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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Ich habe das schon verstanden - da aber ELV keine Kartenzahlungsmöglichkeit ist muss der Händler eben keine Wahlmöglichkeit angeben wenn das sein bevorzugtes Zahlungsmittel ist. In dem Moment in dem ELV nicht funktioniert sieht die Sache anders aus. Zudem kannst du als mündiger Bürger von vorn herein sagen das du eben mit Maestro oder VPay zahlen willst dann wird der Händler auch deinem Wunsch entsprechen - macht er ja heute auch schon wenn er verschieden Zahlungsmöglichkeiten anbietet.

D.h. du steckst ohne was zu sagen deine Karte in den Automaten, dann kann der Händler ohne Wahl weitermachen wenn ELV sein Prio Zahlungsmittel ist.

Ich habe jetzt die Terminalaufsteller-Links sowie die letzten 50-100 Statements hier durchstudiert und weiß noch nicht 100%ig, ob ich in Zukunft d.h. nach dem Update, ELV werde vermeiden können indem ich vor dem Stecken der Karte die Auswahl-Taste drücke.

Die Aussagen kreisen in den aktuell verlinkten Handels-Dokumenten eher darum, dass ELV nicht in der Auswahl-Liste erscheinen soll, um Missbrauch zu vermeiden (also jemand weiss die PIN nicht, weil die Karte ihm nicht gehört und schickt sich an, die Unterschrift nachzumachen- das soll begreiflicherweise verhindert werden dass nur zu diesem Zweck ELV vom Kunden erzwungen wird. Wobei ich mich aber frage ob diese "Gefahr" realistisch ist, wenn ohne Auswahl-Button sowieso ELV gemacht wird :confused: )

Wird der ELV-bevorzugende Händler sagen, wenn er meiner Girocard ansichtig wird, "oh, Sie haben eine Girocard, wie schön" und dann sofort ELV starten?

Oder werde ich noch schnell den rettenden "Auswahl"-Button finden und drücken können, bevor die Karte irreversibel vom IBANsaugenden Kartenschacht verschluckt wird? ;)

Anders gefragt: Kann ich , oder kann ich nicht? :)
 
Zuletzt bearbeitet:
T

t-tommy1

Guest
Bei einem Händler, der nur girocard akzeptiert, wirst Du ELV nicht abwählen können.
Bei einem Händler, der mindestens auch maestro und/oder vpay akzepiert,
wirst Du es durch Tastendruck und der entsprechenden Auswahl der Alternativen indirekt abwählen können.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich habe jetzt die Terminalaufsteller-Links sowie die letzten 50-100 Statements hier durchstudiert und weiß noch nicht 100%ig, ob ich in Zukunft d.h. nach dem Update, ELV werde vermeiden können indem ich vor dem Stecken der Karte die Auswahl-Taste drücke.

Die Aussagen kreisen in den aktuell verlinkten Handels-Dokumenten eher darum, dass ELV nicht in der Auswahl-Liste erscheinen soll, um Missbrauch zu vermeiden (also jemand weiss die PIN nicht, weil die Karte ihm nicht gehört und schickt sich an, die Unterschrift nachzumachen- das soll begreiflicherweise verhindert werden dass nur zu diesem Zweck ELV vom Kunden erzwungen wird. Wobei ich mich aber frage ob diese "Gefahr" realistisch ist, wenn ohne Auswahl-Button sowieso ELV gemacht wird :confused: )

Wird der ELV-bevorzugende Händler sagen, wenn er meiner Girocard ansichtig wird, "oh, Sie haben eine Girocard, wie schön" und dann sofort ELV starten?

Oder werde ich noch schnell den rettenden "Auswahl"-Button finden und drücken können, bevor die Karte irreversibel vom IBANsaugenden Kartenschacht verschluckt wird? ;)

Anders gefragt: Kann ich , oder kann ich nicht? :)

Sobald der Händler eine weitere App die auf deiner Karte vorhanden ist akzeptiert wirst du die Wahl haben müssen. Und mal ehrlich das interessiert doch auch heute schon keinen Händler wirklich, wenn ein Händler z.B. neben Girocard auch Visa akzeptiert wird er dir kaum sagen das du nur mit Girocard bezahlen kannst.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Vielen Dank, das ist auch schön gesagt "werde ich die Wahl haben müssen" :)
Bei einem Händler, der nur girocard akzeptiert, wirst Du ELV nicht abwählen können.

