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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
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Moin,
die Frage die ich mir stelle : Was ist genau mit dem Begriff Rückbuchung gemeint ?

Bei mir der Fall : Chargeback IST ausgelöst worden, das Geld liegt aber noch auf einem "Zwischenkonto". Ich habe es also noch nicht bei mir gut geschrieben bekommen. Laut Aussage meiner VB erfolgt die Rückbuchung 8 Wochen nach dem Auslösen des Chargeback und keiner Anfechtung seitens Germania.
Bei den letzten beiden Post ist die Rede davon erst die Rückbuchung durchzuführen, nachdem der Flug tatsächlich nicht stattgefunden hat. Wenn dieses beispielsweise erst im Juli der Fall ist, muß 4 Monate auf das Geld gewartet werden.

Weiß da jemand bescheid?
Die Vorgehensweise mit diesem "Zwischenkonto" scheint ein besonderes Merkmal Ihrer Bank zu sein, bei vielen anderen Banken taucht die Gutschrift nach Auslösung des Chargeback Verfahrens direkt in der Umsatzanzeige auf. Grundsätzlich sollte dies aber keinen Unterschied machen, da es sich in beiden Fällen um eine Rückbuchung unter Vorbehalt handelt. In den Chargeback Vorschriften der Kreditkartenunternehmen steht exakt drin, wie das genaue Vorgehen ist und welche Fristen seitens der Kreditkartenunternehmen gewährt werden. Für VISA habe ich dies in meinen vorherigen Posts, auch in Bezug zu einem Ihrer Posts, schon einmal genannt (siehe https://www.vielfliegertreff.de/kre...bei-insolvenz-liquidation-61.html#post2838882).

Die konkrete technische Abwicklung des Chargebacks läuft bei VISA über die sogenannte "Visa Claims Resolution". Dies ist ein weiteres Regelwerk, aus dem hervorgeht, dass der Händler nach erfolgreicher Auslösung des VISA Chargebacks eine Frist von 31 Tagen hat, um auf den ausgelösten Chargeback entsprechend zu reagieren. Von Seiten des Chargebacks bzw. VISA sollte die Frist für Ihre endgültige Rückbuchung daher 31 Tage betragen. Weitere Infos zu der Abwicklung gibt es z.B. hier:

https://www.visa.de/dam/VCOM/downlo...te-processing-for-merchants-VBS-14.APR.16.pdf
https://www.concardis.com/blog/artikel/neues-regelwerk-fuer-visa-chargebacks
 
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mediapla

Neues Mitglied
16.02.2019
20
0
Heute nach 2 maligem Nachhaken Antwort von der LBB (Amazon VISA)

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir hatten Ihnen dazu am 15.02.2019 um 19:01 Uhr per E-Mail an XXXXX geantwortet.

Ihr Einspruch wird an die Vertragsbank von Germania weitergeleitet. Sofern sich die Angelegenheit zu Ihren
Gunsten klärt, schreiben wir den reklamierten Betrag Ihrem Kartenkonto gut.

Wir bitten Sie daher weiter um Geduld.

Mit freundlichen Grüßen

was man wohl davon zu halten hat ????
 
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Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Die Vorgehensweise mit diesem "Zwischenkonto" scheint ein besonderes Merkmal Ihrer Bank zu sein, bei vielen anderen Banken taucht die Gutschrift nach Auslösung des Chargeback Verfahrens direkt in der Umsatzanzeige auf. Grundsätzlich sollte dies aber keinen Unterschied machen, da es sich in beiden Fällen um eine Rückbuchung unter Vorbehalt handelt. In den Chargeback Vorschriften der Kreditkartenunternehmen steht exakt drin, wie das genaue Vorgehen ist und welche Fristen seitens der Kreditkartenunternehmen gewährt werden. Für VISA habe ich dies in meinen vorherigen Posts, auch in Bezug zu einem Ihrer Posts, schon einmal genannt (siehe https://www.vielfliegertreff.de/kre...bei-insolvenz-liquidation-61.html#post2838882).

