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Bonpflicht ab Januar 2020

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Naja....Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast.

Das ist keine Statistik, sondern das Ergebnis der Prüfungen in der Gastronomie in Berlin im Jahr 2018 bzw. 2019. Wenn man bedenkt das ohnehin zu aller erst Betriebe geprüft werden die Auffälligkeiten vorweisen dann ist das Ergebnis nicht soooo doll. Es waren in beiden Jahren weniger als 4% der geprüften Betriebe gegen die ein Bussgeld- bzw. Strafverfahren eingeleitet wurde.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.348
4.600
Z´Sdugärd
Das ist keine Statistik, sondern das Ergebnis der Prüfungen in der Gastronomie in Berlin im Jahr 2018 bzw. 2019.
Und das Ergebniss ist nicht zu einer Statistik fähig oder aussagefähig?

Und um mal auf das Bild einzugehen aus dem Link einzugehen:
Ich kann dieses Geweine nicht mehr hören...Wen das Sondermüll sein soll, was wurde dann Jahrelang dem Kunden in die Hand gedrückt? Den komischerweise ist diese "Sondermüll" seit diesem Jahre verboten: https://www.br.de/nachrichten/deuts...t-ueber-kassenbons-fuehrt-in-die-irre,RmVqmsx

Ich finde es absolut grausam wie sichdie Öffentlichkeit in den Sozialen Medien einfach mit falschen Informationen abfüttern lässt.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich kann es nicht wirklich beurteilen, aber der Bundesrechnungshof ging von 10 Milliarden Euro aus, und das finde ich nicht wenig. Ob die Schätzungen des Bundesrechnungshofes plausibel waren, vermag ich nicht zu beurteilen, aber ich gehe schon davon aus, dass fachkompetente Menschen arbeiten.

Bis zu 10 Mrd. - aber gerechnet auf wie viele Unternehmen mit Kassensystemen? Das dürften so +/-1 Millionen Geschäfte sein, das wäre also im max. Fall 10000€ pro Geschäft und Jahr (also 50000€ zusätzlicher Umsatz), eher die Hälfte - dann also noch die Guten und die Bösen berücksichtigen, dann bleibt in der Mitte recht wenig.

Ich bin mir sicher das viele kleine Betriebe das alles nicht so genau nehmen und da unter dem Strich schon Jahr für Jahr pro Kleinstbetrieb ein paar tausend Euro nicht an Steuern gezahlt werden ABER man darf nicht übersehen das sich der Schaden dort meist in Grenzen hält da das Geld zum einem in Deutschland bleibt und zum anderem meist direkt in den Konsum fliesst. Sicher ist das alles Geld, aber das Fass das hier aufgemacht wird, und der Generalverdacht der z.B. auch hier immer wieder geäussert wird nervt ein wenig.

Umsatzsteuerbetrug findet im größten Stil über die Grenzen hinweg statt. Mit Karusellgeschäften machen sich da die Kriminellen die Taschen voll.
 
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kermitderfrosch

Reguläres Mitglied
01.09.2017
89
0
Man kann aber feststellen, dass viel Verwirrung herrscht. Selbst orderbird hat die neuen Regelungen nicht verstanden. In dem Youtube-Video wird bei 0:40 Minuten behauptet, die Missachtung der Belegausgabepflicht sei "strafbar" und bei Verstößen drohten Geldbußen bis zu 25.000 Euro. Das ist definitiv nicht der Fall, es handelt sich nicht einmal um eine Ordnungswidrigkeit, und erst recht nicht um eine Straftat. https://www.youtube.com/watch?v=TzsKp7YYO3U
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Und das Ergebniss ist nicht zu einer Statistik fähig oder aussagefähig?

Nein, das sind Stichproben aus zwei Jahren in Berlin, konkrete Zahlen - für eine aussagekräftige Statistik bräuchte man deutlich mehr Zahlen.