Bei den wenigen (kleinen) Fachgeschäften wo's so ist, stört mich ELV nicht. Störend nur in Supermarkt der auch Kreditkarten nimmt (neuerdings). Aber da ist, wie es scheint, nun doch Rettung in Sicht.

wirst Du es durch Tastendruck und der entsprechenden Auswahl der Alternativen indirekt abwählen können.
Das ist das Prinzip des konstruktiven Misstrauensvotums. Konstruktiv, weil man nicht nur "Nein!" oder "Njet!" sagt, sondern gleichzeitig zu etwas anderem (mit PIN) "Ja" sagt.
 

nicki1997

Erfahrenes Mitglied
19.11.2015
2.130
142
Gestern habe ich bei Real mit meiner SparkassenCard gezahlt. Eine Auswahltaste gab es nicht und nachdem die Kassiererin meine Karte eingesteckt hat erscheinte auf dem Display: Vorgang nicht möglich! 51. Nach 1 Minute kam die Aufforderung zur PIN Eingabe. Warum stand da zuerst Vorgang nicht möglich! 51?
 

iphone08

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
430
25
HAM
Vor diesem Einkauf habe ich nichts mit der SparkassenCard gezahlt und mein Limit ist nicht überschritten. Ich habe auch keinen Dispo.

Es kann sich auch um das Limit handeln, welches der Händler für ELV hat. Zahlung ist dann trotzdem möglich, aber halt mit online PIN.
War es denn ein höherer Betrag?
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Eine netto-Kassendame hat mir mal erläutert -vor ein paar Jahren - dass bei 'sehr kleinen' Beträgen das Kassensystem immer auf PIN umschalte, anstatt auf ELV. Das liege daran - wenn ich das richtig erinnere - , dass so verhindert werden soll, dass entwendete Karten durch kleine Testkäufe auf "Nichtgesperrtsein" bzw. "noch verwendbar" von Nichtberechtigten geprüft werden.

Dann wäre es eine Art zusätzlicher Schutz oder Früherkennungssystem gegen Girocard-Missbrauch.

Ob das so stimmt weiß ich nicht, aber mir kam es tatsächlich so vor, dass bei sehr kleinen Käufen < 1 Euro PIN verlangt wurde, wo ab 1 Euro ELV-Unterschrift zu leisten war. Inzwischen scheint es, wird immer PIN verlangt.

Vielleicht ist das Real-Kassensystem ähnlich wie das von netto (ehedem) programmiert, nur mit anderem Auslöse-Grenzwert. Und die "51" ist nur eine Begleiterscheinung. Ebenso die manchmal kolportierte Info, dass "zufallsgesteuert" auf Girocard/PIN umgeschaltet werde, im Rahmen des sog. ELV-Mischsystems.
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
Alternativ:

https://payment-services.ingenico.com/de/de/ogone/support/guides/user%20guides/statuses-and-errors meinte:
51 - Genehmigung im Wartezustand
0
0Die Autorisierung wird offline verarbeitet.
Dies ist die Standardantwort, wenn der Händler in seiner Kontokonfiguration Offline-Verarbeitung ausgewählt hat.
In zwei Fällen lautet der Status 51:

  • Sie haben im Bereich “Globale Transaktionsparameter“, Abschnitt “Verarbeitung von Einzeltransaktionen“, auf der Seite „Technische Informationen“ Ihres Kontos, “Immer offline (nach Zeitplan)” als Verarbeitungsverfahren definiert.
  • Wenn das Clearingsystem des Akzeptanzpartners vorübergehend nicht verfügbar ist und Sie haben “Online, jedoch Umstellung auf offline, wenn das Online-System des Acquirers nicht verfügbar ist” als Verarbeitungsverfahren im Bereich “Globale Transaktionsparameter“, Abschnitt “Verarbeitung von Einzeltransaktionen“, auf der Seite „Technische Informationen“ Ihres Kontos definiert.
 
