Casey Neistat LH First Class review

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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
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In Deutschland schon.
Recht am eigenen Bild. Wenn er in der Terminalhalle nur als Teil einer großen Menschenmenge gefilmt wird, ist das noch etwas anderes als onboard als Sitznachbar mit erkennbarem Gesicht.
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.508
-1
HAJ
In Deutschland schon.
Recht am eigenen Bild. Wenn er in der Terminalhalle nur als Teil einer großen Menschenmenge gefilmt wird, ist das noch etwas anderes als onboard als Sitznachbar mit erkennbarem Gesicht.
Ernstgemeinte Frage: Welches Recht gilt in einer US (JFK) First Class Lounge? Und welches Recht gilt in einem deutschen Flieger (Lufthansa First)?
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
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EDLE 07
Ernstgemeinte Frage: Welches Recht gilt in einer US (JFK) First Class Lounge? Und welches Recht gilt in einem deutschen Flieger (Lufthansa First)?
IANAL, aber ich denke der Ort der Aufnahme ist weniger massgeblich, als der Ort des Aufrufs.
Sprich: Wenn Du es durchsetzt, dass Du nach deutschem Recht nicht zu sehen sein darfst, wird der Aufruf des Youtube Filmchens aus Deutschland unterbunden.
Analog der (zugegebenermassen unseligen) GEMA-Thematik.

Ob es das alles wert ist?
Ich möchte in irgendwelchen Vlogger-Filmchen auch nicht erscheinen, kann mir aber kreativere Möglichkeiten vorstellen das zu verhindern, als juristisch dagegen vorzugehen. :)
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Ernstgemeinte Frage: Welches Recht gilt in einer US (JFK) First Class Lounge? Und welches Recht gilt in einem deutschen Flieger (Lufthansa First)?
In der Lounge gilt US Recht, bzw. das Recht das Staates New York. Im Flieger deutsches Recht nach Schließen der Türen bzw. allerspätestens nach dem Abheben. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Macht aber keinen Unterschied, auch in den USA und im Staat New York werden die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) geschützt.
 
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gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.508
-1
HAJ
In der Lounge gilt US Recht, bzw. das Recht das Staates New York. Im Flieger deutsches Recht nach Schließen der Türen bzw. allerspätestens nach dem Abheben. Da bin ich mir nicht ganz sicher. Macht aber keinen Unterschied, auch in den USA und im Staat New York werden die Persönlichkeitsrechte (Recht am eigenen Bild) geschützt.
Ging mir jetzt nicht um Recht am eigenen Bild, sondern allgemein.
Also wenn ich zB ab FRA mit AA in die USA fliege, gilt für mich US-Recht, ab Start oder Tür zu?
 

A359_ULR

Erfahrenes Mitglied
09.12.2016
345
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Naja,
Ich habe nichts dagegen wenn sich jemand freut, First/Business zu fliegen und ein paar Bilder macht (oder 1-2 kleine Videos).
Diese penetranten Reviews, die es mittlerweile zu jeder Fluggesellschaft zu hunderten gibt, sind einfach komplett unnötig und ich würde mich daran auch stören.
Man muss ja nicht gleich soweit gehen zu sagen, dass jemand "zu Schaden" gekommen ist, aber manche von uns bezahlen viel Geld um komfortabel von a nach b zu reisen und dann nervt so ein Clown eben. Ärgerlich genug.

Die Mediennutzung verändert sich aber. Ich vermute die meisten hier sind >25.
Wenn man die Nachwuchskunden <25 früh für seine Marke gewinnen möchte, spielen Influencer aktuell die Hauptrolle (Facebook ist für die etwas älteren und Print Medien bzw. digitale Ausgaben der etablierten Print Medien für die noch Älteren. Und die Influencer werden gegenwärtig von den Marken hofiert bis zum Umfallen.

Das kann dem ein oder anderen nicht passen, aber die Welt verändert sich bekanntermaßen ständig :)
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Ich bin mir sicher, dass hier einige nur eine große Foren-Klappe haben und in Realität dann tief in ihrem Sitz, hinter ihrer aufgeschlagenen FAZ, versinken. Mir ist nichts darüber bekannt, dass ein Außenstehender von einem seiner Videos zu schaden gekommen ist. Einige hingegen scheinen ja sogar sehr gerne Teil seiner Videos zu werden, wie man unschwer erkennen konnte.
Leute, hört auf zu meckern und gönnt dem anderen auch mal seinen Erfolg. Unsere Welt scheint immer mehr zu einem enormen Konkurrenzkampf zu werden, in der dem anderen nichts gegönnt wird. Vermutlich werden wir uns eines Tages wieder die Schädel einhauen, da die Kluft zwischen arm und reich aus den Fugen geraten ist.

Ich freue mich aufs nächste YT-Video von ihm.

Es geht ja nicht um seinen Erfolg, aber ich kann es durchaus verstehen wenn jemand nicht umbedingt publik machen will dass er / sie First fliegt. Egal ob Kunden, Kollegen oder Bekannte, es muss ja nicht jeder wissen dass man First fliegt......
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Es geht ja nicht um seinen Erfolg, aber ich kann es durchaus verstehen wenn jemand nicht umbedingt publik machen will dass er / sie First fliegt. Egal ob Kunden, Kollegen oder Bekannte, es muss ja nicht jeder wissen dass man First fliegt......

Dann sagt man es dem Foto- / Video-Heini einfach und gut ist. Ihr könnt doch sonst auch kommunizieren?!
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
6.998
10.057
Trans Balkan Express
Das kann dem ein oder anderen nicht passen, aber die Welt verändert sich bekanntermaßen ständig :)

Der gute Mann kann so viel Geld verdienen, wie er will. Aber auch in einer sich ändernden Welt, haben Menschen, die nicht abgelichtet werden, Rechte, z.B. das am eigenen Bild und da hat der Filmschaffende zu respektieren. Es ist gut, dass auch in einer sich ändernden Welt genügend Mitmenschen sagen, ich mache hier nicht mit. Ich möchte nicht abgelichtet werden. Datenschutzgesuichtspunkte sind wichtig. Es geht niemand etwas an, in welcher Klasse ich fliege. Jeder kann sich exibitionieren, wie er möchte. Aber wenn jemand sagt, ich mache hier nicht mit, ist das zu respektieren. Punkt! Auch in einer sich ändernden Welt, hören die Rechte des einen dort auf, wo die Rechte des anderen beginnen.
 

A359_ULR

Erfahrenes Mitglied
09.12.2016
345
20
Auch in einer sich ändernden Welt, hören die Rechte des einen dort auf, wo die Rechte des anderen beginnen.

Zitat Merkel wenn ich mich nicht irre :)

Ja, amerikanische Konzerne wie Uber machen es vor. Es wird erst das Gesetz gebrochen um Marktführerschaft zu erlangen und hinterher schaut man dann wie man dem Staat und seinen Regeln gerecht wird. Gut finde ich das auch nicht. Denke wenn die ersten Klagen gelaufen sind, werden ALLE (viele machen es ja schon) Influencer die Gesichter der anderen weg-retuschieren.

Der Typ eckt bei vielen an ohne Zweifel. Viele haben fleißig die Konzernmühle durchlaufen, viele Demütigungen ertragen, um nach 20 Jahren oben zu sein und ein VP oder SVP bei Linkedin einzutragen und um eben C oder F zu fliegen. Was macht dann bitte schön dieser youtube Affe Mitte 30 in meiner F und in meiner Lounge. Hau ab!
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Die Hysterie bringst jetzt erst Du rein. Es ist einfach nicht viel anders als ein kommerzieller Werbedreh, der manche eben stört, wenn sie sich in der Lounge ausruhen.
Aber so rücksichtslos scheint mir der Casey gar nicht zu sein. Nur die Mär vom Kumpel auf Reisen sollte man nicht einfach glauben. Das ist eine gekonnte Werbe-Inszenierung und kein Video-Reiseschriftsteller.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Was macht dann bitte schön dieser youtube Affe Mitte 30 in meiner F und in meiner Lounge. Hau ab!
Völlig falsch verstanden. Er darf natürlich wie jeder andere auch First fliegen so oft er will und die Lounges nutzen so viel und lang er will. Das wäre alles überhaupt nicht eines extra Wortes Wert. Wenn ihn einer erkannt hätte dann hätte man ihn ja im Promis Thread erwähnen können "Cooler Typ, angenehm, unauffällig". Soweit so gut, solange der Gast im Flugzeug (Reiseklasse übrigens egal) und in der Lounge das macht was dort mehrheitlich als üblich bezeichnet wird und insbesondere solange er niemand anderen belästigt. Wenn jetzt aber jemand anfängt Bilder oder Filmchen zu machen und mich (und jeden beliebigen anderen den das stört) dabei ebenfalls zum (Hintergrund-)motiv macht, dann belästigt mich das, dann verletzt das meine Rechte (an meinem Bild) und dann muss das unterlassen werden. Dieses Verhalten und diese Belästigung haben nichts in der F, in der C, in der Y, und nichts in irgendeiner Lounge zu suchen.
 

unseen_shores

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30.10.2015
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Trans Balkan Express
Zitat Merkel wenn ich mich nicht irre :)

Es war etwas zugespitzt, hat aber mit der Kanzlerin wenig zu tun. Denn tatsächlich findet eine Güterabwägung statt, welche Rechte überwiegen. Wenn Du Dich auf die Suche begeben möchtest, welche Idee dahinter steht, lies z.B. mal Immanuel Kant. Aber auch ein kurzer Blick in Art. 2 Abs. 1 GG schadet nicht.

Im Übrigen habe ich auch bereits dargelegt, dass er mich nicht stört und, dass ich ihn ggf. höflich bitten würde mich nicht zu filmen.

Man kann auch in den USA belangt werden, wenn man andere gegen ihren Willen fotografiert.

https://kurier.at/leben/anklage-wegen-body-shaming-playmate-bekommt-bewaehrungsstrafe/266.680.734
 
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Biohazard

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29.10.2016
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LEJ
Wenn jetzt aber jemand anfängt Bilder oder Filmchen zu machen und mich (und jeden beliebigen anderen den das stört) dabei ebenfalls zum (Hintergrund-)motiv macht, dann belästigt mich das, dann verletzt das meine Rechte (an meinem Bild) und dann muss das unterlassen werden.

Und damit wäre ich mir nicht so sicher. Du bist Umgebung und nicht sein Hauptmotiv.
 

Pat217

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12.09.2012
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Und damit wäre ich mir nicht so sicher. Du bist Umgebung und nicht sein Hauptmotiv.

Das wurde doch schon einmal rausargumentiert: Wenn es im Terminal passiert, unter Beisein hunderter anderer Menschen, dann ist es Umgebung. In einer F-Kabine mit maximal 7 Mitreisenden und keiner Möglichkeit, sich aus dem Weg zu gehen ist das wahrlich keine Umgebung mehr.
 

Biohazard

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29.10.2016
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Und das hat jetzt wer festgelegt? Ich bleibe dabei: solange man nicht zielgerichtet fotografiert oder aufgenommen wird, ist es eine Aufnahme der Umgebung.
 

Biohazard

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29.10.2016
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Sehe ich anders.

So ist etwa in Deutschland die Verwertung von Personenbildnissen grundsätzlich von der Erlaubnis der Abgebildeten abhängig; einer solchen bedarf es jedoch nicht, wenn die Personen nur Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit darstellen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Ein Werk kann nach Auffassung des BGH nur dann Beiwerk sein, wenn es „neben dem Gegenstand der eigentlichen Verwertung selbst eine geringe oder nebensächliche Bedeutung nicht erreicht“.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist von einer Unwesentlichkeit jedenfalls dann auszugehen, „wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele […] oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstandes in irgendeiner Weise beeinflusst wird“.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beiwerk

Die Person ist neben dem Ersteller/Protagonisten und der Kabine nur Beiwerk und kann ohne Zweifel ausgetauscht werden, ohne dass sich der eigentliche Inhalt des Videos ändert.
 

Luftikus

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08.01.2010
23.601
9.528
irdisch
Das steht aber auch noch in Deinem Link: http://de.m.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_höchstpersönlichen_Lebensbereichs_durch_Bildaufnahmen

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt...

Das wird schon höchstpersönlich, wenn einer in der Lounge "privat" vielleicht einen Schnaps trinkt und damit im vielgesehenen Videoblog landet.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
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Eine Lounge ist eher ein öffentlicher Bereich. Abgesehen von der eigenen Wohnung
Ein sonst gegen Einblick besonders geschützter Raum muss zunächst deutlich von der Umwelt abgegrenzt und zum Betreten durch Menschen geeignet sein. Es kann sich um eine allseitig umschlossene Räumlichkeit, aber auch eine Örtlichkeit im Freien handeln, wenn diese eine besondere Schutzeigenschaft aufweist, wie dies bei Toiletten, Umkleideräumen und ärztlichen Behandlungszimmern regelmäßig der Fall ist.

Um „besonders" gegen Einblick zu schützen, muss es besonderer Maßnahmen etwaiger Täter bedürfen, um diesen Sichtschutz zu umgehen, z. B. des Hinaufkletterns an einer Fassade oder auf einen Baum bzw. des Blicks durch ein Schlüsselloch.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/v...s-durch-bildaufnahmen-nach-a-stgb_054934.html

Trifft alles nicht auf eine Lounge zu.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Eine Lounge ist eher ein öffentlicher Bereich. Abgesehen von der eigenen Wohnung

https://www.anwalt.de/rechtstipps/v...s-durch-bildaufnahmen-nach-a-stgb_054934.html

Trifft alles nicht auf eine Lounge zu.
Wie würdest du es finden, wenn du gerade den Puff verlässt und dabei als Beiwerk eines der Youtube Blogger zufällig auftauchst, weil ist ja öffentlicher Bereich. Und deine Frau liebt die Werke gerade dieses Bloggers... :eek:

Einfach mal drüber nachdenken, bevor hier "öffentlicher Bereich" zu weit gefasst wird. ;)

Für mich ist weder eine Lounge und schon gar nicht eine Flugzeugkabine ein normaler öffentlicher Bereich.


P.S.: Natürlich unterstelle ich dir nicht regelmäßiger Puff Besucher zu sein. Ist einfach eine fiktive Betrachtungsweise.
 
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