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Bonpflicht ab Januar 2020

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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
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Gestern gutbürgerlich Essen gewesen, fühlte mich wie 30 Jahre zurück versetzt. Gutes Essen, halbe Bier 3.1€ und satt essen für 18€/person.

Natürlich Schuhschachtel Kasse und nur Bargeld... Au backe, der könnte zumachen, wenn die Kassenpflicht wäre. Vielleicht 50 Plätze, jeden Tag bumsvoll mehrere Schichten. Finanzamt wird schon wissen, wie die mit so Urgesteinen umgehen müssen. Und keiner will es gewesen sein, wenn es irgendwann heisst "Aufgabe wegen zuviel Aufwand"

Und keiner der Gäste will 5€ für die Halbe oder 28€ für das Essen zahlen - also alle in einem Boot.
 
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slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Jetzt hat sich Friday’s for Future der Sache angenommen. Da wird die Regierung dann wohl bald zurückrudern, die schaffen es ja evtl. auch den Siemens Chef abzusägen. Mit denen oder der Umwelthilfe will sich doch niemand mehr öffentlich anlegen oder riskiert Kopf und Kragen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ergänzung:
Verkäufer: Drückt STORNO-Taste und steckt sich das Geld in die Tasche.

Das ganze ist doch wortwörtlich das gleiche wie die bekannte Frage des Handwerkers: "Brauchen Sie eine Rechnung?"

Der normale Verkäufer kann gar nicht stornieren, dafür braucht er eine spezielle Berechtigung, schliesslich wollen sich die Händler auch nicht von den Mitarbeitern beklauen lassen. Zudem wird jeder Stornovorgang in der Kasse protokolliert und die Stornovorgänge werden vom FA bei einer Prüfung immer genau angeschaut.

Handwerker die mich gefragt haben ob ich einer Rechnung brauche habe ich seit ca. 15 Jahren nicht mehr erlebt. Selbst wenn ich es ab und an gar nicht schlecht gefunden hätte.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Der normale Verkäufer kann gar nicht stornieren, dafür braucht er eine spezielle Berechtigung, schliesslich wollen sich die Händler auch nicht von den Mitarbeitern beklauen lassen. Zudem wird jeder Stornovorgang in der Kasse protokolliert und die Stornovorgänge werden vom FA bei einer Prüfung immer genau angeschaut.

Handwerker die mich gefragt haben ob ich einer Rechnung brauche habe ich seit ca. 15 Jahren nicht mehr erlebt. Selbst wenn ich es ab und an gar nicht schlecht gefunden hätte.

Bei Aral geht das zb schon
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Bei Aral geht das zb schon

Nein, es geht nur wenn der Verkäufer die entsprechende Berechtigung hat, die muss im System zugewiesen werden - oder alternativ man bekommt den entsprechenden Schlüssel. Wenn du diese Berechtigung hattest dann vertraut der Betreiber eben seinen Mitarbeitern, ändert aber nichts daran das jeder Storno protokolliert wird.
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Nein, es geht nur wenn der Verkäufer die entsprechende Berechtigung hat, die muss im System zugewiesen werden - oder alternativ man bekommt den entsprechenden Schlüssel. Wenn du diese Berechtigung hattest dann vertraut der Betreiber eben seinen Mitarbeitern, ändert aber nichts daran das jeder Storno protokolliert wird.

Wie gesagt bei aral konnten das alle Angestellten, und da war an jeder Aral so
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Der normale Verkäufer kann gar nicht stornieren, dafür braucht er eine spezielle Berechtigung, schliesslich wollen sich die Händler auch nicht von den Mitarbeitern beklauen lassen. Zudem wird jeder Stornovorgang in der Kasse protokolliert und die Stornovorgänge werden vom FA bei einer Prüfung immer genau angeschaut.

da es schon wieder in Vergessenheit geraten ist:

Es geht bei dieser Regel nicht nur um Verkäufer, die - sei es für ihre eigene Kasse, oder für ihren Chef - irgendwas stornieren. Sondern auch, vielleicht sogar primär um manipulierte Kassensysteme, die (für den Verkäufer nicht sichtbar, damit er nicht zum Mitwisser wird) automatisch den Umsatz in der Schwebe halten und, wenn kein Bon benötigt wurde, "vergessen zu buchen".

