection an, noch Abheben ohne girocard


Ich würde hier wirklich überlegen ob man "leider" sagen muss. 99%+ der Leute interessieren sich nicht für die App Selection und es ist ihnen egal ob sie per "EC" oder Maestro zahlen. Die Leute die sich dafür interessieren können die Auswahl vornehmen.

Gäbe es eine zwingende App Selection (wie z.B. in den USA) würde dies aus meiner Sicht zu zwei Problemen führen:

1. Es dauert länger an der Kasse.

2. Leute die eigentlich keine App Selection brauchen drücken Maestro, weil sie das Logo kennen. Das führt völlig ohne Not zu mehr Gebühren für die Händler und damit insgesamt vermutlich auch zu höheren Preisen.

Naja, die USA zeigen ja IMHO, dass es kein Problem ist.
Nur weil der Kunde es jetzt noch nicht kennt heißt ja nicht, dass es ihn nie interessiert.

Man kann bei Netto und Rewe cashback bekommen indem man Maestro oder Vpay waehlt ?!
Nein
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Wenn man "Cashback mit maestro" und "AppSelection" ausschließlich als gekoppelten Sachverhalt betrachtet, lautet die Antwort natürlich nein.

Aber mit der Payback Maestro, die keine girocard auf dem Chip mitschleppt, lässt sich der andere Fall testen.

Dazu habe ich noch 14 Tage Zeit :rolleyes: bevor sie endgültig abgeschaltet wird :cry:
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Mit einer österreichischen Maestro gab es (zumindest vor ein paar Monaten) kein Bargeld beim Rewe. Es waren über 20€ Einkauf und es sollten 50€ Bar abgehoben werden. Gleich nach dem Einstecken der Karte (nach einem Sekundenbruchteil und ohne Pin-Eingabe) kam die Meldung "Vorgang nicht möglich". Die Bezahlung des Einkaufs hat aber problemlos funktioniert, nachdem die Kassenfrau das Cashback gelöscht hat.

Wir sind dann zu einem Geldautomaten der Sparkasse gegangen, wo das Abheben glücklicherweise kostenlos funktioniert hat. Interessanterweise war neben dem Automaten ein Aushang, dass man für die Abhebung mit deutschen Girocards, Maestros und Mastercards knapp 5€ Gebühren verrechnet, aber bei Abhebungen mit ausländischen Karten nur die Gebühr des Emittenten anfällt (mit österreichischen Maestros also 0€).
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Bei HEM funktioniert die App Selection einwandfrei. Vor dem Einstecken drückt man die Auswahltaste und dann wird bei eingesteckter Karte das Wahlmenü angezeigt. Zahlung über VPAY war dann problemlos möglich.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
626
Also vor dem Einstecken schon die Auswahltaste drücken. Das habe ich gestern Abend nicht gemacht, bzw. nicht gesehen. Ist das eine der Tasten unter dem Display?
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Unter dem Display sind drei Tasten und für die mittlere wird "AUSWAHL" angezeigt. Wenn man die gedrückt hat, verschwindet der Schriftzug und man wird weiterhin zum Einstecken aufgefordert. Im Auswahlmenü ist girocard dann mit (1) und VPAY mit (2) beschriftet. Nach Drücken der 2 erfolgt dann die Aufforderung zur Pin-Eingabe.
 
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Williwinzig

Neues Mitglied
12.07.2012
2
0
Bei HEM funktioniert die App Selection einwandfrei. Vor dem Einstecken drückt man die Auswahltaste und dann wird bei eingesteckter Karte das Wahlmenü angezeigt. Zahlung über VPAY war dann problemlos möglich.

Was war das denn für ein Terminal, von welchem Netzbetreiber? Ich dachte die Spezifikation ist gerade erst in der Konsultation?
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Es handelte sich um das gleiche Terminal, das auch von Aldi Süd verwendet wird (REA T5 ?). Netzbetreiber weiß ich leider nicht. Vor lauter Euphorie darüber, dass es geklappt hat, habe ich auch vergessen, einen Beleg mitzunehmen.
Es scheint wohl doch Händler oder Netzbetreiber zu geben, die sich diesbezüglich rechtlich absichern wollen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
626
Finde das trotzdem lächerlich mit der Auswahltaste. Der Händler nimmt dem Kunden quasi die Wahl denn gerade in de darf man oft nicht selbst stecken ! Und daran wird sich def nichts ändern
Mit der Fidor SmartCard Mastercard/Maestro klappt es ja ohne Auswahltaste.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
"Sehr geehrter Kunde, leider verstoßen wir gegen das Gesetz. Wir bitten um Verständnis."

Was willst du eigentlich? Nur weil es dir nicht passt verstösst es nicht gegen das Gesetz . bist du anderer Meinung darfst du ja gerne die Gerichte bemühen.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
So lange man dadurch, dass man vorher die Auswahltaste drückt, ELV abwählen kann, ist es ja in Ordnung.

Aber wenn der Händler meint, auch trotz Drücken der Auswahltaste ELV zu verwenden, dann würde ich die Unterschrift verweigern und meine Auswahl einfordern.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
halte persönlich die Auslegung für zu eng, da der Kunde ja doch Präferenzen hat.

Der Händler auch, und dieser legt die Verordnung eben so eng wie nötig aus - ELV ist kein Kartenzahlungsverfahren - daher eben nicht zwingend in der App Selection.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
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Was willst du eigentlich? Nur weil es dir nicht passt verstösst es nicht gegen das Gesetz . bist du anderer Meinung darfst du ja gerne die Gerichte bemühen.

Das ist paraphrasiert in etwa der Inhalt des verlinkten Zettels der aufgehängt werden soll (daher die Anführungszeichen), falls das Terminal noch keine Anwendungsauswahl unterstützt.

Dass dies gegen die Verordnung verstößt bestreitet doch noch nichtmal der HDE oder der Becn. Was willst du uns also sagen?

Und nein, nur weil jemand gegen ein Gesetz verstößt heißt es noch lange nicht, dass ich die Gerichte bemühen kann. Ich dachte, dass sei bekannt.

Über ELV habe ich nichts gesagt.