Ich hatte Chargeback für über Mastercard bezahlte Flüge bei meiner Bank (kleinere Privatbank) beantragt. Auch hier gab es Einwände und meine folgenden Entgegnungen dazu:
Einwand 1:
Der Geschädigte muss sich vorab an den Insolvenzverwalter wenden und seine Rückerstattungsansprüche geltend machen.
- „aus den FAQ: Zunächst können Forderungen gegen die insolvente Germania Fluggesellschaft mbH überhaupt erst im eröffneten Insolvenzverfahren angemeldet werden (voraussichtlich im April; der Insolvenzverwalter wird Sie hierzu anschreiben).“
Anmerkung: Eine Geltendmachung meiner Rückerstattungsansprüche ist laut Insolvenzverwalter nicht möglich und laufen derzeit ins Leere. Anfragen bleiben derzeit auch entsprechend unbeantwortet.
Einwand 2:
Nachweis, dass die Flüge definitiv nicht stattfinden werden. Derzeit ist das für künftige Flüge noch nicht geklärt. Es muss eine Stornierungsbestätigung der Airline vorliegen.
- aus den FAQ:"Passagiere, die ihre Tickets direkt bei Germania gebucht haben, haben nach geltendem Recht keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung.
Anmerkung: Selbst wenn der Flug noch stattfinden sollte, z.B. durch einen übernehmenden Investor, gilt das gebuchte Ticket nicht mehr. Man müßte zu komplett neuen Konditionen buchen. Meine Ansprüche gehen nicht auf den Nachfolger über.
Einwand 3:
Bei einer Rückforderung über Mastercard wird im Grunde genommen der Händler (Germania) direkt belangt. Aufgrund der derzeitigen Situation können wir nicht mit einem positiven Ergebnis rechnen. Ganz im Gegenteil, der Händler wird Gebrauch machen von seinem Widerspruchsrecht.
- Eine via Chargeback erfolgte Rückbuchung wiederum zurückzufordern und zu erlangen läuft ins Leere, da dem nach deutschem Recht kein Gegenwert in Form einer erbrachten Leistung entgegensteht. Diese Rechtswirkung steht über dem Insolvenzrecht, welches erst nachgeordnet greift.
Daraufhin haben Sie mitgeteilt, das sie Chargeback beantragen werden, aber erst sobald das Flugdatum verstrichen ist bzw. verlautbart, dass die Flüge definitiv nicht mehr stattfinden, oder aber wenn ich eine Storno von Germania bzw. vom IV vorlege.
Ich habe dem entgegnet, dass ihre Argumentation und weiter abwarten zu wollen, wohl nicht den Chargeback Mastercard Bedingungen entsprechen kann. Dies wäre ja so, als wenn sie bei einem betrügerischen Händler, von diesem erst noch seine schriftliche Bestätigung von mir benötigten, dass er definitiv nicht mehr liefern wird.
Per 09.03. habe ich dann noch nachgereicht, was die Mastercard Pressesprecherin in einem Spiegel Interview zu der Germania Insolvenz und Chargeback kundtat:
"Die Banken haben bei Air Berlin viel gelernt", sagte mir Mastercard-Sprecherin Juliane Schmitz-Engels. Vor zwei Jahren hatten bei der Pleite der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft zahlreiche Kunden erst lange mit ihrer Bank argumentieren müssen, bevor die Bank das Geld wie nach den Regeln von Mastercard und Visa vorgesehen zurücküberwies. Hunderttausende Kunden hatten Tickets gekauft und konnten dann nicht fliegen. Kreditkartenkunden waren wegen des Chargeback eigentlich im Vorteil, ihre Banken haben ihnen aber oft nichts gesagt. "An und für sich sollte das heute funktionieren," so Schmitz-Engels."
Fluggesellschaft pleite: Wie bekommen ich mein Geld zurück? - SPIEGEL ONLINE
Anfang der Woche antwortete mir die Bank, dies jetzt im Detail mit Mastercard besprechen zu wollen. Heute haben Sie ergänzt:
"Wir warten noch bis Montag auf die Rückmeldung von Mastercard und werden Sie umgehend informieren, sobald die Antwort vorliegt, spätestens aber Dienstag. Wir drücken alle die Daumen, dass wir mit der Rückforderung bald starten können!
Meine Antwort darauf kam prompt in Form der Heute für die Flüge im April von Germania erhaltenen Flugstornos, so dass sie jetzt absolut keinen Grund mehr dafür haben, dass Chargeback noch nicht zu beantragen.
Hinsichtlich drohender Rückbuchung durch Germania nach dem Chargeback, wollte ich dem vorbeugen, indem ich sie für Abbuchungen sperre. Bei meinem Onlinebanking gab es die Funktion, einzelne Händler sperren zu können. Jetzt wo ich es bräuchte, gibt es plötzlich dieses Feature nicht mehr. Dazu habe ich bei der Bank nachgefragt und erhielt folgende Antwort:
"
Das ist richtig, diese Möglichkeit besteht leider nicht. Einzelne Händler können nicht gesperrt werden, da generell die Möglichkeit der Händler besteht auch über eine andere Schnittstellen abzubuchen. Daher gestaltet sich dies schwierig."
Danke an alle hier im Forum für die guten Tipps!
Es bleibt spannend.
Cher's.