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boon Planet

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Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
8.421
11.494
der Ewigkeit
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Findest du, dass morgen ein spannender Tag wird? Ich denke, es ist relativ klar, dass die Kredite gekündigt werden. Spannend wird es erst danach, weil keiner weiß, wie es dann weiter geht. Wer hier bei 40 kauft, ist jedenfalls sehr, sehr mutig.

Der Tag wird dahingehend spannend, was die ganzen Hobbytrader, die noch vermeintlich günstig nachgekauft haben,
bis morgen zusätzlich an Kohle versenkt haben.
Das die Banken die Kreditlinien kündigen werden ist klar, denn nach KWG sind sie dazu verpflichtet.
Da wird es keine Sozialromantik geben mit neuen Sicherheiten und darauf resultierenden Kreditzusagen oder Gläubigerinteressen.
Wenn es danach ginge, würde die AB heute noch fliegen, Schneider und Philipp Holzmann noch Komplexe bauen oder Praktiker Hämmerchen und Schlecker Waschmittel verkaufen.
 
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Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Bei boon. planet sollte man ja dank Einlagensicherung keine Probleme erwarten, aber wie sieht das für diverse E-Money-Konten aus, z.B. boon (ohne Planet) und ggf. auch andere Karten, die von Wirecard herausgegeben, aber durch einen anderen E-Geld-Lizenznehmer betrieben werden (der die E-Geld-Einlagen aber eventuell auch wiederum bei Wirecard verwahrt)?
E-Geld-Buden müssen Kundengelder als Sondervermögen lagern. Also wenn die E-Geld-Bude hops geht, ist das Geld noch da. Sofern diese Gelder bei einer Bank gelagert werden, greift dort die gesetzliche Einlagensicherung dieser Bank.

Aaaaber: Sofern jemand die Kundengelder einer E-Geld-Bude missbräuchlich abräumt, sind sie weg. WC hat ja angeblich nicht mal bemerkt, dass Dritte 1,9 Mrd. Euro gestohlen haben. Da ist es denkbar, dass jemand auch Kundengelder abräumt, ohne dass irgend jemand davon Wind bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.178
3.122
Ist das so klar? Ich denke keiner der Gläubiger hat ein Interesse daran sein Geld nicht mehr wiederzusehen.
Das ist wohl wahr, aber betrachte die Sache einmal umgekehrt. Stell dir vor, die Banken lassen WC an der langen Leine und es geht schief. Da rollen dann aber bei den Banken Köpfe. Das tut sich kein Vorstand ohne Not an.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
239
Point Place, Wisconsin
....

Aaaaber: Sofern jemand die Kundengelder missbräuchlich abräumt, sind sie weg. WC hat ja angeblich nicht mal bemerkt, dass Dritte 1,9 Mrd. Euro gestohlen haben. Da ist es wahrscheinlich, dass jemand auch Kundengelder abräumt, ohne dass irgend jemand davon Wind bekommt.

Ich glaube nicht, dass wirklich Geld gestohlen wurde. Ich denke diese €2 Mrd hat es nie gegeben.

Ansonsten wären die schon längst out of cash gewesen.

Erinnert ein wenig an Enron ....
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.503
8.483
Das ist wohl wahr, aber betrachte die Sache einmal umgekehrt. Stell dir vor, die Banken lassen WC an der langen Leine und es geht schief. Da rollen dann aber bei den Banken Köpfe. Das tut sich kein Vorstand ohne Not an.

Natürlich wird man kein unnötiges Risiko eingehen. Aber das sollte bei einem gesunden Kerngeschäft eigentlich überschaubar sein. Was ist denn wirklich passiert? Man hat festgestellt, dass ein Kunde einen Nachweis für einen (wenn auch nicht unerheblichen) Teil seiner Liquidität nicht beibringen kann. Das zieht wie immer eine Neubewertung des Risikos nach sich. Nur falls das Risiko zu hoch wird werden die Gläubiger einen Rückzieher machen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Wirecard hat nach meinem Dafürhalten ein gesundes Kerngeschäft
Wie wurde heute einer auf Spiegel online zitiert? (...der allerdings auch Eigeninteressen hat)

"Der britische Hedgefonds-Manager Christopher Hohn sieht düstere Zeiten auf Wirecard zukommen. Er wäre überrascht, sagte Hohn dem SPIEGEL, "wenn Visa und Mastercard weiterhin Geschäfte über Wirecard abwickeln würden, angesichts der erhöhten Insolvenzgefahr"
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.503
8.483
Wie wurde heute einer auf Spiegel online zitiert? (...der allerdings auch Eigeninteressen hat)