Die konkrete technische Abwicklung des Chargebacks läuft bei VISA über die sogenannte "Visa Claims Resolution". Dies ist ein weiteres Regelwerk, aus dem hervorgeht, dass der Händler nach erfolgreicher Auslösung des VISA Chargebacks eine Frist von 31 Tagen hat, um auf den ausgelösten Chargeback entsprechend zu reagieren. Von Seiten des Chargebacks bzw. VISA sollte die Frist für Ihre endgültige Rückbuchung daher 31 Tage betragen. Weitere Infos zu der Abwicklung gibt es z.B. hier:

https://www.visa.de/dam/VCOM/downlo...te-processing-for-merchants-VBS-14.APR.16.pdf
https://www.concardis.com/blog/artikel/neues-regelwerk-fuer-visa-chargebacks


Alles klar...doch ich nutze ein Mastercard Gold einer VB = Denke grundsätzlich wird es gleich laufen, oder ? Vielen Dank für die ausführliche Erklärung.
Gruß
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
ot.
Darf ich folgendes mal hier einwerfen? (falls nicht, bitte entsprechend verschieben)
Es geht hier nicht um Insolvenz.

Aber, eine Freundin ist auf Fluege.de reingefallen.
Hatte mich gestern angerufen, ob ich Tip hätte zu bezahlbaren Flügen in die Schweiz um Ostern.

Ich 3 Suchmaschinen angeworfen und ihr eine Verbindung um ca. 120€ genannt und sie auf flugladen.de verwiesen, bei denen ich selber schon oft gebucht hatte.

In der Nacht kam dann eine freudige Email, sie habe zu ganz tollen Zeiten jetzt für knapp 140€ bei fluege.de gebucht.
Eben verzweifelter Anruf, es wäre eine Email gekommen, wonach sie jetzt noch 39€ "Buchungsgebühr" für VEREINBARTE Dienstleistungen an fluege.de überweisen muesse. Ob das rechtens sei ?

Im Telefonat stellte sich dann raus, dass keine Überweisung gefordert wird, sondern in der Email mitgeteilt wird, dass fluege.de die beim Buchen angegebene Kreditkarte jetzt gesondert mit der Servicegebühr belasten werde.
Freundin hat Angst, bei Widerspruch ihren Flug zu verlieren.

Ich habe ihr jetzt geraten, Folgendes zu tun.
1) Sich nicht zu sehr aufregen.
2) Nicht sofort reagieren.
3) Flug antreten
4) NACH Rückkehr mit Bank Verbindung aufnehmen. Email hätte sie nicht gelesen (Spam-Ordner) und erst jetzt die Abbuchung auf der Monatsrechnung entdeckt (Ostern ist in weniger als 6 Wochen!). Jene Abbuchung hätte sie nie autorisiert. => Bitte Chargeback !

Und jetzt kommt Ihr! Schwachstellen in meinem Masterplan ?

Falls wichtig in diesem Zusammenhang: es handelt sich um eine SCHWEIZER Visa-Karte.
 
Zuletzt bearbeitet:

