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CC-Rückbuchung/Lastschrift

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nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
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Dann wäre ich vorsichtig, was die Gültigkeit des Sicherungsscheins angeht.
...

Falls Sie so etwas auf Ihrem Sicherungsschein finden, ist dieser bedeutungslos für Sie, da Sie nur einen Flug und keine verbundene Reiseleistung gebucht haben.

Danke für diesen wichtigen Hinweis! Sie haben recht, die Klausel mit der verbundenen Reiseleistung ist drin. Der Sicherungsschein somit nicht wirksam, da nur Flüge gebucht worden sind.

Mir fehlen jetzt grad die Worte, bzw. die Worte die mir einfallen, sind nicht salonfähig.

Nachtrag: Wir hatten bei der Flugbuchung kurz mit Zug zum Flug "gespielt", war uns aber zu teuer. Vielleicht deshalb der "irrtümliche" Sicherungsschein.
Macht's aber auch nicht besser.
 
Zuletzt bearbeitet:

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.436
1.064
Oberfranken
Wir hatten vor mehreren Jahren einen Hotelaufenthalt mit Eigenanreise bei ITS gebucht und auch einen Sicherungsschein bekommen. Evtl. haben die Hotelzimmer und Halbpension als 2 Leistungen gesehen oder ITS sichert generell alle Reisen über den Sicherungsschein ab oder es war ein Versehen. :rolleyes:
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Spiegel Online berichtete ja am 08.02.2019 über den Verdacht, dass der Germania-Chef vor der Insolvenz evtl. Vermögenswerte aus der Firma herausgelöst haben soll, um sie vor dem Insolvenzverwalter zu schützen, vgl. Germania: Dubiose Deals vor der Insolvenz - SPIEGEL ONLINE.

Wenn daran etwas dran gewesen sein sollte, hat das wohl eher nicht so gut funktioniert:
So hat die in diesem Kontext genannte Germania Aviation Asset AG (Handel und Vermietung von Flugzeugen, Zubehör und Ersatzteilen) offenbar gestern am 14.03.2019 ebenfalls die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt, vgl. https://www.hww.eu/fileadmin/user_u...ania/Beschluss-Germania-Aviation-Asset-AG.pdf

Der Vorläufige IV der Germania Fluggesellschaft soll in dieser Sache wohl (erstmal) nur als Gutachter fungieren.
 
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Miwu

Neues Mitglied
02.03.2016
17
5
Ich habe gerade eine eMail bekommen, in der mir Germania die ersatzlose Stornierung meiner Flüge verkündet. Es kann sicher nicht schaden, dieses Schreiben mal an Barclaycard weiterzuschicken, oder?
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Ich habe gerade eine eMail bekommen, in der mir Germania die ersatzlose Stornierung meiner Flüge verkündet. Es kann sicher nicht schaden, dieses Schreiben mal an Barclaycard weiterzuschicken, oder?

Bei mir soeben das gleiche :

logo.png
[h=2]Hallo XXX,
Hello XXX,[/h]

Bitte nehmen Sie die ersatzlose Stornierung der folgenden Flüge zur Kenntnis:
Please note the cancellation of following flights without substitution:
Ihre Buchungsnummer
Your booking reference number


Ihre ursprünglichen Flugdaten
Your initial flight details

Die Germania Fluggesellschaft mbH hat am Montag, den 4. Februar 2019 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz beantragt. Der Flugbetrieb wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 2019 eingestellt.
Von der Einstellung des Flugbetriebs betroffene Fluggäste, die ihren Germania-Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht haben, können sich zur Organisation einer Ersatzbeförderung direkt an ihren jeweiligen Reiseveranstalter wenden.
Für Passagiere, die ihr Flugticket direkt bei Germania gekauft haben, besteht aufgrund der gültigen Gesetzeslage bedauerlicherweise kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Weitere Informationen zum Insolvenzverfahren sind in Kürze verfügbar unter
www.flygermania.com.
Wir entschuldigen uns bei allen betroffenen Fluggästen für die entstehenden Unannehmlichkeiten.
Germania Fluggesellschaft mbH filed for insolvency at Amtsgericht Berlin-Charlottenburg on Monday, February 4, 2019. Flight operations was terminated in the night from February 4 to February 5, 2019.
For passengers who have booked directly with Germania, there is unfortunately no entitlement to substitute carriage. Further information about the insolvency procedures will soon be available at www.flygermania.com.
We apologise to all affected passengers for the inconvenience caused.
[h=2]Kontakt aufnehmen[/h]Falls Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unser Service Center.
[h=2]Contact us[/h]If you have any further questions, please contact our Customer Service Center.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.843
539
Spätestens jetzt können die ING-DiBa und die Sparda-Bank Hessen nicht mehr untätig bleiben.
 

