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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Der Händler auch, und dieser legt die Verordnung eben so eng wie nötig aus - ELV ist kein Kartenzahlungsverfahren - daher eben nicht zwingend in der App Selection.
Hast du dir schon mal die Erwägungsgründe der Verordnung durchgelesen? Diese sind bei der Auslegung und beim Verständnis der VO sehr hilfreich und wichtig.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Und nein, nur weil jemand gegen ein Gesetz verstößt heißt es noch lange nicht, dass ich die Gerichte bemühen kann. Ich dachte, dass sei bekannt.

Doch es gibt immer eine Möglichkeit gerichtlich gegen Personen oder Firmen vorzugehen die gegen geltendes Recht verstossen.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Hast du dir schon mal die Erwägungsgründe der Verordnung durchgelesen? Diese sind bei der Auslegung und beim Verständnis der VO sehr hilfreich und wichtig.

Auslegung und Verständnis? Hmm da muss dann jeder zum gleichen Ergebnis kommen wie du?
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Ok: Der Supermarkt bei mir um die Ecke hat keine Grundpreise auf den Preisschildern angegeben. Welches Gericht soll ich anrufen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ok: Der Supermarkt bei mir um die Ecke hat keine Grundpreise auf den Preisschildern angegeben. Welches Gericht soll ich anrufen?

Da reicht ja das Gewerbeamt, ansonsten mit Hilfe einer Verbraucherschutzorganisation beim nächsten AG Klage einreichen.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Da reicht ja das Gewerbeamt, ansonsten mit Hilfe einer Verbraucherschutzorganisation beim nächsten AG Klage einreichen.

Ich übersetze deine Antwort mal: Als Verbraucher kann ich dagegen gerichtlich gar nicht vorgehen. Ich kann bloß andere freundlich darum bitten.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich übersetze deine Antwort mal: Als Verbraucher kann ich dagegen gerichtlich gar nicht vorgehen. Ich kann bloß andere freundlich darum bitten.

Wenn du deine Möglichkeiten nicht zu nutzen weisst dann beschwere dich nicht. Du kannst eine Klage in die Wege leiten - ob dies jetzt ein Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation für dich erledigt spielt ja keine wesentliche Rolle.

Zudem erreichst du dein Ziel eben auch ohne Klage mit einer Anzeige beim Gewerbeamt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Auslegung und Verständnis? Hmm da muss dann jeder zum gleichen Ergebnis kommen wie du?

Nochmal zur Erklährung bezüglich ELV-Abwählen:

Die Banken sollen die Möglichkeit haben, auch mehrere völlig unterschiedliche Marken auf eine Karte zu bringen und die App-Selection soll garantieren, dass ein Kunde, der mehrere Apps auf der Karte hat, nicht schlechter gestellt ist als mit vielen einzelnen Karten.

Beispiel: Eine Bank kann dem Kunden seit 9.6. eine Karte ausstellen, die eine Girocard, eine Visa-Kreditkarte und eine Maestro auf einer Karte enthält. Der Kunde kann dann beispielsweise Visa wählen, weil er dann erst im nächsten Monat bezahlen müsste und bei Maestro oder Girocard wird sofort vom Konto abgebucht.

Wenn jetzt aber die Kunde zu dir sagt: "Ich möchte mit Kreditkarte bezahlen" und du dann heimlich denkst: "Ha, da ist auch ein Girocard-Symbol, da mach ich einfach ELV und hoffe, der Kunde wird beim Unterschreiben schon nicht merken, dass er gar keine Visa-Zahlung unterschreibt", dann ist das ein ein Problem, denn möglicherweise läuft das Konto genau wegen dieser Zahlung ins Minus, obwohl bei Kreditkartenzahlung erst Wochen später abgebucht werden würde.

Außerdem kann man es schon als irreführende Werbung bezeichnen, wenn der Kunde mit Maestro oder Visa Akzeptanz angelockt wird und man ihm dann beim Bezahlen einen ELV-Beleg unterjubeln will.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Wenn du deine Möglichkeiten nicht zu nutzen weisst dann beschwere dich nicht. Du kannst eine Klage in die Wege leiten - ob dies jetzt ein Anwalt oder eine Verbraucherschutzorganisation für dich erledigt spielt ja keine wesentliche Rolle.

