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Ich zitiere aus der aktuellen Formatspezifikation des ab 01.01.2020 gültigen Exportformats DSFinV-K in der Fassung vom August 2019:
kreditkarte wäre auch noch gültig. Debit-, Prepaid- und Charge-Karten gibt es in der Spezifikation nicht.
Das ist eine häufig geäußerte Annahme, die aber leider falsch ist. Geldscheine und im gewissen Umfang Münzen müssen bei bestehenden Schuldverhältnissen akzeptiert werden, etwa nachdem die Lastschrift über die girocard geplatzt ist. Eine Pflicht zur Annahme von Bargeld bei neuen Schuldverhältnissen besteht nur da, wo eine Pflicht besteht, jeden Kunden zu bedienen. Das wäre beispielsweise bei Apotheken so und vermutlich noch in einigen anderen regulierten Branchen.
Stimmt, mein Fehler, du kannst als Anbieter auch einer Privatperson bestimmt Bezahlmögichkeiten ausschliessen! So wie diese - in meine Augen provokanten- Bilder hier https://www.wirksamwerben.com/keine-kreditkartenzahlung-moeglich.htm die "Gegenseite (ich vermute die website ist AfD-finanziert?) die Bargeldloszahlung ausschliessen, sollte der Betreiber des Handles (oder Gastronom) eben Schilder aufstellen "keine Bargeldbezahlung möglich" - am Eingang, innen möglichst viel.
Gleichzeitig einen Sicherheitsdienst engagieren und möglichst gleich die Pressemitteilung, weil wahrscheinlich die "rechte" Fraktion anrücken wird und "Druck" machen wird!
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