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Bonpflicht ab Januar 2020

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.105
1.728
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Ich zitiere aus der aktuellen Formatspezifikation des ab 01.01.2020 gültigen Exportformats DSFinV-K in der Fassung vom August 2019:



kreditkarte wäre auch noch gültig. Debit-, Prepaid- und Charge-Karten gibt es in der Spezifikation nicht.



Das ist eine häufig geäußerte Annahme, die aber leider falsch ist. Geldscheine und im gewissen Umfang Münzen müssen bei bestehenden Schuldverhältnissen akzeptiert werden, etwa nachdem die Lastschrift über die girocard geplatzt ist. Eine Pflicht zur Annahme von Bargeld bei neuen Schuldverhältnissen besteht nur da, wo eine Pflicht besteht, jeden Kunden zu bedienen. Das wäre beispielsweise bei Apotheken so und vermutlich noch in einigen anderen regulierten Branchen.

Stimmt, mein Fehler, du kannst als Anbieter auch einer Privatperson bestimmt Bezahlmögichkeiten ausschliessen! So wie diese - in meine Augen provokanten- Bilder hier https://www.wirksamwerben.com/keine-kreditkartenzahlung-moeglich.htm die "Gegenseite (ich vermute die website ist AfD-finanziert?) die Bargeldloszahlung ausschliessen, sollte der Betreiber des Handles (oder Gastronom) eben Schilder aufstellen "keine Bargeldbezahlung möglich" - am Eingang, innen möglichst viel.

Gleichzeitig einen Sicherheitsdienst engagieren und möglichst gleich die Pressemitteilung, weil wahrscheinlich die "rechte" Fraktion anrücken wird und "Druck" machen wird!
 
Zuletzt bearbeitet:

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.355
3.364
HAM
die sitzen das bestimmt noch mit Kravatten im Büro, oder? DSFinV-K = Deutsche Sparkassenfinanzverwaltung- Köln?

DSFinV-K = Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme

das ist der Datenstandard, der künftig für Kassenprüfungen verwendet wird und nachdem alle Kassenhersteller die Eingaben erfassen müssen.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Vollkommener Quatsch. Du sagst selber Wirte brauchen Schwarzgeld um Mitarbeiter zu bezahlen - wo ist da der Gewinn?

Warum sollte das vollkommener Quatsch sein? Es heißt doch lange nicht dass alles was hinterzogen wird an die Mitarbeiter geht. Das kann an sonst was gehen.
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
ec-Karte dürfte im Gesetz als Gattungsbegriff electronic cash, also bargeldlose Kartenzahlung mit allen denkbaren Karten zu lesen sein und nicht als "die ec-karte", die jetzt girocard heißt
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.355
3.364
HAM
ec-Karte dürfte im Gesetz als Gattungsbegriff electronic cash, also bargeldlose Kartenzahlung mit allen denkbaren Karten zu lesen sein und nicht als "die ec-karte", die jetzt girocard heißt

Das ist schwer zu sagen. Im einzelnen gibt es nur die folgenden Zahlarten:

- Bar
- Unbar
- Keine
- ECKarte
- Kreditkarte
- ElZahlungsdienstleister
- Guthabenkarte

Letztlich können unsere Anwender eigentlich gar nicht zwischen den verschiedenen von Banken ausgegebenen Karten unterscheiden. Das heißt, die Auswahl zwischen ec-Karte und Kreditkarte wird immer willkürlich sein und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter sich ändern. Dazu kommt, dass Apple Pay-Umsätze vom Anwender als "ElZahlungsdienstleister" gesehen werden, dahinter sich dann aber eigentlich Kreditkarten (Amex, Visa, etc.) oder Guthabenkarten (Revolut) verstecken.

Wir unterscheiden bei unserem System für den Datenexport daher nur nach Bar, Unbar und Keine.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Die Lohnsteuer zahlt der AG als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerlast des AN. Da aber Schwarzarbeiter in der Regel ihre schwarzen Einkünfte in der Regel nicht erklären, fallen natürlich bei geregelter Beschäftigung mehr Steuern und Sozialabgaben an.

