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App Selection in der EU ab dem 09.06.2016

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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
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ich kann bestätigen dass auch bei meiner Girocard-Maestro ein Ablaufdatum von 12/2099 erscheint, wenn man App Selection auf Maestro macht.
Davon hatte ich am 14. Juni in diesem Thread hier in Posting #1382 berichtet :yes:
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Doch, genau der und niemand anders "kann was dafür". Es gibt keinen Grund*, per Nicht-Kartenzahlverfahren (ELV) abzurechnen.

Der Händler kann nix dafür das du von deiner Bank eine Karte mit ELV bekommst - wenn du damit nicht bezahlen willst nimm eine andere Karte - und dann warte ab was die Gerichte zum Thema ELV und App Selection sagen.

Nein, sondern weil die Marktwirtschaft bzw. Hausbank entgegen anderslautender Beteuerungen leider nicht imstande ist, einem vorgetragenen Konsumenten-Wunsch nach einer Maestro ohne Girocard zu entsprechen. Im Gegenteil, eine vorhandene Payback Maestro wurde sogar vorzeitig gekündigt

Naja DU musst die Karte ja nicht nutzen - du bekommst sie von deiner Bank nicht vom Händler und du entscheidest ob du die Karte einsetzt - die Händler machen es wie alle (auch die Kunden) sie nutzen die für sich beste Möglichkeit. Die Schuld liegt hier sicher nicht beim Händler - der Händler war ja bei der Umsetzung der App Selection in der Regel überhaupt nicht beteiligt.
 
Zuletzt bearbeitet:

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Wenn ich ELV nicht einfach abwählen kann, nehme ich halt weiterhin KK. Die Gebühren hat ja der Händler und nicht ich. Nimmt er keine KK, kaufe ich halt woanders.
Wenn das alle so machen würden, würde diese Art der "Evolution" die ELV Händler von selbst abschaffen.
Leider ist es >99% der Menschen völlig egal, wie sie bezahlen. (Womit sie sich selbst der Willkür der Händler und der Kreditwirtschaft ausliefern. So lange der Kunde seine Macht nicht nutzt, ist er halt auch selbst schuld.)
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Leider ist es >99% der Menschen völlig egal, wie sie bezahlen.

Und warum ist es egal? Weil es für den Kunden keinen Unterschied macht, im Gegenteil das ELV bietet dem Kunden sogar den Vorteil das er Zahlungen einfach zurückbuchen kann - ohne langwieriges Chargeback Prozedere.

Aber ansonsten hast du natürlich vollkommen recht - und musst dich eben bei der Auswahl ein wenig einschränken.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Wenn ich ELV nicht einfach abwählen kann, nehme ich halt weiterhin KK. Die Gebühren hat ja der Händler und nicht ich. Nimmt er keine KK, kaufe ich halt woanders.
Wenn das alle so machen würden, würde diese Art der "Evolution" die ELV Händler von selbst abschaffen.
Leider ist es >99% der Menschen völlig egal, wie sie bezahlen. (Womit sie sich selbst der Willkür der Händler und der Kreditwirtschaft ausliefern. So lange der Kunde seine Macht nicht nutzt, ist er halt auch selbst schuld.)

Mit dieser App Selektion bekommt er quasi keine Wahl sondern sie wird ihm genommen. Am Karten grabschen wird sich nichts ändern und die meisten Kassierer werden davon wahrscheinlich auch nichts wissen. Kann Mans eigentlich gleich sein lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

stefanscotland

Erfahrenes Mitglied
07.07.2016
1.136
0
Der "Vorteil" der Rückbuchung kommt aber ja nur daher, weil jeder Hansel, der meine Kontonummer hat, theoretisch bei mir Geld abbuchen kann.
Wenn ein Bezahlverfahren sehr sicher ist, ist es mir auch egal, wenn der Chargeback komplizierter ist, da er so gut wie nie vorkommt.

Ein blöder Vergleich:
Toll, wenn meine Polizei immer gleich zur Verfügung steht, wenn ich in einem Brennpunkt wohne.
Besser aber, es ist nur wenig Polizei da, die ich dafür aber nie brauche.

WEIL Lastschrift eben so unsicher ist, gibt es die Möglichkeit der einfachen Rückladtschrift. Und da fällt es mir schon schwer, das positiv zu sehen.

