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Gilt eine Unterschrift als Zustimmung (zu einem Vertrag bzw. einer Vertragsänderung), sofern man dem anderen gleichzeitig* deutlich mitteilt, dass man eigentlich gar nicht einverstanden ist?Dürfte die Vorlage des Belegs nicht als Vertragsänderung angesehen werden und durch die Unterschrift damit von beiden Seiten akzeptiert sein?
Ich denke klar: Nein!
Aber der andere wird sich eben de facto (erfolgreich) darauf berufen können.
Vor allem im Alltagsgeschäft des ELV-Lastschriftmandats, wenn der Unterschreibende dies nicht mit klaren Beweisen/Zeugenaussagen widerlegen wird.
* Und wenn man nur anfangs protestiert, dann aber doch protestlos unterschreibt, wird man dies im Sinne "schlussendlichen Einlenkens" wohl auch als Zustimmung interpretieren dürfen.
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