sebik

Neues Mitglied
25.02.2019
14
0
Spätestens jetzt können die ING-DiBa und die Sparda-Bank Hessen nicht mehr untätig bleiben.
Ich habe es auch bekommen. Nur kann ich jetzt bei der ING online kein Chargeback mehr durchführen. Die haben die Funktion bei den Umsätzen geblockt.
Ich werde das dann schriftlich machen.
 

sailo

Neues Mitglied
28.02.2019
10
0
Lt. FAQ des Insolvenzverwalters können
nach aktueller Prognose mindestens bis zum 15.April
keine Germania-Flüge stattfinden.
Bei Roolf, Sebik und Miwu, nehme ich jetzt mal an,
sind die Füge vor dem 15. April gebucht worden.
Deswegen haben sie eine Stornierung erhalten.
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Lt. FAQ des Insolvenzverwalters können
nach aktueller Prognose mindestens bis zum 15.April
keine Germania-Flüge stattfinden.
Bei Roolf, Sebik und Miwu, nehme ich jetzt mal an,
sind die Füge vor dem 15. April gebucht worden.
Deswegen haben sie eine Stornierung erhalten.

Auch bei mir Bestätigung : Abflug wäre am Samstag 6.4.19 gewesen !
 

Miwu

Neues Mitglied
02.03.2016
17
5
Lt. FAQ des Insolvenzverwalters können
nach aktueller Prognose mindestens bis zum 15.April
keine Germania-Flüge stattfinden.
Bei Roolf, Sebik und Miwu, nehme ich jetzt mal an,
sind die Füge vor dem 15. April gebucht worden.
Deswegen haben sie eine Stornierung erhalten.

Mein Hinflug wäre auch am 13.4. gewesen, passt. :)
Ich habe das mal an Barclaycard gefaxt, vielleicht beschleunigt das die Sache etwas.
 

holgerton

Neues Mitglied
15.03.2019
5
0
Ich hatte Chargeback für über Mastercard bezahlte Flüge bei meiner Bank (kleinere Privatbank) beantragt. Auch hier gab es Einwände und meine folgenden Entgegnungen dazu:

Einwand 1:

Der Geschädigte muss sich vorab an den Insolvenzverwalter wenden und seine Rückerstattungsansprüche geltend machen.


  • „aus den FAQ: Zunächst können Forderungen gegen die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH überhaupt erst im eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet werden (voraussichtlich im April; der Insolvenzverwalter wird Sie hierzu anschreiben).“

Anmerkung: Eine Geltendmachung meiner Rückerstattungsansprüche ist laut Insolvenzverwalter nicht möglich und laufen derzeit ins Leere. Anfragen bleiben derzeit auch entsprechend unbeantwortet.

Einwand 2:
Nachweis, dass die Flüge definitiv nicht stattfinden werden. Derzeit ist das für künftige Flüge noch nicht geklärt. Es muss eine Stornierungsbestätigung der Airline vorliegen.

  • aus den FAQ:"Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung.

Anmerkung: Selbst wenn der Flug noch stattfinden sollte, z.B. durch einen übernehmenden Investor, gilt das gebuchte Ticket nicht mehr. Man müßte zu komplett neuen Konditionen buchen. Meine Ansprüche gehen nicht auf den Nachfolger über.

Einwand 3:
Bei einer Rückforderung über Mastercard wird im Grunde genommen der Händler (Germania) direkt belangt. Aufgrund der derzeitigen Situation können wir nicht mit einem positiven Ergebnis rechnen. Ganz im Gegenteil, der Händler wird Gebrauch machen von seinem Widerspruchsrecht.