Handwerker die mich gefragt haben ob ich einer Rechnung brauche habe ich seit ca. 15 Jahren nicht mehr erlebt. Selbst wenn ich es ab und an gar nicht schlecht gefunden hätte.

Die Region, aus der Du kommst, scheint deutlich ehrlicher zu sein als NRW. Wenn ich an die letzten Renovierungen denke wegen Wohnungswechsel, dann fällt mir kein(!) Handwerker ein, der das nicht angeboten hätte. Und ich rede dabei auch von mir unbekannten Handwerkern (Empfehlungen und "quasi-Vorgabe" vom Vermieter).
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
da es schon wieder in Vergessenheit geraten ist:

Es geht bei dieser Regel nicht nur um Verkäufer, die - sei es für ihre eigene Kasse, oder für ihren Chef - irgendwas stornieren. Sondern auch, vielleicht sogar primär um manipulierte Kassensysteme, die (für den Verkäufer nicht sichtbar, damit er nicht zum Mitwisser wird) automatisch den Umsatz in der Schwebe halten und, wenn kein Bon benötigt wurde, "vergessen zu buchen".

Der Bon sagt nur aus das ein Umsatz auch eingetippt wurde - das wars. Das die Systeme in Zukunft nicht manipulierbar sind glaube ich nicht, denn auch aktuelle Systeme galten als nicht manipulierbar.

Für den Kunden würde eine grosses Display reichen das zeigt das der Umsatz auch gebongt wurde. Die aktuelle Pflicht ist eine schwache Waffe wenn es zum einen keine Strafe gibt wenn kein Bon ausgegeben wurde und zum anderen der Kunde nicht verpflichtet ist einen solchen auch aus dem Laden zu tragen.

Zu Handwerkern, gerade bei Renovierungen geht es doch gar nicht wenn du keine Rechnung bekommst, schliesslich gibt es da ja auch Gewährleistungsansprüche.
 

slugbuster

Erfahrenes Mitglied
02.08.2016
371
2
Olympus Mons
Zu Handwerkern, gerade bei Renovierungen geht es doch gar nicht wenn du keine Rechnung bekommst, schliesslich gibt es da ja auch Gewährleistungsansprüche.

Es gibt trotzdem Mittel und Wege auch ohne Bon eine Gewährleistung zu vereinbaren. Dann haben auch beide Seiten ein zusätzliches Interesse es nicht eskalieren zu lassen. Bei Insolvenz ist für den Privatkunden meist eh nichts mehr zu holen. Man sollte die fast schon kriminelle Energie die es da gibt nicht unterschätzen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Es gibt trotzdem Mittel und Wege auch ohne Bon eine Gewährleistung zu vereinbaren. Dann haben auch beide Seiten ein zusätzliches Interesse es nicht eskalieren zu lassen. Bei Insolvenz ist für den Privatkunden meist eh nichts mehr zu holen. Man sollte die fast schon kriminelle Energie die es da gibt nicht unterschätzen.

Rechtssicher und legal geht das ohne Rechnung nicht - aber klar wenn lauter (klein)Kriminelle sich einig sind dann läuft es schon - und das wird in den Wirtshäusern auf dem Land auch so weiterlaufen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
Der Bon sagt nur aus das ein Umsatz auch eingetippt wurde - das wars. Das die Systeme in Zukunft nicht manipulierbar sind glaube ich nicht, denn auch aktuelle Systeme galten als nicht manipulierbar.

Für den Kunden würde eine grosses Display reichen das zeigt das der Umsatz auch gebongt wurde. Die aktuelle Pflicht ist eine schwache Waffe wenn es zum einen keine Strafe gibt wenn kein Bon ausgegeben wurde und zum anderen der Kunde nicht verpflichtet ist einen solchen auch aus dem Laden zu tragen.

Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Der Bon - zumindest in Zukunft - enthält kryptographische Elemente, mit denen man die Vertrauenskette von Kasse + Bon + allen vorherigen Bons prüfen kann.

Bisher:
Der Bösewicht hat einfach nach Gefühl mal Buchungen nicht eingetippt oder sofort-Storno oder oder oder. Ein Prüfer kam morgens zu einem Testkauf und hat sich abends die Kassenumsätze angeguckt. Und musste Glück haben, dass ausgerechnet sein Testkauf da nicht drin stand.

