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Tja, ist aber illegal.
Wird aber nicht verfolgt!
Tja, ist aber illegal.
Außerdem können Bondrucker nur einseitig bedrucken und handelsübliche Tintenstrahldrucker wären langsamer und würden noch größere Dokumente produzieren.
Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Es gibt viele Möglichkeiten aber nun macht es wenig Sinn darüber zu diskutieren. So etwas hätte wohl vor dem ganzen passieren müssen. Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen.Die Rückseite ist doch schon mit dem ELV-Mandat bzw. weiterer Werbung bedruckt.
Vielleicht möchtest du ja mal Einblicke geben, wie du zu deiner fundierten Annahme kommst, dass die folgende Aussage richtig ist? "Der Anteil der schwarz und ohne Beachtung da durchlaufen kann überhaupt ist verhältnismäßig gering"."
Kannst du lesen und verstehen? Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, die Umsätze werden durch das Finanzamt einfach auf das marktübliche Maß geschätzt und dir vorgegeben als Größe, wenn du drunter bist. Dann bist du dran haarklein das Gegenteil zu beweisen. Und das kannste oft nicht. Deshalb ist der Real faktische Schwarzteil kaum vorhanden, weil du immer übliche Werte dann vorgesetzt bekommst, wenn deine eigenen nach unten abweichen. Das Finanzamt schätzt nach deiner Lage, Verkaufsfläche, Preiskategorie einfach dreist deinen Umsatz. Ob du den wirklich schaffst oder nicht.
Klar, dann würde ja keiner bescheissen...
Kenne 2 Friseurbetriebe die die haben nur beschissen
Also es ist schon komisch, dass mir ein Steuerberater aus der Familie, der viele Gastronomen hat ständig erzählt wie massiv die alle bescheissen?
Ansonsten, „kenne“ ich auch wen, der Wein im Tetrapack kauft und sich ernsthaft drüber aufregt, dass er den nicht mit Kreditkarte zahlen kann. Nur hat beides kaum was mit faktischen Realitäten in der Breite zu tun. Sondern sind bedauerliche (!!) Einzelfälle.
Es wird sicher auch etliche geben die 4.50 EUR verlangen und trotzdem bescheissen.
Kannst du lesen und verstehen? Ich habe jetzt schon mehrfach geschrieben, die Umsätze werden durch das Finanzamt einfach auf das marktübliche Maß geschätzt und dir vorgegeben als Größe, wenn du drunter bist. Dann bist du dran haarklein das Gegenteil zu beweisen. Und das kannste oft nicht, weil du ja deine Kosten wie Wareneinsatz etc geltend machen willst. Deshalb ist der Real faktische Schwarzteil für Umsatzsteuerbetrug kaum vorhanden, weil du immer übliche Werte dann vorgesetzt bekommst, wenn deine eigenen nach unten abweichen. Das Finanzamt schätzt nach deiner Lage, Verkaufsfläche, Preiskategorie einfach dreist deinen Umsatz. Ob du den wirklich schaffst oder nicht.
Ha ha, witzig! Da weiss ich wo Dein Haus wohnt. ... es gibt aber dafür ein neues Brauhaus.in meiner 16.000 Einwohner -Stadt sind beide Gaststätten am zentralen Marktplatz nach mehrfachem Betreiberwechsel jetzt wohl endgültig geschlossen
in die eine Räumlichkeit ist die örtliche Bibliothek eingezogen und der Ratskeller steht leer und findet ebenfalls keinen neuen Pächter
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe, ist warum nicht für jeden(!) Gewerbetreibenden eine elektronische Kassenpflicht besteht. Meine Friseurin kassiert seit zwanzig Jahren in die Schublade. Mir kann keiner erzählen, dass da nicht jeden Tag ein paar Kunden unter den Tisch fallen und dass dem FA das auffallen würde.
