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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
793
50
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Wie gesagt, ich habe das auch interessiert zur Kenntnis genommen. Für mich ist die Konsequenz nur eine andere. Geschäfte die ein höheres Risiko haben wie Reisen, Flüge, Hotels, Mietwagen, Online-Einäufe, kommen einfach auf die Kreditkarte.

Aber an der Supermarktkasse ist es eben nicht so wichtig ob jetzt mit Girocard oder Maestro/V-Pay gezahlt wird.

Im übrigen gebe ich iStephan Recht. Konkrete Infos wären schon hilfreich. Irgendwie seltsam, dass das so schwer zu finden ist.

https://en.wikipedia.org/wiki/Chargeback
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Glaubt man den übereinstimmenden Berichten einiger Acquirer wurde die Handelslösung der App. Selection wohl von der BaFin akzeptiert.
Denke MasterCard wird den Rollout im Moment noch verhindern :)

Wieso können die das verhindern wenn die BaFin das akzeptiert hat ?
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Hast Du irgendeinen Nachweis, dass das wirklich so ist?
Im Forum gibt sicher Experten, die das besser als ich beantworten können. Es gibt von Mastercard einen Chargeback-Guide, der ist über 400 Seiten lang und es ist nicht besonders einfach, sich darin zurechtzufinden.

Das Thema wurde jedenfalls irgendwo hier im Forum schon in Verbindung mit insolventen Fluglinien diskutiert und daran kann man sehr gut sehen, dass ein Chargeback wegen "4855 – Goods or Services Not Provided" auch im Insolvenzfall ein sehr effektives Mittel ist. Ein User hier im Forum hat auch geschrieben, dass er persönlich einen Fall kennt, wo eine Hausbank einer Fluglinie Millionen an die Issuer der Kartenzahler zurückzahlen musste.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
Trotzdem sind das alles Mutmaßungen bisher. Nachweise wären für mich z.B. wenn in den Mastercard-/Visa-Regeln explizit stehen würde, dass das auch im Falle einer Insolvenz gilt oder wenn es Gerichtsurteile geben würde, dass erfolgte KK-Zahlungen bei Insolvenz wieder zurück gebucht werden dürften.

Ich hatte gestern mal kurz gegoogelt aber auf die Schnelle nichts gefunden.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Das sind ja auch der "Global Airline Merchant Best Practices Guide" ;)

Die Regeln sind ziemlich breit gefasst. Auch wenn Insolvenz nicht explizit genannt wird, so fällt es doch eindeutig unter Reason 30. Online konnte ich jetzt nur die Version von 2013 auftreiben (siehe Seite 190), aber da hat sich jetzt nichts wesentliches geändert.

Etwas mehr Transparenz wäre aber sinnvoll.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
Das sind ja auch der "Global Airline Merchant Best Practices Guide" ;)

Die Regeln sind ziemlich breit gefasst. Auch wenn Insolvenz nicht explizit genannt wird, so fällt es doch eindeutig unter Reason 30. Online konnte ich jetzt nur die Version von 2013 auftreiben (siehe Seite 190), aber da hat sich jetzt nichts wesentliches geändert.

Etwas mehr Transparenz wäre aber sinnvoll.

In dem steht jetzt aber nichts von Insolvenz. Aber gut. Nehmen wir mal an, es ist so. Wer zahlt das denn dann. Der "Merchant" (bzw. dann Insolvenzverwalter) wird garantiert nichts zurückzahlen (ausserhalb der normalen Ausschüttung aus der Insolvenzmasse).

Übernehmen dann wirklich die Acquierer das Insolvenzrisiko der Händler bei Kreditkartenzahlungen?

Ich würde mich dann ja z.B. als Acquierer mittlerweile hüten, AirBerlin Zahlungen abzuwickeln, bzw. von AirBerlin signifikante Aufschläge oder Sicherheitszahlungen fordern.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
In dem steht jetzt aber nichts von Insolvenz. Aber gut. Nehmen wir mal an, es ist so. Wer zahlt das denn dann. Der "Merchant" (bzw. dann Insolvenzverwalter) wird garantiert nichts zurückzahlen (ausserhalb der normalen Ausschüttung aus der Insolvenzmasse).

Übernehmen dann wirklich die Acquierer das Insolvenzrisiko der Händler bei Kreditkartenzahlungen?