Ist wie (weiterer Vergleich) mit der Hausratversicherung. Wenn ich ständig ausgeraubt werde, mag es toll sein, dass das versichert ist. Lieber ist mir aber, wenn ich nicht ausgeraubt werden kann.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Der "Vorteil" der Rückbuchung kommt aber ja nur daher, weil jeder Hansel, der meine Kontonummer hat, theoretisch bei mir Geld abbuchen kann.
Wenn ein Bezahlverfahren sehr sicher ist, ist es mir auch egal, wenn der Chargeback komplizierter ist, da er so gut wie nie vorkommt.

Das ist aber kein Problem das sich aus der ELV ergibt :) und es gibt Momente da ist man über die Möglichkeit das Geld bei einer Lastschrift zurückbuchen zu können sehr froh.

Auch deine KKs sind unsicher und die Girocard als solches auch - von mir wurden schon alle Karten gehackt und zu unrecht belastet - eine ungerechtfertigte ELV hatte ich noch nie.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.796
2.365
3 Klicks im Onlinebanking oder hattest du noch Kontakt mit Inkasso?

In einem Fall hat der Reitstall die Forderung auf Hinweis der Betrüger den Betrag immer wieder einziehen lassen, mit immer mehr Gebühren, bis ich dann mal dort angerufen habe. In der Zwischenzeit sind mir dadurch aber eigene Lastschriften zurückgegangen, weil der Reitstall nicht billig war und ich natürlich nicht damit gerechnet habe. Ich bin auf einem Teil der Kosten sitzengeblieben, die Strafanzeige wurde eingestellt und der Reitstall hat nur die Kosten ersetzt, die sie für die RLS bei meinem Konto hatten, nicht aber die "Kosten", die meine Vertragspartner berechnet haben.

In einem andern Fall bekomme ich heute noch Anrufe von Inkassobüros, die Forderung wurde wohl verkauft - und die wissen dann immer nichts. Ich sage immer, sie sollen mir nachweisen, dass ich das wirklich war, z.B. mit Unterschrift auf dem Beleg, aber dem kommen sie nie nach. Trotzdem mühselig, weil ich ja immer herausfinden muss, um welche Forderungen es denen geht, ohne, dass ich den Ihre Datenbank mit meinen aktuellen Informationen anreichere. Meine erste Frage ist immer "Geht es um eine Forderung von xxx vom xxx?" - "Darf ich ihnen nicht sagen, bevor sie sich legitimieren" - "Ach gottchen. Falls es diese Forderung ist, weisen Sie bitte nach, dass diese berechtigt ist. Bitte wenden Sie sich in jedem Fall postalisch an mich."

Es nervt einfach nur. Die Geschichte mit dem Reitstall hätte sich ohne ELV wohl auch nicht verhindern lassen, aber gäbe es ELV nicht, dann würde ich nicht einmal alle 2 Monate von Callcentermitarbeitern belästigt. Und die rufen halt immer an, wenn es so gar nicht passt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Es nervt einfach nur. Die Geschichte mit dem Reitstall hätte sich ohne ELV wohl auch nicht verhindern lassen, aber gäbe es ELV nicht, dann würde ich nicht einmal alle 2 Monate von Callcentermitarbeitern belästigt. Und die rufen halt immer an, wenn es so gar nicht passt.

Warum nicht einfach auf Unterlassung klagen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Weil auf Unterlassung klagen nicht "einfach" ist. Ganz einfach. Das kostet Zeit, nerven und Geld.

Wenn der Fall eindeutig ist kostet das nix, und evtl. ein, zwei Stunden Zeit. Dann kann es soooo schlimm nicht sein.

Im Fall mit dem Reitstall kannst du im übrigen alle Kosten bei den Verursachern als Schadensersatz zurückholen (und noch mehr) - aber auch da kann es sooo schlimm nicht sein wenn du untätig bleibst.

Ansonsten bleibt dir im Falle des Inkassos auch eine negative Feststellungsklage gegen den ursprünglichen Gläubiger, wenn die Sache noch nicht verjährt ist. Sollte sie verjährt sein wäre das auch ein ausreichendes Argument gegen das Inkasso.
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Im Fall mit dem Reitstall kannst du im übrigen alle Kosten bei den Verursachern als Schadensersatz zurückholen (und noch mehr) - aber auch da kann es sooo schlimm nicht sein wenn du untätig bleibst.
Die Frage ist auch immer, wie greifbar der Verursacher ist und wie groß die entstandenen Schäden sind.

