Burda Direkt und Payback

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marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
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Was wäre, wenn z.B. ein Onlineshop (oder meinetwegen auch ein lokaler Laden) eine Ware mit Zahlungsart Vorkasse bzw. Bankeinzug (mag rechtlich einen Unterschied machen) anbietet. Ein Käufer bestellt, das Geld fließt, und der Anbieter stellt dann fest, dass er das Produkt gar nicht mehr vorrätig hat und beschaffen kann bzw. dass ein Preisfehler vorlag. Ist er in solch einem Fall verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen? Ist überhaupt schon ein Vertrag zustande gekommen.
Für dieses Forum typischer Vergleichsfall wäre ein Error-Fare, der ja auch i.a. im voraus bezahlt wird.

Ich denke, dass dieser Vergleich mehr als hinkt. Es ist ja nicht so, dass dem Verlag die bestellten Hefte ausgegangen sind und über die Punkte brauchen wir erst gar nicht zu reden. Der Fehler lag hier eindeutig auf Seiten von Burda. Wenn ein Zulieferer Schwierigkeiten hat oder ein Produkt nicht mehr zu beschaffen ist, sieht die Situation sicher Anders aus. Wenn überhaupt, kann man das Ganze noch mit einer fehlerhaften Inventarliste vergleichen. Wenn der Verkäufer noch 3 Artikel im Sortiment hat aber 4 verkauft, dann muss er eben den fehlenden Artikel besorgen. Schließlich lag auch hier der Fehler auf seiner Seite. Ein Rücktritt vom Vertrag ist IMHO nur möglich, wenn der entsprechende Artikel grundsätzlich nicht mehr auf dem Markt verfügbar ist oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand beschafft werden kann.
Aber wie gesagt: hier geht es um eine Zeitschrift die beliebig oft gedruckt werden kann. Also Äpfel vs. Birnen.

Selbst eine Error - Fare greift mMn hier nicht als Vergleich. Es wurde ja kein falscher Preis in das System eingepflegt. Meine rudimentären juristischen Kenntnisse schätzen die Situation recht klar zu Gunsten der Verbraucher ein. Aber natürlich versucht es Burda und ich behaupte mal, dass sich >50% überhaupt nicht und weitere 40% unausreichend und ohne juristische Beratung gegen die Kündigung zur Wehr setzen.
 
Zuletzt bearbeitet:

saschavh

Aktives Mitglied
11.04.2019
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Wenn man nichts macht, wird sich nichts ändern. Es geht natürlich um eine kleine Summe, deswegen kann ich verstehen wenn man kein Bock auf die Rennerei hat. Weiterhin wäre ich dafür mein Recht durchzusetzen, nicht wegen den „paar“ Payback Punkten, sondern um zu zeigen das man sich nicht alles gefallen lässt.
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.351
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Tja....da ist es schade, dass das deutsche Justizsystem keine Sammelklagen zulässt. In den USA wäre schon längst ein Anwalt auf Mandantensuche gegangen und sicher oft fündig geworden. Dort würde man vermutlich auch noch Kohle für den psychischen Schaden den man nach dem Punkteabzug erlitten hat, bekommen.
 

klingklang

Aktives Mitglied
19.01.2020
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Wenn man nichts macht, wird sich nichts ändern. Es geht natürlich um eine kleine Summe, deswegen kann ich verstehen wenn man kein Bock auf die Rennerei hat. Weiterhin wäre ich dafür mein Recht durchzusetzen, nicht wegen den „paar“ Payback Punkten, sondern um zu zeigen das man sich nicht alles gefallen lässt.
und weil es ungefähr einmal im Quartal passiert...
 
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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
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SNA
Heute wurde bei mir das Abo zurück erstattet, nachdem ich gestern die obskure Mail von denen erhalten habe.
 
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Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
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MUC
Erstattung auf ZEN Cashback MasterCard ist vorhin eingetroffen. Das ist natürlich beruhigend, dass man kein Geld mehr bei Burda liegen hat.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Hat hier schon jemand die Abogebühren via Paypal erstattet bekommen?
Nope. Bisher nichts erstattet. Aber was will ich überhaupt mit dem Geld? Ich will ja die Punkte. Wenn sie es jetzt zurückschicken habe ich nochmal Aufwand. Oder können die das einfach nochmal bei PayPal in Auftrag geben? Ich zweifle etwas daran.