Gerade auch weil sich das FA Berlin in diesen Jahren die Gastronomie extra "vorgeknöpft" hat bzw. Prüfungen in dem Bereich zum Schwerpunkt erklärt hat sind die Zahlen nicht sonderlich aussagekräftig - ganz im Gegenteil.
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.348
4.600
Z´Sdugärd
Man kann aber feststellen, dass viel Verwirrung herrscht. Selbst orderbird hat die neuen Regelungen nicht verstanden. In dem Youtube-Video wird bei 0:40 Minuten behauptet, die Missachtung der Belegausgabepflicht sei "strafbar" und bei Verstößen drohten Geldbußen bis zu 25.000 Euro. Das ist definitiv nicht der Fall, es handelt sich nicht einmal um eine Ordnungswidrigkeit, und erst recht nicht um eine Straftat. https://www.youtube.com/watch?v=TzsKp7YYO3U


Das ist ja das Problem. Jeder mault, hat sich aber mit dem Problem das ja auch nicht "spontan" kommt befasst. Das Problem bzw das Inkrafttreten ist ja seit 3 Jahre (!!!) bekannt. Im übrigen brauchts keinen wirklichen Bon. Es geht auch elektronisch. Also ohne Papier...wen man den nur will: https://www.mimikama.at/allgemein/belegausgabepflicht/
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Das ist ja das Problem. Jeder mault, hat sich aber mit dem Problem das ja auch nicht "spontan" kommt befasst. Das Problem bzw das Inkrafttreten ist ja seit 3 Jahre (!!!) bekannt.

Es gibt genug Unternehmen die das bis jetzt nicht wissen. Und nein das war so nicht seit drei Jahren bekannt - weil vor drei Jahren dir die Kassenhersteller neue Systeme verkauft haben die der Verordnung entsprechen - um einem dann im Oktober zu sagen du brauchst neue Software (so war das bei mir) - Ich habe noch im Frühjahr zwei neue Kassen gekauft die dem neuem Standard nicht entsprechen und jetzt 2022 getauscht werden müssen.

Und es ist etwas anderes ob man sagt "Bonpflicht" oder man sagt "pro Vorgang muss ein ca. 25cm langer Bon gedruckt werden". Ich kenne so ein paar Tankstellen da ist der Bon heute gerade mal 5cm -6cm lang.
 

kermitderfrosch

Reguläres Mitglied
01.09.2017
89
0
Ich bin mir sicher das viele kleine Betriebe das alles nicht so genau nehmen und da unter dem Strich schon Jahr für Jahr pro Kleinstbetrieb ein paar tausend Euro nicht an Steuern gezahlt werden ABER man darf nicht übersehen das sich der Schaden dort meist in Grenzen hält da das Geld zum einem in Deutschland bleibt und zum anderem meist direkt in den Konsum fliesst. Sicher ist das alles Geld, aber das Fass das hier aufgemacht wird, und der Generalverdacht der z.B. auch hier immer wieder geäussert wird nervt ein wenig.

Ich zumindest mache deswegen kein Fass auf, aber ich halte etwas davon, dass "Unehrliche" nicht besser gestellt werden sollen als ehrliche Menschen. Es trifft wahrsccheinlich zu, dass selbst 10 Milliarden Euro im Vergleich
zu anderen "Steuertricksereien" vernachlässigbar sind. Die Argumentation, so etwas wie Cum-Ex etc. ist noch viel schlimmer für die Steuereinnahmen, verstehe ich, aber dennoch finde ich es grundsätzlich richtig, dass auch "geringen" Steuervergehen etwas entgegengesetzt wird. Ob die neuen Regelungen dafür hilfreich sind, das ist die für mich die eigentliche Frage.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich zumindest mache deswegen kein Fass auf, aber ich halte etwas davon, dass "Unehrliche" nicht besser gestellt werden sollen als ehrliche Menschen.