Es ging ja darum das dann die Händler mehr Steuern zahlen müssen, dem ist nur sehr bedingt so (vor allem wenn du dir die Zahlen anschaust die an Nachzahlungen nach Prüfungen anschaust).

Warum sollte das vollkommener Quatsch sein? Es heißt doch lange nicht dass alles was hinterzogen wird an die Mitarbeiter geht. Das kann an sonst was gehen.

Du kommst immer noch nicht damit klar das es weniger als 4% der Gastronomen sind denen man nach einer Prüfung Steuerhinterziehung vorwerfen kann. Die allermeisten Händler werden ihre Steuerausgaben senken können wenn sie heute viel schwarz machen - und natürlich die Preise anheben. Bei allen die sich regelkonform verhalten (also den allermeisten) wird sich nichts verändern.

Nimm z.B. den Bäcker, wie soll man bei den Preisen großartig Schwarzgeld vereinnahmen (es sei man hat dutzende Filialen), und wie viel Brötchen muss man verkaufen um einen MA zu bezahlen?

Die ganze Dönerbuden machen ohnehin weiter - weil sie genau wissen das ihnen keiner was kann.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
War eben beim Bäcker. Der hatte was in seine Kasse eingetippt, Schublade ging auch auf, hab aber keinen Bon bekommen und es wurde auch keiner gedruckt.
Gleiches Spiel am Sonntag Abend am Hamburger HBF, kein Bon beim Bäcker, nicht mal gedruckt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Es ging ja darum das dann die Händler mehr Steuern zahlen müssen, dem ist nur sehr bedingt so (vor allem wenn du dir die Zahlen anschaust die an Nachzahlungen nach Prüfungen anschaust).



Du kommst immer noch nicht damit klar das es weniger als 4% der Gastronomen sind denen man nach einer Prüfung Steuerhinterziehung vorwerfen kann.

Weil man die Steuerhinterziehung bisher eben nur sehr schwer beweisen konnte. Das ist mit der Bonpflicht leichter zu bewerkstelligen. Und selbst wenn sie allein der Abschreckung dient, ist sie noch immer von Vorteil für die Allgemeinheit.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Weil man die Steuerhinterziehung bisher eben nur sehr schwer beweisen konnte. Das ist mit der Bonpflicht leichter zu bewerkstelligen. Und selbst wenn sie allein der Abschreckung dient, ist sie noch immer von Vorteil für die Allgemeinheit.

Auch zur Zeit kann man nix beweisen und die Bons werden dann zur Transparenz führen? Das glaubst du wirklich?

War eben beim Bäcker. Der hatte was in seine Kasse eingetippt, Schublade ging auch auf, hab aber keinen Bon bekommen und es wurde auch keiner gedruckt.
Gleiches Spiel am Sonntag Abend am Hamburger HBF, kein Bon beim Bäcker, nicht mal gedruckt.

Und was kann man jetzt beweisen? Man kann beweisen das kein Bon gedruckt wurde - dafür gibt es aber noch nicht einmal ein Bussgeld.
 
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Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Meine schlichte Meinung ist ja nach wie vor, dass jeder Gewerbetreibende eine elektronische Kasse haben sollte. Das gilt für den kleinen selbstständigen Friseur ebenso wie für den Glühweinverkauf, den Schausteller, den Saunaklub, die mobile Fußpflegerin usw usf. Dürfte ja nicht zu größeren Problemen führen, da hier seit 700 Beiträgen geschrieben wird, dass alle Gewerbetreibenden grundehrlich sind und eine Steuerhinterziehung sowieso nicht möglich ist. Kein Bon = Bußgeld, und das darf mit jedem Verstoß ruhig weiter steigen

Und auch wenn der Denunziant der größte Lump ist, ist der Geldwäscher und Steuerhinterzieher keine Spur besser
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
673
209
Meine schlichte Meinung ist ja nach wie vor, dass jeder Gewerbetreibende eine elektronische Kasse haben sollte. Das gilt für den kleinen selbstständigen Friseur ebenso wie für den Glühweinverkauf, den Schausteller, den Saunaklub, die mobile Fußpflegerin usw usf. Dürfte ja nicht zu größeren Problemen führen, da hier seit 700 Beiträgen geschrieben wird, dass alle Gewerbetreibenden grundehrlich sind und eine Steuerhinterziehung sowieso nicht möglich ist. Kein Bon = Bußgeld, und das darf mit jedem Verstoß ruhig weiter steigen