Wenn man einen Verkehrsunfall hat und der schuldige Unfallgegner entweder nicht zu ermitteln oder Hartz-4-Empfänger ist, lohnt sich die Rechtsverfolgung auch kaum.

EDIT: 1500 Posts! :p
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Ein, zwei Stunden, die ich nicht mit meiner Familie verbringen kann. Ich weiß ja nicht, wie sehr du diese Zeit schätzt, ich schätze sie sehr, quasi unbezahlbar.

Och dann schreibst du eben mal eine Woche nix in diesem Forum. Aber du scheinst dich lieber über "ungerechtfertigte" Anrufe von Inkasso Büros zu ärgern.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.796
2.365
Hier schreiben geht in der Arbeit, wann immer ich code kompiliere. Das dauert 3-5 Minuten - nicht genug Zeit, um sich jedesmal wieder in ein Thema reinzudenken und weiterzumachen. Leichte Kost wie Foren lesen ist da ideal.

Verursacher ist nicht der Reitstall, der hat nur auf Kundenwunsch von dem Konto abgebucht. Seit ich dann angerufen habe, habe ich keine Abbuchungen mehr auf dem Konto gehabt.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Herr Netzfaul hat keinen Vertrag mit dem Reitstall.

Verbleibt ausschließlich ein möglicher deliktischer Schadensersatzanspruch. Hat der Reitstall fahrlässig gehandelt? Das dürfte sich kaum nachweisen lassen. Dann kein Schadensersatzanspruch gegen den Reitstall (der "auf Hinweis der Betrüger" den Betrag einzog), nur gegen diejenigen, die unter Angabe falscher Daten den Vertrag mit dem Reitstall geschlossen haben. Sieht eher schlecht aus.

Ich hätte zwar an sich nichts dagegen, wenn man einen entsprechenden Fahrlässigkeitsmaßstab beim Lastschrifteinzug höherer Summen anwendet und so die Marktteilnehmer in Richtung autorisierter Kartenzahlung schiebt.

Aber ich habe Zweifel, dass das bei unseren Gerichten mehrheitsfähig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.898
Herr Netzfaul hat keinen Vertrag mit dem Reitstall.

Verbleibt ausschließlich ein möglicher deliktischer Schadensersatzanspruch. Hat der Reitstall fahrlässig gehandelt? Das dürfte sich kaum nachweisen lassen


Wenn der Reitstall eine Lastschrift einlöst muss sich derjenige der Daten rausgibt legitimieren - und der Reitstall muss hier die Unterschrift auf Echtheit prüfen - wenn dir der Beleg vorliegt kannst du erst beurteilen wie echt die Unterschrift ist.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.796
2.365
Wenn der Reitstall eine Lastschrift einlöst muss sich derjenige der Daten rausgibt legitimieren - und der Reitstall muss hier die Unterschrift auf Echtheit prüfen - wenn dir der Beleg vorliegt kannst du erst beurteilen wie echt die Unterschrift ist.

Die Unterschrift war "echt". Passend zum Namen, welcher nicht meiner war. Und Banken prüfen den Namen nicht.
 

bindannmalweg

Erfahrenes Mitglied
08.12.2015
793
50
Der Fall netzfaul ist natürlich super ärgerlich. Wenn ich das richtig verstehe, ist das Problem aber nicht die Lastschrift an sich, sondern die Art wie manche Unternehmen mit geplatzten Lastschriften umgehen.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
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Die Unterschrift war "echt". Passend zum Namen, welcher nicht meiner war. Und Banken prüfen den Namen nicht.

Hä? wie können die von dem auf deinen Namen lautenden Konto abbuchen, wenn der Beleg mit einem Namen unterschrieben ist, der nicht deiner ist? das musst du mir erklären :confused:

Das kann nicht stimmen dass Banken den Namen nicht prüfen. Ich habe mal bei meiner Hausbank bei einer Papier-Überweisung die Unterschrift vergessen und bekam den Beleg per Post (gebührenpflichtig) zurückgeschickt. Also wurde die Unterschrift sehr wohl geprüft.

Also, was war da los?