Die Frage ist, wo ziehst du die Grenze. Und wenn es um Steuerehrlichkeit geht dann dürfte wohl kaum einer der eine Erklärung abgeben muss diese zu 100% richtig abgeben - zum einem weil die Gesetze viel zu kompliziert sind, zum anderem weil man Dinge oft etwas "großzügig" betrachtet usw. In Sachen Steuerehrlichkeit glaube ich nicht das es in D eine einzige natürliche Person gibt die eine 100% richtige Steuererklärung abgibt (ob bewusst oder unbewusst).

Das ist so ähnlich wie im Strassenverkehr, zeig mir den Deutschen der sich 100% an die Regeln hält, egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuss - die Regeln werden ab und ab gedehnt.

Dieser "Whataboutism" mit Cum-Ex ist in der Sache nicht wirklich förderlich - aber man muss schon mal relativieren um welche Summen es sich bei den kleinen Händlern tatsächlich handelt.

Die neuen Regelungen werden die Steuerehrlichkeit der "Händler" nicht erhöhen - die die jetzt mit Vorsatz betrügen machen das auch in Zukunft, die anderen werden nicht anders handeln als zuvor. Allerdings ergeben sich aus den neuen Regeln bei Prüfungen neue Ansätzen um die Kasse bzw. das Kassenbuch zu verwerfen und hinzu zu schätzen. Und darum geht es ja bei Prüfungen in erster Linie.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.348
4.600
Z´Sdugärd
Es gibt genug Unternehmen die das bis jetzt nicht wissen.

Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? Es gibt auch Leute die wissen heute noch nicht das man in Österreich eine Autobahngebühr entrichten muss. Wen ich als Unternehmen mich nicht um meine Pflichten kümmere hab ich ganz andere Probleme als einen Bon!

Und nein das war so nicht seit drei Jahren bekannt - weil vor drei Jahren dir die Kassenhersteller neue Systeme verkauft haben die der Verordnung entsprechen - um einem dann im Oktober zu sagen du brauchst neue Software (so war das bei mir) - Ich habe noch im Frühjahr zwei neue Kassen gekauft die dem neuem Standard nicht entsprechen und jetzt 2022 getauscht werden müssen.

Dann hast du eben den falschen Hardwareheini an der Hand. Es soll auch Pfandautomaten geben die immer noch nicht sauber laufen. Trotz Glasklarer Regelungen seit Jahren. Die Schuld hier abzuwälzen ist eben falsch. Siehe den Hinweis das du garkeine Bons brauchst -> Geht auch antsprechend anders.

Und es ist etwas anderes ob man sagt "Bonpflicht" oder man sagt "pro Vorgang muss ein ca. 25cm langer Bon gedruckt werden". Ich kenne so ein paar Tankstellen da ist der Bon heute gerade mal 5cm -6cm lang.


Jetzt musst du doch selbst lachen. WAS hat auf deinem Bon drauf zu stehen?

  • Name & Anschrift des ausstellenden Unternehmens
  • Datum & Uhrzeit
  • Menge und Art des Artikels
  • Fortlaufende Transaktionsnummer
  • Rechnungsbetrag und Steuersatz des Produkts
  • Seriennummer des Kassensystems, Betrag je Zahlungsart, Signaturzähler und Prüfwert

Wen du das nicht auf einen 4cm Zettel bekommst wen ein Weckle beim Bäck ziehst...nunja, aufs falsche Pferd gesetzt! Guggsdu: https://www.sds-kassensysteme.de/info/belegausgabepflicht-2020.html
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.408
11.684
FRA/QKL
In Sachen Steuerehrlichkeit glaube ich nicht das es in D eine einzige natürliche Person gibt die eine 100% richtige Steuererklärung abgibt (ob bewusst oder unbewusst).
Also ich gehe davon aus, dass mein Steuerberater die Erklärung zu 100% korrekt erstellt und die dafür verwendeten Belege sind alle ordnungsgemäß zusammengetragen. Die verwendeten Zahlen sind validiert und werden im Zweifel bei Erstansatz direkt mit dem zuständigen MA im FA abgeglichen.