Und auch wenn der Denunziant der größte Lump ist, ist der Geldwäscher und Steuerhinterzieher keine Spur besser
Das mit der elektronischen Kasse klappt ja in anderen Ländern auch. In Griechenland hat selbst der Strandverkäufer und der Markthändler eine elektronische Kasse. Meist etwa so groß, wie eine Rechenmaschine, die Bons von ca. 1,5cm Breite ausgibt.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Michael54431

Erfahrenes Mitglied
17.01.2018
1.071
298
STR
Gestern, Hähnchenverkaufswagen vor dem Supermarkt. Keine elektronische Kasse, also auch kein Bon. Immer Dienstags und gestern das erste mal dieses Jahr. Also einfach mal gucken wie lange das dort so geht.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich finds echt lustig wie du so tust als wäre Steuerhinterziehung in der Gastro eher die Ausnahme. Alle Steuerfahnder, Finanzämter und auch Steuerberater sagen da was ganz anderes. Das sagen auch etliche Artikel etc.

Nochmal für dich - in Berlin wurden in zwei Jahren ca. 4500 Gastro Betriebe geprüft - ca. 4% haben Steuervergehen begangen - ich finde es lustig das man diese Fakten - die ja vom Finanzamt kommen einfach ignoriert und etwas anderes behauptet.

Aber klar wir leben in einer Zeit in der das "Gefühl" realer sind als die Fakten.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
Das ist schwer zu sagen. Im einzelnen gibt es nur die folgenden Zahlarten:

- Bar
- Unbar
- Keine
- ECKarte
- Kreditkarte
- ElZahlungsdienstleister
- Guthabenkarte

Letztlich können unsere Anwender eigentlich gar nicht zwischen den verschiedenen von Banken ausgegebenen Karten unterscheiden. Das heißt, die Auswahl zwischen ec-Karte und Kreditkarte wird immer willkürlich sein und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter sich ändern. Dazu kommt, dass Apple Pay-Umsätze vom Anwender als "ElZahlungsdienstleister" gesehen werden, dahinter sich dann aber eigentlich Kreditkarten (Amex, Visa, etc.) oder Guthabenkarten (Revolut) verstecken.

Wir unterscheiden bei unserem System für den Datenexport daher nur nach Bar, Unbar und Keine.
Ich kenne bei den Zahlarten noch "Debitor". Ist im Endeffekt natürlich auch unbar, wird aber auf dem Tagesreport/Export getrennt ausgewiesen (jeweilige Tagessummen Bar, Karte, Debitor). Bei Karte könnte man noch weiter separieren, aber das macht (a) wenig Sinn und ist (b) bei Rechnungsstellung oft nicht klar mit welcher Karte der Gast bezahlen möchte.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Nochmal für dich - in Berlin wurden in zwei Jahren ca. 4500 Gastro Betriebe geprüft - ca. 4% haben Steuervergehen begangen - ich finde es lustig das man diese Fakten - die ja vom Finanzamt kommen einfach ignoriert und etwas anderes behauptet.

Aber klar wir leben in einer Zeit in der das "Gefühl" realer sind als die Fakten.

Falsch, es konnten 4% der Betriebe Steuervergehen nachgewiesen werden. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass diese nur durch 4% der Betriebe erfolgten. Zu der Zahl der Betriebe, die erfolgreich, also nicht so leicht nachweisbar, getrickst haben steht dort nichts.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
https://www.bz-berlin.de/berlin/95-prozent-aller-berliner-wirte-betruegen-bei-der-steuer


Und da sind 95 % aller geprüften Betriebe auffällig gewesen.
Nochmal für dich - in Berlin wurden in zwei Jahren ca. 4500 Gastro Betriebe geprüft - ca. 4% haben Steuervergehen begangen - ich finde es lustig das man diese Fakten - die ja vom Finanzamt kommen einfach ignoriert und etwas anderes behauptet.