Zudem erreichst du dein Ziel eben auch ohne Klage mit einer Anzeige beim Gewerbeamt.

Der ganze Punkt ist, dass es ein Anwalt für mich nicht machen kann. Als Verbraucher kann ich in diesem Fall schlicht nicht als Kläger auftreten.

Wenn jetzt das Gewerbeamt und die Verbraucherschützer kein Interesse haben, dann bin ich aufgeschmissen und habe anders als du behauptest keine Möglicht die Frage gerichtlich klären zu lassen.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Ja, aber ELV ist kein Kartenzahlungsverfahren.

Und genau da drehen wir uns hier im Kreis. Ich finde die Interpretationd des BECN oder der dazugehörigen Organisationen nicht schlüssig. Jeder hat halt so seine Präferenzen und Abneigungen, sei es Bargeld Kartenzahlung oder ELV. Man sollte sich entscheiden ob ELV als Kartenzahlung gesehen wird oder nicht, wenn nicht müsste die Frage heissen: "Möchten sie Bar, per ELV oder mit der Karte Zahlen", vor der App Auswahl, heisst es aber nicht. Es wird nur nach Bar oder Karte gefragt.

Auf der einen Seite wird gesagt ELV ist keine Kartenzahlung und auf der anderen Seite, wenn ich sage ich möchte mit Karte Zahlen, dann hält mir einer den ELV Ausdruck zum Unterschreiben hin. Also was denn nun?

Wenn ich es mit dem Auswahl Knopf vermeiden kann OK, ich find es halt umständlich, das ich den Knopf immer vorher drücken muss, da ich nicht weiss was auf mich zukommt. Und dann muss ich am Terminal auch noch vorher erkennen ob es ihn gibt und wo er ist, das dauert. Aus meiner Sicht wäre die ander vorgeschlagenen Lösung (weiss nicht mehr in welchem Dokument das war) besser gewesen, wo mit der PIN Eingabe und dem angezeigten Betrag das bevorzugte Zahlverfahren angezeigt wird und man dann bestätigt oder auswählt.

Das wie bei Esso hier erzählt wurde immer eine Auswahlliste kommt finde ich zu umständlich für den Großteil den es nicht interresiert. Ich hab kein interesse bei meinem lokalen Händler mit CC Zahlung höhere Kosten zu erzeugen (geschweige denn ihn zu verklagen, bagatelle), aber z.Bsp. bei den Tankstellen die Vorzugsweise ELV machen nutze ich nur noch die CC.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Nochmal zur Erklährung bezüglich ELV-Abwählen:

Die Banken sollen die Möglichkeit haben, auch mehrere völlig unterschiedliche Marken auf eine Karte zu bringen und die App-Selection soll garantieren, dass ein Kunde, der mehrere Apps auf der Karte hat, nicht schlechter gestellt ist als mit vielen einzelnen Karten.

Beispiel: Eine Bank kann dem Kunden seit 9.6. eine Karte ausstellen, die eine Girocard, eine Visa-Kreditkarte und eine Maestro auf einer Karte enthält. Der Kunde kann dann beispielsweise Visa wählen, weil er dann erst im nächsten Monat bezahlen müsste und bei Maestro oder Girocard wird sofort vom Konto abgebucht.

Wenn jetzt aber die Kunde zu dir sagt: "Ich möchte mit Kreditkarte bezahlen" und du dann heimlich denkst: "Ha, da ist auch ein Girocard-Symbol, da mach ich einfach ELV und hoffe, der Kunde wird beim Unterschreiben schon nicht merken, dass er gar keine Visa-Zahlung unterschreibt", dann ist das ein ein Problem, denn möglicherweise läuft das Konto genau wegen dieser Zahlung ins Minus, obwohl bei Kreditkartenzahlung erst Wochen später abgebucht werden würde.

Außerdem kann man es schon als irreführende Werbung bezeichnen, wenn der Kunde mit Maestro oder Visa Akzeptanz angelockt wird und man ihm dann beim Bezahlen einen ELV-Beleg unterjubeln will.

Ich habe das schon verstanden - da aber ELV keine Kartenzahlungsmöglichkeit ist muss der Händler eben keine Wahlmöglichkeit angeben wenn das sein bevorzugtes Zahlungsmittel ist. In dem Moment in dem ELV nicht funktioniert sieht die Sache anders aus. Zudem kannst du als mündiger Bürger von vorn herein sagen das du eben mit Maestro oder VPay zahlen willst dann wird der Händler auch deinem Wunsch entsprechen - macht er ja heute auch schon wenn er verschieden Zahlungsmöglichkeiten anbietet.