Und ich kann mir nicht vorstellen dass ich der einzige bin.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Dann hast du eben den falschen Hardwareheini an der Hand. Es soll auch Pfandautomaten geben die immer noch nicht sauber laufen. Trotz Glasklarer Regelungen seit Jahren. Die Schuld hier abzuwälzen ist eben falsch. Siehe den Hinweis das du garkeine Bons brauchst -> Geht auch antsprechend anders.

Alter Profi - es geht leider nicht um Hardware - sondern um Software.




Jetzt musst du doch selbst lachen. WAS hat auf deinem Bon drauf zu stehen?

  • Name & Anschrift des ausstellenden Unternehmens
  • Datum & Uhrzeit
  • Menge und Art des Artikels
  • Fortlaufende Transaktionsnummer
  • Rechnungsbetrag und Steuersatz des Produkts
  • Seriennummer des Kassensystems, Betrag je Zahlungsart, Signaturzähler und Prüfwert

Wen du das nicht auf einen 4cm Zettel bekommst wen ein Weckle beim Bäck ziehst...nunja, aufs falsche Pferd gesetzt!

Das musste eben bis vor kurzem nicht auf dem Bon stehen.

Da haben
Leistungserbringer.
Leistungsbeschreibung
Datum & Steuernummer

gereicht.

Aber - klar du bist der voll informierte Profi.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Also ich gehe davon aus, dass mein Steuerberater die Erklärung zu 100% korrekt erstellt und die dafür verwendeten Belege sind alle ordnungsgemäß zusammengetragen. Die verwendeten Zahlen sind validiert und werden im Zweifel bei Erstansatz direkt mit dem zuständigen MA im FA abgeglichen.

Und ich kann mir nicht vorstellen dass ich der einzige bin.

Genau davon gehe ich auch aus. Aber du hattest schon Nachprüfungen? Oder? Musstest du etwas nachzahlen? Wenn dem so ist gehörst du genau wie ich in die Gruppe die unbewusst keine 100% richtige Erklärung abgegeben hat.

Wenn ich mich recht erinnere hast du an anderer Stelle schon geschrieben das der Prüfer nicht mit allen Angaben 100% einverstanden war und ihr daher im Unternehmen Dinge verändert habt.

Hier dann mal ein Bsp eines solchen Bon aus 2019, der wird dann ab Okt mind 4 mal so lang.
Bildschirmfoto 2020-01-07 um 12.47.53.png
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.348
4.600
Z´Sdugärd
Alter Profi - es geht leider nicht um Hardware - sondern um Software.
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? Kaufst du Hard und Software getrennt?

Aber - klar du bist der voll informierte Profi.

Es geht um die LÄNGE des Bons wegen deinen 25cm. Das Argument kommt ist von DIR gekommen.

€dit:
Was soll jetzt an dem Teil 4 mal länger werden? Ja es kommen Infos dazu. Wo siehst du das Problem?
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Und was hat das eine mit dem anderen zu tun? Kaufst du Hard und Software getrennt?
Es geht um die LÄNGE des Bons wegen deinen 25cm. Das Argument kommt ist von DIR gekommen.

Klar kaufe ich bei Kassensystemen Hard- und Software getrennt. Die Hardware hält ewig und drei Tage.

In Zukunft wird der Bon eben mind. 20cm - 25cm sein - auch bei einem Brötchen oder einer Packung Kaugummi - den obwohl das Gesetz Ausnahmen vorsieht, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.408
11.684
FRA/QKL
Genau davon gehe ich auch aus. Aber du hattest schon Nachprüfungen? Oder? Musstest du etwas nachzahlen? Wenn dem so ist gehörst du genau wie ich in die Gruppe die unbewusst keine 100% richtige Erklärung abgegeben hat.