"Der britische Hedgefonds-Manager Christopher Hohn sieht düstere Zeiten auf Wirecard zukommen. Er wäre überrascht, sagte Hohn dem SPIEGEL, "wenn Visa und Mastercard weiterhin Geschäfte über Wirecard abwickeln würden, angesichts der erhöhten Insolvenzgefahr"

Halte ich für etwas übertrieben aber gut. Hoffen wir das beste.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Halte ich für etwas übertrieben
Ich (aber nur aus dem Bauch heraus) auch. Nur die Richtung ist ja nicht so falsch: Sie könnten mehr Sicherheit verlangen, wodurch das Kerngeschäft mittelfristig nicht mehr so gesund bliebe.

Geht aber auch andersherum: Wer sagt, dass das Kerngeschäft gesund ist und bleibt - aber die (Firmen-) "Hülle" drumherum nicht trotzdem den Bach herunter geht. Das Kerngeschäft - oder dessen Filetstücke - kann sich dann ja immer noch jemand anderes einverleiben.
 

achim5555

Aktives Mitglied
29.09.2017
138
12
Ich habe heute Nachmittag mein Konto bei denen abgeräumt.

Ist mir zu riskant.

Und auf den Aufwand mit der Einlagensicherung habe ich keine Lust.
 
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Hannoveraner

Erfahrenes Mitglied
23.07.2019
2.215
815
E-Geld-Buden müssen Kundengelder als Sondervermögen lagern. Also wenn die E-Geld-Bude hops geht, ist das Geld noch da. Sofern diese Gelder bei einer Bank gelagert werden, greift dort die gesetzliche Einlagensicherung dieser Bank.(...)

Der hervorgehobene Satz ist falsch. Ist das Geldinstitut bei dem die vom E-Geld Institut Kundengelder eingezahlt wurden pleite, greift keine Einlagensicherung des Geldinstitutes. Dann ist das Geld weg.

Die Geldaufbewahrung durch E-Geld Institute wird im § 17 ZAG Absatz 1 geregelt:
§ 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts

(1) Institute, die die Zahlungsdienste gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 erbringen oder das E-Geld-Geschäft betreiben, haben die Geldbeträge, die sie von den Zahlungsdienstnutzern oder über einen anderen Zahlungsdienstleister für die Ausführung von Zahlungsvorgängen oder die Ausgabe von E-Geld entgegengenommen haben, nach den Methoden 1 oder 2 zu sichern. Die Geldbeträge 1.a)dürfen zu keinem Zeitpunkt mit den Geldbeträgen anderer natürlicher oder juristischer Personen als der Zahlungsdienstnutzer oder E-Geld-Inhaber, für die sie gehalten werden, vermischt werden,
b)sind, wenn sie sich am Ende des auf den Tag ihres Eingangs folgenden Geschäftstags noch im Besitz des Instituts befinden und noch nicht dem Zahlungsempfänger übergeben oder an einen anderen Zahlungsdienstleister übermittelt worden sind, auf einem offenen Treuhandkonto bei einem Kreditinstitut zu hinterlegen oder in sichere liquide Aktiva mit niedrigem Risiko nach Abstimmung mit der Bundesanstalt anzulegen; die Bundesanstalt kann insoweit nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall nach § 1 Absatz 31 grundsätzlich erfasste Aktiva ausschließen, wenn die kategorische Einordnung als sichere liquide Aktiva mit niedrigem Risiko mit Rücksicht auf die objektive Werthaltigkeit der Sicherheit, insbesondere Fälligkeit und anderer relevanter Risikofaktoren sachlich nicht gerechtfertigt erscheint,
c)sind so von den übrigen Vermögenswerten des Instituts zu trennen, dass sie im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse des Instituts fallen und dessen Gläubiger auf sie auch nicht im Wege der Einzelzwangsvollstreckung Zugriff haben, oder

2.sind durch eine Versicherung oder eine andere vergleichbare Garantie bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das im Geltungsbereich dieses Gesetzes zum Geschäftsbetrieb befugt ist und nicht zur selben Gruppe gehört wie das Institut selbst, in Höhe eines Betrags abzusichern, der demjenigen entspricht, der ohne die Versicherung oder die andere vergleichbare Garantie getrennt gehalten werden müsste und der im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Zahlungsinstituts auszuzahlen ist.