Zukünftig:
Der Bösewicht muss jede Buchung alleine deshalb schon eintippen und kann sie auch nicht stornieren, weil er einen Bon ausdrucken muss (d.h. das Fehlen des Bons würde auffallen). Wenn er tricksen will, muss er das anders tun (z.B.: eine zweite Kasse, eine für's Finanzamt und eine für die Kunden). Der Prüfer nimmt sich einen beliebigen Bon (eines Testkaufes ein paar Stunden vorher, oder aus dem Mülleimer gefischt, oder oder oder) und die Finanzamts-Kasse und kann sofort zweifelsfrei prüfen, ob das plausibel zusammenpasst oder nicht.

Ich gebe Dir recht: Besser wäre das, wenn die Kunden auch angehalten wären, die Bons mitzunehmen und zu prüfen. Sei es aufgrund einer Lotterie, sei es aufgrund des italienischen Modells "Sie kommen aus dem Cafe? Zeigen Sie mir mal Ihre Quittung".

Zu Handwerkern, gerade bei Renovierungen geht es doch gar nicht wenn du keine Rechnung bekommst, schliesslich gibt es da ja auch Gewährleistungsansprüche.

oh ja. Bei der Rückgabe-Renovierung einer 3bis5-Zimmer-Mietwohnung waren Gewährleistungsansprüche an den Maler auch immer das, was mir als erstes in den Kopf kam...
 
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aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
Zukünftig:
Der Bösewicht eine zweite Kasse, eine für's Finanzamt
die jetzt vorgeschriebenen TSE-Kassen müssen als Gerät mit Seriennummer beim FA registriert werden, der gesetzgeber hat sich das schon gut überlegt. hat ja lange genug gedauert....
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
die jetzt vorgeschriebenen TSE-Kassen müssen als Gerät mit Seriennummer beim FA registriert werden, der gesetzgeber hat sich das schon gut überlegt. hat ja lange genug gedauert....
Die zweite Kasse war nur ein Beispiel zur vereinfachten Darstellung. Es könnte auch eine zweite Software auf der gleichen Kassenhardware sein.

Aber eben die Kombination Anmeldung der Kasse beim Finanzamt und Bonpflicht und den Angaben auf dem Bon, aus denen man fälschungssicher ableiten kann, ob dieser auf der dem Finanzamt gemeldeten Kasse erzeugt wurde, funktioniert halt nur, weil die Bons in Umlauf gebracht werden.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.137
1.756
Und keiner der Gäste will 5€ für die Halbe oder 28€ für das Essen zahlen - also alle in einem Boot.

genau - aber solche Preise passen halt einfach nicht in so eine stickige Wirtschaft rein.... kein Lüftung, keine Garderobe... da wären halt 5€ für's Bier und 28€ für den Schweinsbraten halt viel zu viel auch mit Kasse und Kreditkarte!
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.390
3.447
HAM
Die zweite Kasse war nur ein Beispiel zur vereinfachten Darstellung. Es könnte auch eine zweite Software auf der gleichen Kassenhardware sein.

Aber eben die Kombination Anmeldung der Kasse beim Finanzamt und Bonpflicht und den Angaben auf dem Bon, aus denen man fälschungssicher ableiten kann, ob dieser auf der dem Finanzamt gemeldeten Kasse erzeugt wurde, funktioniert halt nur, weil die Bons in Umlauf gebracht werden.

Auch das geht nicht... angemeldet wird die TSE, die zertifiziert ist, nicht nur die Kasse. Selbst wenn zwei Kassenprogramme die selbe TSE benutzen, wären die Nummern fortlaufend und die eine Hälfte in der einen Kasse und die andere Hälfte in der anderen Kasse gespeichert. Eine andere TSE kann aber nicht eingesetzt werden, weil dann die kryptographisch abgesicherte Seriennummer nicht passt.

Kassenbetrug durch Nichterfassung von Vorgängen erfordert aktuell entweder die Mitarbeit des TSE Herstellers oder das knacken kryptographischer Verfahren. Beides ist nicht sehr wahrscheinlich.

