Nö, bei mir wurde noch nichts erstattet.Hat schon jemand die Bezugsgebühren für diese Peinlichkeit zurückerstattet bekommen?
bei mir weiterhin noch nichts passiertSchreiben kam bei mir auch eben. Technischer Fehler… … Vorvertraglicher Bereich…
Dieses Mal wird nicht klein beigegeben!
Dito.Schreiben kam bei mir auch eben. Technischer Fehler… … Vorvertraglicher Bereich…
Dieses Mal wird nicht klein beigegeben!
Wir haben unsere Leistung angeboten und bestehen auf Vertragserfüllung. End of story. Notfalls gehts halt vor Gericht wenn s kein Einsehen gibt. RSV ist vorhanden.Was passiert eigentlich, wenn sie jetzt hergehen und das Geld erstatten? Dann stehen wir ohne Punkte und lt. Auffasung von Burda ohne Vertragsbeziehung da.
Genau das gleiche Schreiben kam bei mir heute auch.Schreiben kam bei mir auch eben. Technischer Fehler… … Vorvertraglicher Bereich…
Dieses Mal wird nicht klein beigegeben!
Ist er nicht. Gerichte haben regelmäßig geurteilt, dass spätestens mit der Rechnung der Vertrag Zustande kommt. Dass die diese unwirksame Formulierung überhaupt noch in den AGB haben zeigt wie es um deren Gesetzestreue bestellt ist…Die Frage ist doch, ob dieser Absatz in den AGB überhaupt mit geltendem Vertrags- / Verbraucherrecht haltbar ist.
Nachdem ja vermutlich alle eine Stornierung erhalten haben stellt sich nun die Frage wie es weiter geht .
Ich hab auch die Faxen voll mit dem Laden und würde das auch gerne trotzdem durchsetzen wollen.
Gibts vielleicht schon ne Einschätzung von kexbox aka Dr.Böse ? Würde mich freuen ..
Die beziehen sich in dem Schreiben auf Absatz 2.2. der AGB, wo drin steht dass mit der Bestellbestätigung noch kein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich habe allerdings auch schon eine Rechnung erhalten - Geld wurde bereits eingezogen und ein Liefertermin genannt.
Das von @kexbox vorformulierte Musterschreiben hatte ich bereits letzte Woche verschickt.
Anhang anzeigen 201669 Anhang anzeigen 201670
Das habe ich benutzt und nur noch mit dem Hinweis auf die Rechtskraft von 2.2 ergänzt.Ich empfehle, sich an kexbox zu wenden und das von ihm angebotene Template zu verwenden wenn die Anfechtung kommt. Alles andere ist nicht zielführend.
Wir sollen uns auf Grund des Krankheitsstandes ja bekanntermaßen erst mal gedulden...Na dann schauen wir mal ob sie überhaupt noch antworten und wie / mit was.
Die Frist müssen wir sowieso abwarten. Ob sie jetzt nicht antworten weil sie keinen Bock mehr auf mich haben oder weil sie unterbesetzt sind, ist mir, offen gestanden, völlig egalWir sollen uns auf Grund des Krankheitsstandes ja bekanntermaßen erst mal gedulden...
Na ja, sie werden ihre Anwälte nicht für jeden einzeln ein solches Schreiben drechseln lassen.Genau das gleiche Schreiben kam bei mir heute auch.
Ich denke immer noch, dass die Frage relevant ist, ob mit dem Geldeinzug (Vorkasse!) zwingend ein Vertragsannahme durch den Anbieter geschah oder nicht. Falls nein, kann der Anbieter vermutlich problemlos vom Angebot zurücktreten, muss aber dann sicher auch zeitnah das Geld zurückerstatten.Was passiert eigentlich, wenn sie jetzt hergehen und das Geld erstatten? Dann stehen wir ohne Punkte und lt. Auffasung von Burda ohne Vertragsbeziehung da.
Nochmal: Gerichte urteilen regelmäßig, dass mit Aussendung der Rechnung ein Vertrag zustande kommt. Ansonsten gäbe es nämlich keine gültige Forderung auf Bezahlung der Ware.Ich denke immer noch, dass die Frage relevant ist, ob mit dem Geldeinzug (Vorkasse!) zwingend ein Vertragsannahme durch den Anbieter geschah oder nicht.
Mit Sicherheit zucken die meisten mit den Schultern und sagen „schade, war wohl nix“. Man sieht ja auch hier im Thread schön wie oft das in der Vergangenheit passiert ist. Jetzt ist der Bogen halt überspannt und einige fangen an sich zu wehren.Was schätzt Ihr, um wieviele Fälle geht es wohl? Ist der Schaden/Aufwand, den Buda Direkt jetzt hat, geringer als n x 3000 Punkte Einkaufspreis (vermutlich so n x 30 €)?