Zur Einlagensicherung schreibt die BaFin:
Die Einlagen von Privatkunden, Personen- und Kapitalgesellschaften sind nach dem Einlagensicherungsgesetz geschützt. Nicht gesetzlich geschützt sind u.a. die Einlagen institutioneller Kunden, wie beispielsweise die Einlagen von Kreditinstituten, Finanzdienstleistern, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften sowie Einlagen der öffentlichen Hand. Eine Auflistung nicht entschädigungsfähiger Einlagen, zumeist Einlagen von institutionellen Anlegern, findet sich in § 6 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).
Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher...Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html (Antwort auf folgende Frage: Welcher Personenkreis ist abgesichert?)
 
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eno

Aktives Mitglied
22.10.2019
121
0
Ich habe heute Nachmittag mein Konto bei denen abgeräumt.

Ist mir zu riskant.

Und auf den Aufwand mit der Einlagensicherung habe ich keine Lust.
Ich zu großen Teilen, auch wenn eh keine riesigen Summen drauf waren. Einen Teil lass ich drauf, aus Mitleid mit Aschheim und weil ich die Einlagensicherung ausprobieren möchte
 

nukin

Erfahrenes Mitglied
26.06.2019
662
172
Der hervorgehobene Satz ist falsch. Ist das Geldinstitut bei dem die vom E-Geld Institut Kundengelder eingezahlt wurden pleite, greift keine Einlagensicherung des Geldinstitutes. Dann ist das Geld weg.

Die Geldaufbewahrung durch E-Geld Institute wird im § 17 ZAG Absatz 1 geregelt:


Zur Einlagensicherung schreibt die BaFin:

Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher...Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html (Antwort auf folgende Frage: Welcher Personenkreis ist abgesichert?)

Und für Boon.planet gilt das nicht?
 

NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
Hier die offizielle Stellungnahme:

https://youtu.be/ssAaEzfxrEE

Ich habe an der Börse die letzten 20 Jahre nicht so viel Geld verloren wie heute in ein paar Stunden. Aber ich wusste dass Wirecard ein Posten zum zocken ist und ich wusste dass es raketenmäßig in beide Richtungen gehen kann.

Naja, die eine fahren einen Lamborghini zu Schrott, andere verzocken es im Casino und wieder andere verlieren ihr Geld im gleichen kurzen Zeitraum an einem DAX-Wert.

Das Leben ist schön, das Leben geht weiter. Gesundheit ist Millionen mal mehr wert als Geld.
 
Zuletzt bearbeitet:

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.354
1.994
Naja, ob das so reizvoll ist?
Laut den Regularien der Einlagensicherung, soll man ja sein Geld innerhalb von 7 Tagen zurückbekommen.

Habe da mit +1 auch noch jeweils 10k€ rumliegen, also insgesamt 20k€ „Familienvermögen“ .....
Ich warte erstmal ab, auch wenn die 150€/a ja sachlich betrachtet kein Grund wären, das Geld dort liegenzulassen.
Mit Anlegergier hat das weniger zu tun, bei solch niedrigen Nominalsummen.

Wenn Tenhagen von Finanztip zum Ausstieg bläst, lauf ich der Herde nach. ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Der hervorgehobene Satz ist falsch. Ist das Geldinstitut bei dem die vom E-Geld Institut Kundengelder eingezahlt wurden pleite, greift keine Einlagensicherung des Geldinstitutes. Dann ist das Geld weg.

Zur Einlagensicherung schreibt die BaFin:

Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher...Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html (Antwort auf folgende Frage: Welcher Personenkreis ist abgesichert?)

Nochmal: Diese bei der Bank deponierten Gelder gehören nicht der E-Geld-Bude, sondern den Kunden.
Natürlich greift die gesetzliche Einlagensicherung, falls die E-Geld-Bude Kundengelder privater Endkunden bei einer Bank deponiert. Natürlich nur für das Geld, was zum Zeitpunkt der Bank-Pleite bei der Bank gelagert ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mincemeat

Erfahrenes Mitglied
25.10.2018
2.028
6
Manx
Seit Anfang an, weil...?
Ich hatte schon vor Monaten geschrieben, weshalb WC mir suspekt ist: Ganz einfach weil WC mit Geld aus Betrügereien gegründet wurde (google mal nach Crosskirk Dialer und Wirecard).
Jedoch hatte ich gehofft, dass diese Akteure jetzt ihre Vergangenheit hinter sich gelassen haben.
 

Robbens

Erfahrenes Mitglied
24.03.2017
2.354
1.994
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Stimmt, Finanztip. Hab ich geändert.

Wie auch immer, wir reden hier immerhin von der deutschen Einlagensicherung und zusätzlich der privaten Banken.
Muss halt jeder selber abwägen.

Keine Frage, wenn das mein ganzes Erspartes wäre, oder Notfallgeld, dann würde ich auch sofort abziehen.
 
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