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Bonpflicht ab Januar 2020

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Zu dem Zeitpunkt waren die einzigen Informationen, die wir als Kassenhersteller hatten, dass eine technische Sicherheitseinrichtung notwendig sein wird, aber nicht, wie diese auszusehen hat. Das ist erst seit August 2019 klar.

Du bist mehr im Thema als ich, ich habe nur Google bemüht. Aber da finde ich die TR-03153 Version 1.0.1 ist von Dezember 2018. Zumindest für eine grobe Idee, was da kommen wird und damit eine Vorwarnung an den Kunden, in welcher Größenordnung das zu erwartende Update liegen wird, müsste damit doch möglich gewesen sein, oder?
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Klar wusste der Verkäufer das er mir alten Kram verkauft. Was Software Updates anbelangt - klar die gibt es hin und wieder - in meinem Fall reden wir aber nicht von einem Update - sondern von neuer Software.

versteh ich nicht - weil Du auf ein anderes Produkt setzen musst? Weil der Hersteller kein "Update" bereitstellen will, sondern das als neue Software verkauft?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.479
11.912
FRA/QKL
Eigentlich gibt es keinen "Interpretationsspielraum" denn die Steuern selbst werden gesetzmäßig erhoben. Den Interpretationsspielraum gibt es bei der Darstellung oder Handhabung der Besteuerung zugrundeliegenden Fakten. Und hier kommt natürlich die bewusst oder unbewusst "kreative" Darstellung ins Spiel und hier glaube ich, dass auch Du davon nicht frei bist, eine Ausgabe im Zweifel als Betriebsausgabe anzusehen, während der der Prüfer im Zweifel den Zusammenhang negiert.

Bei Transferpreisen gibt es allerdings schon Interpretationsspielraum, da jeder beteiligte Staat einen möglichst großen Teil vom Kuchen haben will. ;)
 

christian1006

Erfahrenes Mitglied
27.08.2013
598
10
TXL
Dann hast du anscheinend einen schlechten Kassenaufsteller erwischt der nur an sich gedacht hat - zudem, was kann der Kassensoftwarehersteller dafür, wenn die Regierung erst im November die genauen Details über die technische Umsetzung der Verordnung informiert hat?
 
J

jsm1955

Guest
Auf jeden Fall führt die Bonpflicht zu mehr Kommunikation. "Bitte sehr, Ihre Currywurst!. Der Bon liegt drunter." "Welchen Bon?" "Na der Bon, Sie wissen schon" "Ach so." Gemeinsames Kopfschütteln und Grinsen. "Sie können ihn aber auch da in den Korb werfen, wenn Sie ihn nicht brauchen". Kunde wirft Bon in schon gut gefüllten Korb. Erneutes Kopfschütteln. "Na dann einen schönen Tag!" :rolleyes:
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.393
3.450
HAM
Du bist mehr im Thema als ich, ich habe nur Google bemüht. Aber da finde ich die TR-03153 Version 1.0.1 ist von Dezember 2018. Zumindest für eine grobe Idee, was da kommen wird und damit eine Vorwarnung an den Kunden, in welcher Größenordnung das zu erwartende Update liegen wird, müsste damit doch möglich gewesen sein, oder?

Nein, leider nicht. Die Einzelaufzeichnungspflicht gilt seit Januar 2017. Davor und danach haben viele ihre Kassen umstellen müssen. Die Entwicklung und Anpassung dieser Systeme durch die Hersteller erfolgte 2015 und 2016. Die neuen Pflichten ab 2020 sind im Dezember 2016 beschlossen worden.

Im Sommer 2016 war beispielsweise bei der Belegausgabepflicht noch als Beispiel Italien und Österreich genannt worden. Erst im März 2016 hatte die Bundesregierung angekündigt, dass bereits mehrere Jahre in Entwicklung und teilweise auch im Einsatz befindliche INSIKA Verfahren nicht zu akzeptieren, sondern eine eigene Lösung umsetzen zu wollen, die die ist, die wir jetzt haben.

Dazu kommt, dass kaum ein Hersteller wirklich selber eine TSE entwickelt und zertifizieren lassen kann (die Kosten für die Zertifizierung sind siebenstellig). Gerade Anbieter von PC-Kassen, die ja oft branchenspezifische Lösungen umsetzen, sind auf zertifizierte Module einiger weniger Anbieter angewiesen. Am 20.12.2019 sind dann die ersten beiden Anbieter zertifiziert worden (Epson und SwissBit).

Wie gesagt, ich denke, dass eine PC-Kasse aktualisiert werden können müsste. Selbst unser altes System ist das. Insofern verstehe ich nicht, warum eine komplett neue Software gekauft werden müsste bzw. ist das keine Glanzleistung des Herstellers. Nur konnten die Hersteller damals nicht einmal eine verbindliche Aussage darüber treffen, ob und was nötig ist, geschweige denn, was es kosten würde, weil sich eben die Umstellung der Kassen und die Gesetzgebung überschnitten haben, je früher man gewechselt hat, desto eher war man davon betroffen.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.470
23
Auf jeden Fall führt die Bonpflicht zu mehr Kommunikation. "Bitte sehr, Ihre Currywurst!. Der Bon liegt drunter." "Welchen Bon?" "Na der Bon, Sie wissen schon" "Ach so." Gemeinsames Kopfschütteln und Grinsen. "Sie können ihn aber auch da in den Korb werfen, wenn Sie ihn nicht brauchen". Kunde wirft Bon in schon gut gefüllten Korb. Erneutes Kopfschütteln. "Na dann einen schönen Tag!" :rolleyes:

Es geht aber auch unaufgeregt ohne Kommunikation: War heute zum Mittag bei einem Asia-take-away in einem kleinen Einkaufszentrum: Business as usual ... keinerlei Karten, es wurde auch nicht gefragt, ob ich einen Bon haben wolle ... aber die Bondrucker lief durch.
 

dee

Erfahrenes Mitglied
25.08.2014
802
134
Vollkommener Quatsch. Du sagst selber Wirte brauchen Schwarzgeld um Mitarbeiter zu bezahlen - wo ist da der Gewinn?


