Bahn-Sammelthread

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
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Der Streik war aber ja heute bis zur Ankündigung durch die Bahn nicht sicher absehbar. Daher halte ich die Begrenzung auf gestern gebucht Tickets für nicht rechtens.
Wie schon beschrieben, die Praxis der DB ist ja bereits im Grundsatz rechtswidrig da dem Fahrgastrecht das Recht nach Art. 16c schon jetzt generell verweigert wird, da kommt es auf so eine Begrenzung nicht an.

Wer eben die Konfrontation mit der DB suchen möchte, nutzt das Ticket für Freitag wenn die Fahrt nicht wie gebucht durchgeführt werden kann, dann eben zu einem beliebigen Zeitpunkt und zeigt dann zum Beispiel am 3.5. das Ticket für den 21.4 vor mit dem Hinweis das Wahlrecht nach Art. 16c der EU VO 1371/2007 aus zu üben.
Man muss aber dann damit rechnen, dass das Personal eine Fahrpreisnacherhebung ausstellt und die DB dann Forderungen per Inkasso und RA Briefen geltend machen will.

Dann kann ich ja jetzt noch buchen, immerhin werden alle Züge für Freitag im System und bei Kauf als püntklich ohne Warnung, Ausrufezichen oder Ausfall gekennzeichnet. Geld nimmt man also weiterhin. Braucht man vielleicht auch
Dann ist die Sachlage klar, allerdings wird die DB dann die Verspätungsentschädigung von 59,95 bzw 30 Euro wenn es dann durch den Streik wirklich zu Verspätungen von 120 bzw, 60 bis 119 Minuten kommt, sicherlich verweigern und man wird hier einen Amtsrichter bemühen müssen.
 

ckx2

Erfahrenes Mitglied
07.11.2012
2.248
872
LAS/DEN
Erstattung gibt es auch bei Nichtantritt der Reise, auch wenn nur die Rückreise auf den Streiktag fällt, die Reise an sich somit sinnlos geworden ist, oder?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Erstattung gibt es auch bei Nichtantritt der Reise, auch wenn nur die Rückreise auf den Streiktag fällt, die Reise an sich somit sinnlos geworden ist, oder?
Eigentlich ja aber hier wird es problematisch wenn dann die Fahrt dann doch ohne Verspätung bzw. mit Verspätung von maximal 60 Minuten durchgeführt werden hätte können, dann besteht nämlich kein Anspruch auf den Nichtantritt.

Zwar spricht die EU VO von einer zu erwartenden Verspätung aber das interessiert die DB nicht.
In meinem Fall wurde der letzte Zug des Tages anulliert im Reisezentrum wurde mittags mitgeteilt es gibt keine Alternative also habe ich die Fahrt nicht angetreten.
Nun wurde 30 Minuten vor Abfahrt mitgeteilt dass es einen Ersatzzug geben wird, die Erstattung wurde verweigert Schlichtungsempfehlung wurde in meinem Sinne ausgesprochen aber das hat die DB abgelehnt, es wird also nur über einen Amtsrichter gehen.

Daher wäre das ein Fall mit ähnlichem Risiko wenn die DB dann doch noch eine passende Ersatzverbindung anbieten würde.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.077
7.351
Habe erst heute eine vollständige Erstattung wegen Fahrtabbruchs erhalten, obwohl ich ca. 90% der Strecke abgefahren bin. Die restlichen 10% waren IC-Dummy am Folgetag mit Streik (ganz ohne schweinische Absicht gebucht). Wer morgen verreisen möchte, kann die Fahrt ja bis Freitagfrüh verlängern.
 

KlausWagner

Aktives Mitglied
27.02.2019
249
77
Mal ne Frage an die Bahnexperten:

Ich hab für übermorgen nen Supersparpreis jetzt hat sich was im Fahrplan geändert und ich hab im Reisezentrum die Zugbindung aufgehoben bekommen soweit alles klar.