  • Eine via Chargeback erfolgte Rückbuchung wiederum zurückzufordern und zu erlangen läuft ins Leere, da dem nach deutschem Recht kein Gegenwert in Form einer erbrachten Leistung entgegensteht. Diese Rechtswirkung steht über dem Insolvenzrecht, welches erst nachgeordnet greift.

Daraufhin haben Sie mitgeteilt, das sie Chargeback beantragen werden, aber erst sobald das Flugdatum verstrichen ist bzw. verlautbart, dass die Flüge definitiv nicht mehr stattfinden, oder aber wenn ich eine Storno von Germania bzw. vom IV vorlege.​

Ich habe dem entgegnet, dass ihre Argumentation und weiter abwarten zu wollen, wohl nicht den Chargeback Mastercard Bedingungen entsprechen kann. Dies wäre ja so, als wenn sie bei einem betrügerischen Händler, von diesem erst noch seine schriftliche Bestätigung von mir benötigten, dass er definitiv nicht mehr liefern wird.

Per 09.03. habe ich dann noch nachgereicht, was die Mastercard Pressesprecherin in einem Spiegel Interview zu der Germania Insolvenz und Chargeback kundtat:

"Die Banken haben bei Air Berlin viel gelernt", sagte mir Mastercard-Sprecherin Juliane Schmitz-Engels. Vor zwei Jahren hatten bei der Pleite der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft zahlreiche Kunden erst lange mit ihrer Bank argumentieren müssen, bevor die Bank das Geld wie nach den Regeln von Mastercard und Visa vorgesehen zurücküberwies. Hunderttausende Kunden hatten Tickets gekauft und konnten dann nicht fliegen. Kreditkartenkunden waren wegen des Chargeback eigentlich im Vorteil, ihre Banken haben ihnen aber oft nichts gesagt. "An und für sich sollte das heute funktionieren," so Schmitz-Engels."
Fluggesellschaft pleite: Wie bekommen ich mein Geld zurück? - SPIEGEL ONLINE

Anfang der Woche antwortete mir die Bank, dies jetzt im Detail mit Mastercard besprechen zu wollen. Heute haben Sie ergänzt:

"
Wir warten noch bis Montag auf die Rückmeldung von Mastercard und werden Sie umgehend informieren, sobald die Antwort vorliegt, spätestens aber Dienstag. Wir drücken alle die Daumen, dass wir mit der Rückforderung bald starten können!

Meine Antwort darauf kam prompt in Form der Heute für die Flüge im April von Germania erhaltenen Flugstornos, so dass sie jetzt absolut keinen Grund mehr dafür haben, dass Chargeback noch nicht zu beantragen.

Hinsichtlich drohender Rückbuchung durch Germania nach dem Chargeback, wollte ich dem vorbeugen, indem ich sie für Abbuchungen sperre. Bei meinem Onlinebanking gab es die Funktion, einzelne Händler sperren zu können. Jetzt wo ich es bräuchte, gibt es plötzlich dieses Feature nicht mehr. Dazu habe ich bei der Bank nachgefragt und erhielt folgende Antwort:

"Das ist richtig, diese Möglichkeit besteht leider nicht. Einzelne Händler können nicht gesperrt werden, da generell die Möglichkeit der Händler besteht auch über eine andere Schnittstellen abzubuchen. Daher gestaltet sich dies schwierig."

Danke an alle hier im Forum für die guten Tipps!

Es bleibt spannend.


Cher's.
 
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Immi

Erfahrenes Mitglied
01.01.2017
305
62
Ich habe mehrmals Nachgefragt, aber keine Rückantwort. Die verweisen weiterhin auf die Visa Regeln aber sagen eben nicht welche.Und jetzt haben sie auch geschrieben, dass sie sich mit Visa abgestimmt hätten und sie leider nichts machen können.
Hat jemand von der Ing das Geld wiederbekommen ?
Ich möchte die Frage gerne erweitern:
Hat jemand in der Vergangenheit, zB bei der Insolvenz von Airberlin, eine Rückerstattung über IngDiba erhalten? Da muss es ja schon zahlreiche Betroffene gegeben haben.