dorfjunge

Erfahrenes Mitglied
11.05.2017
501
76
STR
... was sagen denn die AGB des vermittelnden Portals fluege.de? Die wurden ja hoffentlich vor Buchung gelesen, da akzeptiert?
Sind dort Buchungs-/Vermittlungsgebühren genannt?
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
In der Nacht kam dann eine freudige Email, sie habe zu ganz tollen Zeiten jetzt für knapp 140€ bei fluege.de gebucht.
Eben verzweifelter Anruf, es wäre eine Email gekommen, wonach sie jetzt noch 39€ "Buchungsgebühr" für VEREINBARTE Dienstleistungen an fluege.de überweisen muesse. Ob das rechtens sei ?
Nach meinem Wissensstand ist es so, dass dieser Vermittler immer Ticketkosten anzeigt, die an bestimmte Zahlungsbedingungen geknüpft sind (Preise gelten nur bei Bezahlung mit der hauseigenen Kreditkarte - man könnte sagen, der gleichzeitige Abschluss eines Kreditkartenvertrags ermöglicht Ihnen den einberechneten Rabatt). D.h. die Flüge in Ihrem Beispiel wurden bestimmt zunächst für 140 EUR angezeigt, allerdings dürfte sich dieser Preis im weiteren Buchungverlauf erhöht haben, nachdem Ihre Freundin als Zahlungsmittel auf ihre eigene Kreditkarte umgestellt hat (und damit den Rabatt nicht mehr gewährt bekommt, der sich bei Abschluss des Kreditkartenvertrags ergeben hätte). Dieser "Überraschungseffekt" ist sicher nicht gerade erfreulich oder gar kundenfreundlich (wobei über diesen Weg sicher einige Kreditkartenverträge abgeschlossen werden), aber durchaus transparent für den Kunden erkennbar und damit schwer anfechtbar. Manche würden an dieser Stelle von "versteckten Kosten" sprechen.

Ich habe ihr jetzt geraten, Folgendes zu tun.
1) Sich nicht zu sehr aufregen.
2) Nicht sofort reagieren.
3) Flug antreten
4) NACH Rückkehr mit Bank Verbindung aufnehmen. Email hätte sie nicht gelesen (Spam-Ordner) und erst jetzt die Abbuchung auf der Monatsrechnung entdeckt (Ostern ist in weniger als 6 Wochen!). Jene Abbuchung hätte sie nie autorisiert. => Bitte Cashback !
Einen Chargeback können Sie natürlich versuchen, ich denke aber nicht, dass die Erfolgsaussichten hoch sind, denn das abbuchende Unternehmen (fluege.de) kann nachweisen, dass fluege.de die gebuchte Leistung (Flugvermittlung) erbracht hat und in diesem Rahmen, transparent während des Buchungsvorgangs erkennbar, die von Ihnen bestrittenen Kosten entstanden sind (durch die Wahl des alternativen Zahlungsmittels).

Vielleicht haben Sie mehr Erfolg, wenn Sie fluege.de anschreiben und versuchen, über Kulanz die Gebühr zurückzubekommen. Notfalls bieten Sie an, die Kreditkarte doch noch abzuschließen (wenn das hilft und diese kostenfrei ist) und kündigen diese wieder zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Jene Abbuchung hätte sie nie autorisiert. => Bitte Cashback !

Und jetzt kommt Ihr! Schwachstellen in meinem Masterplan ?
Nun, eventuell, dass sie - entgegen dem, was du der Bank "erzählen" willst - die Abbuchung durch Angabe und Bestätigung im Buchungsprozess doch tatsächlich autorisiert hat?
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Nun, eventuell, dass sie - entgegen dem, was du der Bank "erzählen" willst - die Abbuchung durch Angabe und Bestätigung im Buchungsprozess doch tatsächlich autorisiert hat?
Ich selber habe noch nie bei fliege.de irgendetwas gemacht.
Aber nach ihrer Darstellung sprang der Gesamtpreis nicht im letzten Moment nach oben als sie auf "Buchen" klickte
Es gibt jetzt 2 getrennte Abbuchungen, ohne dass sie zweimal bestätigt hatte.
 
