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Bonpflicht ab Januar 2020

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
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Das habe ich so von mehreren kellnernden Personen (v.a. Studenten) gehört. Scheint also die Regel zu sein.

Studenten arbeiten in aller Regel in der Gastronomie auf 450€ Basis da diese als Studenten SV versichert sind und eine echte studentische Tätigkeit ebenfalls Einschränkungen unterliegt. Die bekommen ihr Geld tatsächlich bar und der AG rechnet die Abgaben pauschal mit der Knappschaft ab. ;)
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Studenten arbeiten in aller Regel in der Gastronomie auf 450€ Basis da diese als Studenten SV versichert sind und eine echte studentische Tätigkeit ebenfalls Einschränkungen unterliegt. Die bekommen ihr Geld tatsächlich bar und der AG rechnet die Abgaben pauschal mit der Knappschaft ab. ;)

Naja Studenten können auch mehr als 450€ verdienen, dann wird mit der KK abgerechnet. Das da nicht immer alles ordentlich abgerechnet wird kann ich mir vorstellen - das hat aber nichts mit der Kassenpflicht zu zu tun. Den jeder Gastronom (zumindest wenn er eine Personengesellschaft hat) kann problemlos Bargeld aus der Firma entnehmen, da ändert weder Kassen- noch Bonpflicht etwas dran - und auch keine TSE.

Das Problem hier ist doch das man nicht beliebig Mitarbeiter zur Verfügung hat und das man gerade Studenten auch nicht beliebig lange beschäftigen kann.

https://www.sternklasse-magazin.de/pssst-der-gast-soll-es-nicht-merken/

https://www.mopo.de/hamburg/steak-h...-tv-koch-christian-rach-macht-dicht--33351124

https://www.svz.de/regionales/brandenburg/wegen-personalmangel-geschlossen-id24568937.html

https://www.maz-online.de/Lokales/P...en-wegen-Fachkraeftemangel-frueher-schliessen

Da bleibt dann oft nur der Weg der nicht so ganz legal ist - oder eben schliessen.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hatte das Thema heute als Small Talk beim Friseurbesuch. Das Finanzamt hat der Friseurin auf Anfrage mitgeteilt, dass die Bonpflicht de facto ausgesetzt wird, solange bis die Geräte zertifiziert sind, vsl. für ein halbes Jahr.

Ein weiterer Punkt, der eher ins Thema Kreditakartenakzeptanz gehört: Die Bon-Geschichte ist für meine Friseurin ausschlaggebend für die Einführung der Kartenzahlung gewwesen, sie würde sie ab Januar ggü. Bargeld sogar bevorzugen, auch wenn es ihr Gebühren kostet. So kann man also eine Geschäftsfrau, die bis heute etwa nicht gewusst hat, dass es American Express überhaupt gibt, für Kartenzahlungen gewinnen :) Begründung: sie als Saloninhaberin vertraue ihren Mitarbeitern nicht ganz und kann sich angesichts der neuen Regeln nicht erlauben, dass Mitarbeiter an der Kasse vorbei arbeiten, wenn sie nicht da ist, das würde beim neuen Nachweissystem schnell auffliegen.

Wenn das Finanzamt das tatsächlich so mitgeteilt hat, hat es de facto eine Falschaussage getroffen. Die Nichtbeanstandungsregelung besagt explizit, dass diese Regelung nicht die Belegausgabepflicht (= Bonpflicht) betrifft:
...

Die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen sind umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen. Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.

Die Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 AO bleibt hiervon unberührt.

Die digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme – DSFinV-K – findet bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung, keine Anwendung.

Von der Mitteilung nach § 146a Absatz 4 AO ist bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit abzusehen. Der Zeitpunkt des Einsatzes der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit wird im Bundessteuerblatt Teil I gesondert bekannt gegeben.

...

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium...dung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
HAM76
bei mir gibts zum Glück nur einen Mensch in der Firma, wodurch eine Dokumentation, wer was wann mit der Kasse darf, einigermaßen sinnlos wäre
aber wer fragt schon nach dem Sinn, wenn der Prüfer Fehler sucht............
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Merkel hat eine Abschaffung der Bon Pflicht auschgeschlossen.
Die Armen Händler, jetzt gehen bestimmt 50 % pleite wegen einer Bon Rolle am Tag.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Merkel hat eine Abschaffung der Bon Pflicht auschgeschlossen.
Die Armen Händler, jetzt gehen bestimmt 50 % pleite wegen einer Bon Rolle am Tag.