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Coconut

Aktives Mitglied
04.07.2015
204
0
Die Bedeutung von AC51 wurde oben bereits erklärt, jedoch trifft Sie bei REAL nicht ganz zu.
Bei den sogenannten Mischverfahren, werden diese Antwortcodes vom Netzbetreiber gesendet, um dem Terminal mitzuteilen,
das dieser Kunde nicht fürs ELV Verfahren (seitens des Netzbetreibers) akzeptiert wird. Sprich in dem Fall hat die 51 nichts
mit dem eigentlichen AC51 zu tun. Sieht man auch an der dann erfolgten Auto-ECCASH Einstellung.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Bei Aral war das auch immer so dass bei niedrigen Beträgen die Pin verlangt wurde!
 

speedyfritz

Neues Mitglied
30.01.2016
4
0
Gefähliches Halbwissen der Kassierer. Verstehe nicht, warum so ein Blödsinn immer gesagt wird. Nichts ist Zufall !!
Die Wahrheit ist, je nach Region und Händler wird Mischverfahren oder nur PIN vereinbart. Und da angesprochen wurde, dass man kein Dispo hat behaupte ich jetzt mal, dass aus Sicherheitsgründen (bspw. bereits 1x erfolgte Rückbuchung, Karte wurde bei angeschlossenem Dienstleister noch nicht verwendet etc ) die Unterschriftszahlung abgelehnt wurde und dann PIN-Eingabe erfolgte.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Danke für deine klarstellenden Worte! Da du so früh auf bist, nehme ich an, dass du beruflich eine Nähe zu diesen Dingen hast? :)
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.890
626
Gefähliches Halbwissen der Kassierer. Verstehe nicht, warum so ein Blödsinn immer gesagt wird. Nichts ist Zufall !!
Die Wahrheit ist, je nach Region und Händler wird Mischverfahren oder nur PIN vereinbart. Und da angesprochen wurde, dass man kein Dispo hat behaupte ich jetzt mal, dass aus Sicherheitsgründen (bspw. bereits 1x erfolgte Rückbuchung, Karte wurde bei angeschlossenem Dienstleister noch nicht verwendet etc ) die Unterschriftszahlung abgelehnt wurde und dann PIN-Eingabe erfolgte.
Ich hatte vor langer Zeit einige Male Rückbuchungen, die entsprechenden Beträge habe ich umgehend manuell überwiesen. Unterschriftszahlungen wurden mir danach weiterhin in den meisten Fällen angeboten. Ich habe nicht das Gefühl gehabt, dass durch die erfolgten Rückbuchungen die Bonität bei den Acquirern sich verschlechtert hat.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Wenn man das Kleingedruckte in den Kassenbon-Rückseiten aufmerksam liest bzw. die zugehörigen Aushänge an den Kassen zum ELV-Verfahren, so wird man erfahren, dass die Sperrdatei-Einträge nach (manuellem) Begleichen der zugrundeliegenden Rechnung kurzfristig wieder entfernt werden.

Das Sperrdatei-Verfahren ist meines Erachtens zumindest bei mangelnder Kontodeckung diesbezüglich viel unbürokratischer als eine herkömmliche Mahnung und nicht zu vergleichen mit einem harten Schufa-Eintrag.

m.E. bilden die Acquirer keine komplexe Bonitätsnote, sondern eher eine simpel-binäre Information "Klappt / klappt nicht".
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Ich kenne jetzt nicht alle Faktoren, die bei der Entscheidung einfließen und die Unternehmen veröffentlichen sie natürlich nicht. Risikotheoretisch wäre es aber angebracht, ein gewisses Zufallselement (zusätzlich zu den schon genannten Kriterien) einfließen zu lassen. Ein (theoretisch) komplett vorhersehbares System macht a) Betrügereien deutlich einfacher und b) erhöht selbst wenn man nur von ehrlichen Kunden ausgeht (also keine Kartendiebe oder Personen, die bewusst Karten zu ungedeckten Konten einsetzen) das Ausfallrisiko über die erhöhten Kosten des PIN-Verfahrens hinaus.

Die Ausfallrate ist mir nicht bekannt (sicher branchen- und lageabhängig), aber vermutlich wird dieser Zufallskfaktor nicht sehr groß sein.
 

nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Die durchschnittliche Totalausfallrate muss deutlich unter 0,30,2% liegen, ansonsten würde sich das Verfahren nicht rechnen, oder die Bearbeitungsgebühren säumiger Kunden sorgen für eine Querfinanzierung.
Sprich: Kosten durch Totalausfälle werden über die Mahnkosten auf alle ehrlichen "Betrüger" umgelegt.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.798
2.367
Die durchschnittliche Totalausfallrate muss deutlich unter 0,30,2% liegen, ansonsten würde sich das Verfahren nicht rechnen, oder die Bearbeitungsgebühren säumiger Kunden sorgen für eine Querfinanzierung.
Sprich: Kosten durch Totalausfälle werden über die Mahnkosten auf alle ehrlichen "Betrüger" umgelegt.