T

Txx

Guest
Ich selber habe noch nie bei fliege.de irgendetwas gemacht.
Aber nach ihrer Darstellung sprang der Gesamtpreis nicht im letzten Moment nach oben als sie auf "Buchen" klickte
Es gibt jetzt 2 getrennte Abbuchungen, ohne dass sie zweimal bestätigt hatte.
Wenn Sie beim Buchen explizit den Betrag autorisiert hat, gibt es in meinen Augen keine direkte Autorisierung für den zweiten Betrag (mal davon ab ob der laut AGB und Gesetzen nun wirklich fällig ist oder nicht), aber einfach abbuchen geht ja nicht.
 

webhel

Neues Mitglied
13.03.2019
12
2
Hallo mpolski,
ich habe auch mit der Advanzia Mastercard, Flüge bei Germania gebucht.
Kannst Du mir bitte Deine Vorgangsweise beim CC mitteilen!
Vielen Dank
webhel
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Aber nach ihrer Darstellung sprang der Gesamtpreis nicht im letzten Moment nach oben als sie auf "Buchen" klickte
Es gibt jetzt 2 getrennte Abbuchungen, ohne dass sie zweimal bestätigt hatte.
Dann ist die Darstellung Ihrer Freundin leider falsch. Ich habe es gerade getestet:

Suchen Sie doch aus Spaß mal irgendeinen Flug.
Sie kriegen anschließend eine Auswahl an verfügbaren Hin- und Rückflügen angezeigt.
Sobald Sie Ihren Hin- und Rückflug auswählen "Angebot wählen" kommen Sie auf die nächste Seite, wo man Ihre persönlichen Daten abfragt.
Auf dieser Seite steht rechts ganz deutlich der Preis, aufgeschlüsselt in:

"Flugpreis"
"Steuern und Gebühren"
"ServiceFee" (19,99 EUR pro Strecke und Person)
"Rabatt von fluege.de" (-19,99 EUR pro Strecke und Person)

Bei Summe steht ausdrücklich die Bedingung "bei Zahlung mit fluege.de Mastercard GOLD".
Sobald Sie in dem Feld darunter das Zahlungsmittel "fluege.de Mastercard GOLD" in eine beliebige andere Zahlungsform ändern, verschwindet sofort die Position "Rabatt von fluege.de" in der Preisaufschlüsselung. Für mich vollständig transparent.

Ob die Beträge einzeln oder getrennt abgebucht werden, ist irrelevant, da diese Buchung mit diesen Kosten autorisiert wurde.

Tut mir leid für Ihre Freundin, aber man muss im Internet schon immer genau hinsehen, bevor man am Ende verbindlich bucht / kauft.
 
Zuletzt bearbeitet:
T

Txx

Guest
Da hat sich einer die Mühe gemacht, wenn das so da stand ist das klar und auch autorisiert, da hilft dann nur richtig lesen.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Dann ist die Darstellung Ihrer Freundin leider falsch. Ich habe es gerade getestet:

Suchen Sie doch aus Spaß mal irgendeinen Flug.
Danke für die Mühe!
Ich habe es daraufhin nun auch einmal bis zum Ende (an gefühlt Hunderten ROTEN Warnfeldern vorbei - "Wenn Sie diese Versicherung NICHT abschliessen, wird die Welt untergehen!") durchgespielt und komme zum selben Ergebnis.

Freundin schwört nach wie vor, sie habe bis zum Ende nur den nicht erhöhten Einstiegspreis angezeigt bekommen.

Nun ja, ....

Bitte das Forum um Entschuldigung !
 

sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Wenn die ING so sicher ist, darf sie doch gerne mal die entsprechende Passage zitieren, aus der VISA vorgibt, diese Bestätigungen abwarten zu müssen. Dann wäre das klarer, als so schwammige Aussagen. Service geht anders.

Ich habe mehrmals Nachgefragt, aber keine Rückantwort. Die verweisen weiterhin auf die Visa Regeln aber sagen eben nicht welche.Und jetzt haben sie auch geschrieben, dass sie sich mit Visa abgestimmt hätten und sie leider nichts machen können.
Hat jemand von der Ing das Geld wiederbekommen ?
 