So wie ich verstanden hab könnte ich jetzt auch den ICE zwei Stunden früher nehmen in Frankfurt zwei Stunden Pause machen und dann ab dort mit meinen gebuchten Zügen weiter fahren.
Aber wie ist das dann mit den Fahrgastrechten? Ich hab den letzten Zug am Tag nach Kempten gebucht zwar wartet der Regio normal auf den ICE in Ulm aber das haut nicht immer hin und dann gibts Taxi hab ich schon drei Mal die letzten Jahre gehabt.
Also wie ist das dann wenn ich früher starte und dann in Frankfurt Pause mach und ich dann in Ulm wieder ein Taxi brauch?

Läuft das dann wie immer oder können die sagen ich bin ja zwei Stunden früher los gefahren ich hätte ja schon ewig vorher da sein können?
Meine Rückmeldung zu der Frage.
Nachdem ihr ja gesagt hatte es wär kein Problem bin ich also mit dem früheren ICE gefahren war kein Problem in Frankfurt bin dann einkaufen gewesen und 2 Stunden später mit meinen gebuchten Zügen weiter gefahren.
Tja am Ende war der 615 etwa eine dreiviertel Stunde verspätet und der Regio nach Kempten war schon ewig weg.
In Ulm gabs dann aber ohne große Probleme nen Taxigutschein und per Van gings dann mit noch 4 Leuten nach Kempten.
Mal gucken ob und wann ich die hälfte meiner Kohle kriege immerhin fast 38 Euro.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Meine Rückmeldung zu der Frage.
Nachdem ihr ja gesagt hatte es wär kein Problem bin ich also mit dem früheren ICE gefahren war kein Problem in Frankfurt bin dann einkaufen gewesen und 2 Stunden später mit meinen gebuchten Zügen weiter gefahren.
Tja am Ende war der 615 etwa eine dreiviertel Stunde verspätet und der Regio nach Kempten war schon ewig weg.
In Ulm gabs dann aber ohne große Probleme nen Taxigutschein und per Van gings dann mit noch 4 Leuten nach Kempten.
Mal gucken ob und wann ich die hälfte meiner Kohle kriege immerhin fast 38 Euro.
Zuverlässig unzuverlässig, sänk you for träveling wif Deutsche Bahn toedäy.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.259
1.439
Erstattung gibt es auch bei Nichtantritt der Reise, auch wenn nur die Rückreise auf den Streiktag fällt, die Reise an sich somit sinnlos geworden ist, oder?
Grundsätzlich ja, meine Erfahrung ist, dass solche Anträge manuell bearbeitet und teilweise auch grundlos abgelehnt werden.
Ich bin mit BC100 dazu übergegangen die Fahrt als versätet zu melden und nicht den Fahrtabbruch, das macht natürlich nur Sinn, da es eh nur die Pauschale i. H. v. 10EUR gibt im Falle BC100.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Ein kurzer, freundlicher Widerspruch per Brief hilft bei grundloser Ablehnung.
Kann muss aber nicht.
Was aber manchmal hilft den Sachverhalt ein paar Wochen liegen zu lassen und dann einen vollständig neuen Antrag zu stellen.

Widerspruch geht auch telefonisch, dafür muss man keine kostbare Druckertinte auf tote Bäume träufeln.
Telefonisch ist eben das Problem der Beweisbarkeit, aber es geht ohne Papier des digitale PDF mit der Fall-ID und Vorgangsnummer bei der nächsten Anstrangsstellung einer anderen Reise als sonstigen Beleg uploaden funktioniert auch.
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
7.077
7.351
Das mit der Beweisbarkeit stimmt natürlich, aber die ist bei einem Brief ja auch nicht gegeben. Selbst im Falle eines Einschreibens, der Inhalt wird dadurch nicht dokumentiert.