Dass die Bäcker mit mehreren Filialen Umsätze unterschlagen, ist dagegen doch völlig weltfremd. Sobald die erste unzufriedene Mitarbeiterin gegangen wird, steht die aus Rache beim FA auf der Matte
Es ging nicht um dich.Ich habe einen Bon. Bitte, nicht ausgerechnet du wirst dich jetzt hinstellen und Gastronomen, die sich an die Belegpflicht halten weiterhin vorwerfen zu bescheißen, oder?
dann passen aber die ganzen Gutscheine von Müller, DM, Rossmann nicht mehr draufIch hoffe einfach, dass die Händler irgendwann von selbst auf den Trichter kommen dass man keine 2 Meter lange Bons braucht...
ist das Finanzamt den auf das "Big Data" Management vorbereitet oder war das nur ein Trick um als Kompromis das jetztige zu bekommen?Aber das war hier halt nicht gewollt. Man wollte nicht nur die Beträge wissen, wie in Österreich, sondern auch gleich noch die genauen Artikelpositionen, Mengen und Einzelpreise und wann, welcher Benutzer was an der Kasse erfasst hat. Und unter diesen spezifischen vom Gesetzgeber geforderten Rahmenbedingungen ist die Kreditkartenzahlung alleine nicht ausreichend und auch die Daten, die dem Terminal zur Verfügung stehen, alleine nicht.
Dass die Bäcker mit mehreren Filialen Umsätze unterschlagen, ist dagegen doch völlig weltfremd. Sobald die erste unzufriedene Mitarbeiterin gegangen wird, steht die aus Rache beim FA auf der Matte
Du hast mich zitiert...
Das grosse Gastrosterben gab es wegen des Rauchverbots sicherlich nicht. Aber insgesamt gehört die Gastronomie zu den Bereichen mit den allermeisten Insolvenzen und Firmenschließungen. Das hat sehr viele unterschiedliche Gründe angefangen beim Mindestlohn über behördliche Auflagen und nicht zuletzt auch die im Durchschnitt mangelhaften betriebswirtschaftlichen Kenntnisse der Betreiber. Ein guter Koch ist selten ein gute Kaufmann.
Aus Sicht des DEHOGA hat sich aber das aktuell geltende Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg bewährt, denn der Nichtraucherschutz in der Gastronomie funktioniert: Kein Nichtraucher muss in verrauchter Restaurantluft essen; gleichzeitig ermöglichen Ausnahmen vom Raucherbot aber die Existenz von Raucher-Lokalen mit nur einem Gastraum und von Raucher-Nebenräumen beziehungsweise Raucher-Lounges in größeren Betrieben. Es gibt also aus Sicht des DEHOGA keinen Regelungsbedarf.
Mag sein, dass die das haben. Die Finanzämter sind da aber seit einigen Jahren rigeros bei der Betriebsprüfung. Das geht fast kaum noch.
Ansonsten, „kenne“ ich auch wen, der Wein im Tetrapack kauft und sich ernsthaft drüber aufregt, dass er den nicht mit Kreditkarte zahlen kann. Nur hat beides kaum was mit faktischen Realitäten in der Breite zu tun. Sondern sind bedauerliche (!!) Einzelfälle.
Magst du das bitte nochmal wiederholen...Das führt zu Steuermehreinnahmen und die wiederum zu großen Steuersenkungen für den Bürger.
Genau. Und aus dem 30 Liter Faß Bier werden exakt 100 Bierchen gezapft. Reinigung, Leerspülung, Restmengendruckproblematik und solchen technischen Kleinigkeiten interessieren den Gast von heute ja nicht mehr.ein Beispiel mit geringem Wareneinsatz und relativ hohen Preisen, nämlich Cola, die dann noch häufig aus dem Sirup-Fass kommt. Natürlich kann ich jetzt mittels Dreisatz berechnen, wieviele Cola aus einem Fass kommen sollten, und alles sollte gut sein.
Genau. Und aus dem 30 Liter Faß Bier werden exakt 100 Bierchen gezapft. Reinigung, Leerspülung, Restmengendruckproblematik und solchen technischen Kleinigkeiten interessieren den Gast von heute ja nicht mehr.
Zum Glück ist das Finanzamt nicht ganz so weltfremd und akzeptiert branchenübliche Verluste.
Warum haben eig 2016 ausgerechnet Steuerfahnder die Bonpflicht gefordert, wenn doch laut euch eh nichts hinterzogen werden kann?
und deshalb betrügen Gastronomen und Dienstleister ja auch was nur irgendwie geht!
natürlich nichtist das Finanzamt den auf das "Big Data" Management vorbereitet ?