Es sieht sehr danach aus, als gäbe es zwei Vorgehensweisen, wenn der Flug noch nicht stattgefunden hat:

1. ING und co.
Geld gibt’s erst nach Flug
2. DKB, AMEX, Advanzia und co:
Geld gibt’s unter Vorbehalt, kann natürlich zurückgebucht werden bei erfolgreichem Einspruch von Germania (Flug findet statt, sehr unwahrscheinlich).
Solch ein Vorgehen wäre in der Tat verständlich, nur ist das Verhalten von Ingdiba, Commerzbank comdirect, etc ein anderes: Die weisen einen Chargeback entweder grundsätzlich zurück oder knüpfen ihn an eine abgelehnte Forderung an die Insolvenztabelle, was in der Praxis ebenfalls einer grundsätzlichen Zurückweisung gleichkommt. Laut dem Nutzer Denoc schreibt zb die Commerzbank, der Chargeback-Grund "Güter/Dienstleistungen nicht erhalten" sei sehr allgemein verfasst und könne daher auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden.

Welche Visa-Regeln sind denn gültig, aktuell, die richtigen?
Ich gehe davon aus dass es diejenigen sind die man auf visa.de herunterladen kann: https://www.visa.de/support.html

Habe ich das jetzt richtig mitbekommen, dass bis jetzt nur Mastercard Kunden erfolgreichen einen Chargeback durchführen konnten?
Nein, bei Visa und American Express gibt es genauso Erstattungen. Ob ein Chargeback erfolgreich ist oder nicht hängt nach bisherigen Erfahrungen aus diesem Thread ausschließlich davon ab, ob der Chargeback von der eigenen Hausbank / kartenausgebenden Bank blockiert wird oder nicht.

Hinsichtlich drohender Rückbuchung durch Germania nach dem Chargeback, wollte ich dem vorbeugen, indem ich sie für Abbuchungen sperre. Bei meinem Onlinebanking gab es die Funktion, einzelne Händler sperren zu können. Jetzt wo ich es bräuchte, gibt es plötzlich dieses Feature nicht mehr. Dazu habe ich bei der Bank nachgefragt und erhielt folgende Antwort:
Dazu ist keine Sperrung notwendig. Germania hätte keine Autorisierung für eine erneute Abbuchung zum jetzigen Zeitpunkt. Das heißt sie müssten eine erfinden/fälschen, was doch sehr unwahrscheinlich ist und außerdem direkt wieder reklamiert werden könnte. Wenn überhaupt würde sich der Insolvenzverwalter schriftlich melden und Geld fordern, wovon eher nicht auszugehen ist, In jedem Fall ist eine Sperre der Kreditkarte überflüssig.
 
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nojadrik

Neues Mitglied
14.03.2019
18
0
So, die aktuelle Fassung der Visa-Regeln ist vom 13. Oktober 2018.
Die Seiten von interesse sind 688 bis 691:

11.10.2 Dispute Condition 13.1: Merchandise/Services Not Received

Das auch Reisen als "services" zu werten sind, geht indirekt aus Tabelle 11-90 hervor:

For a Dispute related to non-receipt of travel services from a provider who has failed, ...

Und aus Tabelle 11-92 Dispute Time Limit entnehme ich folgende Fristen:
120 calendar days from the last date that the Cardholder expected to receive the merchandise or services 2
und
2 Not to exceed 540 calendar days from the Transaction Processing Date

Was mich jetzt noch "stört" steht in Tabelle 11-90:

Dispute Condition 13.1: Merchandise/Services Not Received – Dispute Rights

Before the Issuer may initiate a Dispute, the Cardholder must attempt to resolve the dispute with the Merchant or the Merchant’s liquidator, if applicable.1

1 Effective for Disputes processed on or after 13 April 2019Does not apply to a Dispute where a travel agency using a Visa Commercial Card Virtual Account has a contractual agreement with a Lodging Merchant or Vehicle Rental Merchant that covers the terms for specified services

In wie weit kann man den Cardholder (also uns) damit hinhalten, sich mit dem Insolvenzverwalter rumzuärgern?
 