Im Gegensatz zur Deutschen Viersternairline agiert die Deutsche Bahn (mit der bekannten Gemächlichkeit) bei Erstattungen immer recht kundenfreundlich, spätestens nach telefonischem Einspruch habe ich noch immer den maximal möglichen Betrag erhalten. Wie das nach Eintritt der neuen FGR wird bleibt abzuwarten, wenn außergewöhnliche Umstände plötzlich relevant werden könnte diese Karte zukünftig ähnlich oft gezogen werden wie im Luftverkehr.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Das mit der Beweisbarkeit stimmt natürlich, aber die ist bei einem Brief ja auch nicht gegeben. Selbst im Falle eines Einschreibens, der Inhalt wird dadurch nicht dokumentiert.
Nun der Inhalt müsste von der Gegenseite aber erst einmal wirksam bestritten werden, das ist viel zu riskant und unnötig.
Ansonsten der PZA ist wieder günstiger geworden und kostet nur 3,45 Euro.

Im Gegensatz zur Deutschen Viersternairline agiert die Deutsche Bahn (mit der bekannten Gemächlichkeit) bei Erstattungen immer recht kundenfreundlich, spätestens nach telefonischem Einspruch habe ich noch immer den maximal möglichen Betrag erhalten.
Davon konnte ich nichts feststellen.
Zwei ziemlich klare Fälle, einmal Zug wird Vormittags als ausgefallen angezeigt das RZ sagt es gibt keine Alternative als Fahrt erst gar nicht angetreten, was die EU VO zulässt, am Ende kommt 30 Minuten vor Abfahrt die Nachricht es gibt einen Ersatzzug.
Nach mehreren Hin und Her auch telefonisch nichts zu machen.

Gleiches Ergebnis bei einem Fahrtabbruch weil ich zuerst versucht hatte die Streckensperrung ab zu warten und dann doch keine Lust hatte den Umweg zu fahren, hier sagt die EU VO volle Erstattung aber die Bahn will dann nicht mal die 50% Verspätung heraus geben.

Nochmal gleiches Ergebnis Umstieg in Leipzig wegen verspätetem IC verpasst, weil zum einen der IC massiv Verspätung hatte und das aussteigen wegen der Covid-Maßnahen sich auch erheblich verzögert hatte, Argument der Bahn der ICE sei ja mit +3 abgefahren und 7 Minuten hätten zum Umsteigen reichen müssen.
Auch hier die SÖP durchaus schön dargelegt das man den Reisenden nicht zumuten kann sich auf verspätete Folgezüge zu verlassen gebracht hat es nichts.

Ich habe noch zwei Schlichtungsverfahren laufen wenn dort die DB auch nicht einlenkt wird es eine Klage mit 5 Fällen geben.
Dann mit einem lächerlichen Streitwert von knapp 100 Euro und 3500 Bahnbonuspunkten, so viel zu "kundenfreundlich"

Bei LH schickt man einfach den Mahnbescheid der wurde bei den ca. 40 Fällen (eigene und Verwandtschaft&Co) nich angegriffen und das Geld zügig bezahlt.
 

Flugi

Aktives Mitglied
07.01.2014
179
179
Bonn
Leider hinter der Paywall, aber wie sehr spricht mir dieser Artikel aus der Seele:
Die Deutsche Bahn, privatwirtschaftlich organisiert, aber zu 100 Prozent in Staatsbesitz, ist von politischen Entscheidern in den erbärmlichen Zustand versetzt worden, in dem sie jetzt ist. Und wesentlich verantwortlich für den Zustand der Bahn sind die Bundesverkehrsminister – in den für die Verkehrswende wegweisenden Jahren 2009 bis 2021 waren das, in der Reihenfolge ihres Auftretens, Peter Ramsauer, Alexander Dobrindt, sehr kurz Christian Schmidt, Andreas Scheuer. Alle von der CSU, alle aus Bayern, es sind alle sehr selbstbewusste, für Kritik kaum empfängliche Super-Egos, wie sie die CSU seit Jahren und Jahrzehnten in beachtlicher Schlagzahl respektive Taktung hervorbringt.
 