Stornos, Gutschriften für angebliche Warenrücknahmen, der Griff in die Kasse, etc. gehen natürlich weiterhin, sind aber dokumentiert und fallen gegebenenfalls bei einer Prüfung auf. Umsätze gar nicht zu buchen oder Waren kostenlos abzugeben geht auch und ist nicht dokumentiert. Das fällt dann nur über den Abgleich von Einkauf, Lager, Inventur und Verkauf aus, der mittlerweile immer häufiger durchgeführt wird.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.137
1.756
19fbfc733b31eef0dad14e33f9d4cdb8.jpg
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ich glaube, wir drehen uns im Kreis. Der Bon - zumindest in Zukunft - enthält kryptographische Elemente, mit denen man die Vertrauenskette von Kasse + Bon + allen vorherigen Bons prüfen kann.

Das ist schon klar, aber da würde ein grosses Display zum Kunden gedreht reichen und schon könnte der Kunde verifizieren das der Verkauf erfasst wurde.

Aber schauen wir uns die Realität an, in der Vergangenheit gab es böse Buben die haben die Software manipuliert - warum sollte das in Zukunft anders sein? Dann gab es nicht ganz so böse Buben die haben die Kassenschublade aufstehen gehabt und dann nur so jeden zweiten oder dritten Verkauft erfasst - warum sollte das in Zukunft anders sein?

Wenn eine Bonpflicht dann müsste zuerst eine Kassenpflicht her und das vergessen des Bons müsste mit einer Geldstrafe einher gehen. Und noch viel wichtiger wäre es wenn das FA regelmässig die Betriebe aufsuchen würde und prüfen würde. Jede Waage die in Deutschland im Handel betrieben wird muss regelmässig geeicht werden - warum ein solches System nicht für Kassen?
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.119
226
FRA
Das ist schon klar, aber da würde ein grosses Display zum Kunden gedreht reichen und schon könnte der Kunde verifizieren das der Verkauf erfasst wurde.

Genauso ist das bei unserem Bäcker; trotzdem muss er drucken - und zu 95% gleich wegwerfen.
Die Lösung mit dem Abscannen wäre sehr charmant
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
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Aber schauen wir uns die Realität an, in der Vergangenheit gab es böse Buben die haben die Software manipuliert - warum sollte das in Zukunft anders sein? Dann gab es nicht ganz so böse Buben die haben die Kassenschublade aufstehen gehabt und dann nur so jeden zweiten oder dritten Verkauft erfasst - warum sollte das in Zukunft anders sein?
Weil es heute viel aufälliger ist.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Weil es heute viel aufälliger ist.

Was ist auffälliger? Die manipulierte Software? oder die offene Kasse? Und was ändert das?

Wenn es keinen Bon gibt dann sagt der Händler er hat eine Ausnahmegenehmigung vom FA - und dann? Rennst du los und zeigst den Händler an - würde alle freuen weil das FA dann nämlich Probleme hätte mit der eigentlichen Arbeit weiter zu machen.

Ich war gerade in Griechenland, dort gibt es eine Kassen- und Bonpflicht - trotzdem gibt es Läden die nur Cash nehmen oder die Kasse offen stehen haben.

Um Auffälligkeiten zu erkennen muss man nur mit offenen Augen durch die Stadt gehen und schon sieht auch ein jeder Finanzbeamte wo etwas nicht stimmen kann.
 

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.513
424
ARN
Genauso ist das bei unserem Bäcker; trotzdem muss er drucken - und zu 95% gleich wegwerfen.
Die Lösung mit dem Abscannen wäre sehr charmant
Muss er doch nicht, wie oben ausgeführt. Einfach die Frage zwischenschalten, ob der Kunde einen Bon benötigt. Das bieten Kassensysteme inzwischen.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.087
940
CGN
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Das ist schon klar, aber da würde ein grosses Display zum Kunden gedreht reichen und schon könnte der Kunde verifizieren das der Verkauf erfasst wurde.

Ähm nein. Aber ich habe den Eindruck, Du willst das gar nicht verstehen.


Aber schauen wir uns die Realität an, in der Vergangenheit gab es böse Buben die haben die Software manipuliert - warum sollte das in Zukunft anders sein?

Die bösen Buben wird es weiterhin geben, aber sie werden es deutlich schwerer haben. Aktuell reicht eine Software, die dem Anwender (Personal, Kunde auf großem zu ihm gedrehten Display, ggf. gedruckter Fake-Bon) suggeriert, dass der Umsatz in die Kasse eingebucht worden wäre.