T

Txx

Guest
Ich habe mehrmals Nachgefragt, aber keine Rückantwort. Die verweisen weiterhin auf die Visa Regeln aber sagen eben nicht welche.Und jetzt haben sie auch geschrieben, dass sie sich mit Visa abgestimmt hätten und sie leider nichts machen können.
Hat jemand von der Ing das Geld wiederbekommen ?

Es sieht sehr danach aus, als gäbe es zwei Vorgehensweisen, wenn der Flug noch nicht stattgefunden hat:

1. ING und co.
Geld gibt’s erst nach Flug
2. DKB, AMEX, Advanzia und co:
Geld gibt’s unter Vorbehalt, kann natürlich zurückgebucht werden bei erfolgreichem Einspruch von Germania (Flug findet statt, sehr unwahrscheinlich).

Ich denke, die ING will sich gegen dieses (geringe) Risiko absichern, das Geld nicht doch wiederholen zu müssen, solange es am Ende Geld gibt ist das ja auch noch okay, anfangs klang das noch anders.
 

nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
Moin, moin! (jepp, bin Norddeutscher, ziemlich links auf der Karte, knapp unterm Wasser)

Dann oute ich mich auch mal als ehemaliger Germania Kunde.

Bank: Ing (DiBa)
KK: Visa

Wir haben vor knapp einem Jahr bei Germania 4 Hin- und Rückflüge direkt gebucht, also 8 Flüge, zusammen ca. 600 Euro, bezahlt mit der Visa Card ausgestellt von der Ing.
Die Flüge sollten jetzt Anfang April stattfinden, Osterurlaub halt.
Bis jetzt haben wir bei der Ing für 4 Flüge einen Chargeback beantragt. Natürlich mit dem hier bekannten Ergebnis, Standardanwort blablabla.

Habe ich das jetzt richtig mitbekommen, dass bis jetzt nur Mastercard Kunden erfolgreichen einen Chargeback durchführen konnten?

Kann mir auch mal jemand erzählen, wie die Ing auf die Fristen von 540 und 60 Tagen kommt?
In den Bedingungen von Visa habe ich nur etwas von 90 Tagen und 2 Jahren gefunden.

Wir haben bei Euro-Wings neue Flüge gebucht, allerdings nicht bequem vom Bremen, sondern von Düsseldorf. Statt ca. 1 Stunde
zum Flughafen, werden es dann über 3 Stunden Anreise mit der Bahn. Natürlich auch noch mal Extra-Kosten für die Bahn.
Das erstaunliche war, kaum hatten wir die Tickets von EuroWings, gab's dazu auch einen Sicherungsschein, wie bei einer
Pauschal-Reise. Haben wir erst einmal doof geguckt. Es geht also auch anders.

Naja, sobald wir aus dem Urlaub zurück sind (so denn kein Streik oder ähnliches dazwischen funkt), werden wir dann
nach und nach für jede Buchung einzeln einen Chargeback beantragen. Steter Tropfen ....
 
Zuletzt bearbeitet:

sailo

Neues Mitglied
28.02.2019
10
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Es sieht sehr danach aus, als gäbe es zwei Vorgehensweisen, wenn der Flug noch nicht stattgefunden hat:

1. ING und co.
Geld gibt’s erst nach Flug
2. DKB, AMEX, Advanzia und co:
Geld gibt’s unter Vorbehalt, kann natürlich zurückgebucht werden bei erfolgreichem Einspruch von Germania (Flug findet statt, sehr unwahrscheinlich).

Ich denke, die ING will sich gegen dieses (geringe) Risiko absichern, das Geld nicht doch wiederholen zu müssen, solange es am Ende Geld gibt ist das ja auch noch okay, anfangs klang das noch anders.

