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Praktisch gesehen vermutlich ja.Zum einen ist die Giro-Kontonummer dem Händler unbekannt, was einen Einzug vom Girokonto und somit geplatzte Lastschrift unmöglich macht...
Muss aber nicht zwingend so sein (bspw. falls durch Hinterlegung im persönlichen Kundendatensatz beim Händler bekannt)
Zumindest in den MasterCard-Regeln steht explizit, dass der Händler bei Contactless unter CVM-Limit (25€) eine Kundenunterschrift nicht verlangen darf.Ich weiß, dass es Händler gibt die bei kontaktlos Zahlungen unter 25 Euro eine Unterschrift verlangen... Die Frage ist nur, dürfen die das, wenn kein Unterschrift Feld auf den BON gedruckt wurde?
Dies sollte m.E. selbst dann gelten, wenn ein Bonfeld gedruckt wird, was entsprechend eine Fehlkonfiguration des Terminals darstellte.
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