infotimbo

Aktives Mitglied
26.07.2009
214
118
Gestern waren "Bahn-Experte" Christian Böttger und Michael Theurer, Schienenbeauftragter des Bundes, bei Lanz zu Gast. Für einige hier ist wahrscheinlich nicht viel neues dabei, aber ich fand's interessant anzuschauen (der Teil beginnt bei ca 40 Minuten):

 
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Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.389
8.153
LEJ
Leider hinter der Paywall, aber wie sehr spricht mir dieser Artikel aus der Seele:

🤞

@Topic
Wie muss ich eigentlich diese "Fahrplanänderungen auf Ihrer Reise nach yyy am xx. xxx 2023" lesen? Weder die in der Mail aufgeführte (Unsere Reiseempfehlung) noch hinter dem Link (Aktuelle Informationen hier abrufen > Verweis auf https://reiseauskunft.bahn.de/) zeigt eine Änderung zur ursprünglichen Buchung. Kein Gleiswechsel, keine abweichenden Uhrzeiten, keine neuen Zugnummern. Ich bin verwirrt.
 

Hans456

Erfahrenes Mitglied
06.01.2014
1.259
1.439
Gestern waren "Bahn-Experte" Christian Böttger und Michael Theurer, Schienenbeauftragter des Bundes, bei Lanz zu Gast. Für einige hier ist wahrscheinlich nicht viel neues dabei, aber ich fand's interessant anzuschauen (der Teil beginnt bei ca 40 Minuten):

Lanz hat mir ja aus der Seele gesprochen, als er explizit fragte, warum ICE858 in Hamm nie planmäßig auseinander geht bzw. gekoppelt werden kann :D
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Kein Gleiswechsel, keine abweichenden Uhrzeiten, keine neuen Zugnummern. Ich bin verwirrt.
Die Nachricht kommt auch wenn es Änderungen im Zuglauf gibt die für die Reise gar nicht relevant sind.

Neulich bekam ich auch so eine Änderung weil sich die Abfahrt des ICEs in Mannheim um weniger Minuten nach hinten ändert, obwohl ich schon am FRA in diesen Zug steigen werde und daher Mannheim kein Umstiegspunkt ist.

Bei einer Verwandten hat neulich die spätere Ankunft in München Hbf gereicht obwohl die beiden schon in Würzburg den Zug verlassen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.222
2.908
FRA
Wow, die Fahrgastrechte nach dem Streik wurden blitzschnell bearbeitet. Habe spät am Freitag zwei Anträge gestellt (Erstattung einer wegen Streiks nicht genutzten Fahrkarte, sowie Entschädigung wegen Verspätung mit einer anderen Fahrkarte) - nicht mal 48h später wurden beide Anträge bearbeitet.

Zugleich ist es eine Bestätigung, dass die Bahn Fahrgastrechte auch bei BahnBonus Prämientickets anerkennt, die Gutschriften erfolgen dann in Punkten.

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Zugleich ist es eine Bestätigung, dass die Bahn Fahrgastrechte auch bei BahnBonus Prämientickets anerkennt, die Gutschriften erfolgen dann in Punkten.
Das ist aber nicht gerade neu, sondern schon seit Jahren so.

Außerdem ist hier die Rechtslage eindeutig daher es nichts was anerkannt werden müsste, sondern es ist einfach eine Verpflichtung.

Aber 48 Stunden sind wirklic rekordverdächtig, kam das dann per E-Mail oder doch noch per Brief?
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Wow, die Fahrgastrechte nach dem Streik wurden blitzschnell bearbeitet. Habe spät am Freitag zwei Anträge gestellt (Erstattung einer wegen Streiks nicht genutzten Fahrkarte, sowie Entschädigung wegen Verspätung mit einer anderen Fahrkarte) - nicht mal 48h später wurden beide Anträge bearbeitet.

Zugleich ist es eine Bestätigung, dass die Bahn Fahrgastrechte auch bei BahnBonus Prämientickets anerkennt, die Gutschriften erfolgen dann in Punkten.

Anhang anzeigen 210392
Und ich warte noch immer auf die Hotelkostenerstattung vom 26. März :rolleyes::D
 
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