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Bonpflicht ab Januar 2020

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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
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Wirtschaftstreibende wählen halt eher schwarz oder blau, in AT zumindest. Kein Wunder, dass die sofort für die Bargelderhaltung sind. Kniefall vor der Steuerhinterziehung. Was nutzen uns die vielen Registrierkassen, wenn sie nicht verwendet werden. Das Problem sind nicht die großen Ketten, sondern die inhabergeführten Geschäfte. Da macht zwar nicht einer einen Milliardenschaden, sondern die Menge macht den Schaden. Die Bonpflicht in Deutschland wurde ja noch stümperhafter umgesetzt als in Österreich.
 
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frakturfreak

Reguläres Mitglied
14.09.2019
59
12
Auch dem Unternehmer steht es frei, unbar zu bezahlen.
In manchen Ländern ist es sogar verboten, Unternehmensrechnungen bar zu begleichen.

Du hast das Problem nicht verstanden. Auf einem Kartenzahlungsbeleg sind normalerweise keine Angaben vorhanden, die für den Vorsteuerabzug relevant sind, sprich abgerechnete Leistung und Steuerausweis.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.084
938
CGN
Du hast das Problem nicht verstanden. Auf einem Kartenzahlungsbeleg sind normalerweise keine Angaben vorhanden, die für den Vorsteuerabzug relevant sind, sprich abgerechnete Leistung und Steuerausweis.
Weiss denn jemand, ob Frankreich beim Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen ähnlich strenge Anforderungen hat wie Deutschland? Vielleicht gibt es da ja auch eine Vereinfachung gegenüber hier
 
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frakturfreak

Reguläres Mitglied
14.09.2019
59
12
Weiss denn jemand, ob Frankreich beim Vorsteuerabzug von Eingangsrechnungen ähnlich strenge Anforderungen hat wie Deutschland? Vielleicht gibt es da ja auch eine Vereinfachung gegenüber hier

Artikel 180 MwStSystRL würde dies erlauben:

Artikel 180 (Abweichende Handhabung) Die Mitgliedstaaten können einem Steuerpflichtigen gestatten, einen Vorsteuerabzug vorzunehmen, der nicht gemäß den Artikeln 178 und 179 vorgenommen wurde.

Artikel 178 schreibt eigentlich die Rechnung vor.

Also, es würde gehen, nur in Deutschland wird es hierzu sicherlich nie kommen.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.537
3.135
Also, es würde gehen, nur in Deutschland wird es hierzu sicherlich nie kommen.

Da Deutschland mittlerweile von Versuchen absieht, das Staatsgebiet Frankreichs in seines umzuwandeln, passt das doch.

Anderswo geht's, in Deutschland geht's halt wieder nicht wegen "ist so". Naja.
 
Zuletzt bearbeitet:

Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.392
2.593
Main-Taunus-Kreis
Im Pentahotel Wiesbaden hatte ein Kollege gerade zwei Bier zum Abendessen (Vollpension). Beim Bezahlen der knapp 7 Euro wurde einfach nur mündlich der Betrag genannt, mit dem Schein weggegangen und das Wechselgeld ohne alles zurückgebracht. Soviel zur Belegausgabepflicht. Warum ist in DE alles so unprofessionell... und dann noch in Kettenhotels?
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Im Pentahotel Wiesbaden hatte ein Kollege gerade zwei Bier zum Abendessen (Vollpension). Beim Bezahlen der knapp 7 Euro wurde einfach nur mündlich der Betrag genannt, mit dem Schein weggegangen und das Wechselgeld ohne alles zurückgebracht. Soviel zur Belegausgabepflicht. Warum ist in DE alles so unprofessionell... und dann noch in Kettenhotels?

Jetzt weiß man wenigstens dass beschissen wird.
 

aurum

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
1.429
154
wobei im Falle einer internationalen Hotelkette Eigeninitiative/Eigeninteresse des Personals vorliegen könnte
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.716
Edeka Garching: keine "ehzeh" an der Bäckerei Theke [emoji30]
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Ja schade, dass sich die Bäckerei kein Terminal leisten kann.
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Ich glaube bei der Bonpflicht war die Kommunikation einfach nicht gut - gerade weil es auch zu viele Ausnahmen gibt
Ja, vielleicht. Die Bonpflicht ist allerdings Teil des Ende 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Kassengesetzes, welches zwar keine Registrierkassenpflicht vorsieht (sodass die offene Ladenkasse weiterhin möglich ist), aber eletronische Kassen müssen halt künftig mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung versehen sein, die eine nachträgliche Datenveränderung erheblich erschwert. Das ist eine Reaktion darauf, dass Jahr für Jahr über 10 Milliarden Euro dem Fiskus durch Nichtverbuchung bzw. verfälschte Buchung durch die Lappen gehen.
Hinzu kommt natürlich auf die Verzerrung des Wettbewerbs, weil steuerehrliche Unternehmer anders kalkulieren müssen.

Insofern hat der Staat – spät und zaghaft mit starkem Druck durch den Bundesrechnungshof – gehandelt, weil er dieser massiven Steuerhinterziehung nicht mehr länger tatenlos zusehen durfte.