Als Ing Kunde sehe ich das auch so.
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Wir haben bei Euro-Wings neue Flüge gebucht, allerdings nicht bequem vom Bremen, sondern von Düsseldorf. Statt ca. 1 Stunde
zum Flughafen, werden es dann über 3 Stunden Anreise mit der Bahn. Natürlich auch noch mal Extra-Kosten für die Bahn.
Das erstaunliche war, kaum hatten wir die Tickets von EuroWings, gab's dazu auch einen Sicherungsschein, wie bei einer
Pauschal-Reise. Haben wir erst einmal doof geguckt. Es geht also auch anders.
Mit den Bahnfahrt zusammen wird aus dem Flug automatisch eine Pauschalreise mit Sicherungsschein. Auch eine Variante, an den Sicherungsschein zu kommen, neben der, eine Nacht Billig-Hotel zum Flug zu buchen, die man dann nutzt oder auch nicht.
 

sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Es sieht sehr danach aus, als gäbe es zwei Vorgehensweisen, wenn der Flug noch nicht stattgefunden hat:

1. ING und co.
Geld gibt’s erst nach Flug
2. DKB, AMEX, Advanzia und co:
Geld gibt’s unter Vorbehalt, kann natürlich zurückgebucht werden bei erfolgreichem Einspruch von Germania (Flug findet statt, sehr unwahrscheinlich).

Ich denke, die ING will sich gegen dieses (geringe) Risiko absichern, das Geld nicht doch wiederholen zu müssen, solange es am Ende Geld gibt ist das ja auch noch okay, anfangs klang das noch anders.

Ich denke, dass der Hase irgendwo anders im Pfeffer liegt: Die warten zumindest die Eröffnung des Insolvenzverfahren ab, warten Investorenlösungen ab.. aus irgendeinem mir nicht ersichtlichen Grund um möglicherweise nachher doch nicht zahlen zu müssen.

Es gibt doch keinen Grund warum das Chargeback nicht ausgelöst werden soll. Die Flüge können so doch gar nicht mehr durchgeführt werden. Wem ist denn zuzumuten Monate im ungewissen zu leben ob der Flug stattfindet oder nicht. Da schaut man sich doch nach alternativen um und disponiert auch andere Verbindlichkeiten um.

Der Punkt für mich ist doch das Visa sagt, dass meine Flüge gegenüber Insolvenz abgesichert sind (siehe hier mein vorigen Post mit der Antwort von Visa). Der Insolvenzfall ist eingetreten und damit habe ich ein Recht auf Auslösung des Chargebacks.
 

nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
Mit den Bahnfahrt zusammen wird aus dem Flug automatisch eine Pauschalreise mit Sicherungsschein. Auch eine Variante, an den Sicherungsschein zu kommen, neben der, eine Nacht Billig-Hotel zum Flug zu buchen, die man dann nutzt oder auch nicht.
Nein, der Flug wurde direkt bei EuroWings gebucht, ohne Bahnfahrt.
Die Bahnfahrt wurde zeitversetzt direkt bei der Bahn gebucht.
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
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Nein, der Flug wurde direkt bei EuroWings gebucht, ohne Bahnfahrt.
Die Bahnfahrt wurde zeitversetzt direkt bei der Bahn gebucht.
Dann wäre ich vorsichtig, was die Gültigkeit des Sicherungsscheins angeht.
Prüfen Sie den Sicherungsschein auf Vorhandensein einer Klausel hinsichtlich einer "verbundenen Reiseleistung", z.B. in dieser Form:

Dem Reisenden steht im Fall einer Insolvenz....ein Versicherungsanspruch zu, sofern und soweit das Reiseunternehmen dem Reisenden eine Verbundene Reiseleistung gemäß ... vermittelt hat.
Falls Sie so etwas auf Ihrem Sicherungsschein finden, ist dieser bedeutungslos für Sie, da Sie nur einen Flug und keine verbundene Reiseleistung gebucht haben.
Den Schein haben Sie in diesem Fall vermutlich nur bekommen, da im Bestell-/Versandprozess offenbar nicht individuell geprüft wird, welche Leistung der Kunde gebucht hat.
 
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