D.h. du steckst ohne was zu sagen deine Karte in den Automaten, dann kann der Händler ohne Wahl weitermachen wenn ELV sein Prio Zahlungsmittel ist.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Ich habe das schon verstanden - da aber ELV keine Kartenzahlungsmöglichkeit ist muss der Händler eben keine Wahlmöglichkeit angeben wenn das sein bevorzugtes Zahlungsmittel ist. In dem Moment in dem ELV nicht funktioniert sieht die Sache anders aus. Zudem kannst du als mündiger Bürger von vorn herein sagen das du eben mit Maestro oder VPay zahlen willst dann wird der Händler auch deinem Wunsch entsprechen - macht er ja heute auch schon wenn er verschieden Zahlungsmöglichkeiten anbietet.

D.h. du steckst ohne was zu sagen deine Karte in den Automaten, dann kann der Händler ohne Wahl weitermachen wenn ELV sein Prio Zahlungsmittel ist.

Wenn ich an der kasse frage ob die das bezahlen mit ELV Unterschrift vermeiden können, ich möchte nur mit PIN Zahlen, heisst es immer das habe meinen keinen Einfluss drauf :(, täte ihnen leid. Neulich hat mir eine erzählt das könnte ich bei der Bank voreinstellen lassen.:confused:
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Wenn ich an der kasse frage ob die das bezahlen mit ELV Unterschrift vermeiden können, ich möchte nur mit PIN Zahlen, heisst es immer das habe meinen keinen Einfluss drauf :(, täte ihnen leid. Neulich hat mir eine erzählt das könnte ich bei der Bank voreinstellen lassen.:confused:

Du kannst das wenn du ELV akzeptierst nicht einstellen (lassen) du kannst es wohl beeinflussen (mit offline Limits) - die Bank stellt da aber gar nix ein, höchstens deine Bank. Ansonsten wird sich ja genau das in Zukunft ändern, wenn du sagst "Ich möchte mit Maestro zahlen" wird man dir diese App anbieten müssen (so man sie akzeptiert)-
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Du kannst das wenn du ELV akzeptierst nicht einstellen (lassen) du kannst es wohl beeinflussen (mit offline Limits) - die Bank stellt da aber gar nix ein, höchstens deine Bank. Ansonsten wird sich ja genau das in Zukunft ändern, wenn du sagst "Ich möchte mit Maestro zahlen" wird man dir diese App anbieten müssen (so man sie akzeptiert)-

Ich glaub meine Bank kann da nichts einstellen. Wenn ich das hier in den Diskusionen richtig verstanden habe wird ja einfach meine IBAN ausgelesen und damit eine Lastschrift erzeugt, wie sollte meine Bank das verhindern. Hoffen wir mal das die App Selection bald ein wenig mehr verbreitet ist (also ich hoffe das)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ich glaub meine Bank kann da nichts einstellen. Wenn ich das hier in den Diskusionen richtig verstanden habe wird ja einfach meine IBAN ausgelesen und damit eine Lastschrift erzeugt, wie sollte meine Bank das verhindern. Hoffen wir mal das die App Selection bald ein wenig mehr verbreitet ist (also ich hoffe das)

Hat das nichts mit der Sicherheitsabfrage auf deiner Karte zu tun oder diesem CVM Kram? - aber da kenne ich mich nicht aus. Sollte aber in Zukunft kein Problem sein, wenn du von vorn herein sagst was du willst - nur besser nicht sagen ich will mit der Girocard zahlen.
 
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nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Hat das nichts mit der Sicherheitsabfrage auf deiner Karte zu tun oder diesem CVM Kram?
Das ist relevant bei normaler Zahlung beispielsweise mit Visa.

ELV am POS nutzt aber keine CVM-Liste auf der Karte (beispielsweise mit einer ELV-Applikation), sondern liest nur die Nummer der girocard aus und führt keine girocard-Transaktion aus und benutzt auch nicht die CVM-Liste.

Deshalb hat man als Kunde kein Einfluss darauf.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Das ist relevant bei normaler Zahlung beispielsweise mit Visa.