Zuletzt bearbeitet:

melissa

Neues Mitglied
26.02.2019
3
0
Sehr geehrte Frau xy,

wir haben Ihre Mastercard Gold Reklamation bezüglich der reklamierten Transaktionen bearbeitet. Die Rückbelastungen an die Händlerbank haben wir veranlasst und Ihrem Kartenkonto die Gutschriften erteilt.

Falls Ihre Reklamation nicht der Richtigkeit entsprechen sollte, behalten wir uns vor, nach endgültiger Aufklärung des Sachverhaltes auf Zahlung der monierten Beträge zu bestehen. Sollte es sich bei den Beträgen allerdings um Fehlbuchungen handeln, so bleiben die Gutschriften selbstverständlich bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gebührenfrei Kundenbetreuung


-

Diese positive Rückmeldung hab ich am Dienstag von Advanzia bekommen.
Flugpreis (Flüge wären erst im Oktober gewesen) komplett zurück gebucht. Toll!
 

Germanflieger

Neues Mitglied
20.02.2019
11
0
Habe gestern die Stornierung der Flüge erhalten. (Flüge bis einschließlich 14.April)

Ferner habe ich vom Pressesprecher nach telefonischer Rücksprache folgende Mail erhalten
:

"Sehr geehrte .........

als Pressesprecher des vorläufigen Insolvenzverwalters kann ich Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

Mit Ihrer Rückerstattungsforderung gegen die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH sind Sie Gläubiger im Insolvenzverfahren. Eine Zahlung auf Ihre Forderung ist aus insolvenzrechtlichen Gründen leider nicht möglich. Hintergrund ist der Grundsatz, dass nach dem Insolvenzrecht alle Gläubiger gleich zu behandeln sind. Deshalb darf eine Zahlung auf vor Antragstellung entstandene Forderungen nur im Rahmen einer quotalen Befriedigung am Ende des Insolvenzverfahrens erfolgen.

Betroffene können ihre Forderung nach Verfahrenseröffnung (voraussichtlich im April) zur Insolvenztabelle anmelden. Hierüber werden Sie vom Insolvenzverwalter noch gesondert informiert. Eine mögliche Quotenauszahlung an die Gläubiger erfolgt erst am Ende des Insolvenzverfahrens, was bei einem Verfahren dieser Größenordnung Jahre dauern kann. Die durchschnittlichen Quoten für unbesicherte Gläubiger von Unternehmensinsolvenzen in Deutschland liegen im einstelligen Prozentbereich.

Dies und weitere Informationen können Sie auch hier nachlesen: https://www.hww.eu/germania/

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Glaser"


Somit habe ich die in den Bedingungen der Visa-Rules geforderten Unterlagen beigebracht und werde meine Bank veranlassen den Chargeback auszulösen.
Mal sehen was passiert....
 
Zuletzt bearbeitet:

Matten

Neues Mitglied
16.03.2019
3
0
Ich weiß gar nicht, wieso Ihr so viel Probleme mit Barclaycard habt! Ich habe am 12.03. Barclaycard einen Brief zur Durchführung eines Chargebacks geschickt. Heute - am 16.03. - habe ich schon die Anwort, dass mir die genannten Beträge ("bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts") gutgeschrieben wurden. Das ist doch mal eine Antwort.
Vorher hatte ich in diesem Forum recherchiert und dann den Brief aufgesetzt (das hat 4 Stunden gedauert). Dabei habe ich die Ausführungen von Mr Blubb und Ronny durch den Wolf gedreht - und das Ergebnis war scheinbar in Ordnung für Barclaycard.
Eingereicht hatte ich: Buchungsbestätigung, Kontoauszug, Visa and Service Rules, S.688 und die offiziellen Angaben der Germania Insolvenzmeldung (Einstellung der Flüge, keine Ersatzbeförderung und keine Kostenerstattung).
Ein Hinweis auf einen Klärungsversuch mit Germania und ein Verweis auf den Insolvenzverwalter waren dann wohl ausreichend. Habe wohl Glück gehabt!
 

