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Ordnungswidrigkeiten speziell solche Wettbewerbsverstösse (letztlich geht's darum dass alle gleiche Bedingungen haben sollen) sind eigentlich nur per Anzeige zu machen. Oft sind die Ordnungsbehörden aber sogar bereit nur auf Zuruf zu agieren. Oft hilft das dann. Manchmal fehlt die Einsicht (oder wurden Absprachen getroffen die rechtlich nicht haltbar sind). Dann muss man mit Klage drohen (übernimmt ggf ein Verband wie deutsche Umwelthilfe)Da hier so viel falsches verbreitet wird werden die sich sicher alle freuen über diese "Anzeigen", vor allem weil ein Verstoss gegen die Bonpflicht aktuell noch nicht mal Bußgeld bewehrt ist.
BKA, LKA oder BND kann auch noch informiert werden - handelt es sich doch dann höchstwahrscheinlich um Terrorfinaznierung und organisierte Kriminalität.
Ich halte es da mit August Heinrich von Fallersleben:
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Und leider leider leider geht es 2020 nicht mehr ohne Denunzianz! Eigentlich sollte die vom Wettbewerb kommen (s. O)