ELV am POS nutzt aber keine CVM-Liste auf der Karte (beispielsweise mit einer ELV-Applikation), sondern liest nur die Nummer der girocard aus und führt keine girocard-Transaktion aus und benutzt auch nicht die CVM-Liste.

Deshalb hat man als Kunde kein Einfluss darauf.

Du kannst halt als Händler das ELV offline Limit auf Null setzen lassen - mehr kenn ich nicht.
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
181
3
Du kannst halt als Händler das ELV offline Limit auf Null setzen lassen - mehr kenn ich nicht.

Ergänzend dazu vielleicht:

Zwischen ELV und ELV mit Sperrdateiprüfung (OLV, secureDEBIT und co) gibt es zumindest aus meiner Sicht noch einen Unterschied.
Das ELV offline Limit interessiert doch deswegen so gut wie niemanden, da alle auf das Mischverfahren setzen. Und bei dem ist es doch Sache des Terminalbetreibers, ob und ab wann er ELV verweigert und die girocard fordert, oder nicht? Eine nicht garantierte Zahlung nimmt doch niemand mehr am POS...
Wenn wir uns vom Wort "offline" lösen: Dann kann man als Händler bestimmt auch eine Vereinbarung mit dem Betreiber finden. Nur ein 0€-Limit würde keinen Sinn machen, da man das dann überhaupt nicht anbieten müsste.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
(...) - nur besser nicht sagen ich will mit der Girocard zahlen.

:D Ja, da geb Ich Dir Recht, ich glaube wie Du selber mal gesagt hast, die meisten Händler wissen da nichts von. Kann ich auch verstehen, wozu sich damit beschäftigen, dafür bezahlt man schliesslich den Acquirer.
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Was mich gerade wundert ist, dass noch keiner von euch auf die sich durch das gesamte Dokument ziehende Wortwahl "ec-Karte" angesprungen ist.
Ist das Ding in irgendeiner Weise offiziell? Wenn ja, wäre das schon sehr irritierend. Vor allem da ansonsten das girocard-Logo verwandt wird.

Ich glaube mitlerweile das die meisten EC im Sinne von electronic cash als oberbegriff für alles nutzen was mit Kartenzalung und Lastschrift zu tun hat, also als Gegenstück zum Bargeld und dann kannst Du unterteilen in die verschiedenen Kartenarten oder Lastschrift. Das Lastschrift Symbol ist ja auch immer noch mit den EC Buchstaben
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
:D Ja, da geb Ich Dir Recht, ich glaube wie Du selber mal gesagt hast, die meisten Händler wissen da nichts von. Kann ich auch verstehen, wozu sich damit beschäftigen, dafür bezahlt man schliesslich den Acquirer.

Der Händler kennt den Unterschied evtl. weil er sich mit den Verträgen beschäftigt hat - die Kassierer kennen ihn aber mit Sicherheit nicht.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ich glaube mitlerweile das die meisten EC im Sinne von electronic cash
[...]
Das Lastschrift Symbol ist ja auch immer noch mit den EC Buchstaben

EC steht aber für Eurocheque und die Markenrechte daran liegen seit 2002 bei Mastercard.

Mich wundert ja, dass Mastercard noch nicht wegen Markenrechtsverletzung geklagt hat, wenn das EC-Logo überall für ELV verwendet wird.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
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Dafür dass sie das nicht machen (klagen) sehe ich zwei praktischen Gründe:

1. Mit der derzeitigen Verwischung der Kartenzahlverfahrens-Identitäten fährt Mastercard offenbar ganz gut bzw. sieht man dort eine gute Ausgangsposition, auch den Rest des Markts irgendwann aufzurollen.

2. Sie müssten sich die "Nichtverwendungseinrede" entgegenhalten lassen, da Mastercard soweit ersichtlich, derzeit keine EC-Karten , kein 'Propagandamaterial' (= Werbung) mit diesem Logo neu herausgibt. Ich kenne das genaue Wort nicht auswendig, aber es ist wohl so, dass im Markenrecht eine Marke auch aktiv benutzt werden muss, damit sie nicht erlischt. Insbesondere dann, wenn die Marke nicht förmlich "eingetragen" ist, aber selbst wenn, ließe sich aus der Nichtverwendung der Marke ein Argument drehen.
 
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