Aber klar wir leben in einer Zeit in der das "Gefühl" realer sind als die Fakten.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Falsch, es konnten 4% der Betriebe Steuervergehen nachgewiesen werden. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass diese nur durch 4% der Betriebe erfolgten. Zu der Zahl der Betriebe, die erfolgreich, also nicht so leicht nachweisbar, getrickst haben steht dort nichts.

Okay wenn unsere Finanzbeamten soo doof sind das sie der Döner Mann mit der offenen Schublade tatsächlich umfangreich betrügen kann dann bin ich hilflos.

Aber trotz allem sollte man von den Fakten ausgehen und nicht vom Gefühl.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5

Auffällig heisst das sie Fehler gemacht haben - und das gilt für alle Betriebe in D bei einer Betriebsprüfung - d.h. nicht das sie Steuern hinterzogen haben. Diese Auffälligkeiten liegen im System begründet, einfacheres Steuerrecht = weniger Auffälligkeiten.

Es ist ein Hammer: Von den bereits 689 ausgewerteten Fällen waren bis zu 95 Prozent nicht steuerehrlich! Gegen 27 Gastronomen wurde bereits ein Straf- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wer so was schreibt kann nicht rechnen und möchte nur polemisch auffallen, 27 von 689 sind keine 95% sondern 3,92%
 

heinz963

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
869
672
HAM
Wer so was schreibt kann nicht rechnen und möchte nur polemisch auffallen, 27 von 689 sind keine 95% sondern 3,92%
Ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten, aber man könnte jetzt zu deinem Statement auch schreiben "Wer so was schreibt kann nicht lesen". Das für 27 Fälle bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, heißt ja nicht, dass es nicht (offensichtlich sehr viele) Fälle gibt, wo weitere Ungereimtheiten aufgetreten sind, wo aber bisher kein Verfahren eingeleitet wurde.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Ich möchte dir wirklich nicht zu nahe treten, aber man könnte jetzt zu deinem Statement auch schreiben "Wer so was schreibt kann nicht lesen". Das für 27 Fälle bereits ein Verfahren eingeleitet wurde, heißt ja nicht, dass es nicht (offensichtlich sehr viele) Fälle gibt, wo weitere Ungereimtheiten aufgetreten sind, wo aber bisher kein Verfahren eingeleitet wurde.

Ungereimtheiten in Sachen Steuern ist nicht gleich Steuerhinterziehung. Die Daten liegen konkret vor:

Davon sind rund 690 Fälle bereits ausgewertet. "Allein aus den zehn Fällen mit dem höchsten Mehrergebnis resultieren rund 3,4 Millionen Euro", teilte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) mit. "Das entspricht nicht unserer Vorstellung von Steuerehrlichkeit." In 27 Fällen wurden Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.

https://www.morgenpost.de/gastronom...n-Restaurants-Berlin-nimmt-Millionen-ein.html

Und so sah es in 2019 aus, also 4,5% konnte man da Steuervergehen nachweisen.

[FONT=&quot]Wie es weiter hieß, nahm die Finanzverwaltung im Rahmen von verstärkten Kontrollen bei 2245 Restaurants, Imbissstuben, Cafés, Eissalons und Caterern Betriebsprüfungen vor. 1861 davon seien bislang ausgewertet. In 84 Fällen seien Straf- beziehungsweise Bußgeldverfahren eingeleitet worden.[/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Okay wenn unsere Finanzbeamten soo doof sind das sie der Döner Mann mit der offenen Schublade tatsächlich umfangreich betrügen kann dann bin ich hilflos.

Bisher war es ja einfach so, ob das Geld in die Kasse oder in die Schublade wanderte hat Niemand nachvollziehen können. Da konnte höchstens nachvollzogen werden was eingekauft und wieder verkauft wurde, wenn da das Verhältnis nicht passte hat man vielleicht Testkäufe gestartet.
Jetzt meldet vielleicht der ein oder andere wenn er keinen Bon bekommt. Und sobald dort Prüfnummern drauf stehen wird es noch schwieriger zu manipulieren.
 
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