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Habe rumprobiert bei REWE. App Selection deaktiviert ELV komplett auch wenn man Girocard auswählt.
Zuletzt bearbeitet:
V Pay ist nicht Visa Electron.VISA Electron von der DKB Girocard
Die DKB GC/VPAY hat aber auch Visa Electron drauf.V Pay ist nicht Visa Electron.
So wie quasi alle girocard/V PAY.Die DKB GC/VPAY hat aber auch Visa Electron drauf.
Visa Electron gibt es z.B. auf dem BalkanMüsste dann nicht die DKB girocard auch bei Händlern z. B. in Kanada gehen, wo Visa akzeptiert wird? Bei mir ging es jedenfalls nicht. Oder wird Electron wieder extra abgerechnet?
Edit: Gerade gelesen... Electron gibts nicht in Nordamerika.
Angeblich soll VPAY ja mittlerweile überall gehen, wo Visa per EMV geht.Müsste dann nicht die DKB girocard auch bei Händlern z. B. in Kanada gehen, wo Visa akzeptiert wird? Bei mir ging es jedenfalls nicht. Oder wird Electron wieder extra abgerechnet?
Edit: Gerade gelesen... Electron gibts nicht in Nordamerika.
Wer Consorsbank-Kunde ist, für den kann sich App-Selection auch finanziell lohnen. Man bekommt die 10-Cent-Gutschrift ja auch bei Girocard und VPay, aber nicht bei ELV.
Bei REWE hab ich das nie erlebt!
Was haben die da für Terminals? Bei REWE & Penny wird die Auswahl selbst dann angezeigt wenn es nur eine Option gibt.Ich war gerade bei Shell und habe vor dem Einstecken der Commerzbank Girocard/Maestro Karte die Corr-Taste (Auswahltaste) gedrückt und auf dem Terminal stand: Anwendungsauswahl aktiviert. Ich stecke meine Karte ein und auf einmal stand: Kartenzahlung Girocard, Betrag 26,xx Bitte PIN eingeben. Ein Auswahlmenü erscheinte nicht. Ich wollte eigentlich mit Maestro bezahlen.
ICP TerminalWas haben die da für Terminals? Bei REWE & Penny wird die Auswahl selbst dann angezeigt wenn es nur eine Option gibt.
Sicher kann dich niemand zu einer Unterschrift zwingen.Mehr noch, kann ich die Unterschrift einer ungewollten Lastschrift eigentlich verweigern ("Entschuldigen Sie bitte, ich habe klar um Maestro gebeten, wieso kommen Sie mir jetzt mit einer Lastschrift?!")?
Das aussen vor zu lassen ist völlig unrealistisch. Müsste man deine Unterschrift nachher interpretieren, dann könnte man sich ja auf den Standpunkt stellen, du hättest letztendlich doch ein Einverständnis erklärt. Und genau das dürfte die Rechtsprechung objektiv auch erstmal so annehmen, sofern du nicht das Gegenteil beweist. Was du wiederum nicht können wirst.praktische Nachweisbarkeit mal außen vor
Dein eigentlicher Wille zählt und sollte (rechtlich) vorgehen.Wenn diese Lastschrift aus welchen Gründen auch immer platzt, wer trägt nun den Schaden?
Der Händler, weil er vertragsbrüchig zu meinen Ungunsten geworden ist (praktische Nachweisbarkeit mal außen vor) und mir mein Recht auf die Auswahl zumindest fahrlässig genommen hat? Oder ich, weil ich mit meiner Unterschrift garantiert habe, dass der Betrag eingezogen werden kann?
Dürfte die Vorlage des Belegs nicht als Vertragsänderung angesehen werden und durch die Unterschrift damit von beiden Seiten akzeptiert sein?Dein eigentlicher Wille zählt und sollte (rechtlich) vorgehen.
M.W. darf der Händler die Lastschrift nicht einziehen, wenn er weiss, dass das gegen deinen Willen geschieht.
Auch dann nicht, wenn du (versehentlich) unterschrieben haben solltest.
Praktisch gesehen wird es dort allerdings meist auf eine "Meinungsverschiedenheit" hinauslaufen.
...in der du de facto den Kürzeren ziehen dürftest.
Wenn du freiwillig unterschreibst, dann bist du selbst schuld, weil du mit deiner Unterschrift ja zustimmst.Angenommen wir haben es mit einem Kartengrabscher zu tun und ich sage dem Kassendrachen "bitte wählen Sie V-Pay/girocard/Maestro aus" und dem wird nicht nachgekommen, sondern man bekommt den ELV Beleg hingeklatscht. Wenn diese Lastschrift aus welchen Gründen auch immer platzt, wer trägt nun den Schaden?