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Bonpflicht ab Januar 2020

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Songbird

Erfahrenes Mitglied
02.06.2019
2.435
630
Yokohama
Außerdem können Bondrucker nur einseitig bedrucken und handelsübliche Tintenstrahldrucker wären langsamer und würden noch größere Dokumente produzieren.
Die Rückseite ist doch schon mit dem ELV-Mandat bzw. weiterer Werbung bedruckt.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es gibt viele Möglichkeiten aber nun macht es wenig Sinn darüber zu diskutieren. So etwas hätte wohl vor dem ganzen passieren müssen. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Vielleicht möchtest du ja mal Einblicke geben, wie du zu deiner fundierten Annahme kommst, dass die folgende Aussage richtig ist? "Der Anteil der schwarz und ohne Beachtung da durchlaufen kann überhaupt ist verhältnismäßig gering"."

Kannst du lesen und verstehen? Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, die Umsätze werden durch das Finanzamt einfach auf das marktübliche Maß geschätzt und dir vorgegeben als Größe, wenn du drunter bist. Dann bist du dran haarklein das Gegenteil zu beweisen. Und das kannste oft nicht, weil du ja deine Kosten wie Wareneinsatz etc geltend machen willst. Deshalb ist der Real faktische Schwarzteil für Umsatzsteuerbetrug kaum vorhanden, weil du immer übliche Werte dann vorgesetzt bekommst, wenn deine eigenen nach unten abweichen. Das Finanzamt schätzt nach deiner Lage, Verkaufsfläche, Preiskategorie einfach dreist deinen Umsatz. Ob du den wirklich schaffst oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Klar, dann würde ja keiner bescheissen...
Kenne 2 Friseurbetriebe die die haben nur beschissen
Also es ist schon komisch, dass mir ein Steuerberater aus der Familie, der viele Gastronomen hat ständig erzählt wie massiv die alle bescheissen?
Kannst du lesen und verstehen? Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, die Umsätze werden durch das Finanzamt einfach auf das marktübliche Maß geschätzt und dir vorgegeben als Größe, wenn du drunter bist. Dann bist du dran haarklein das Gegenteil zu beweisen. Und das kannste oft nicht. Deshalb ist der Real faktische Schwarzteil kaum vorhanden, weil du immer übliche Werte dann vorgesetzt bekommst, wenn deine eigenen nach unten abweichen. Das Finanzamt schätzt nach deiner Lage, Verkaufsfläche, Preiskategorie einfach dreist deinen Umsatz. Ob du den wirklich schaffst oder nicht.
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Klar, dann würde ja keiner bescheissen...
Kenne 2 Friseurbetriebe die die haben nur beschissen
Also es ist schon komisch, dass mir ein Steuerberater aus der Familie, der viele Gastronomen hat ständig erzählt wie massiv die alle bescheissen?

Mag sein, dass die das haben. Die Finanzämter sind da aber seit einigen Jahren rigeros bei der Betriebsprüfung. Das geht fast kaum noch.

Ansonsten, „kenne“ ich auch wen, der Wein im Tetrapack kauft und sich ernsthaft drüber aufregt, dass er den nicht mit Kreditkarte zahlen kann. Nur hat beides kaum was mit faktischen Realitäten in der Breite zu tun. Sondern sind bedauerliche (!!) Einzelfälle.
 
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Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
758
362
Es wird sicher auch etliche geben die 4.50 EUR verlangen und trotzdem bescheissen.