Nach geplatztzer Lastschrift:
- 8 Euro Bearbeitungsgebühren und erneuter versuch nach 7 Tagen. (4-6 Euro Gewinn)
- 8 Euro gebühren nach 2. geplatzter Lastschrift (4-6 Euro Gewinn)
- 10 Euro Adressauskunftgebühren (4-9,95 Euro Gewinn, je nachdem ob die Fremdbank für diese Gebühren berechnet)
- 5 Euro Mahngebühren, flottes Zahlungsziel (4 Euro Gewinn nach Porto)
- ~45 EUR Inkassogebühren (Mindestsatz, bei großen einkäufen mehr, da prozentual). (~45 EUR Gewinn)
- 2 Euro / Monat für das Führen eines Forderungskontos
- Verzugszinsen.

Übrigens, bis zu dieser Stelle kommt man übrigens ganz einfach davon, wenn man den Originalbetrag + 2x RLS Kosten der Bank (erfragen, ca. 3 Euro je), Porto für die Adressabfrage + Porto für jeden erhaltenen Brief an den ursprünglichen Gläubiger zahlt. Alle weiteren Kosten sind nicht durchsetzbar und halten keiner gerichtlichen Überprüfung stand. Die meisten zahlen aber alles, weil sie eingeschüchtert werden.

Wenn es dann beim Anwalt (+45 EUR) weitergeht, und es zum Mahnbescheid (+60 incl. Anwaltskosten) und Vollstreckungsbescheid (+ 40 incl. Anwalttskosten), dann erzeugt diese Vergütung keinen weiteren Gewinn beim Gläubiger, zumindest nicht offiziell, da der Anwalt sein Honorar nicht mit dem kläger teilen darf. Übrigens muss man spätestens beim Mahnbescheid handeln, ansonsten hat man die unberechtigten Kosten zu tragen.

Die Totalausfallrate liegt weit unter 1%, denn meist gibt es irgendwas zu pfänden... und wenn auch erst nach 5 Jahren mit guten Zinsen...

* Gewinn: Natürlich nicht berechnet: Personalksoten
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
"With Amex Quick Chip, Card Members can dip their Card during the check-out process and remove it before the transaction is completed."
American Express Launches Quick Chip Service to Provide a More Seamless Process for EMV Chip Card Transactions at Point of Sale
In Zeiten von Paypass und Paywave ist diese Neuerung doch wirklich total unnötig!

Wozu brauch ich eine Karte, die ich schon früher rausziehen kann, wenn ich eine Karte hab, die ich gar nicht stecken brauch?

Amex sollte lieber mal Contactless&Pin für Beträge >25€ ermöglichen, so wie es bei Visa&MC schon selbstverständlich ist.
 

speedyfritz

Neues Mitglied
30.01.2016
4
0
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Wenn man das Kleingedruckte in den Kassenbon-Rückseiten aufmerksam liest bzw. die zugehörigen Aushänge an den Kassen zum ELV-Verfahren, so wird man erfahren, dass die Sperrdatei-Einträge nach (manuellem) Begleichen der zugrundeliegenden Rechnung kurzfristig wieder entfernt werden.

Das mag schon stimmen, aber ich sage nur Schufa. Mann fällt in eine hohe Risikoklasse. Und je nach Ausfallrate und Region ist der Aufwand dann für Risikokunden teurer als die Gebühr für PIN, so dass dieser dann auch benötigt wird. Auch die Bewertungskriterien ändern sich ständig, siehe Autoversicherung. Und offensichtlich lag ich auch nicht falsch mit den Rücklastschriften. Ist doch eigentlich alles nichts "unbekanntes" ... :D

Schon mal darüber nachgedacht, warum Kleinstbeträge (hier 3,97 EUR) als Risikokunde es kaum Wert ist, hinterher zu laufen :confused:
Oder welcher Aufwand dahintersteht (Beleg etc.) ?
Ist für alle Beträge mit Unterschrift günstiger, aber nur solange es auch "sicher" ist ..
 
Zuletzt bearbeitet: