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Die Vorgehensweise mit diesem "Zwischenkonto" scheint ein besonderes Merkmal Ihrer Bank zu sein, bei vielen anderen Banken taucht die Gutschrift nach Auslösung des Chargeback Verfahrens direkt in der Umsatzanzeige auf. Grundsätzlich sollte dies aber keinen Unterschied machen, da es sich in beiden Fällen um eine Rückbuchung unter Vorbehalt handelt. In den Chargeback Vorschriften der Kreditkartenunternehmen steht exakt drin, wie das genaue Vorgehen ist und welche Fristen seitens der Kreditkartenunternehmen gewährt werden. Für VISA habe ich dies in meinen vorherigen Posts, auch in Bezug zu einem Ihrer Posts, schon einmal genannt (siehe https://www.vielfliegertreff.de/kre...bei-insolvenz-liquidation-61.html#post2838882).Moin,
die Frage die ich mir stelle : Was ist genau mit dem Begriff Rückbuchung gemeint ?
Bei mir der Fall : Chargeback IST ausgelöst worden, das Geld liegt aber noch auf einem "Zwischenkonto". Ich habe es also noch nicht bei mir gut geschrieben bekommen. Laut Aussage meiner VB erfolgt die Rückbuchung 8 Wochen nach dem Auslösen des Chargeback und keiner Anfechtung seitens Germania.
Bei den letzten beiden Post ist die Rede davon erst die Rückbuchung durchzuführen, nachdem der Flug tatsächlich nicht stattgefunden hat. Wenn dieses beispielsweise erst im Juli der Fall ist, muß 4 Monate auf das Geld gewartet werden.
Weiß da jemand bescheid?
Die konkrete technische Abwicklung des Chargebacks läuft bei VISA über die sogenannte "Visa Claims Resolution". Dies ist ein weiteres Regelwerk, aus dem hervorgeht, dass der Händler nach erfolgreicher Auslösung des VISA Chargebacks eine Frist von 31 Tagen hat, um auf den ausgelösten Chargeback entsprechend zu reagieren. Von Seiten des Chargebacks bzw. VISA sollte die Frist für Ihre endgültige Rückbuchung daher 31 Tage betragen. Weitere Infos zu der Abwicklung gibt es z.B. hier:
https://www.visa.de/dam/VCOM/downlo...te-processing-for-merchants-VBS-14.APR.16.pdf
https://www.concardis.com/blog/artikel/neues-regelwerk-fuer-visa-chargebacks
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