Wenn ich mich recht erinnere hast du an anderer Stelle schon geschrieben das der Prüfer nicht mit allen Angaben 100% einverstanden war und ihr daher im Unternehmen Dinge verändert habt.
Korrekt, im Unternehmen gab es schon diverse Angriffspunkte (mit Nachzahlungen) welche in der Folge immer wieder zu Korrekturen geführt haben. Trotz besten Willens war es manchmal nicht möglich es den Betriebsprüfern immer alles recht zu machen.

Aber das wäre die juristische Person, im Gegensatz zur hier erwähnten und von mir zitierten natürlichen Person. Für juristische Personen gibt es zumal wenn wie bei uns auch noch Transferpreise mit Drittländern ins Spiel kommen immer Interpretationsspielraum.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Korrekt, im Unternehmen gab es schon diverse Angriffspunkte (mit Nachzahlungen) welche in der Folge immer wieder zu Korrekturen geführt haben. Trotz besten Willens war es manchmal nicht möglich es den Betriebsprüfern immer alles recht zu machen.

Aber das wäre die juristische Person, im Gegensatz zur hier erwähnten und von mir zitierten natürlichen Person. Für juristische Personen gibt es zumal wenn wie bei uns auch noch Transferpreise mit Drittländern ins Spiel kommen immer Interpretationsspielraum.

Ja sorry mein "Denkfehler". Aber meinst du das wäre bei einer Prüfung deiner persönlichen Steuer anders? Da wird um 9KM bei der Anfahrt zu einer Tagung diskutiert.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.349
3.357
HAM
Aber das wäre die juristische Person, im Gegensatz zur hier erwähnten und von mir zitierten natürlichen Person. Für juristische Personen gibt es zumal wenn wie bei uns auch noch Transferpreise mit Drittländern ins Spiel kommen immer Interpretationsspielraum.

Interpretationsspielraum gibt es auch bei der natürlichen Person gerade im Zusammenspiel mit einer Berufstätigkeit. In den meisten Fällen sind es Bagatellen oder sie würden nicht verfolgt, aber sie sind halt trotzdem nicht 100% richtig. Dazu gehört beispielsweise das Aufladen vom Privathandy an Firmensteckdosen, Nutzung der Firmenflatrate für Privatgespräche, die korrekte Nutzung des Freibetrags für die Einlösung von Hotelpunkten, Meldepflichten bei Schenkungen an Familienmitglieder, die auch weit unterhalb des Freibetrags meldepflichtig sind, Gewinne oder Verluste aus dem Um- und Rücktauschen von Bargeld in unterschiedlichen Währungen...
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.084
938
CGN
Und nein das war so nicht seit drei Jahren bekannt - weil vor drei Jahren dir die Kassenhersteller neue Systeme verkauft haben die der Verordnung entsprechen - um einem dann im Oktober zu sagen du brauchst neue Software (so war das bei mir)

ich will Dir Deinen Feind "Bonpflicht" nicht kleinreden. Ich will auch nicht die Umsetzung durch den Gesetzgeber in Schutz nehmen - ich kenne zu wenig Details, und ich kenne genügend Beispiele aus anderen Branchen, so dass ich mir durchaus vorstellen kann, wie verkorkst vieles auch hier wurde.

Aber nach fünf Jahren (vor drei gekauft, in zwei musst Du tauschen) ein Software-Update durchführen zu müssen finde ich weder in der heutigen Zeit ungewöhnlich früh, noch eine außergewöhnliche Belastung durch den Gesetzgeber zugemutet.

Ich habe noch im Frühjahr zwei neue Kassen gekauft die dem neuem Standard nicht entsprechen und jetzt 2022 getauscht werden müssen.

Frühjahr 2019? Zumindest bei einer schnellen Suche finde ich Dokumente von Ende 2018 (technische Richtlinie für TSEs), d.h. Dein Verkäufer dürfte sehr wohl gewusst haben, was er Dir da verkauft und wie lange das hält. Wenn Du Dir alten Kram gekauft hast (bzw. vergessen hast, entsprechendes Updates direkt mit auszuhandeln), kann wohl kaum Vater Staat was dafür.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
ich will Dir Deinen Feind "Bonpflicht" nicht kleinreden. Ich will auch nicht die Umsetzung durch den Gesetzgeber in Schutz nehmen - ich kenne zu wenig Details, und ich kenne genügend Beispiele aus anderen Branchen, so dass ich mir durchaus vorstellen kann, wie verkorkst vieles auch hier wurde.

Aber nach fünf Jahren (vor drei gekauft, in zwei musst Du tauschen) ein Software-Update durchführen zu müssen finde ich weder in der heutigen Zeit ungewöhnlich früh, noch eine außergewöhnliche Belastung durch den Gesetzgeber zugemutet.



Frühjahr 2019? Zumindest bei einer schnellen Suche finde ich Dokumente von Ende 2018 (technische Richtlinie für TSEs), d.h. Dein Verkäufer dürfte sehr wohl gewusst haben, was er Dir da verkauft und wie lange das hält. Wenn Du Dir alten Kram gekauft hast (bzw. vergessen hast, entsprechendes Updates direkt mit auszuhandeln), kann wohl kaum Vater Staat was dafür.

Klar wusste der Verkäufer das er mir alten Kram verkauft. Was Software Updates anbelangt - klar die gibt es hin und wieder - in meinem Fall reden wir aber nicht von einem Update - sondern von neuer Software.

Die Pflicht für die TSE finde ich vollkommen OK, und das man in normalen Geschäften einen Bon bekommt - vollkommen normal - mein Problem ist das dies jetzt eben bei Kleinstbeträgen (unter 1€) verpflichtend ist.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.349
3.357
HAM
Dein Verkäufer dürfte sehr wohl gewusst haben, was er Dir da verkauft und wie lange das hält.

Zu dem Zeitpunkt waren die einzigen Informationen, die wir als Kassenhersteller hatten, dass eine technische Sicherheitseinrichtung notwendig sein wird, aber nicht, wie diese auszusehen hat. Das ist erst seit August 2019 klar. Die letzten Fragen hat das BMF einen Monat vor Inkrafttreten der Frist beantwortet. Das Format für den Datenaustausch steht auch erst seit einigen Monaten in der endgültigen Version bereit.

Also ja, bei einer PC-Kasse müsste ein Update der Software und zusätzliche Hardware ausreichen, aber veraltet wäre das System vor zwei Jahren nicht gewesen. Die Händler haben aber vor zwei Jahren ihre viel älteren Kassen tauschen müssen, weil die Einzelaufzeichnungspflicht in Kraft trat.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.550
4.102
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Korrekt, im Unternehmen gab es schon diverse Angriffspunkte (mit Nachzahlungen) welche in der Folge immer wieder zu Korrekturen geführt haben. Trotz besten Willens war es manchmal nicht möglich es den Betriebsprüfern immer alles recht zu machen.

Aber das wäre die juristische Person, im Gegensatz zur hier erwähnten und von mir zitierten natürlichen Person. Für juristische Personen gibt es zumal wenn wie bei uns auch noch Transferpreise mit Drittländern ins Spiel kommen immer Interpretationsspielraum.

Eigentlich gibt es keinen "Interpretationsspielraum" denn die Steuern selbst werden gesetzmäßig erhoben. Den Interpretationsspielraum gibt es bei der Darstellung oder Handhabung der Besteuerung zugrundeliegenden Fakten. Und hier kommt natürlich die bewusst oder unbewusst "kreative" Darstellung ins Spiel und hier glaube ich, dass auch Du davon nicht frei bist, eine Ausgabe im Zweifel als Betriebsausgabe anzusehen, während der der Prüfer im Zweifel den Zusammenhang negiert.