Ich habe einen Bon. Bitte, nicht ausgerechnet du wirst dich jetzt hinstellen und Gastronomen, die sich an die Belegpflicht halten weiterhin vorwerfen zu bescheißen, oder?
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
869
671
HAM
Kannst du lesen und verstehen? Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, die Umsätze werden durch das Finanzamt einfach auf das marktübliche Maß geschätzt und dir vorgegeben als Größe, wenn du drunter bist. Dann bist du dran haarklein das Gegenteil zu beweisen. Und das kannste oft nicht, weil du ja deine Kosten wie Wareneinsatz etc geltend machen willst. Deshalb ist der Real faktische Schwarzteil für Umsatzsteuerbetrug kaum vorhanden, weil du immer übliche Werte dann vorgesetzt bekommst, wenn deine eigenen nach unten abweichen. Das Finanzamt schätzt nach deiner Lage, Verkaufsfläche, Preiskategorie einfach dreist deinen Umsatz. Ob du den wirklich schaffst oder nicht.

Kennst du die vielfältigen Möglichkeiten, wie man dort die Zahlen drehen kann? Nehmen wir doch einfach mal ein Beispiel mit geringem Wareneinsatz und relativ hohen Preisen, nämlich Cola, die dann noch häufig aus dem Sirup-Fass kommt. Natürlich kann ich jetzt mittels Dreisatz berechnen, wieviele Cola aus einem Fass kommen sollten, und alles sollte gut sein.

Ist aber nicht so. Das fängt schon damit an, dass das Cola-Glas zu 25% mit Eis gefüllt ist. Beschwert sich das Finanzamt, dass zuwenig Colaverkäufe versteuert wurden, dann wird halt einfach behauptet, dass 1000 Cola mit sehr wenig Eis verkauft wurden, und nicht die tatsächlichen 1250 Cola mit sehr viel Eis; am Besten argumentiert man dann auch noch, dass man 15% Ausschuss beim Sirup hatte, dann behauptet man einfach, dass nur 800 Cola (mit wenig Eis) verkauft wurden. Schon muss man ~35% weniger versteuern, kann seine Kosten für den Sirup etc. pp. aber problemlos geltend machen. Und das lässt sich auf Bier, Pommes, Brot, Kartoffeln, Majo, Ketchup, Schnitzel etc. pp. erweitern. Es mag in der gehobenen Gastronomie ganz anders aussehen, aber im relativ normalen Gastronomiebetrieb gibt es unzählige Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren. Und dann mache ich meinen Wareneinsatz halt nicht komplett geltend, weil die Steuerersparnis viel größer ist, als die paar Cent, die ich für Wareneinsatz bei Cola oder Pommes zu zahlen habe.

Erschwerend kommt hinzu, dass nicht jeder einzelne Posten registriert wird. Und bzgl. Schätzungen: Zumindestens der eine Betrieb, in dem ich gearbeitet habe, war sehr sehr sehr schwierig zu vergleichen, ohne, dass ich da jetzt auf die Einzelheiten eingehen will. Mit einem guten Steueranwalt schaut da das Finanzamt mit den ach so klugen Schätzungen sehr schnell in die Röhre.

Und dann bitte ich noch einmal um die Beantwortung, woher die Gewissheit kommt, mit der du hier "argumentierst"? Hast du in der Gastronomie gearbeitet?
 
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slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Die Bonpflicht hat schon jetzt soviel Aufmerksamkeit erregt, dass viel mehr Bürger sich überhaupt mit dem Thema beschäftigt haben.
Das führt zu Steuermehreinnahmen und die wiederum zu großen Steuersenkungen für den Bürger.
Damit kann man dann z.B. die gewollt stark steigenden Heizkosten kompensieren. Nur dumm, das die Steuersenkungen einige Gruppen (z.B. Rentner am Existenzminimun) nicht erreichen werden.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
21
in meiner 16.000 Einwohner -Stadt sind beide Gaststätten am zentralen Marktplatz nach mehrfachem Betreiberwechsel jetzt wohl endgültig geschlossen
in die eine Räumlichkeit ist die örtliche Bibliothek eingezogen und der Ratskeller steht leer und findet ebenfalls keinen neuen Pächter
Ha ha, witzig! Da weiss ich wo Dein Haus wohnt. :LOL: ... es gibt aber dafür ein neues Brauhaus.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, ist warum nicht für jeden(!) Gewerbetreibenden eine elektronische Kassenpflicht besteht. Meine Friseurin kassiert seit zwanzig Jahren in die Schublade. Mir kann keiner erzählen, dass da nicht jeden Tag ein paar Kunden unter den Tisch fallen und dass dem FA das auffallen würde.