Du verstehst das Problem bei der Sache nicht. Der Händler geht nicht Pleite wegen einer Bonrolle am Tag (die der Kunde bezahlen muss), aber diese ganze Geschichte ermöglicht dem FA bei kleinsten Fehlern problemlos jede Kasse zu verwerfen und zu schätzen.

Am Ende werden es die armen Kunden sein die in Zukunft mit weniger Angebot und höheren Preisen leben müssen, den auch jede Steuerschätzung wird am Ende vom Kunden bezahlt.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.355
3.367
HAM
bekommt man dann in der Eurowings auch einen Bon, wenn man ein Sandwich an Bord kauft?

Solange sie die Barzahlungsmöglichkeit beibehalten, gilt das natürlich auch für Eurowings. Wenn allerdings ab 01.01.2019 bei Eurowings wie bei so vielen Airlines nur mit Karte gezahlt werden kann (und Gutscheine, Meilen, Bonuspunkte, Geldkarte, etc. ausgeschlossen sind), dann gäbe es an Board keine Kasse und damit keine Belegausgabepflicht.

Wobei sie ja aber schon jetzt eine Quittung ausstellen müssten, wenn man eine verlangt (§368 BGB).

Viel spannender wäre, dass sie den Beleg auch ausstellen müssten, wenn man in BIZClass sitzt und alles kostenlos ist.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.355
3.367
HAM
Willst du damit sagen, das bei Card Only keine Bonpflicht gilt?

Der Anwendungserlass zu §146a AO besagt

Kassenfunktion haben elektronische Aufzeichnungssysteme dann, wenn diese der Erfassung
und Abwicklung von zumindest teilweise baren Zahlungsvorgängen dienen können. Dies gilt
auch für vergleichbare elektronische, vor Ort genutzte Zahlungsformen (Elektronisches Geld
wie z. B. Geldkarte, virtuelle Konten oder Bonuspunktesysteme von Drittanbietern) sowie an
Geldes statt angenommen
er Gutscheine, Guthabenkarten, Bons und dergleichen.

Mit anderen Worten, sobald ein Zahlungsmittel möglich ist, das Guthabencharakter hat, handelt es sich um eine Kasse. Im Umkehrschluss: Wenn der Kunde anstelle einer Zahlung ein Schuldverhältnis eingeht (Kreditkarte, Debitkarte, ELV, Scheck) und das die einzige Möglichkeit ist, dann ist es keine Kasse. Streng genommen, dürfte dann aber auch eine Prepaid Karte nicht zugelassen sein.
 

frakturfreak

Reguläres Mitglied
14.09.2019
59
12
Mit anderen Worten, sobald ein Zahlungsmittel möglich ist, das Guthabencharakter hat, handelt es sich um eine Kasse. Im Umkehrschluss: Wenn der Kunde anstelle einer Zahlung ein Schuldverhältnis eingeht (Kreditkarte, Debitkarte, ELV, Scheck) und das die einzige Möglichkeit ist, dann ist es keine Kasse. Streng genommen, dürfte dann aber auch eine Prepaid Karte nicht zugelassen sein.

Für mich hat aus Händlersicht die Zahlungsannahme per Kreditkarte sofern Sie über das gleiche elektronische Aufzeichnungssystem wie Bargeld abgerechnet wird, Kassenfunktion zumal ja oft eine Kopplung zwischen Kartenterminal und Kasse besteht und alles eh auf einem Bon landet.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.355
3.367
HAM
Für mich hat aus Händlersicht die Zahlungsannahme per Kreditkarte sofern Sie über das gleiche elektronische Aufzeichnungssystem wie Bargeld abgerechnet wird, Kassenfunktion zumal ja oft eine Kopplung zwischen Kartenterminal und Kasse besteht und alles eh auf einem Bon landet.

In der Praxis ist das auch nicht relevant. Keine Kasse hat man, wenn man nur Kredikarten und Co akzeptiert, aber garantiert auch nicht ausnahmsweise Bargeld oder andere Guthaben. Wo gibt es das schon im Endverbrauchergeschäft?

Sobald man Bargeld akzeptiert, müssen auch alle Kartenzahlungen über die Kasse laufen und dann gilt natürlich auch die Belegausgabepflicht.
 