Durch die Bonpflicht kann der Umsatz nicht künstlich gemindert werden. Größerer Umsatz heißt mehr Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Aber größerer Umsatz heisst vermutlich auch, dass der Betrieb mehr Gewinn erwirtschaftet, oder offiziell höhere Löhne zahlt
Vollkommener Quatsch. Du sagst selber Wirte brauchen Schwarzgeld um Mitarbeiter zu bezahlen - wo ist da der Gewinn?
also zahlt der Betrieb und die Angestellten mangels Schwarzgeld auch mehr Steuern und höhere Sozialabgaben.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Durch die Bonpflicht kann der Umsatz nicht künstlich gemindert werden. Größerer Umsatz heißt mehr Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Aber größerer Umsatz heisst vermutlich auch, dass der Betrieb mehr Gewinn erwirtschaftet, oder offiziell höhere Löhne zahlt

also zahlt der Betrieb und die Angestellten mangels Schwarzgeld auch mehr Steuern und höhere Sozialabgaben.

Wenn man höhere Sozialabgaben zahlt, zahlt man weniger Steuern. Die Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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1.756
Bäckerei heute morgen "brauchen Sie Beleg"? Gedruckt wird er automatisch um die Regeln einzuhalten(y)
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.393
3.450
HAM
und ich dachte Kartenzahlung entbindet nicht von der Bonpflicht

doch, wenn ausschließlich nur Kredit- oder ec-Karten genommen werden, besteht keine Bonpflicht. Dann dürfen aber auch keine Gutscheine, Guthabenkarten, etc. akzeptiert werden, auch nicht ausnahmsweise.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
2.935
360
Vorhin beim Aldi:

Kunde Oberschlau sagt zur Kassiererin "Sie müssen ja jetzt auch den Bon drucken, neues Gesetz ab Januar"
Antwort Kassiererin: "Nö - wenn Sie den nicht wollen, dann schmeiß ich den weg. Und ich kann soviel drucken wie ich will".

Klassisch aneinander vorbeigeredet...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.626
4.240
Wenn man höhere Sozialabgaben zahlt, zahlt man weniger Steuern. Die Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer.

Die Lohnsteuer zahlt der AG als Vorauszahlung auf die Einkommenssteuerlast des AN. Da aber Schwarzarbeiter in der Regel ihre schwarzen Einkünfte in der Regel nicht erklären, fallen natürlich bei geregelter Beschäftigung mehr Steuern und Sozialabgaben an.
 
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Wenigflieger2000

Erfahrenes Mitglied
29.06.2015
1.282
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Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.622
3.288
Corona-Land
Jetzt Mal eine andere Frage:

Mein Bäcker weist 19% Mehrwertsteuer auf dem Bon aus, wenn ich Brötchen hole und mitnehme.

Der Bäcker hat Tische und Stühle und eine Toilette. Bietet auch Mittagstisch an.

Besteht hier auch die Regelung wie beim Schnellimbiss?

Oder ist das ein selbst gewählter Vorgang?
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.393
3.450
HAM
1. "ehzeh" gibt's nicht mehr!

Ich zitiere aus der aktuellen Formatspezifikation des ab 01.01.2020 gültigen Exportformats DSFinV-K in der Fassung vom August 2019:

Zahlart „ECKarte“
Die Zahlart „ECKarte“ stellt alle über die Verwendung einer EC-Karte vereinnahmten
bzw. verausgabten Zahlungen dar.

kreditkarte wäre auch noch gültig. Debit-, Prepaid- und Charge-Karten gibt es in der Spezifikation nicht.

2. Bargeld MUSS akzeptiert werden

Das ist eine häufig geäußerte Annahme, die aber leider falsch ist. Geldscheine und im gewissen Umfang Münzen müssen bei bestehenden Schuldverhältnissen akzeptiert werden, etwa nachdem die Lastschrift über die girocard geplatzt ist. Eine Pflicht zur Annahme von Bargeld bei neuen Schuldverhältnissen besteht nur da, wo eine Pflicht besteht, jeden Kunden zu bedienen. Das wäre beispielsweise bei Apotheken so und vermutlich noch in einigen anderen regulierten Branchen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.891
627
2. Bargeld MUSS akzeptiert werden
Nicht, wenn die Annahme von Bargeld an der Eingangstür eines Ladenlokals ausgeschlossen wird. Oder teilweise, wie die Tankstellen bei Banknoten von 200€ und 500€.

Edit:
HAM76 war schneller
.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.393
3.450
HAM
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Mein Bäcker weist 19% Mehrwertsteuer auf dem Bon aus, wenn ich Brötchen hole und mitnehme.

Das ist selbstgewählt. Bei Mitnahme fallen 7% an, auch wenn Sitzplätze vorhanden sind. Vielleicht ist jemand da vorsichtig und will sichergehen, dass Mitarbeiter nicht versehentlich den falschen USt-Satz auswählen, auch wenn das natürlich ein recht teures Vorgehen ist.

Ungünstiger ist es, wenn wie kürzlich in einem Edeka-Markt in der Nähe von Nürnberg pauschal alles mit 7% abgerechnet wird, auch Getränke, für die eigentlich 19% fällig sind.