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Der muss den Zettel dann auch mitnehmen.
D.h. z.B. 10 Jahre Dokumentationspflicht für private Kunden? Wenn man den Bon mitnehmen muss, muss man den auch auffindbar lagern. Sonst macht es keinen Sinn. Wer soll soetwas prüfen und was ist wenn der Bon weg ist oder gar nicht mitgenommen wurde ? Ich muss bei Ermittlungen überhaupt keine Unterstützung leisten. Gibt’s dann eine Hausdurchsuchung um zu schauen , ob ich einen Bon vom Friseur oder Reifenhändler im Haus habe ?