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RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
711
251
Für mich hat aus Händlersicht die Zahlungsannahme per Kreditkarte sofern Sie über das gleiche elektronische Aufzeichnungssystem wie Bargeld abgerechnet wird, Kassenfunktion zumal ja oft eine Kopplung zwischen Kartenterminal und Kasse besteht und alles eh auf einem Bon landet.

Mit anderen Worten: Dem Umsatz an dem Kassentag ist es egal, wie er ausgeglichen wird.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
bei Gratisleistungen der BIZ eine Bonpflicht?
wo Flüge eh schon (unbekannten Zeitpunkt zuvor) unbar bezahlt wurde?
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.355
3.367
HAM
Korrekt, weil es das gleiche Bistro ist. Die Belegausgabepflicht ist an den Geschäftsvorfall gekoppelt und nicht an die Zahlung. Und ein Geschäftsvorfall liegt vor, wenn sich durch einen Vorgang die Vermögenszusammensetzung des Unternehmens ändert. Zumal Eurowings die Abgaben an BIZ Kunden aktuell ja auch schon erfasst.

Das gleiche Problem haben wir bei unserem System in Apotheken. Auch wenn viele Kunden bei Einlösung eines Rezeptes nichts zahlen müssen, müssen wir trotzdem einen Bon mit der Summe 0,00€ ausgeben. Ich hab' auch schon bei den ersten Ketten Bons gesehen, auf denen alle Gratisproben aufgeführt sind.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
Wenn das Finanzamt das tatsächlich so mitgeteilt hat, hat es de facto eine Falschaussage getroffen. Die Nichtbeanstandungsregelung besagt explizit, dass diese Regelung nicht die Belegausgabepflicht (= Bonpflicht) betrifft:

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium...dung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html

Also auf Nachfrage der Friseurin, welche Kasse denn zu beschaffen wäre, damit man sie ggf. nicht nach ein paar Monaten entsorgen und eine weitere Kasse beschaffen muss, meinte das FA (hier: Brühl/Rhein): dann erst mal keine.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Also auf Nachfrage der Friseurin, welche Kasse denn zu beschaffen wäre, damit man sie ggf. nicht nach ein paar Monaten entsorgen und eine weitere Kasse beschaffen muss, meinte das FA (hier: Brühl/Rhein): dann erst mal keine.
1) Wenn momentan eh noch keine (elektronische) Kasse verwendet wird sondern eine offene Kassenlade ohne elektronische Aufzeichnung, gilt die ganze Kassensicherungsverordnung eh nicht.
2) Wenn man bereits eine Kasse hat, kann man prüfen, ob man die Nichtbeanstandungsregelung oder die Übergangsfrist geltend machen kann. Wenn ja, muss man einfach nur dafür sorgen, dass der Bondruck nicht unterdrückt wird, sondern jeder Kunde auch seinen Bon ausgehändigt bekommt. Ob er ihn dann mitnimmt oder nicht, ist weiter egal.

Bis September 2020 wird es mit Sicherheit einige Kassensysteme geben, die der KassenSichV entsprechen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Hat er nicht Angst dass er bald pleite geht wegen der teuren bon Rollen?

Deine Trollerei nervt einfach nur, du verstehst das Problem nicht im Ansatz - und bei deinem Dönerladen wirst du auch in Zukunft keinen Bon bekommen der in irgendeiner weise dafür sorgt das der Laden in Zukunft mehr Steuern bezahlt. Mehr bezahlen werden aber die Kunden - das neue System kostet mich z.B. über 10.000€ zzgl. monatlicher Fixkosten in Höhe von mehr als 100€ - das nachdem ich bereits 2017 Kassen mit viel Aufwand (und Geld) umgerüstet habe - aber trotzdem kann ich heute nur auf System umrüsten die höchstwahrscheinlich im Jahr 2020 zertifiziert werden.

Mein aktueller Anbieter hat mir z.B. angekündigt das meine Software (die ich vollumfänglich gekauft habe) zum 31.12.2019 abgeschaltet wird, somit bleiben mir zwei Möglichkeiten - eine neue Lizenz beim alten Anbieter kaufen (sind dann eben über 10.000€) oder auf ein neues System umstellen - inkl. Umzug von Warenwirtschaft usw. ALLERDINGS gibt es Stand heute 20.12.2019 noch kein Kassensystem das den Anforderungen zum 01.01.2020 entspricht.

Bons zu drucken ist und war nie ein Problem - aber eine TSE kann eben keiner liefern.