Zu den neuen Kassenregelungen gehört unter anderem die Bonpflicht, im Grunde genommen bereits lange eine zivilrechtliche Selbstverständlichkeit und bei Kartenzahlung auch gang und gäbe. Hierdurch soll das Nichtentdeckungsrisiko bei der Nichtverbuchung von Barumsätzen deutlich erhöht werden, der Unternehmer hat dem Kunden einen Bon mit bestimmten Informationen auszugeben, dies kann per Papierdruck, per Mail oder digital geschehen, eine bestimmte Papiersorte ist – wie manchmal fälschlich behauptet wird – nicht vorgegeben. Der Kunde wird mit diesem Beleg über drei Dinge informiert: Über die Ware/Umfang der Leistung mitsamt Preis, über die finale und sichere Verbuchung sowie über den gebuchten Umsatzsteuersatz. Eine "Mitnahmepflicht" dieses Bons besteht in Deutschland nicht. Und der Unternehmer erhält nur in besonderen Härtefällen vom Finanzamt auf Antrag eine Ausnahme von der Bonpflicht. Geregelt ist das übrigens in § 146a der Abgabenordnung.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.096
1.716
Ja schade, dass sich die Bäckerei kein Terminal leisten kann.

lest ihr schon mal was hier steht? Das ist Edeka, die ganz modern sogar selfservice Kassen haben und natürlich ohne MU jeden Betrag per Karte akzpetieren und es ist nicht nur Bäckerei, sondern auch eine Art Kantine dabei (19% UsT versus 7% ein Schelm wer hier böses dächte?)

Hier läuft was, ganz sicher!

Edit: es geht im Bonpflicht Fred doch um "wie verhindere ich Steuerhinterziehung" und genau das passiert hier offensichtlich - FA schaut wie immer zu und macht nichts...:-(
 

gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
lest ihr schon mal was hier steht? Das ist Edeka, die ganz modern sogar selfservice Kassen haben und natürlich ohne MU jeden Betrag per Karte akzpetieren und es ist nicht nur Bäckerei, sondern auch eine Art Kantine dabei (19% UsT versus 7% ein Schelm wer hier böses dächte?)

Hier läuft was, ganz sicher!

Der arme Kantinen Betreiber kann sich wohl dann kein Terminal leisten

Aber so Beträge unter 10 Euro zahlt man doch bar, das gehört sich so. Alles andere ist Quatsch.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Ja, vielleicht. Die Bonpflicht ist allerdings Teil des Ende 2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Kassengesetzes, welches zwar keine Registrierkassenpflicht vorsieht (sodass die offene Ladenkasse weiterhin möglich ist), aber eletronische Kassen müssen halt künftig mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung versehen sein, die eine nachträgliche Datenveränderung erheblich erschwert. Das ist eine Reaktion darauf, dass Jahr für Jahr über 10 Milliarden Euro dem Fiskus durch Nichtverbuchung bzw. verfälschte Buchung durch die Lappen gehen.
Hinzu kommt natürlich auf die Verzerrung des Wettbewerbs, weil steuerehrliche Unternehmer anders kalkulieren müssen.

Insofern hat der Staat – spät und zaghaft mit starkem Druck durch den Bundesrechnungshof – gehandelt, weil er dieser massiven Steuerhinterziehung nicht mehr länger tatenlos zusehen durfte.

Zu den neuen Kassenregelungen gehört unter anderem die Bonpflicht, im Grunde genommen bereits lange eine zivilrechtliche Selbstverständlichkeit und bei Kartenzahlung auch gang und gäbe. Hierdurch soll das Nichtentdeckungsrisiko bei der Nichtverbuchung von Barumsätzen deutlich erhöht werden, der Unternehmer hat dem Kunden einen Bon mit bestimmten Informationen auszugeben, dies kann per Papierdruck, per Mail oder digital geschehen, eine bestimmte Papiersorte ist – wie manchmal fälschlich behauptet wird – nicht vorgegeben. Der Kunde wird mit diesem Beleg über drei Dinge informiert: Über die Ware/Umfang der Leistung mitsamt Preis, über die finale und sichere Verbuchung sowie über den gebuchten Umsatzsteuersatz. Eine "Mitnahmepflicht" dieses Bons besteht in Deutschland nicht. Und der Unternehmer erhält nur in besonderen Härtefällen vom Finanzamt auf Antrag eine Ausnahme von der Bonpflicht. Geregelt ist das übrigens in § 146a der Abgabenordnung.

Sorry da musst du mir nicht erklären - ändert aber nichts daran das die Kommunikation extrem schlecht war. Inkl. der Kommunikation gegenüber den Kassenherstellern. Für mich sieht es so aus als ob man die Händler absichtlich in die Falle laufen lassen möchte. Es ist in Berlin oft Standard wichtige Informationen an den Gewerbetreibenden in Deutsch, Englisch, Türkisch, Polnisch, Russisch und Vietnamesisch zu verbreiten - die Information bezgl. der Bonpflicht wurde noch nicht einmal in Deutsch an den Gewerbetreibenden verbreitet (klar muss sich jeder selber informieren - und genau das wird man sich zu nutze machen).
 
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