Zukünftig müsste diese Software auch noch einen Bon erzeugen, deren Prüfziffern zu denen einer zertifizierten Kasse passen und einer zumindest oberflächlichen Analyse standhalten, was - wenn es denn überhaupt möglich ist - sowohl von der kriminellen Energie, als auch der kryptographischen Komplexität eine ganz andere Liga ist (wodurch diese Art der Steuerhinterziehung einfach unwirtschaftlich wird).


Dann gab es nicht ganz so böse Buben die haben die Kassenschublade aufstehen gehabt und dann nur so jeden zweiten oder dritten Verkauft erfasst - warum sollte das in Zukunft anders sein?

Weil es eine Kassenbonpflicht gibt und dem Kunden, aber auch den anderen wartenden Kunden auffallen würde, wenn kein Kassenbon ausgehändigt wird. Sicherlich wird es solche Kandidaten auch weiter geben. (Aber das sind vermutlich die, die das Finanzamt auch heute schon auf dem Schirm hat - in welcher Form auch immer sie damit umgehen). Aber die Läden, von denen Du es heute niemals glauben würdest, dass sie bisher bescheißen, die haben es demnächst schwerer.

Wenn eine Bonpflicht dann müsste zuerst eine Kassenpflicht her und das vergessen des Bons müsste mit einer Geldstrafe einher gehen.

Da bin ich völlig Deiner Meinung. Aber einerseits maulst Du, dass das jetzt schon alles zu weit geht, andererseits forderst Du noch mehr. Was denn jetzt?


Jede Waage die in Deutschland im Handel betrieben wird muss regelmässig geeicht werden - warum ein solches System nicht für Kassen?

Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher, ob Du inzwischen rumtrollst, oder ob Du wirklich, weil IT-fremd, diese Frage ernst meinst.

Aktuell sind Kassensysteme in ihrer Ausgestaltung relativ frei. Hard- und Software kann man komplett getrennt betrachten, hast Du ja selbst schon so gemacht. Integration in alle Arten von eigener IT-Landschaft sind kein Problem.

Ein derartiges IT-System auf "Vertrauenswürdigkeit" zu prüfen ist nahezu unmöglich. Selbst mit genauen Kenntnissen, wie der Soll-Zustand sein muss (d.h. entsprechender Vorarbeit durch die Kassensystem-Hersteller) liegt der Aufwand im Bereich von zig Manntagen, weil man ja nicht weiß, wonach man suchen soll. Neben irgend einer Art von Software auf dem PC selbst könnte es auch einfach ein kleiner Mini-Rechner (RaspberryPi o.ä), der irgendwo in der Ladentheke verbaut ist sein, der per HDMI und USB zwischen dem Kassen-Bedienterminal und dem Rechner hängt. So eine Form der Kontrolle willst Du sicherlich nicht haben :)

Also, wie könnte man so eine Prüfung vereinfachen: In dem Du das komplette Kassensystem als geschlossene Einheit ansiehst, die festgelegte Schnittstellen (die darfst Du nutzen, wenn Dir das nicht reicht - Pech) anbietet und alles andere ist verplombt und kann maximal vom Servicetechniker geöffnet werden o.ä. Mal ein Beispiel aus meiner Branche: Wenn ich ein solches Gerät brauche, dann bestelle ich das beim Hersteller. Der schickt es an die zuständige Behörde, die machen die Abnahme, versehen es mit einer SmartCard mit der Konfiguration und schicken es mir zu. Ich darf es einbauen. Änderungswünsche erfolgen durch Rückversand des Gerätes an den Hersteller, der schickt es danach zur Behörde, die prüfen es erneut, packen eine neue SmartCard rein und schicken es wieder zu mir. Hersteller gibt es übrigens nur einen einzigen, und bereits die jährliche Wartungspauschale ist teurer als das, was andere Hersteller für derartige Hardware aufrufen würden. Glaube mir, sowas möchtest Du bei Kassensystemen nicht haben.

Mit der TSE wurde offensichtlich (ich bin nicht genau im Thema, nur oberflächlich angelesen) ein guter Mittelweg gewählt: Statt dass das komplette Kassensystem einschließlich jedem Stromkabel zertifiziert/geprüft werden muss, braucht man "nur" die TSE. Aber damit sichergestellt ist, dass die auch zum Einsatz kommt (und nicht an ihr vorbeigearbeitet wird), braucht es den Bon und die auf ihm abgedruckten Signaturinformationen.