Dass die Bäcker mit mehreren Filialen Umsätze unterschlagen, ist dagegen doch völlig weltfremd. Sobald die erste unzufriedene Mitarbeiterin gegangen wird, steht die aus Rache beim FA auf der Matte
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
War ja geplant, aber die Union wollte wohl ein Schlupfloch für Steuersünder.
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, ist warum nicht für jeden(!) Gewerbetreibenden eine elektronische Kassenpflicht besteht. Meine Friseurin kassiert seit zwanzig Jahren in die Schublade. Mir kann keiner erzählen, dass da nicht jeden Tag ein paar Kunden unter den Tisch fallen und dass dem FA das auffallen würde.

Dass die Bäcker mit mehreren Filialen Umsätze unterschlagen, ist dagegen doch völlig weltfremd. Sobald die erste unzufriedene Mitarbeiterin gegangen wird, steht die aus Rache beim FA auf der Matte
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.099
1.716
Aber das war hier halt nicht gewollt. Man wollte nicht nur die Beträge wissen, wie in Österreich, sondern auch gleich noch die genauen Artikelpositionen, Mengen und Einzelpreise und wann, welcher Benutzer was an der Kasse erfasst hat. Und unter diesen spezifischen vom Gesetzgeber geforderten Rahmenbedingungen ist die Kreditkartenzahlung alleine nicht ausreichend und auch die Daten, die dem Terminal zur Verfügung stehen, alleine nicht.
ist das Finanzamt den auf das "Big Data" Management vorbereitet oder war das nur ein Trick um als Kompromis das jetztige zu bekommen?
 
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Rince

Erfahrenes Mitglied
10.04.2016
758
362
Dass die Bäcker mit mehreren Filialen Umsätze unterschlagen, ist dagegen doch völlig weltfremd. Sobald die erste unzufriedene Mitarbeiterin gegangen wird, steht die aus Rache beim FA auf der Matte

Da achtet die Geschäftsführung schon deutlich eher drauf. Bei mehreren Filialen hat man mehr Angst davor, dass sich die lieben Angestellten etwas einstecken und wird alleine schon daher für entsprechende Kontrollmechanismen wie eine elektronische Kasse setzen... Da unterschlägt ja nicht der Inhaber, sondern die Mitarbeiter...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.099
1.716
Das grosse Gastrosterben gab es wegen des Rauchverbots sicherlich nicht. Aber insgesamt gehört die Gastronomie zu den Bereichen mit den allermeisten Insolvenzen und Firmenschließungen. Das hat sehr viele unterschiedliche Gründe angefangen beim Mindestlohn über behördliche Auflagen und nicht zuletzt auch die im Durchschnitt mangelhaften betriebswirtschaftlichen Kenntnisse der Betreiber. Ein guter Koch ist selten ein gute Kaufmann.

Weder in NRW noch in Bayern gibt es keine Kneipen mehr und in 90% der Fällen gehen die Raucher jetzt raus - trotzdem erzeugt die Ankündigung einer ausnahmslosen Rauchverbots in BaWü schon wieder genau diese Szenarien auf: wie immer ganz vorne dabei DEHOGA und die ganzen Freiheitsapostel.

https://www.dehogabw.de/informieren/dehoga-nachrichten/2019/lucha-will-totales-rauchverbot.html
Aus Sicht des DEHOGA hat sich aber das aktuell geltende Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg bewährt, denn der Nichtraucherschutz in der Gastronomie funktioniert: Kein Nichtraucher muss in verrauchter Restaurantluft essen; gleichzeitig ermöglichen Ausnahmen vom Raucherbot aber die Existenz von Raucher-Lokalen mit nur einem Gastraum und von Raucher-Nebenräumen beziehungsweise Raucher-Lounges in größeren Betrieben. Es gibt also aus Sicht des DEHOGA keinen Regelungsbedarf.