Ich würde mich dann ja z.B. als Acquierer mittlerweile hüten, AirBerlin Zahlungen abzuwickeln, bzw. von AirBerlin signifikante Aufschläge oder Sicherheitszahlungen fordern.

Acquirer zahlen, korrekt.
 
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Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
Übernehmen dann wirklich die Acquierer das Insolvenzrisiko der Händler bei Kreditkartenzahlungen?

Ja, siehe Seite 17. Das ganze ist nur ein Prozess zwischen Issuer und Acquirer. Wo letzterer sein Geld herbekommt ist sein Problem. Wenn sein Kunde aus Insolvenzgründen die Ware nicht geliefert hat, dann wurde die Ware nicht geliefert.

Ich würde mich dann ja z.B. als Acquierer mittlerweile hüten, AirBerlin Zahlungen abzuwickeln, bzw. von AirBerlin signifikante Aufschläge oder Sicherheitszahlungen fordern.

Was ziemlich sicher auch gemacht wird. Airlines zahlen vergleichsweise hohe Gebühren an ihren Acquirer (bzw. gibt es da Ausfallversicherungen) und die schauen sich zur Berechnung die Solvenz ziemlich genau an.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Übernehmen dann wirklich die Acquierer das Insolvenzrisiko der Händler bei Kreditkartenzahlungen?

Ich würde mich dann ja z.B. als Acquierer mittlerweile hüten, AirBerlin Zahlungen abzuwickeln, bzw. von AirBerlin signifikante Aufschläge oder Sicherheitszahlungen fordern.
Man hat als Acquirer schon seine Möglichkeiten, beispielsweise kann man vertraglich vereinbaren, dass die Airline ihr Geld erst nach 30 Tagen überwiesen bekommt. Im Falle einer Insolvenz würden dann zumindest die Zahlungen der letzten 30 Tage noch beim Acquirer liegen und der Acquirer würde dann ab Insolvenzanmeldung gar nichts mehr auszahlen, bis alle Chargebacks abgewickelt wurden. Die kurzfristigen Bucher zahlen ja das meiste und zumindest diese Ticketpreise wären dann noch gar nicht bei der Airline.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
405
27
15% rollende Reserve für 90 Tage + 7 Tage Wartezeit bis Auszahlung sind in der Reisebranche üblich. Je nach Risikoprofil kann das auch deutlich drüber oder drunter liegen. Manchmal wird mittlerweile mit der Auszahlung sogar bis zum ersten Leg gewartet. Übrigens auch ein Grund für die ganzen für Kunden und Airline günstigeren Zahlungsmittel bei LCC.

Die Acquirer sind allerdings oft ziemlich risikobereit. Sie sind in der Vergangenheit ziemlich oft auf Airline-Kosten sitzen geblieben, zum Beispiel kann man an Volaire, Jet Green und Frontier denken.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Welt und Verbraucherzentrale gibts sogar in kompetent, das ich das noch mal erleben darf :)

Bezahlsysteme: Das bedeuten die Zeichen auf der EC-Karte - DIE WELT

Dennoch hält er sie für wichtig. "Nur so bleibt der Kunde auch in Zukunft Herr über seine Brieftasche", sagt [Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen]

Er denkt dabei nicht an Gewinnspiele, sondern an neue Kartentypen und elektronische Brieftaschen. In und auf ihnen könnten in Zukunft ganz unterschiedliche Bezahlverfahren kombiniert werden, etwa das sogenannte "Debit-Verfahren", bei dem das Geld direkt von der Girokarte abgebucht wird, und das "Credit-Verfahren", bei dem der Kunde auf Pump einkauft. In solchen Fällen sei die Wahlmöglichkeit wichtig.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Also dieses vorher eine Taste drücken wenn man nach dem stecken die Wahl haben muss kann doch gar nicht von MC akzeptiert werden. Damit entscheidet ja wieder der Händler.
 

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
793
50
Das Beste an der App-Selection: Terminals sollten in Zukunft im Zweifelsfall so aufgebaut werden, dass Sie zum Kunden gerichtet sind.
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
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Das mit der Auswahl kann die Kassenkraft doch für Dich gleich miterledigen, neben dem Stecken der Karte. Und wenn du die PIN draufschreibst kannst Du während der Abrechnung einen Kaffee oder Tee trinken gehen. Natürlich auf Kosten des Hauses :)