MrBlub

Reguläres Mitglied
08.02.2019
61
0
Ich weiß gar nicht, wieso Ihr so viel Probleme mit Barclaycard habt! Ich habe am 12.03. Barclaycard einen Brief zur Durchführung eines Chargebacks geschickt. Heute - am 16.03. - habe ich schon die Anwort, dass mir die genannten Beträge ("bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts") gutgeschrieben wurden. Das ist doch mal eine Antwort.
Vorher hatte ich in diesem Forum recherchiert und dann den Brief aufgesetzt (das hat 4 Stunden gedauert). Dabei habe ich die Ausführungen von Mr Blubb und Ronny durch den Wolf gedreht - und das Ergebnis war scheinbar in Ordnung für Barclaycard.
Eingereicht hatte ich: Buchungsbestätigung, Kontoauszug, Visa and Service Rules, S.688 und die offiziellen Angaben der Germania Insolvenzmeldung (Einstellung der Flüge, keine Ersatzbeförderung und keine Kostenerstattung).
Ein Hinweis auf einen Klärungsversuch mit Germania und ein Verweis auf den Insolvenzverwalter waren dann wohl ausreichend. Habe wohl Glück gehabt!
Schonmal darüber nachgedacht, dass Sie schlicht und einfach von der „Vorarbeit“ anderer profitiert haben könnten? Es gibt Leute hier, die haben schon seit dem 05.02. mit der Barclaycard Reklamationsabteilung und dem Bewchwerdemanagement argumentativ „gekämpft“, um ein Umdenken zu erzeugen. Die ersten Kunden waren hier mit ganz anderen Antworten und Hürden konfrontiert, mittlerweile hat Barclaycard ihren Prozess, genau so wie sie schreiben, „kundenfreunflicher“ gestaltet.
 

Matten

Neues Mitglied
16.03.2019
3
0
Natürlich bin ich all den Menschen, die sich mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt haben, dankbar - vielleicht war mein 1. Satz ja auch etwas ironisch gemeint? Man muss nur die richtigen Schlüsse ziehen - wie im Leben auch ...
 

Roolf

Neues Mitglied
13.02.2019
17
0
Natürlich bin ich all den Menschen, die sich mit dieser Angelegenheit auseinandergesetzt haben, dankbar - vielleicht war mein 1. Satz ja auch etwas ironisch gemeint? Man muss nur die richtigen Schlüsse ziehen - wie im Leben auch ...

IRONISCH...nein : zynisch trifft es besser! Na ja Glückwunsch zumindest für das augenscheinliche Chargeback.
 

Matten

Neues Mitglied
16.03.2019
3
0
IRONISCH...nein : zynisch trifft es besser! Na ja Glückwunsch zumindest für das augenscheinliche Chargeback.[/QUOTE

Mensch, liebe Leute! Dass Ihr hier so verbissen jedes Wort auf die Goldwaage legt, ist schon bemerkenswert.
Mein einleitender Satz war einfach der Freude über die gute Nachricht von Barclaycard geschuldet - und damit ist es jetzt auch gut!
Danke, Roolf, für den Glückwunsch. Ihr könnt doch jetzt auch einen entsprechenden Brief aufsetzen!
 
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T

Txx

Guest
IRONISCH...nein : zynisch trifft es besser! Na ja Glückwunsch zumindest für das augenscheinliche Chargeback.

Mensch, liebe Leute! Dass Ihr hier so verbissen jedes Wort auf die Goldwaage legt, ist schon bemerkenswert.
Mein einleitender Satz war einfach der Freude über die gute Nachricht von Barclaycard geschuldet - und damit ist es jetzt auch gut!
Danke, Roolf, für den Glückwunsch. Ihr könnt doch jetzt auch einen entsprechenden Brief aufsetzen!

Verstehe ich auch nicht, Du hast ja lediglich mitgeteilt, dass Du die Probleme (weil Du sie eben nicht hattest) nicht nachvollziehen konntest, dass man jetzt deshalb auf Konfrontation gehen muss...
Mensch, genießt das Wochenende!
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
514
173
Planet Earth
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Schön dass ihr euch so toll fühlt für die letzten 10 Seiten des Threads. Das wurde alles schon auf den ersten 50 Seiten im Detail durchgekaut.