Kein Wort dazu, das 90% der Kneipem, Pubs und Bars verraucht sind. Dass 70qm Schankfläche riesig ist und die Ausnahmeregelungen ("keine zubereiteten Speisen" , Neben-Hauptraum diskussion etc.) nicht kontrollierbar sind!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.099
1.716
Mag sein, dass die das haben. Die Finanzämter sind da aber seit einigen Jahren rigeros bei der Betriebsprüfung. Das geht fast kaum noch.

Ansonsten, „kenne“ ich auch wen, der Wein im Tetrapack kauft und sich ernsthaft drüber aufregt, dass er den nicht mit Kreditkarte zahlen kann. Nur hat beides kaum was mit faktischen Realitäten in der Breite zu tun. Sondern sind bedauerliche (!!) Einzelfälle.

Finanzämter? Ämter überhaupt und auch noch bei dir in Berlin?

Das ist auch so ein Gerücht, das nicht wahrer wird, wenn es hier von 20 Usern immer wieder genannt wird: der Staat hat massive Probleme in der Executive, allem voran im Osten und unsere Hauptstadt. Finanzämter müssen sich nicht wirklich kümmern, weil durch das Wachstum ja genug Geld rein kommt. Genauso wird das intern kommuniziert und deshalb betrügen Gastronomen und Dienstleister ja auch was nur irgendwie geht!
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.408
11.684
FRA/QKL
ein Beispiel mit geringem Wareneinsatz und relativ hohen Preisen, nämlich Cola, die dann noch häufig aus dem Sirup-Fass kommt. Natürlich kann ich jetzt mittels Dreisatz berechnen, wieviele Cola aus einem Fass kommen sollten, und alles sollte gut sein.
Genau. Und aus dem 30 Liter Faß Bier werden exakt 100 Bierchen gezapft. Reinigung, Leerspülung, Restmengendruckproblematik und solchen technischen Kleinigkeiten interessieren den Gast von heute ja nicht mehr. :doh:

Zum Glück ist das Finanzamt nicht ganz so weltfremd und akzeptiert branchenübliche Verluste.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Warum haben eig 2016 ausgerechnet Steuerfahnder die Bonpflicht gefordert, wenn doch laut euch eh nichts hinterzogen werden kann?
Genau. Und aus dem 30 Liter Faß Bier werden exakt 100 Bierchen gezapft. Reinigung, Leerspülung, Restmengendruckproblematik und solchen technischen Kleinigkeiten interessieren den Gast von heute ja nicht mehr. :doh:

Zum Glück ist das Finanzamt nicht ganz so weltfremd und akzeptiert branchenübliche Verluste.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.408
11.684
FRA/QKL
Warum haben eig 2016 ausgerechnet Steuerfahnder die Bonpflicht gefordert, wenn doch laut euch eh nichts hinterzogen werden kann?

Das habe ich nicht behauptet. Natürlich kann hinterzogen werden und wo Bargeld fließt sind die Möglichkeiten gegeben. Aber ich wehre mich gegen solche schwachsinnigen Pauschalbehauptungen.

und deshalb betrügen Gastronomen und Dienstleister ja auch was nur irgendwie geht!

Mit angestellten Mitarbeitern muss man erst mal dafür sorgen dass die Löhne und Gehälter reinkommen. Und dafür braucht es offiziellen Umsatz. Genauso für alle Betriebs- und Nebenkosten.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
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ist das Finanzamt den auf das "Big Data" Management vorbereitet ?
natürlich nicht
es ist ja noch nichtmal das Prozedere eingerichtet, mit dem nun alle zertifizierten Kassen beim FA registriert werden müssen
das muß ja irgendwie elektronisch gelöst werden durch Registrierung über Internetportal