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Das hier ist doch endlich mal ein schönerer Fall als die Bäckerei:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4483636
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/4483636
Zu dem Zeitpunkt waren die einzigen Informationen, die wir als Kassenhersteller hatten, dass eine technische Sicherheitseinrichtung notwendig sein wird, aber nicht, wie diese auszusehen hat. Das ist erst seit August 2019 klar.
Klar wusste der Verkäufer das er mir alten Kram verkauft. Was Software Updates anbelangt - klar die gibt es hin und wieder - in meinem Fall reden wir aber nicht von einem Update - sondern von neuer Software.
Eigentlich gibt es keinen "Interpretationsspielraum" denn die Steuern selbst werden gesetzmäßig erhoben. Den Interpretationsspielraum gibt es bei der Darstellung oder Handhabung der Besteuerung zugrundeliegenden Fakten. Und hier kommt natürlich die bewusst oder unbewusst "kreative" Darstellung ins Spiel und hier glaube ich, dass auch Du davon nicht frei bist, eine Ausgabe im Zweifel als Betriebsausgabe anzusehen, während der der Prüfer im Zweifel den Zusammenhang negiert.
Du bist mehr im Thema als ich, ich habe nur Google bemüht. Aber da finde ich die TR-03153 Version 1.0.1 ist von Dezember 2018. Zumindest für eine grobe Idee, was da kommen wird und damit eine Vorwarnung an den Kunden, in welcher Größenordnung das zu erwartende Update liegen wird, müsste damit doch möglich gewesen sein, oder?
Auf jeden Fall führt die Bonpflicht zu mehr Kommunikation. "Bitte sehr, Ihre Currywurst!. Der Bon liegt drunter." "Welchen Bon?" "Na der Bon, Sie wissen schon" "Ach so." Gemeinsames Kopfschütteln und Grinsen. "Sie können ihn aber auch da in den Korb werfen, wenn Sie ihn nicht brauchen". Kunde wirft Bon in schon gut gefüllten Korb. Erneutes Kopfschütteln. "Na dann einen schönen Tag!"![]()
Vollkommener Quatsch. Du sagst selber Wirte brauchen Schwarzgeld um Mitarbeiter zu bezahlen - wo ist da der Gewinn?
also zahlt der Betrieb und die Angestellten mangels Schwarzgeld auch mehr Steuern und höhere Sozialabgaben.Vollkommener Quatsch. Du sagst selber Wirte brauchen Schwarzgeld um Mitarbeiter zu bezahlen - wo ist da der Gewinn?
und täglich grüßt das MurmeltierDas hier ist doch endlich mal ein schönerer Fall als die Bäckerei:
und täglich grüßt das Murmeltier
das war nun die dritte Verlinkung dieser Sache in diesem Thread
mal sehn, wie oft uns das noch als Gag präsentiert wird
Durch die Bonpflicht kann der Umsatz nicht künstlich gemindert werden. Größerer Umsatz heißt mehr Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Aber größerer Umsatz heisst vermutlich auch, dass der Betrieb mehr Gewinn erwirtschaftet, oder offiziell höhere Löhne zahlt
also zahlt der Betrieb und die Angestellten mangels Schwarzgeld auch mehr Steuern und höhere Sozialabgaben.
und ich dachte Kartenzahlung entbindet nicht von der Bonpflicht
Wenn man höhere Sozialabgaben zahlt, zahlt man weniger Steuern. Die Lohnsteuer zahlt der Arbeitnehmer.
Aber nur wenn die Forderung bereits besteht. Es gibt schließlich keinen Kontrahierungszwang.2. Bargeld MUSS akzeptiert werden
Das kommt auf das Geschäft an. Falls der Durchschnittsbetrag über 100 Euro liegt, ist das durchaus möglich.3. "80% der Kunden" weiss jemand auf welchem Planeten der Händler verkauft?
1. "ehzeh" gibt's nicht mehr!
Zahlart „ECKarte“
Die Zahlart „ECKarte“ stellt alle über die Verwendung einer EC-Karte vereinnahmten
bzw. verausgabten Zahlungen dar.
2. Bargeld MUSS akzeptiert werden
Nicht, wenn die Annahme von Bargeld an der Eingangstür eines Ladenlokals ausgeschlossen wird. Oder teilweise, wie die Tankstellen bei Banknoten von 200€ und 500€.2. Bargeld MUSS akzeptiert werden
Ich zitiere aus der aktuellen Formatspezifikation des ab 01.01.2020 gültigen Exportformats DSFinV-K in der Fassung vom August
Mein Bäcker weist 19% Mehrwertsteuer auf dem Bon aus, wenn ich Brötchen hole und mitnehme.